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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, 2. Vereinfachte Änderung; Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher für eine Tankstelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark,
2. Vereinfachte Änderung; Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher für eine Tankstelle) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark,
2. Vereinfachte Änderung; Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher für eine Tankstelle)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 323/2014 Az.: 61.21-20 / 140 2. Ver. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.08.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 26.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 11.09.2014 30.09.2014 beschließend Bebauungsplan Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, 2. Vereinfachte Änderung; Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher für eine Tankstelle Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 und §13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 140, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, eine Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher gem. Ziffer 1.2 letzter Absatz der textlichen Festsetzung (Zulässigkeit einer Verkaufsfläche von 75 qm) festzusetzen. Der Anlageplan ist Bestandteil der Planänderung. Begründung: Auf einem in Privatbesitz befindlichen Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark (siehe Anlageplan) ist die Errichtung einer Tankstelle geplant. Mit der Tankstelle ist gleichzeitig der Betrieb eines Shops (75 qm) mit Waren zum Verkauf an letzte Verbraucher vorgesehen. Die beabsichtigte Einzelhandelsnutzung ist im betreffenden Planbereich bisher ausgeschlossen. Der Bebauungsplan sieht für räumlich eingegrenzte Gebiete - in den Eingangsbereichen des Gewerbegebiets und entlang der öffentlichen Grünfläche - Ausnahmen vom grundsätzlichen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen mit Verkauf für letzte Verbraucher vor, wenn die Verkaufsfläche 75 qm nicht übersteigt. Die Ausnahmeregelung soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ermöglichen, die u.a. der Versorgung des Plangebietes dienen (z. B. Kiosk). Da die Errichtung einer Tankstelle im Plangebiet grundsätzlich zulässig ist und ein „Tankstellenshop“ als wesentlicher betriebswirtschaftlicher Bestandteil dieser Nutzung gilt, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern und eine Ausnahme entsprechend der o.a. Ausnahmeregelung festzusetzen. Die Verkaufsfläche von 75 qm entspricht dabei der Verkaufsfläche, die in der Regel -wenn nicht durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen- in einer Tankstelle bauordnungsrechtlich zulässig ist. Die Änderung ist städtebaulich vertretbar; die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die begrenzte Verkaufsfläche (max. 75 qm) des zentren- bzw- nahversorgungsrelevanten Sortiments hat keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich von Lechenich. Die von der Planung betroffenen Grundstücksnachbarn haben der Planänderung bereits zugestimmt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden durch die Planänderung nicht berührt. In Vertretung (Hallstein) Anlagen  Anlageplan zur 2. Vereinf. Änderung -2-