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Beschlussvorlage (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2014 Az.: 82 31-20/P496 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 19.08.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 18.09.2014 27.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überlässt dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. eine Teilfläche von ca. 400 m² aus dem Grundstück Gemarkung Gymnich, Flur 8, Flurstück 306 zum Bau und Betrieb einer Vereinsgeschäftsstelle und einem Garagen- und Lagergebäude. Die zur Nutzung überlassene Fläche ist im beigefügten Kartenausschnitt mit A-B-C-D-E-A gekennzeichnet. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2014 und endet erstmals am 31.10.2029. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wurde. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Dieser Vertrag begründet keinen Anspruch auf Erschließung. Die Kosten für die erforderlichen Anschlussleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas) sind vom Verein auf eigene Kosten herstellen zu lassen. Die Kosten der Unterhaltung - hierzu gehören auch die Kosten der Unterhaltung und Verkehrssicherung an dem auf dem Grundstück befindlichen alten Baumbestand - einschließlich Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Strom und Gas gehen zu Lasten des Vereins. Ebenso übernimmt der Verein alle die den Eigentümer betreffenden Lasten und Verpflichtungen (Nebenkosten: Grundbesitzabgaben, Abfallgebühren, Straßenreinigung etc.). Zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes müssen die noch zu errichtenden Gebäude einen Mindestabstand von 5 m zum jeweiligen Baum einhalten. Begründung: Der Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. ist mit der Bitte auf die Stadt Erftstadt zugekommen, dem Verein in Gymnich ein geeignetes Grundstück für den Bau von zwei Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Zum Einen sollen dort die verschiedenen Arbeitsgeräte und Gegenstände des Vereins zentral gelagert und zum Anderen soll dort die Geschäftsstelle untergebracht werden. Derzeit sind die Materialien bei verschiedenen Landwirten und privaten Bürgern untergebracht, so dass bei den zahlreichen Aktionen des Vereins immer verschiedene Stellen angefahren werden müssen. Das Grundstück an der Moselstraße, zwischen dem Sportlerheim des Sportvereins Erfa 09 Gymnich und dem städtischen Objekt Moselstraße 25, ist aufgrund seiner Lage und der Möglichkeit der baulichen Nutzung sehr gut für die Errichtung der gewünschten Gebäude geeignet. Nach Auskunft der Stadtwerke Erftstadt fallen für die zur Nutzung überlassenen Fläche noch von der Stadt Erftstadt zu tragende Baukostenzuschüsse an. Die Höhe der zu erwartenden Baukostenzuschüsse für Kanal und Wasser betragen je m² 4,09 € für Schmutzwasser, 4,35 € für Oberflächenwasser und 2,56 € zuzüglich Mehrwertsteuer für Wasser. Die entsprechenden Hausanschlüsse richten sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten und werden gesondert durch die Stadtwerke Erftstadt dem Gartenbau- und Verschönerungsverein Gymnich e. V. in Rechnung gestellt. Die geplante Grundstücksüberlassung sowie die Baumaßnahme wurde mit dem Sportverein Erfa 09 Gymnich als auch dem Gartenbau- und Verschönerungsverein abgestimmt. Beide Vereine sind mit Standort und den dortigen Nutzungsmöglichkeiten einverstanden. In Vertretung (Hallstein) -2-