Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 323/2014
Az.: 61.21-20 / 140 2. Ver. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.08.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
11.09.2014
30.09.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark,
2. Vereinfachte Änderung; Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und
Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher für eine Tankstelle
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 und §13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). in der zuletzt
gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück im
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 140, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, eine
Ausnahmeregelung für Einzelhandels- und Gewerbebetriebe für den Verkauf an letzte
Verbraucher gem. Ziffer 1.2 letzter Absatz der textlichen Festsetzung (Zulässigkeit einer
Verkaufsfläche von 75 qm) festzusetzen.
Der Anlageplan ist Bestandteil der Planänderung.
Begründung:
Auf einem in Privatbesitz befindlichen Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark (siehe Anlageplan) ist die Errichtung einer Tankstelle
geplant. Mit der Tankstelle ist gleichzeitig der Betrieb eines Shops (75 qm) mit Waren zum
Verkauf an letzte Verbraucher vorgesehen.
Die beabsichtigte Einzelhandelsnutzung ist im betreffenden Planbereich bisher ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan sieht für räumlich eingegrenzte Gebiete - in den Eingangsbereichen des
Gewerbegebiets und entlang der öffentlichen Grünfläche - Ausnahmen vom grundsätzlichen
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen mit Verkauf für letzte Verbraucher vor, wenn die
Verkaufsfläche 75 qm nicht übersteigt. Die Ausnahmeregelung soll die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben ermöglichen, die u.a. der Versorgung des Plangebietes dienen (z. B.
Kiosk).
Da die Errichtung einer Tankstelle im Plangebiet grundsätzlich zulässig ist und ein
„Tankstellenshop“ als wesentlicher betriebswirtschaftlicher Bestandteil dieser Nutzung gilt, wird
vorgeschlagen,
den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern und eine Ausnahme entsprechend der
o.a. Ausnahmeregelung festzusetzen. Die Verkaufsfläche von 75 qm entspricht dabei der
Verkaufsfläche, die in der Regel -wenn nicht durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen- in einer
Tankstelle bauordnungsrechtlich zulässig ist.
Die Änderung ist städtebaulich vertretbar; die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht
berührt. Die begrenzte Verkaufsfläche (max. 75 qm) des zentren- bzw- nahversorgungsrelevanten
Sortiments hat keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich von
Lechenich.
Die von der Planung betroffenen Grundstücksnachbarn haben der Planänderung bereits
zugestimmt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden durch die Planänderung
nicht berührt.
In Vertretung
(Hallstein)
Anlagen
Anlageplan zur 2. Vereinf. Änderung
-2-