Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2014
Az.: 82 31-20/P496
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 19.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
18.09.2014
27.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein
Gymnich e. V.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der
Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überlässt dem Gartenbau- und
Verschönerungsverein Gymnich e. V. eine Teilfläche von ca. 400 m² aus dem Grundstück
Gemarkung Gymnich, Flur 8, Flurstück 306 zum Bau und Betrieb einer Vereinsgeschäftsstelle und
einem Garagen- und Lagergebäude. Die zur Nutzung überlassene Fläche ist im beigefügten
Kartenausschnitt mit A-B-C-D-E-A gekennzeichnet.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2014 und endet erstmals am 31.10.2029. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt
wurde.
Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben.
Dieser Vertrag begründet keinen Anspruch auf Erschließung. Die Kosten für die erforderlichen
Anschlussleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas) sind vom Verein auf eigene Kosten herstellen zu
lassen.
Die Kosten der Unterhaltung - hierzu gehören auch die Kosten der Unterhaltung und
Verkehrssicherung an dem auf dem Grundstück befindlichen alten Baumbestand - einschließlich
Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Strom und Gas gehen zu Lasten des Vereins. Ebenso
übernimmt der Verein alle die den Eigentümer betreffenden Lasten und Verpflichtungen
(Nebenkosten: Grundbesitzabgaben, Abfallgebühren, Straßenreinigung etc.).
Zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes müssen die noch zu errichtenden Gebäude einen
Mindestabstand von 5 m zum jeweiligen Baum einhalten.
Begründung:
Der Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. ist mit der Bitte auf die Stadt Erftstadt
zugekommen, dem Verein in Gymnich ein geeignetes Grundstück für den Bau von zwei
Gebäuden zur Verfügung zu stellen.
Zum Einen sollen dort die verschiedenen Arbeitsgeräte und Gegenstände des Vereins zentral
gelagert und zum Anderen soll dort die Geschäftsstelle untergebracht werden. Derzeit sind die
Materialien bei verschiedenen Landwirten und privaten Bürgern untergebracht, so dass bei den
zahlreichen Aktionen des Vereins immer verschiedene Stellen angefahren werden müssen.
Das Grundstück an der Moselstraße, zwischen dem Sportlerheim des Sportvereins Erfa 09
Gymnich und dem städtischen Objekt Moselstraße 25, ist aufgrund seiner Lage und der
Möglichkeit der baulichen Nutzung sehr gut für die Errichtung der gewünschten Gebäude
geeignet.
Nach Auskunft der Stadtwerke Erftstadt fallen für die zur Nutzung überlassenen Fläche noch von
der Stadt Erftstadt zu tragende Baukostenzuschüsse an. Die Höhe der zu erwartenden
Baukostenzuschüsse für Kanal und Wasser betragen je m² 4,09 € für Schmutzwasser, 4,35 € für
Oberflächenwasser und 2,56 € zuzüglich Mehrwertsteuer für Wasser.
Die entsprechenden Hausanschlüsse richten sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten und
werden gesondert durch die Stadtwerke Erftstadt dem Gartenbau- und Verschönerungsverein
Gymnich e. V. in Rechnung gestellt.
Die geplante Grundstücksüberlassung sowie die Baumaßnahme wurde mit dem Sportverein Erfa
09 Gymnich als auch dem Gartenbau- und Verschönerungsverein abgestimmt. Beide Vereine sind
mit Standort und den dortigen Nutzungsmöglichkeiten einverstanden.
In Vertretung
(Hallstein)
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