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Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Heinrich Heer)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-797/2007 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 06.02.2007 Betreff: Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Heinrich Heer Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Heinrich Heer in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Begründung: Der Stadtverordnete Michael Hennemann, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat mit Ablauf des 31.12.2006 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg verzichtet. Herr Hennemann ist im Rahmen der Ersatzbestimmung für das ausgeschiedene Ratsmitglied Norbert Michels aus der Reserveliste der CDU in den Rat der Stadt Bedburg nachgerückt und in der Sitzung des Rates am 01.03.2005 in sein Amt eingeführt und verpflichtet worden. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Unbeschadet der Reihenfolge tritt im übrigen an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber. Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg festgestellt und am 19.12.2006 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass Nachfolger der in der Reserveliste der CDU bezeichnete Ersatzbewerber Herr Heinrich Heer, wohnhaft Winkelheimer Str. 2, 50181 Bedburg, ist. Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Heer nunmehr gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten ist. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss