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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
30.08.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der 	Offenlage
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der 	Offenlage
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 07.08.2012 Vorlagen-Nr.: 50/2011 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.09.2012 25.09.2012 23.10.2012 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2012 die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage des o. a. Bebauungsplanes durchzuführen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 22. Juni 2012 erfolgt. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 16. Juli 2012 bis 16. August 2012 durchgeführt. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. Juli 2012 über die Offenlage informiert und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der obengenannten Frist gebeten. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss. Ich schlage Ihnen von daher vor, den Bebauungsplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens werden aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vom Investor übernommen. III. Beschlussvorschlag: Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-