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Sitzungsvorlage (Schulversuch Primusschule in Titz hier: Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
07.11.13, 17:04
Aktualisiert
07.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Schulversuch Primusschule in Titz
hier: Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln) Sitzungsvorlage (Schulversuch Primusschule in Titz
hier: Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 04.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 435/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 14.11.2013 TOP Ergebnisse Schulversuch Primusschule in Titz hier: Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln Anlg.:1 V SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Begründung: Mit Bescheid vom 26.09.2013 hat die Bezirksregierung die beantragte Teilnahme der Gemeinde Titz am Schulversuch für längeres gemeinsames Lernen (PRIMUS) genehmigt. Die Genehmigung ist am 04.10.2013 hier in Durchschrift eingegangen (siehe Anlage). Die Primusschule soll im Schuljahr 2014/15 mit zwei Parallelklassen im Jahrgang 1 starten. Pro Klasse müssen mindestens 25 Anmeldungen von Kindern aus Titz bzw. Nachbarkommunen, mit denen eine Beschulungsvereinbarung abgeschlossen wurde, vorliegen. Zur Zeit läuft das Anmeldeverfahren. Nach derzeitiger Erkenntnis haben bislang keine Eltern aus Titz-nahen Jülicher Stadtteilen Interesse an einer Beschulung ihrer Kinder in der Primusschule bekundet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 435/2013 x nein nein Seite 2