Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-797/2007
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
06.02.2007
Betreff:
Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Heinrich Heer
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Heinrich Heer in sein Amt ein und
verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Begründung:
Der Stadtverordnete Michael Hennemann, Christlich Demokratische Union Deutschlands
(CDU), hat mit Ablauf des 31.12.2006 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg
verzichtet.
Herr Hennemann ist im Rahmen der Ersatzbestimmung für das ausgeschiedene
Ratsmitglied Norbert Michels aus der Reserveliste der CDU in den Rat der Stadt Bedburg
nachgerückt und in der Sitzung des Rates am 01.03.2005 in sein Amt eingeführt und
verpflichtet worden.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der
Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder
Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Unbeschadet der Reihenfolge tritt im übrigen an die Stelle des ausgeschiedenen
Vertreters der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg festgestellt
und am 19.12.2006 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass Nachfolger der in der
Reserveliste der CDU bezeichnete Ersatzbewerber Herr Heinrich Heer, wohnhaft Winkelheimer
Str. 2, 50181 Bedburg, ist.
Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der
Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Heer nunmehr gemäß § 67 Abs. 3
Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten ist.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen
werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis
mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss