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Beschlussvorlage (Abwägungsliste WP7-1/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
92 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 1 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur 1. Infracor Chemistry An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Services Schreiben vom 10.12.2008 2. RWE Rhein-Ruhr, In Ihrem Schreiben vom 05.12.2008 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Netzservice GmbH, Schreiben vom 10.12.2008 Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in o.g. Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Der Anregung wird entsprochen und ein Hinweis aufgenommen, dass bei evtl. Bedarfsanpassungen an das Leitungsnetz bzw. die Löschwasserversorgung frühzeitig mit dem Versorgungsunternehmen abzustimmen sind. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die vorliegenden Bestandspläne des Versorgungsunternehm ens als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten zu nehmen, ferner den Hinweis i.S. evtl. Abstimmungsgespräch e bei ggbf. notwendigen Leistungserhöhungen sowie den Verweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 aufzunehmen. WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 2 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Für den Fall der Neuanlage von Bepflanzungszonen ein Hinweis aufgenommen, dass Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere wird Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk zu lassen sind und die DVGW Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, unterirdischer Versorgungsanlagen“ anzuwenden bitten wir sie die DVGW Richtlinie GW 125 ist. „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendige werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. Im Zuge der Zusammenarbeit mit Ihren Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen und … die Mitteilung zur 3. Bezirksregierung Ordnungsbehörden möchte ich Sie erneut über die die örtliche Ordnungsbehörde (FB II) um Kenntnis zu nehmen Düsseldorf, KBD, und einen Schreiben vom 10.12.2008 geänderten Erreichbarkeiten meines Stellungnahme ersucht. Siehe lfd. Nr. 8. entsprechenden Kampfmittelbeseitigungsdienstes informieren: Hinweis zur Sie erriechen die Mitarbeiter der Außenstelle Verhaltensweise bei Kerpen (ehem. Köln bzw. Aachen) meines evtl. Kampfmittelfunden Kampfmittelbeseitigungsdienstes für Terminabsprachen, Meldung von sowie das Merkblatt „Sondierbohrungen“ als Kampfmittelfunden u.ä. unter folgender Anlage zum Telefonnummer/Faxnummer: Bebauungsplan zu Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, nehmen. Außenstellen Kerpen, Tel: 0211/4759755, WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 3 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 0211/4759075. 1. Bearbeitung von Kampfmittelfunden Bei Kampfmittelfunden während der Rahmendienstzeit (Mo-Do: 07:00 – 15:50 Uhr, Fr: 07:00 – 14:00 Uhr) wenden Sie sich bitte telefonisch an die Außenstelle Kerpen. Außerhalb der Rahmendienstzeit wenden Sie sich bitte an den Meldekopf meines Hauses (Meldekopf der Bezirksregierung Düsseldorf Tel: 0211/4752680) 2. Schutz von Baumaßnahmen bei Bodeneingriffen/Anträge auf Luftbildauswertung Auf Antrag Ihrer Ordnungsbehörde führt mein Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Luftbildauswertung durch. Diese Luftbildauswertung wird zentral durchgeführt. Bitte schicken Sie Ihre Anträge daher an die folgende Anschrift: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), Postfach 300865, 40408 Düsseldorf. Ich bitte, alle betroffenen Personen in Ihrem Hause über diese Über die geänderte Dienstwegfolge wurden die Änderung zu informieren. entsprechenden städtischen Mitarbeiter informiert. … die Mitteilung zur Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. 4. PLEdoc GmbH Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 17.12.2008 teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: E.ON Ruhrgas AG, Essen, E.ON Gastransport AG & Co KG, Essen, Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg, GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen, KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 4 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bamberg, MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei zurück. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Der angesprochene Weg ist in der Örtlichkeit kaum … die Mitteilung zur 5. Bezirksregierung Köln Schreiben vom 16.12.2008 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der noch erkennbar und hat von der Eigenschaft keine Kenntnis zu nehmen. allgemeinen Landeskultur und der übergeordnete Nutzung. Alternativ vorhandene Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Wegebeziehung können genutzt werden. Hier ist Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 insbesondere eine Alternativnutzung die mit diesem Bauleitplan festgesetzte Wegefläche im westlichen sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Ich bitte jedoch zu prüfen, ob wegen der Plangebiet möglich. Darüber hinaus findet eine Überplanung des Weges zwischen Weidgasse und Beeinträchtigung der rückwärtigen Grundstücke Düstersgässchen (nordwestliche Abgrenzung des nicht statt. Plangebietes) mit einer Baum- und Strauchreihe nicht die rückwärtige Erschließung der Grundstücke an der Karl-Gatzen-Straße bzw. an der Straße „Pulverturm“ aufgehoben wird. 6. Kreisbauernschaft Köln- Wir nehmen Bezug auf das gemeinsam mit Ihnen Die Andienung des landwirtschaftlichen Betriebes … die Mitteilung zur und Herrn Meul geführte Gespräch vom kann nach wie vor über die Weidgasse erfolgen. Die Kenntnis zu nehmen Erftkreis e.V., RLV e.V. Schreiben vom 08.12.2008 26.11.2008 in Ihren Räumlichkeiten. Gegenstand vorgetragenen Bedenken durch das Heranrücken und im Bereich des des Gespräches war der zu erwartende Entwurf von Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen nord-östlichen zum Bebauungsplan Nr. 9 Kirchherten. Die Betrieb wären bei einer Entwicklung eines Plangebietes eine WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 5 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... der anlässlich unseres Gespräches vorgetragenen Allgemeinen oder Reinen Wohngebietes in der Aufweitung Anregungen und Bedenken gegenüber der Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben Weidgasse um ca. 3 m Süden hin Baumaßnahmen dürfen wir nochmals wie folgt durchaus berechtigt. Diese Fallgestaltung liegt nach jedoch für den Standort nicht vor. Es wird vorzunehmen sowie in zusammenfassen: Die Stadt Bedburg hat zum Zwecke der Bebauung beabsichtigt, die geplante Bebauung als Teil der diesem Bereich eine ein Grundstück in Größe von ca. 2 Morgen innerhalb eines Dorfgebietes zulässigen Nutzungen eindeutige Abgrenzung durch einen erworben, welches zwischen Düstersgässchen und zu entwickeln. parallel Weidgasse gelegen ist. Die Weidgasse dient als Wie bekannt, weist die das Plangebiet umgebende Grünstreifen Weidgasse Zuwegung des landwirtschaftlichen Betriebes Bebauung alle Merkmale auf, die ein Dorfgebiet im zur Meul. Die Bewirtschaftung erfolgt überwiegend im Sinne von § 5 BauNVO kennzeichnen. Innerhalb planerisch Wege des Gemüsebaus. Der Betrieb wird dieser Dorflage sind an verschiedenen, über die festzusetzen. Ortslage verteilten Standorten regelmäßig von Lkw´s angefahren, die Produkte gesamte landwirtschaftlicher Betriebe unmittelbar beim Erzeuger abholen. Um Wirtschaftsstellen Behinderungen der Anwohner weitmöglichst zu eingestreut. Hinzu kommt, dass auch diverse ‚nicht vermeiden wird die Weidgasse als Zuwegung wesentlich störende’ Gewerbebetriebe vorhanden genutzt. Es besteht die Befürchtung, dass durch sind. die heranrückende Wohnbebauung die Weidgasse Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der entweder ganz oder aber nur unter Schwierigkeiten gewählten Gebietsausweisung eines MD – als Wirtschaftsweg genutzt werden kann. Dies Dorfgebietes wird beabsichtigt, teilweise ein faktisch würde dazu führen, dass die Firmen, welche bisher vorhandenes Dorfgebiet zu überplanen. Im Wege den landwirtschaftlichen Betrieb anfahren, diese der Gliederung und Feindifferenzierung nach § 1 Zufahrt meiden und in Ermangelung einer Abs. 4 und 5 BauNVO sollen innerhalb des Alternative andere, verkehrstechnisch günstiger zu Plangebietes neben der Wohnnutzung auch die nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe erreichende Betriebe aufsuchen werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass die künftigen zugelassen werden, sodass sich unter Einbeziehung Bewohner des Baugebietes höhere Anforderungen der umliegenden Nutzungen in seiner Gesamtheit gegenüber dem Immissionsschutz stellen werden ein faktisches Dorfgebiet entwickeln kann. und sich durch die im Rahmen des Nutzungsstruktur und damit der landwirtschaftlichen Betriebes anfallenden Die Geräuschimmissionen belästigt fühlen. Zur Gebietscharakter des Dorfgebietes werden nach der Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir Art der baulichen Nutzung in § 5 Abs. 1 Satz 1 auf die baufachliche Stellungnahme der BauNVO durch die 3 Hauptfunktionen Land- und WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 6 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Landwirtschaftskammer Rheinland vom Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bestimmt. 14.09.1998, welche der Stadtverwaltung bereits Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen seit 1998 vorliegt und sich intensiv mit den Betriebe wird bei der Planung vorrangig Rücksicht Auswirkungen einer baulichen Ausweisung genommen. Die von land- und forstwirtschaftlichen ausgehenden Emissionen sind befasst. Die baufachliche Stellungnahme haben Betrieben gebietstypisch und daher von den übrigen wir in Kopie nochmals beigefügt. insbesondere dem Wohnen, Im Rahmen des Gespräches teilten Sie mit, dass Nutzungen, vorgesehen ist, das Gelände als Dorfgebiet (MD II) hinzunehmen. auszuweisen mit der Folge, dass hierbei erhöhte Im Hinblick dieser geplanten Gebietsausweisung immissionsschutzrechtliche Toleranzen gelten. wird dem Schutz der vorhandenen Betriebe Aufgrund der Nähe zum landwirtschaftlichen Rechnung getragen. Vergleiche hierzu auch Urteil Betrieb Meul ist zu befürchten, dass es trotz der OVG Münster 16.09.2002 -7a D 4/01.NEAusweisung des Gebietes mit MD-Charakter Im Rahmen der weiteren Abwicklung des seitens der künftigen Bewohner Beschwerden Planverfahrens wird geprüft, ob eine weitere hinsichtlich der Betriebsabläufe und hinsichtlich der gutachterliche immissionsrechtliche Untersuchung Arbeitszeiten des Betriebes kommen wird, denen notwendig wird und ob als Anlage zu den textlichen im Ergebnis seitens der Ordnungsbehörden Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen werden ... zu prüfen, ob ein kann/wird, dass durch die Dorfgebietsfestsetzung entsprechender nachgegeben wird. die dorfgebiettypischen Emissionen, Hinweis als Anlage zur In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die (MD), Weidgasse als Zuwegung nicht nur erhalten, insbesondere in Bezug auf die vorhandenen Begründung in Bezug die sondern im Falle einer baulichen Nutzung an die landwirtschaftlichen Betriebe und den hiermit auf dorfgebietstypische erhöhte verkehrliche Belastung angepasst und verbundenen Verkehre zu berücksichtigen sind. zitierte Stellungnahme der „Emissionsvorbelastung erweitert wird. Ein Teilbereich des Plangebietes Die durch die muss daher für die Verkehrsfläche genutzt werden. Landwirtschaftskammer aus dem Jahre 1998 “ sich mit einer gebietsuntypischen landwirtschaftlichen Ferner muss sichergestellt werden, dass eine befasst Weiterentwicklung über die Grenzen des Reihenhausbebauung in unmittelbarer südlicher Verkehre Plangebietes hinaus nicht erfolgen darf. Wir regen Grenzlage zum Landwirtschaftlichen Betrieb „Meul“ aufgenommen werden daher an, sofern unsere Anregung, die Flächen auf dem Grundstück „Lamersend 10“. Die seinerzeit kann. nicht als Baugebiet auszuweisen, verworfen wird, dort begehrte Bebauung hätte nach heutigem Recht zumindest eine durchgehende Ausgleichsfläche im und Rechtsprechung durchaus Abwehrrechte in Plangebiet festzulegen, die eine eindeutige Bezug auf evtl. stark emittierende Betriebsabläufe der unmittelbar angrenzenden Abgrenzung zu den Nachbarparzellen Flur 3, Nr. auf WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 7 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 16, Nr. 279 und Nr. 425 trifft. In diesem landwirtschaftlichen Hofstelle. Dieser Sachverhalt Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass steht jedoch in einem deutlichen Ungleichgewicht sämtliche angrenzende Parzellen im zur beabsichtigten Planung des Bebauungsplanes Landschaftsplan erfasst sind und hiernach eine Nr. 9/Kirchherten mit dorfgebietstypischen anderweitige Nutzung vorgesehen ist. Nutzungen und einer völlig anders gelagerten Wir waren so verblieben, dass Sie uns nach örtlichen Bewertung. Ausfertigung der Planunterlagen die zugrundeliegende Kartierung an die E-Mail- Der Anregung hinsichtlich der Anpassung bzw. zur Anschrift des Unterzeichners übersenden. Erweiterung der Weidgasse wird gefolgt. In der Planfassung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wird die Verkehrsfläche der Weidgasse zum Plangebiet hin für Begegnungsverkehre / Warteräume um ca. 3 m aufgeweitet. Im Rahmen der weiteren bzw. der vorliegenden Bauleitplanung soll keine Verschlechterung der jetzigen verkehrlichen Situation erfolgen. Entlang der Parzelle Nr. 16 ist im Bebauungsplan ein Meter breiter Streifen als Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Anregung entlang der Weidgasse eine eindeutige Abgrenzung des Baugebietes vorzunehmen und damit der Anregung Rechnung zu tragen kann entsprochen werden; dies insbesondere um Zufahrten zu Stellplätzen oder Garagen direkt von der Weidgasse aus zu vermeiden. Diese Abgrenzung wird in Form eines Grünstreifens erfolgen, der parallel zu den nördlichen Grundstücken entlang der Weidgasse angelegt wird. Sofern ein überarbeitetes Plankonzept vorliegt, werden die Unterlagen im Rahmen des Abwägungsprozesses übersandt. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. … die Mitteilung zur 7. Wehrbereichsverwaltung WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 8 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von Kenntnis zu nehmen. West Schreiben vom 18.12.2008 mir wahrzunehmenden Belange- meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Die Auswertung des o.g. Bereiches war möglich. Durch ein Telefonat mit dem KDB vom 28.01.2009, … die Mitteilung zur 8. Bezirksregierung Die beantragte Fläche liegt in einem ehemaligen Herrn Wolf, wurde vereinbart, für die sich im Kenntnis zu nehmen Düsseldorf, KBD Schreiben vom 19.12.2008 Kampfgebiet. Ich empfehle eine geophysikalische Eigentum der Stadt befindlichen Flächen, schriftlich und im Bebauungsplan Hinweis zur Begehung und einen Untersuchung der zu überbaubaren Fläche. Sofern das Betretungsrecht es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind Überprüfung zuzuleiten, um eine geophysikalische aufzunehmen, dass bei diese bis auf das Geländeniveau von 1945 Untersuchung des Plangebietes durchzuführen zu Kampfmittelfunden die abzuschieben. Diese bauseits durchzuführende können. Die Ergebnisse hieraus müssen im weiteren Außenstelle in Kerpen zu verständigen. Arbeit vorbereitender Art sollte, sofern keine Verfahren berücksichtigt werden. anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen ... das Merkblatt als mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, zum Pfahlgründungen etc. empfehlen wir eine Der Anregung wird entsprochen und das Merkblatt Anlage zu Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise „Sondierbohrungen“ als Anlage zum Bebauungsplan Bebauungsplan nehmen. ergänzend aufgenommen. ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. … die Mitteilung zur 9. Straßen.NRW der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Kenntnis zu nehmen. Regionalniederlassung Ville-Eifel WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 9 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Schreiben vom 19.12.2008 10. 11. 12. Industrieund Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln keine Bedenken Handelskammer zu Köln Schreiben vom 08.01.2009 bezüglich der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Ich bedanke mich für die Übersendung der Landschaftsverband Planungsunterlagen für den Bereich des Rheinland Schreiben vom 06.01.2009 Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten. Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Damit bei Erdarbeiten aufgedeckte archäologische Funde und Befunde zumindest aufgenommen und dokumentiert werden können bitte ich durch Hinweis auf die § 15 und 16 DSchG NW sicherzustellen, dass die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich informiert wird. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Naturschutz und Landschaftspflege Rhein-Erft-Kreis Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden nach den §§ 15 und 16 DSchG im Bebauungsplan aufzunehmen. Die Anregung hinsichtlich der Sicherung/Dokumentierung evtl. archäologischer Funde wird entsprochen und ein entsprechender Hinweis ( §§ 15 und 16 des DSchG NW) im Bebauungsplan aufgenommen. Naturschutz und Landschaftspflege … die Mitteilung zur WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 10 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Amt für Kreisplanung & Aus Sicht der ULB ist zu prüfen, ob das Die Stadt Bedburg ist bestrebt den Ausgleich Kenntnis zu nehmen die Bedenken berechnete Ausgleichsdefizit im Umfeld von eingriffsnah umzusetzen. Diese Bemühungen und Naturschutz der Schreiben vom 17.11.2008 Kirchherten ausgeglichen werden kann. Da schon werden verfolgt, ggbf. ist in Abstimmung mit dem hinsichtlich der größere Teil des Defizits im Bereich der Erftverband eine gewässernahe Pflanzmaßnahme Dorfgebietsfestsetzung gem. § 5 BauNVO Erftaue hinter der Otto-Hahn-Straße kompensiert denkbar. zurückzuweisen. Ferner wird, so sollte zumindest der Rest eingriffsnah wird beschlossen zu Immissionsschutz ausgeglichen werden. Immissionsschutz Die Nutzungsstruktur und damit der prüfen, ob das restliche Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Gebietscharakter des Dorfgebietes werden nach der Ausgleichsdefizit in der Kirchherten Kirchherten soll eine bislang unbebaute Fläche Art der baulichen Nutzung in § 5 Abs. 1 Satz 1 Ortslage gemäß § 5 BauNVO als Dorfgebiet festgesetzt BauNVO durch die 3 Hauptfunktionen Land- und möglichst eingriffsnah werden. Der unmittelbar angrenzende Bereich ist Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bestimmt. ausgeglichen werden durch ein vorhandenes Dorfgebiet mit Satz 1 bestimmt ein grundsätzlich gleichwertiges kann. der emittierenden Anlagen geprägt. Die Neuplanung Nebeneinander der 3 Hauptfunktionen, hieraus folgt Hinsichtlich sieht nach den vorliegenden Planungsunterlagen jedoch nicht, dass diese Nutzungen im Dorfgebiet im immissionsrechtlichen wird eine ausschließliche Errichtung von annähernd gleichen Verhältnis vorhanden sein Bewertung beschlossen zu prüfen, Wohnbebauung mit freistehenden müssen. Nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ob ein entsprechendes Einfamilienwohnhäusern vor. zur Darüber hinaus gehende Nutzungen gem. § 5 kann ein Gebiet, in dem nach der planerischen Gutachten der Wohnhäuser, jedoch keine Ermittlung BauNVO, die dem Charakter eines Dorfgebietes Zielsetzung entsprechen würden, sind aufgrund des Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Immissionen entstehen können, in einem erforderlich wird und vorgelegten Nutzungskonzeptes nicht erkennbar Betriebe und somit auch in diesem Bereich künftig nicht Bebauungsplan grundsätzlich nicht als Dorfgebiet ggbf. in Auftrag zu festgesetzt werden (BVerwG, Beschluss v. geben. durchführbar. Gemäß § 5 BauNVO dienen Dorfgebiete der 22.12.1989 – 4 NB 32.89). Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und Anders liegt es jedoch dann, wenn die Gemeinde forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und ein faktisch vorhandenes Dorfgebiet nur teilweise der Unterbringung von nicht wesentlich störenden überplant und in diesem Teilbereich im Wege der Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Gliederung und Feindifferenzierung nach § 1 Abs. 4 Bewohner des Gebiets dienenden und 5 BauNVO lediglich Wohngebäude zulässt. Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- Eine solche räumlich begrenzte Überplanung ist und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich jedoch nur dann nicht zu beanstanden, wenn der WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 11 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig überplante Bereich und das deutlich darüber hinaus reichende faktisch vorhandene Dorfgebiet eine Rücksicht zu nehmen. Meines Erachtens handelt es sich bei der Einheit darstellen und in dieser Einheit weiterhin die geplanten Nutzung um ein Wohngebiet, das allgemeine Zweckbestimmung eines Dorfgebietes aufgrund seiner tatsächlichen Nutzungen eher gewahrt ist (OVG NRW, Urteil v. 16.09.2002 – 7a D 4/01.NE). einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Nach der Rechtssprechung des OVG Lüneburg vom 6.6.2000 AZ:K 3112/99 leidet ein Bebauungsplan an einem zu seiner Gesamtnichtigkeit führenden Abwägungsfehler, wenn die Festsetzung eines Gebietes mit geringer Schutzwürdigkeit lediglich dazu dient, einen weichen Übergang zu einer emittierenden Nachbarnutzung vorzugeben (sog. Etikettenschwindel) um die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte zu beeinflussen. Darüber hinaus ist in der Planung grundsätzlich der Trennungsgrundsatz nach § 50 BundesImmissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach gilt für die heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund der nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von diesem zu beachtenden Gebot der einseitigen Rücksichtnahme ein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet festgesetzt werden kann. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen kleineren unbebauten Freibereich, der im Süden und Osten unmittelbar an die dicht bebaute, durch praktizierende landwirtschaftliche Betriebe geprägten Ortslage von Kirchherten angrenzt. Die angrenzende zusammenhängende Bebauung weist alle Merkmale auf, die ein Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO kennzeichnen. Innerhalb dieser Dorflage sind an verschiedenen, über die gesamte Ortslage verteilten Standorten Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe eingestreut. Hinzu kommt, dass auch diverse ‚nicht wesentlich störende’ Gewerbebetriebe vorhanden sind. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sollen neben der Wohnnutzung auch die nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe zugelassen werden, sodass unter Einbeziehung der umliegenden Nutzungen in seiner Gesamtheit ein faktisches Dorfgebiet entsteht. Die für den Bereich des Bebauungsplangebietes festgesetzte Gebietsausweisung als MD – Dorfgebiet erfüllen auch nach KUSCHNERUS (Der sachgerechte Bebauungsplan RDNr. 539, 541) die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Dorfgebietes. WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 12 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... (BVerwG – Urteil vom 10.12.82 – 4C28.81-). Die Voraussetzungen für eine derartige MD – Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene Festsetzung wären nach Kuschnerus erfüllt, wenn legal emittierende Betriebe ist durch die bei einer Betrachtung des größeren, über die Rechtssprechung besonders herausgestellt Plangebietsgrenzen hinausreichenden Bereichs das worden. kleine überplante Plangebiet noch als Bestandteil Insbesondere Betriebe mit technologisch eines umfassenderen faktischen MD – Gebiets zu bedingten Nachtaktivitäten, wie z.B. werten ist. landwirtschaftliche Betriebe, müssen in Da die vorgenannten Randbedingungen an dem Anwendung des § 9 Landes - Standort gegeben sind und auch für umgebende, im Immissionsschutzgesetzes u.U. bei nächtlichen Zusammenhang bestehende Wohnbebauung kein lärmintensiven Tätigkeiten mit massiven Erfordernis besteht, diese in das Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Bebauungsplangebiet einzubeziehen, liegen die Betätigungen rechnen. rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtige Unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Gebietsausweisung innerhalb des Bebauungsplanes Wohngebietsausweisung rege ich im Rahmen der Nr. 9/Kirchherten vor. weiteren Planung an, ein schalltechnisches Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituation Ausweisung des Plangebietes als Dorfgebiet werden einzuholen. Hierin sollten auch mögliche zurückgewiesen. Minderungsmaßnahmen und ggf. planerische Hinsichtlich der immissionsrechtlichen Bewertung Lösungen aufgezeigt werden, die zur Klärung einer wird bis zur Offenlage der Planung geprüft, ob bei eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen. einer MD-Ausweisung ggbf. eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen sein wird. Wasserwirtschaft/Bodenschutz Für die geplante Versickerungsanlage bzw. Wasserwirtschaft/Bodenschutz Einleitung ist rechtzeitig die erforderliche Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in Bezug wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren auf die Entwässerung und den hierzu erforderlichen ... die Anregung zur Wasserbehörde zu beantragen. Erlaubnissen werden zunächst die Resultate aus Verwendung Eine Altlast/Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb den Abstimmungsgesprächen mit dem Erftverband versickerungsfähiger des Plangebietes nicht vor. Im Plangebiet des o.a. abgewartet und in den Abwägungsprozess mit Materialien für private Zufahrten und Bebauungsplanes befinden sich ausweislich der aufgenommen. Stellplätze als Hinweis Karte der schutzwürdigen Böden des GLA NRW Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als In Bezug auf das Schutzgut Boden wird der in den Bebauungsplan WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 13 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... im Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, hier Anregung entsprochen, und im Bebauungsplan aufzunehmen; die Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum festgesetzt, dass bei der Gestaltung von privaten Übrigen zur Schutz des Bodens rege ich daher an, Zufahrten und Stellplätzen versickerungsfähige Empfehlung des entsprechende Vermeidungsmaßnahmen Materialien wie Ökopflaster, Rasengittersteine etc. Nutzung (Minimierung der Versiegelung durch den Bau von zu verwenden sind, um das nicht belastete Oberbodens ergänzend dem natürlichen hierzu. Gebäuden, Wegen und Straßen, Verwendung Niederschlagswasser versickerungsfähiger Materialien (Ökopflaster, Wasserkreislauf zuzuführen. Ferner wird eine Rasengittersteine) für Zufahrtswege und Empfehlung aufgenommen, den für Baumaßnahmen Stellplätze, Wiedereinbau des Oberbodens) bei der abgetragenen Oberboden nach Möglichkeit durch Umsetzung der Planung festzusetzen. Besondere Wiedereinbau erhalten zu können. Erfordernisse aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, z.B. wasserwirtschaftliche Anforderungen, bleiben hiervon unberührt. Zum o.g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband Die Anregungen hinsichtlich der Nutzung der … die Mitteilung zur 13. Erft Verband Niederschlagswässer zur Gartenbewässerung o.ä. Kenntnis zu nehmen Schreiben vom 07.01.2009 wie folgt Stellung: Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich des werden begrüßt. Der Bebauungsplan trifft keine und die Ergebnisse aus Bebauungsplanes durch den Braunkohlentagebau entgegen stehenden Festsetzungen, sodass bei den abgesenkt. Vor Beginn der Bedarf das Regenwasser für die private Abstimmungsgespräch en abzuwarten und Sümpfungsmaßnahmen wurden Flurstände von Bewässerung genutzt werden kann. In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan einen entsprechenden über 20 m NHN gemessen. Für eine etwaige Einleitung von werden entsprechend den Empfehlungen des Hinweis zum Schutz Niederschlagswasser in das ortsnahe landschaftspflegerischen Fachbeitrages Vorschriften des Kirchhertener Fließ ist die hydraulische Situation zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung der Bodens/Begrenzung der Versiegelung gem. zu überprüfen und eine Erlaubnis nach § 2, § 3 Versiegelung aufgenommen. der Empfehlung des und § 7 WHG erforderlich. landschaftspflegerische Des weiteren werden von der Bezirksregierung n Fachbeitrages zum Nachweis der Unschädlichkeit von aufzunehmen. Einleitungen aus der Siedlungsentwässerung immissionsorientierte Nachweise erlangt. Dieser Nachweis kann in Anlehnung an den Leitfaden des BWK, Merkblatt 3 geführt werden. Darüber hinaus sollten im Plangebiet WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 14 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgelegt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn die attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Seitens des Landesbetriebes Straßenbau BRW, Direkte Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen … die Mitteilung zur 14. Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine dieses Bauleitverfahrens nicht erforderlich. Kosten Kenntnis zu nehmen Straßen.NRW dem Landesbetrieb Straßenbau und bei der Festlegung grundsätzlichen Bedenken gegen o.a. entstehen Autobahnniederlassung (Straßen.NRW) nicht. der externen Bebauungsplan. Krefeld Ausgleichsmaßnahmen Schreiben vom 12.01.2009 Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind im Landesbetrieb Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu Hinsichtlich externer Ausgleichsmaßnahmen wird den ggbf. über den Standort berücksichtigen. Festsetzungen zu Lasten der eine ggbf. erforderliche Abstimmung stattfinden. zu unterrichten. Straßenbauverwaltung dürfen nicht vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind die erforderlich werdenden externen Kompensationsflächen der hiesigen Autobahnniederlassung anhand eines Übersichtsplanes mitzuteilen. WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 15 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur 15. Geologischer Dienst NRW Folgender Hinweis gilt für die nachrichtliche Der Hinweis zur Seismologie wird aufgenommen. Kenntnis zu nehmen Übernahme / textlichen Festsetzungen für o.g. -Landesbetrieb und im Bebauungsplan Schreiben vom 12.01.2009 Plangebiet: einen Hinweis zur Seismologie (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Klassifizierung / Tel.: 897258) Seismologie Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 aufzunehmen. mit der Untergrundklasse S gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland NordrheinWestfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. … die Mitteilung zur Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt 16. Landesamt für Natur, Kenntnis zu nehmen. für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Umwelt & Naturschutz, an oben genanntem Bauleitverfahren und bitten LANUV um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum Schreiben vom 19.01.2009 19.01.2009. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung hat das LANUV seine Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange abzusehen. Bei einer Betroffenheit planungsrelevanter Arten (streng geschützter oder besonders geschützter Arten sowie europäischer Vogelarten) gem. § 10 Ab.s 2 Nr. 9 bis 11 BNatsSchG ist eine Beteiligung WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 16 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... des LANUV weiterhin möglich. 17. 18. 19. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung gem. LG NRW und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. RWE Westfalen-Weser- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine RWE-Hochspannungsleitungen. Ems, Netzservice GmbH Schreiben vom 11.12.2008 Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Nach Befragung unser möglicherweise betroffenen RWE Power AG, Schreiben vom 14.01.2009 Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Bezirksregierung dem auf Braunkohle verliehenen Arnsberg, Abteilung 6 über Bergwerksfeld „Kirchherten 5“. Eigentümerin des Bergbau und Energie Schreiben vom 22.01.2009 Bergwerksfeldes „Kirchherten 5“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer Gem. dem vorliegenden Umweltbericht sind Beeinträchtigung streng geschützter oder besonders geschützter Arten sowie europäischer Vogelarten mit diesem Bauleitverfahren nicht zu erwarten. Die entsprechenden Landschaftsbehörden sind am Verfahren beteiligt. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die beiden Hinweise zur Grundwasserbeeinfluss ung sowie der tektonischen Störzone im Bebauungsplan aufzunehmen. WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 17 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Hinweis auf die bergbaubedingte liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier Der vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Grundwasserbeeinflussung und der damit ggf. Stand: 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge verbundene Wiederanstieg des Grundwassers bzgl. Des „Oberen Grundwasserstockwerks“ sowie der tektonischen Störzone wird zur Kenntnis derzeit bei max. – 30,0 m. Das Plangebiet liegt im genommen und im Anschluss an die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter dem Bereich tektonischer Störungszonen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Punkt HINWEISE aufgenommen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Die Eigentümerin der Bergbauberechtigung, die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt und Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. hat die unter lfd. Nr. 18 aufgeführte Stellungnahmen Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch abgegeben. Beeinträchtigungen sind demnach nicht nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier zu befürchten. nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 18 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Aus Sicht der Landwirtschaft wird zum o.a. Die Andienung des landwirtschaftlichen Betriebes ... die Mitteilung zur 20. Landwirtschaftskammer kann nach wie vor über die Weidgasse erfolgen. Die Kenntnis zu nehmen Bebauungsplan wie folgt Stellung genommen: Nordrhein-Westfalen, in weiteren Kreisstelle Rhein-Erft- Die Weidgasse stellt für den landwirtschaftlichen vorgetragenen Bedenken durch das Heranrücken und Betrieb Herbert Meul, Lamersend 10 in Bedburg- von Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen Abstimmungsgespräch Kreis, mit der Kirchherten den Haupterschließungsweg dar. Eine Betrieb wären bei einer Entwicklung eines en Schreiben vom 21.01.2009 andere Zuwegung zum Hof über die Allgemeinen oder Reinen Wohngebietes in der Landwirtschaftskammer Martinusstraße ist auf Grund der Straßenführung Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben ein Einvernehmen unter durchaus berechtigt. Diese Fallgestaltung liegt Berücksichtigung des und der Parksituation problematisch. Abwägungsvorschlages jedoch für den Standort nicht vor. zu erzielen. Herr Meul nutzt die Weidgasse mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten und mit seinen Transportfahrzeugen. Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Meul umfasst ca. 90 ha. Intensiven Ackerbau mit Zuckerrüben-, Kartoffeln-, Getreide- und Gemüseanbau. Über einen längeren Zeitraum werden Transporte verschiedener Ernteprodukte wie Frühkartoffeln und verschiedene Gemüsesorten vom Feld zum Hof durchgeführt. Nahezu über das gesamte Jahr gehen Transporte von Erntegütern v.a. von aufbereitetem Gemüse über die Weidgasse an Vermarktungseinrichtungen. Hierzu werden auch Sattelzüge und Lkw-Züge eingesetzt. In der Die Befürchtungen werden nicht verkannt, jedoch Gemüsepflanzzeit wird der Hof mit Jungpflanzen auf Grund der vorhandenen Sach- und Rechtslage entkräftet. von holländischen Unternehmen beliefert. Die geplante Bebauung lässt gravierende Einschränkungen der bislang üblichen und notwendigen Nutzung der Weidgasse durch den landwirtschaftlichen Betrieb Meul befürchten. Bei Realisierung der Bebauung gilt dies sowohl für die Bauphase durch Baufahrzeuge auf der Weidgasse Durch die Überplanung der Flächen als Dorfgebiet „MD“ wird in Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 20.04.2007 -7D 83/06.NE- sogar in besonderem Maße den Belangen der Landwirtschaft entsprochen. Die künftigen Bewohner der in die landwirtschaftlich geprägten Ortslage eingestreuten ... zwecks der Förderung der Leichtigkeit der Verkehre die Weidgasse in südliche Richtung um ca. 3 m WP7-1/2009 Abwägungsliste WP7-1/2009 Seite 19 von 19 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... als auch für die Zeit nach Fertigstellung der neuen Wohnhäuser können sich nicht auf die aufzuweiten. erhöhten Schutzmaßstäbe eines allgemeinen (WA) Wohneinheiten durch parkende Autos. Die heranrückende Wohnbebauung und v.a. die oder gar eines reines Wohngebietes (WR) berufen. Verdichtung der Bebauung lässt auch zusätzlich Sie haben vielmehr von vornherein in Rechnung zu zur Verkehrsproblematik Schwierigkeiten stellen, dass in ihrer unmittelbaren Umgebung hinsichtlich von Emissionen erwarten. Auch wenn praktizierende Landwirte ansässig sind und dass sich diese durchweg im gesetzlichen Rahmen für ihnen daher mit Blick auf die in Dorfgebieten (MD) ein Dorfgebiet bewegen, ist bei neu nach § 5 (1) Satz 2 BauNVO gebotene vorrangige hinzuziehenden Bewohnern häufig mit Rücksichtnahme auf die Belange der land- und Unverständnis für die notwendigen Abläufe und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich deren Entwicklungsmöglichkeiten die für ein solches Arbeiten zu rechnen. Dorfgebiet typischen landwirtschaftlichen Eine weitere angesprochene Erweiterung des Immissionen in deutlich höherem Maße als in einem Baugebietes in Richtung Hofstelle verschärft die allgemeinen oder reinen Wohngebieten zuzumuten sind. vorstehend aufgeführten Befürchtungen noch. Aus Sicht der Landwirtschaft fordern wir für den Fall der Realisierung der Bebauung und bei Beibehaltung der Erschließung über die Weidgasse, dass dem Bestandsschutz des landwirtschaftlichen Betriebes von Herrn Meul Rechnung getragen wird. Hierzu gehört auf jeden Fall, dass die Erschließung mit An- und Abfahrt über die Weidgasse für den Betrieb sowohl während der Bauphase als auch im Anschluss störungsfrei gewährleistet bleibt. Um auch künftig eine möglichst störungsfreie Anund Abfahrt der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge zu gewährleisten, wird neben den vorgenannten Festlegungen der Gebietsausweisung in der Planzeichnung der öffentlich Auslegung des Bebauungsplanes die Verkehrsfläche der Weidgasse zum Plangebiet hin für Begegnungsverkehre / Warteräume um zusätzlich ca. 3,00 m aufgeweitet.