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Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
208 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-24 Mu. Jülich, 03.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 265/2013 2. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 07.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich dafür bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich dafür Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“ Anlg.: - 1 I III 30 60 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“ der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: Die Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Die Anzahl der Vertreter ist 7. Positivkatalog: Nr. Verein/Institution Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates beträgt 2 Jahre. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat die Beschlussfassung in der Angelegenheit in seiner Sitzung am 18.07.2013 zurückgestellt und diese zur erneuten Beratung an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss verwiesen. Auf die Sitzungsvorlagen Nr. 191/2013, 265/2013 und 265/2013 1. Ergänzung wird verwiesen. Seitens der SPD-Stadtratsfraktion ist mit Schreiben vom 17.07.2013 zur Sitzung des Rates am 18.07.2013 ein Vorschlag zur Festlegung des Positivkatalogs gemacht worden (s. Anlage). Nachrichtlich werden in alphabetischer Reihenfolge noch einmal die nach den letzten drei Wahlen im Umweltbeirat vertretenen Vereine und Institutionen (teilweise nur als Vertreter) mitgeteilt: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Verein / Institution Agenda 21 BUND DORV Jülicher Sparsamkeit Kreis Imker Verein Landschaftswart Naturschutzbund Deutschland Naturschutzverein Koslar e.V. Terre des hommes 2008 X X X X X X X X 2010 X X X X X X X X X 2012 X X X X X X X Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 265/2013 2. Ergänzung Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 265/2013 2. Ergänzung X nein nein Seite 3