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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-743/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 07.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 zuzustimmen Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten, die die Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten: Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 21,25 €/cbm inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2007: - Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l - Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l - abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l - abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 17,50 €/cbm 34,50 €/cbm 1,70 €/cbm 34,50 €/cbm Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 21,25 €/cbm 17,50 €/cbm 38,75 €/cbm 1,94 €/cbm 40,69 €/cbm Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 21,25 €/cbm 34,50 €/cbm 55,75 €/cbm 2,79 €/cbm 58,54 €/cbm Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 21,25 €/cbm 1,70 €/cbm 22,95 €/cbm 1,15 €/cbm 24,10 €/cbm STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 21,25 €/cbm 34,50 €/cbm 55,75 €/cbm 2,79 €/cbm 58,54 €/cbm Gegenüberstellung Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l 2006 2007 Differenz 37,13 €/cbm 40,69 €/cbm 8,75 % Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l 54,98 €/cbm 58,54 €/cbm 6,08 % Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l 20,54 €/cbm 24,10 €/cbm 14,77 % Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 37,13 €/cbm 58,54 €/cbm 36,57 % Die Kostensteigerung der Benutzungsgebühr resultiert zum einen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer für das Jahr 2007 sowie einer Erhöhung einzelner Rechnungspositionen.des Erftverbandes. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 07.11.2006 (TOP 13) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2006 ----------------------------------Metzmacher ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister