Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-699/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
17.10.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Antrag des Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-Schlangen-Straße 10, 50181 Bedburg,
gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW auf Herabsetzung der Realsteuerhebesätze im
Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Variante 1
Der Rat lehnt auf Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und
Finanzmanagement den Antrag von Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-SchlangenStraße 10, 50181 Bedburg auf Senkung der Realsteuerhebesätze ab.
Variante 2
Der Rat stimmt dem Antrag von Herrn Stadtverordneten Matthias Heinen, Albert-SchlangenStraße 10, 50181 Bedburg auf Senkung der Realsteuerhebesätze zu. Gleichzeitig wird die
beiliegende Hebesatzsatzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Herr Stadtverordneter Matthias Heinen beantragt mit Schreiben vom 13.09.2006 (siehe Anlage),
den vom Rat gefassten Beschluss vom 24.01.2006 zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze
zurückzunehmen, da aufgrund der im Haushaltsjahr 2006 erfolgten Gewerbesteuernachzahlungen
eine erhebliche Haushaltsentlastung entstanden ist. Er weist in diesem Zusammenhang auf die
vom Rat beschlossene und in der Sitzungsniederschrift festgehaltene und nachfolgend aufgeführte
Feststellung hin:
„Der Rat stellt mit Nachdruck seine Absicht fest, für den Fall einer Verbesserung der städtischen
Haushaltslage, beispielsweise durch nicht absehbare und nicht eingeplante Mehreinnahmen oder
durch zur Zeit noch nicht erkennbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben unverzüglich
eine Rücknahme der aktuellen Steuermehrbelastung in dem Maße wieder vorzunehmen, in dem
die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen.“
Aufgrund der derzeitigen Prognosen wird die Ergebnisrechnung voraussichtlich mit einem
Überschuss von rd. 4,4 Mio. € abschließen. In den Fachausschüssen haben bereits die
Beratungen für die einzelnen Fachbereichsbudgets stattgefunden. Nach bisher vorliegenden
Daten stellt sich die Entwicklung des Ergebnisplans in den Jahren 2007 bis 2010 wie folgt dar:
2007
2008
2009
2010
-
4,6 Mio. €
8,1 Mio. €
2,1 Mio. €
3,8 Mio. €.
Die Verbesserung im Haushaltsjahr 2006 versetzt die Stadt Bedburg lediglich in die Lage, das
Haushaltsjahr 2007 durch die wieder aufgefüllte Ausgleichsrücklage „fiktiv“ auszugleichen.
Von einer nachhaltigen Entspannung der Haushaltslage kann insgesamt kaum die Rede sein, da
ein Großteil der Gewerbesteuerzahlungen im Finanzausgleich Berücksichtigung finden und die
Haushaltssituation kommender Jahre belasten.
Die Rücknahme hätte direkte haushaltsverschlechternde Wirkung in Höhe von jährlich rd. 0,76
Mio. €. Zudem kämen indirekte Verschlechterungen bei der Berechnung der
Schlüsselzuweisungen, die sich bezogen auf den Finanzplanungszeitraum auf rd. 2,8 Mio. €
aufsummieren, auf die Stadt Bedburg zu. Die Fehlbedarfe würden sich bei einer Annahme des
Antrages in den kommenden Haushaltsjahren wie folgt darstellen:
2008 2009 2010 2011 -
5,9 Mio. €
9,9 Mio. €
3,6 Mio. €
5,3 Mio. €.
Hinzu kämen die erhöhten Zinsbelastungen durch Liquiditätskredite.
Der Gesetzgeber hat in § 75 Gemeindeordnung (GO) die allgemeinen Haushaltsgrundsätze
geregelt.
Die Haushaltswirtschaft ist demnach so zu planen und zu führen, dass die stetige
Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dies ist in der Regel nur bei ausgeglichenen Haushalten möglich.
Dieser Haushaltsausgleich ist in jedem Jahr auszuweisen.
Diese Verpflichtung zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bezieht sich nicht nur auf das
jeweilige Haushaltsjahr, sondern soll gemäß § 84 GO auch für die drei folgenden
Finanzplanungsjahre im Haushaltsplan ausgewiesen werden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Zur Erfüllung des Grundsatzes des Haushaltsausgleichs ist auch die Liquidität sicherzustellen (§
75 Abs. 6 GO), da ansonsten kommende Generationen durch Zinsen belastet werden, für die sie
keine Gegenleistung empfangen. Eine defizitäre Liquidität widerspricht dem Grundsatz der
intergenerativen Gerechtigkeit, der einer der Hauptgründe für die Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements ist.
Die vom Rat bei der Beschlussfassung gemachte Ergänzung hinsichtlich der eventuellen
Rücknahme der Steuererhöhung kann aus Verwaltungssicht und unter Einbeziehung der
gesetzlichen Bestimmungen nicht aufgrund einer kurzfristigen Verbesserung vorgenommen
werden.
Die Rücknahme ist haushaltswirtschaftlich nur vertretbar, wenn die Haushaltslage nachhaltig
Besserung erfährt. Auch wenn sich im nächsten Jahr ein Haushaltsausgleich abzeichnet, wäre die
Reduzierung der Hebesätze ein falsches Signal in Richtung Aufsichtsbehörde.
Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze erfolgte durch Hebesatzsatzung. Die Rücknahme müsste
ebenfalls wieder vom Rat durch Hebesatzsatzung beschlossen werden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagent hat in der Sitzung am 17.10.2006
über den Antrag des Herrn Heinen eingehend beraten. Mehrheitlich war man der Ansicht, dass in
der vom Rat vorgenommenen Feststellung lediglich das Wort „nachhaltig“ fehlt.
Aus diesem Grund wurde der Antrag des Herrn Heinen auf Herabsetzung der
Realsteuerhebesätze bei 10 Nein- und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.11.2006
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister