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Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2006 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2006 ) Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2006 ) Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2006 )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-699/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 17.10.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 1. Ergänzung Betreff: Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg, gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Variante 1 Der Rat lehnt auf Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement den Antrag von Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-SchlangenStraße 10, 50181 Bedburg auf Senkung der Realsteuerhebesätze ab. Variante 2 Der Rat stimmt dem Antrag von Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-SchlangenStraße 10, 50181 Bedburg auf Senkung der Realsteuerhebesätze zu. Gleichzeitig wird die beiliegende Hebesatzsatzung beschlossen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Herr Stadtverordneter Matthias Heinen beantragt mit Schreiben vom 13.09.2006 (siehe Anlage), den vom Rat gefassten Beschluss vom 24.01.2006 zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze zurückzunehmen, da aufgrund der im Haushaltsjahr 2006 erfolgten Gewerbesteuernachzahlungen eine erhebliche Haushaltsentlastung entstanden ist. Er weist in diesem Zusammenhang auf die vom Rat beschlossene und in der Sitzungsniederschrift festgehaltene und nachfolgend aufgeführte Feststellung hin: „Der Rat stellt mit Nachdruck seine Absicht fest, für den Fall einer Verbesserung der städtischen Haushaltslage, beispielsweise durch nicht absehbare und nicht eingeplante Mehreinnahmen oder durch zur Zeit noch nicht erkennbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben unverzüglich eine Rücknahme der aktuellen Steuermehrbelastung in dem Maße wieder vorzunehmen, in dem die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen.“ Aufgrund der derzeitigen Prognosen wird die Ergebnisrechnung voraussichtlich mit einem Überschuss von rd. 4,4 Mio. € abschließen. In den Fachausschüssen haben bereits die Beratungen für die einzelnen Fachbereichsbudgets stattgefunden. Nach bisher vorliegenden Daten stellt sich die Entwicklung des Ergebnisplans in den Jahren 2007 bis 2010 wie folgt dar: 2007 2008 2009 2010 - 4,6 Mio. € 8,1 Mio. € 2,1 Mio. € 3,8 Mio. €. Die Verbesserung im Haushaltsjahr 2006 versetzt die Stadt Bedburg lediglich in die Lage, das Haushaltsjahr 2007 durch die wieder aufgefüllte Ausgleichsrücklage „fiktiv“ auszugleichen. Von einer nachhaltigen Entspannung der Haushaltslage kann insgesamt kaum die Rede sein, da ein Großteil der Gewerbesteuerzahlungen im Finanzausgleich Berücksichtigung finden und die Haushaltssituation kommender Jahre belasten. Die Rücknahme hätte direkte haushaltsverschlechternde Wirkung in Höhe von jährlich rd. 0,76 Mio. €. Zudem kämen indirekte Verschlechterungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, die sich bezogen auf den Finanzplanungszeitraum auf rd. 2,8 Mio. € aufsummieren, auf die Stadt Bedburg zu. Die Fehlbedarfe würden sich bei einer Annahme des Antrages in den kommenden Haushaltsjahren wie folgt darstellen: 2008 2009 2010 2011 - 5,9 Mio. € 9,9 Mio. € 3,6 Mio. € 5,3 Mio. €. Hinzu kämen die erhöhten Zinsbelastungen durch Liquiditätskredite. Der Gesetzgeber hat in § 75 Gemeindeordnung (GO) die allgemeinen Haushaltsgrundsätze geregelt. Die Haushaltswirtschaft ist demnach so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dies ist in der Regel nur bei ausgeglichenen Haushalten möglich. Dieser Haushaltsausgleich ist in jedem Jahr auszuweisen. Diese Verpflichtung zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bezieht sich nicht nur auf das jeweilige Haushaltsjahr, sondern soll gemäß § 84 GO auch für die drei folgenden Finanzplanungsjahre im Haushaltsplan ausgewiesen werden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Zur Erfüllung des Grundsatzes des Haushaltsausgleichs ist auch die Liquidität sicherzustellen (§ 75 Abs. 6 GO), da ansonsten kommende Generationen durch Zinsen belastet werden, für die sie keine Gegenleistung empfangen. Eine defizitäre Liquidität widerspricht dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, der einer der Hauptgründe für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist. Die vom Rat bei der Beschlussfassung gemachte Ergänzung hinsichtlich der eventuellen Rücknahme der Steuererhöhung kann aus Verwaltungssicht und unter Einbeziehung der gesetzlichen Bestimmungen nicht aufgrund einer kurzfristigen Verbesserung vorgenommen werden. Die Rücknahme ist haushaltswirtschaftlich nur vertretbar, wenn die Haushaltslage nachhaltig Besserung erfährt. Auch wenn sich im nächsten Jahr ein Haushaltsausgleich abzeichnet, wäre die Reduzierung der Hebesätze ein falsches Signal in Richtung Aufsichtsbehörde. Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze erfolgte durch Hebesatzsatzung. Die Rücknahme müsste ebenfalls wieder vom Rat durch Hebesatzsatzung beschlossen werden. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagent hat in der Sitzung am 17.10.2006 über den Antrag des Herrn Heinen eingehend beraten. Mehrheitlich war man der Ansicht, dass in der vom Rat vorgenommenen Feststellung lediglich das Wort „nachhaltig“ fehlt. Aus diesem Grund wurde der Antrag des Herrn Heinen auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze bei 10 Nein- und 2 Ja-Stimmen abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2006 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister