Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
30.08.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 07.08.2012
Vorlagen-Nr.: 50/2011 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.09.2012
25.09.2012
23.10.2012
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2012 die Verwaltung ermächtigt,
die Offenlage des o. a. Bebauungsplanes durchzuführen.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am
22. Juni 2012 erfolgt. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 16. Juli 2012 bis 16. August 2012
durchgeführt. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. Juli 2012 über die Offenlage informiert und um
Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der obengenannten Frist gebeten.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss. Ich schlage Ihnen von daher vor,
den Bebauungsplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages
vom Investor übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb
Schaar“, wird gemäß 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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