Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-743/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
07.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 zuzustimmen
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Kosten, die die Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs.
1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen gilt.
Kosten:
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese
Leistungen betragen 21,25 €/cbm inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen ab dem 01.01.2007:
- Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
- Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
- abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
- abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
17,50 €/cbm
34,50 €/cbm
1,70 €/cbm
34,50 €/cbm
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
21,25 €/cbm
17,50 €/cbm
38,75 €/cbm
1,94 €/cbm
40,69 €/cbm
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
21,25 €/cbm
34,50 €/cbm
55,75 €/cbm
2,79 €/cbm
58,54 €/cbm
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
21,25 €/cbm
1,70 €/cbm
22,95 €/cbm
1,15 €/cbm
24,10 €/cbm
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
21,25 €/cbm
34,50 €/cbm
55,75 €/cbm
2,79 €/cbm
58,54 €/cbm
Gegenüberstellung
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
2006
2007 Differenz
37,13 €/cbm 40,69 €/cbm
8,75 %
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
54,98 €/cbm 58,54 €/cbm
6,08 %
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
20,54 €/cbm 24,10 €/cbm
14,77 %
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
37,13 €/cbm 58,54 €/cbm
36,57 %
Die Kostensteigerung der Benutzungsgebühr resultiert zum einen aus der Erhöhung der
Mehrwertsteuer für das Jahr 2007 sowie einer Erhöhung einzelner
Rechnungspositionen.des Erftverbandes.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 07.11.2006 (TOP 13) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.11.2006
----------------------------------Metzmacher
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister