Daten
Kommune
Bedburg
Größe
92 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-1/2009
Abwägungsliste WP7-1/2009
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
1.
Infracor
Chemistry An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt.
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Services
Schreiben vom 10.12.2008
2.
RWE
Rhein-Ruhr, In Ihrem Schreiben vom 05.12.2008 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Netzservice GmbH,
Schreiben vom 10.12.2008
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben. Zur Information über unseren
Leitungsbestand in o.g. Bereich fügen wir in
Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren
Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer
Netze
erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden,
um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und
erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Der Anregung wird entsprochen und ein Hinweis
aufgenommen, dass bei evtl. Bedarfsanpassungen
an
das
Leitungsnetz
bzw.
die
Löschwasserversorgung
frühzeitig
mit
dem
Versorgungsunternehmen abzustimmen sind.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die vorliegenden
Bestandspläne
des
Versorgungsunternehm
ens als Anlage zum
Bebauungsplan
Nr.
9/Kirchherten
zu
nehmen, ferner den
Hinweis
i.S.
evtl.
Abstimmungsgespräch
e bei ggbf. notwendigen
Leistungserhöhungen
sowie den Verweis zur
Beachtung der DVGW
Richtlinie
GW
125
aufzunehmen.
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der Raum für eine
Ortsnetzstation
mit
in
die
Vorplanung
einzubeziehen.
Wir
bitten
Sie
bei
der
Planung
von Für den Fall der Neuanlage von Bepflanzungszonen
ein
Hinweis
aufgenommen,
dass
Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere wird
Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und
Strauchwerk zu lassen sind und die DVGW
Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, unterirdischer Versorgungsanlagen“ anzuwenden
bitten wir sie die DVGW Richtlinie GW 125 ist.
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus
sind
notwendige
werdende
Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
Im Zuge der Zusammenarbeit mit Ihren Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen und … die Mitteilung zur
3.
Bezirksregierung
Ordnungsbehörden möchte ich Sie erneut über die die örtliche Ordnungsbehörde (FB II) um Kenntnis zu nehmen
Düsseldorf, KBD,
und
einen
Schreiben vom 10.12.2008
geänderten
Erreichbarkeiten
meines Stellungnahme ersucht. Siehe lfd. Nr. 8.
entsprechenden
Kampfmittelbeseitigungsdienstes informieren:
Hinweis
zur
Sie erriechen die Mitarbeiter der Außenstelle
Verhaltensweise
bei
Kerpen (ehem. Köln bzw. Aachen) meines
evtl. Kampfmittelfunden
Kampfmittelbeseitigungsdienstes
für
Terminabsprachen,
Meldung
von
sowie das Merkblatt
„Sondierbohrungen“ als
Kampfmittelfunden
u.ä.
unter
folgender
Anlage
zum
Telefonnummer/Faxnummer:
Bebauungsplan
zu
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Rheinland,
nehmen.
Außenstellen
Kerpen,
Tel:
0211/4759755,
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Der Ausschuss für
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0211/4759075.
1. Bearbeitung von Kampfmittelfunden
Bei
Kampfmittelfunden
während
der
Rahmendienstzeit (Mo-Do: 07:00 – 15:50 Uhr, Fr:
07:00 – 14:00 Uhr) wenden Sie sich bitte
telefonisch an die Außenstelle Kerpen. Außerhalb
der Rahmendienstzeit wenden Sie sich bitte an
den Meldekopf meines Hauses (Meldekopf der
Bezirksregierung Düsseldorf Tel: 0211/4752680)
2.
Schutz
von
Baumaßnahmen
bei
Bodeneingriffen/Anträge auf Luftbildauswertung
Auf Antrag Ihrer Ordnungsbehörde führt mein
Kampfmittelbeseitigungsdienst
eine
Luftbildauswertung
durch.
Diese
Luftbildauswertung wird zentral durchgeführt. Bitte
schicken Sie Ihre Anträge daher an die folgende
Anschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD),
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf. Ich bitte, alle
betroffenen Personen in Ihrem Hause über diese Über die geänderte Dienstwegfolge wurden die
Änderung zu informieren.
entsprechenden städtischen Mitarbeiter informiert.
… die Mitteilung zur
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt.
4.
PLEdoc GmbH
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 17.12.2008
teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen
der
nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren:
E.ON Ruhrgas AG, Essen, E.ON Gastransport AG
& Co KG, Essen, Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN),
Nürnberg,
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen, KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH,
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empfiehlt dem Rat der
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Bamberg, MEGAL GmbH, Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen, Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG),
Haan,
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.
KG (NETG), Haan, Trans Europa Naturgas
Pipeline GmbH (TENP), Essen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen
erhalten Sie ggf. anbei zurück.
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Der angesprochene Weg ist in der Örtlichkeit kaum … die Mitteilung zur
5.
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 16.12.2008
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der noch erkennbar und hat von der Eigenschaft keine Kenntnis zu nehmen.
allgemeinen
Landeskultur
und
der übergeordnete Nutzung. Alternativ vorhandene
Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Wegebeziehung können genutzt werden. Hier ist
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 insbesondere eine Alternativnutzung die mit diesem
Bauleitplan festgesetzte Wegefläche im westlichen
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Ich bitte jedoch zu prüfen, ob wegen der Plangebiet möglich. Darüber hinaus findet eine
Überplanung des Weges zwischen Weidgasse und Beeinträchtigung der rückwärtigen Grundstücke
Düstersgässchen (nordwestliche Abgrenzung des nicht statt.
Plangebietes) mit einer Baum- und Strauchreihe
nicht
die
rückwärtige
Erschließung
der
Grundstücke an der Karl-Gatzen-Straße bzw. an
der Straße „Pulverturm“ aufgehoben wird.
6.
Kreisbauernschaft Köln- Wir nehmen Bezug auf das gemeinsam mit Ihnen Die Andienung des landwirtschaftlichen Betriebes … die Mitteilung zur
und Herrn Meul geführte Gespräch vom kann nach wie vor über die Weidgasse erfolgen. Die Kenntnis zu nehmen
Erftkreis e.V., RLV e.V.
Schreiben vom 08.12.2008
26.11.2008 in Ihren Räumlichkeiten. Gegenstand vorgetragenen Bedenken durch das Heranrücken und im Bereich des
des Gespräches war der zu erwartende Entwurf von Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen nord-östlichen
zum Bebauungsplan Nr. 9 Kirchherten. Die Betrieb wären bei einer Entwicklung eines Plangebietes
eine
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Lfd. Stellungnahme von, vom
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Der Ausschuss für
Nr.
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Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
der
anlässlich unseres Gespräches vorgetragenen Allgemeinen oder Reinen Wohngebietes in der Aufweitung
Anregungen und Bedenken gegenüber der Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben Weidgasse um ca. 3 m
Süden
hin
Baumaßnahmen dürfen wir nochmals wie folgt durchaus berechtigt. Diese Fallgestaltung liegt nach
jedoch für den Standort nicht vor. Es wird vorzunehmen sowie in
zusammenfassen:
Die Stadt Bedburg hat zum Zwecke der Bebauung beabsichtigt, die geplante Bebauung als Teil der diesem Bereich eine
ein Grundstück in Größe von ca. 2 Morgen innerhalb eines Dorfgebietes zulässigen Nutzungen eindeutige Abgrenzung
durch
einen
erworben, welches zwischen Düstersgässchen und zu entwickeln.
parallel
Weidgasse gelegen ist. Die Weidgasse dient als Wie bekannt, weist die das Plangebiet umgebende Grünstreifen
Weidgasse
Zuwegung des landwirtschaftlichen Betriebes Bebauung alle Merkmale auf, die ein Dorfgebiet im zur
Meul. Die Bewirtschaftung erfolgt überwiegend im Sinne von § 5 BauNVO kennzeichnen. Innerhalb planerisch
Wege des Gemüsebaus. Der Betrieb wird dieser Dorflage sind an verschiedenen, über die festzusetzen.
Ortslage
verteilten
Standorten
regelmäßig von Lkw´s angefahren, die Produkte gesamte
landwirtschaftlicher
Betriebe
unmittelbar
beim
Erzeuger
abholen.
Um Wirtschaftsstellen
Behinderungen der Anwohner weitmöglichst zu eingestreut. Hinzu kommt, dass auch diverse ‚nicht
vermeiden wird die Weidgasse als Zuwegung wesentlich störende’ Gewerbebetriebe vorhanden
genutzt. Es besteht die Befürchtung, dass durch sind.
die heranrückende Wohnbebauung die Weidgasse Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der
entweder ganz oder aber nur unter Schwierigkeiten gewählten Gebietsausweisung eines MD –
als Wirtschaftsweg genutzt werden kann. Dies Dorfgebietes wird beabsichtigt, teilweise ein faktisch
würde dazu führen, dass die Firmen, welche bisher vorhandenes Dorfgebiet zu überplanen. Im Wege
den landwirtschaftlichen Betrieb anfahren, diese der Gliederung und Feindifferenzierung nach § 1
Zufahrt meiden und in Ermangelung einer Abs. 4 und 5 BauNVO sollen innerhalb des
Alternative andere, verkehrstechnisch günstiger zu Plangebietes neben der Wohnnutzung auch die
nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe
erreichende Betriebe aufsuchen werden.
Weiterhin ist zu befürchten, dass die künftigen zugelassen werden, sodass sich unter Einbeziehung
Bewohner des Baugebietes höhere Anforderungen der umliegenden Nutzungen in seiner Gesamtheit
gegenüber dem Immissionsschutz stellen werden ein faktisches Dorfgebiet entwickeln kann.
und sich durch die im Rahmen des
Nutzungsstruktur
und
damit
der
landwirtschaftlichen
Betriebes
anfallenden Die
Geräuschimmissionen
belästigt
fühlen.
Zur Gebietscharakter des Dorfgebietes werden nach der
Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir Art der baulichen Nutzung in § 5 Abs. 1 Satz 1
auf
die
baufachliche
Stellungnahme
der BauNVO durch die 3 Hauptfunktionen Land- und
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Landwirtschaftskammer
Rheinland
vom Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bestimmt.
14.09.1998, welche der Stadtverwaltung bereits Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen
seit 1998 vorliegt und sich intensiv mit den Betriebe wird bei der Planung vorrangig Rücksicht
Auswirkungen einer baulichen Ausweisung genommen. Die von land- und forstwirtschaftlichen
ausgehenden
Emissionen
sind
befasst. Die baufachliche Stellungnahme haben Betrieben
gebietstypisch und daher von den übrigen
wir in Kopie nochmals beigefügt.
insbesondere
dem
Wohnen,
Im Rahmen des Gespräches teilten Sie mit, dass Nutzungen,
vorgesehen ist, das Gelände als Dorfgebiet (MD II) hinzunehmen.
auszuweisen mit der Folge, dass hierbei erhöhte Im Hinblick dieser geplanten Gebietsausweisung
immissionsschutzrechtliche Toleranzen gelten. wird dem Schutz der vorhandenen Betriebe
Aufgrund der Nähe zum landwirtschaftlichen Rechnung getragen. Vergleiche hierzu auch Urteil
Betrieb Meul ist zu befürchten, dass es trotz der OVG Münster 16.09.2002 -7a D 4/01.NEAusweisung des Gebietes mit MD-Charakter Im Rahmen der weiteren Abwicklung des
seitens der künftigen Bewohner Beschwerden Planverfahrens wird geprüft, ob eine weitere
hinsichtlich der Betriebsabläufe und hinsichtlich der gutachterliche immissionsrechtliche Untersuchung
Arbeitszeiten des Betriebes kommen wird, denen notwendig wird und ob als Anlage zu den textlichen
im Ergebnis seitens der Ordnungsbehörden Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen werden ... zu prüfen, ob ein
kann/wird, dass durch die Dorfgebietsfestsetzung entsprechender
nachgegeben wird.
die
dorfgebiettypischen
Emissionen, Hinweis als Anlage zur
In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die (MD),
Weidgasse als Zuwegung nicht nur erhalten, insbesondere in Bezug auf die vorhandenen Begründung in Bezug
die
sondern im Falle einer baulichen Nutzung an die landwirtschaftlichen Betriebe und den hiermit auf
dorfgebietstypische
erhöhte verkehrliche Belastung angepasst und verbundenen Verkehre zu berücksichtigen sind.
zitierte
Stellungnahme
der „Emissionsvorbelastung
erweitert wird. Ein Teilbereich des Plangebietes Die
durch
die
muss daher für die Verkehrsfläche genutzt werden. Landwirtschaftskammer aus dem Jahre 1998 “
sich
mit
einer
gebietsuntypischen landwirtschaftlichen
Ferner muss sichergestellt werden, dass eine befasst
Weiterentwicklung über die Grenzen des Reihenhausbebauung in unmittelbarer südlicher Verkehre
Plangebietes hinaus nicht erfolgen darf. Wir regen Grenzlage zum Landwirtschaftlichen Betrieb „Meul“ aufgenommen werden
daher an, sofern unsere Anregung, die Flächen auf dem Grundstück „Lamersend 10“. Die seinerzeit kann.
nicht als Baugebiet auszuweisen, verworfen wird, dort begehrte Bebauung hätte nach heutigem Recht
zumindest eine durchgehende Ausgleichsfläche im und Rechtsprechung durchaus Abwehrrechte in
Plangebiet festzulegen, die eine eindeutige Bezug auf evtl. stark emittierende Betriebsabläufe
der
unmittelbar
angrenzenden
Abgrenzung zu den Nachbarparzellen Flur 3, Nr. auf
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der Ausschuss für
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16, Nr. 279 und Nr. 425 trifft. In diesem landwirtschaftlichen Hofstelle. Dieser Sachverhalt
Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass steht jedoch in einem deutlichen Ungleichgewicht
sämtliche
angrenzende
Parzellen
im zur beabsichtigten Planung des Bebauungsplanes
Landschaftsplan erfasst sind und hiernach eine Nr.
9/Kirchherten
mit
dorfgebietstypischen
anderweitige Nutzung vorgesehen ist.
Nutzungen und einer völlig anders gelagerten
Wir waren so verblieben, dass Sie uns nach örtlichen Bewertung.
Ausfertigung
der
Planunterlagen
die
zugrundeliegende Kartierung an die E-Mail- Der Anregung hinsichtlich der Anpassung bzw. zur
Anschrift des Unterzeichners übersenden.
Erweiterung der Weidgasse wird gefolgt. In der
Planfassung der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes wird die Verkehrsfläche der
Weidgasse
zum
Plangebiet
hin
für
Begegnungsverkehre / Warteräume um ca. 3 m
aufgeweitet. Im Rahmen der weiteren bzw. der
vorliegenden
Bauleitplanung
soll
keine
Verschlechterung
der
jetzigen
verkehrlichen
Situation erfolgen.
Entlang der Parzelle Nr. 16 ist im Bebauungsplan
ein Meter breiter Streifen als Ausgleichsfläche
festgesetzt. Der Anregung entlang der Weidgasse
eine eindeutige Abgrenzung des Baugebietes
vorzunehmen und damit der Anregung Rechnung zu
tragen kann entsprochen werden; dies insbesondere
um Zufahrten zu Stellplätzen oder Garagen direkt
von der Weidgasse aus zu vermeiden. Diese
Abgrenzung wird in Form eines Grünstreifens
erfolgen, der parallel zu den nördlichen
Grundstücken entlang der Weidgasse angelegt wird.
Sofern ein überarbeitetes Plankonzept vorliegt,
werden die Unterlagen im Rahmen des
Abwägungsprozesses übersandt.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
… die Mitteilung zur
7.
Wehrbereichsverwaltung
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Stellungnahme
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Der Ausschuss für
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Stadtentwicklung
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Stadt Bedburg ...
Ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von
Kenntnis zu nehmen.
West
Schreiben vom 18.12.2008
mir wahrzunehmenden Belange- meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Realisierung der o.a. Planung bestehen.
Die Auswertung des o.g. Bereiches war möglich. Durch ein Telefonat mit dem KDB vom 28.01.2009, … die Mitteilung zur
8.
Bezirksregierung
Die beantragte Fläche liegt in einem ehemaligen Herrn Wolf, wurde vereinbart, für die sich im Kenntnis zu nehmen
Düsseldorf, KBD
Schreiben vom 19.12.2008
Kampfgebiet. Ich empfehle eine geophysikalische Eigentum der Stadt befindlichen Flächen, schriftlich und im Bebauungsplan
Hinweis
zur Begehung und einen
Untersuchung der zu überbaubaren Fläche. Sofern das Betretungsrecht
es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind Überprüfung zuzuleiten, um eine geophysikalische aufzunehmen, dass bei
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 Untersuchung des Plangebietes durchzuführen zu Kampfmittelfunden die
abzuschieben. Diese bauseits durchzuführende können. Die Ergebnisse hieraus müssen im weiteren Außenstelle in Kerpen
zu verständigen.
Arbeit vorbereitender Art sollte, sofern keine Verfahren berücksichtigt werden.
anderen
Gründe
dagegen
sprechen,
zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt
werden.
Zur
genauen
Festlegung
des
abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für
einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD
gebeten.
Vorab
werden
zwingend
Betretungserlaubnisse
der
betroffenen
Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über
vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern
keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses
schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
... das Merkblatt als
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
zum
Pfahlgründungen etc. empfehlen wir eine Der Anregung wird entsprochen und das Merkblatt Anlage
zu
Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise „Sondierbohrungen“ als Anlage zum Bebauungsplan Bebauungsplan
nehmen.
ergänzend aufgenommen.
ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
… die Mitteilung zur
9.
Straßen.NRW
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Kenntnis zu nehmen.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
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Der Ausschuss für
Nr.
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Schreiben vom 19.12.2008
10.
11.
12.
Industrieund Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Handelskammer zu Köln
Schreiben vom 08.01.2009
bezüglich der Aufstellung des oben genannten
Bebauungsplanes bestehen.
Ich bedanke mich für die Übersendung der
Landschaftsverband
Planungsunterlagen für den Bereich des
Rheinland
Schreiben vom 06.01.2009
Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten.
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet
verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit
den
öffentlichen
Interessen
des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten
ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand in dieser Fläche nicht durchgeführt
wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Damit bei Erdarbeiten aufgedeckte archäologische
Funde und Befunde zumindest aufgenommen und
dokumentiert werden können bitte ich durch
Hinweis auf die § 15 und 16 DSchG NW
sicherzustellen, dass die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde
oder
das
Rheinische
Bodendenkmalpflege,
Außenstelle
Nideggen,
Zehnthofstr.
45,
52385
Nideggen,
Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich
informiert wird.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Naturschutz und Landschaftspflege
Rhein-Erft-Kreis
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
einen
entsprechenden nach
den §§ 15 und 16
DSchG
im
Bebauungsplan
aufzunehmen.
Die
Anregung
hinsichtlich
der
Sicherung/Dokumentierung evtl. archäologischer
Funde wird entsprochen und ein entsprechender
Hinweis ( §§ 15 und 16 des DSchG NW) im
Bebauungsplan aufgenommen.
Naturschutz und Landschaftspflege
… die Mitteilung zur
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Stellungnahme
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Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Amt für Kreisplanung & Aus Sicht der ULB ist zu prüfen, ob das Die Stadt Bedburg ist bestrebt den Ausgleich Kenntnis zu nehmen
die
Bedenken
berechnete Ausgleichsdefizit im Umfeld von eingriffsnah umzusetzen. Diese Bemühungen und
Naturschutz
der
Schreiben vom 17.11.2008
Kirchherten ausgeglichen werden kann. Da schon werden verfolgt, ggbf. ist in Abstimmung mit dem hinsichtlich
der größere Teil des Defizits im Bereich der Erftverband eine gewässernahe Pflanzmaßnahme Dorfgebietsfestsetzung
gem. § 5 BauNVO
Erftaue hinter der Otto-Hahn-Straße kompensiert denkbar.
zurückzuweisen. Ferner
wird, so sollte zumindest der Rest eingriffsnah
wird beschlossen zu
Immissionsschutz
ausgeglichen werden.
Immissionsschutz
Die
Nutzungsstruktur
und
damit
der prüfen, ob das restliche
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Gebietscharakter des Dorfgebietes werden nach der Ausgleichsdefizit in der
Kirchherten
Kirchherten soll eine bislang unbebaute Fläche Art der baulichen Nutzung in § 5 Abs. 1 Satz 1 Ortslage
gemäß § 5 BauNVO als Dorfgebiet festgesetzt BauNVO durch die 3 Hauptfunktionen Land- und möglichst eingriffsnah
werden. Der unmittelbar angrenzende Bereich ist Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bestimmt. ausgeglichen werden
durch
ein
vorhandenes
Dorfgebiet
mit Satz 1 bestimmt ein grundsätzlich gleichwertiges kann.
der
emittierenden Anlagen geprägt. Die Neuplanung Nebeneinander der 3 Hauptfunktionen, hieraus folgt Hinsichtlich
sieht nach den vorliegenden Planungsunterlagen jedoch nicht, dass diese Nutzungen im Dorfgebiet im immissionsrechtlichen
wird
eine
ausschließliche
Errichtung
von annähernd gleichen Verhältnis vorhanden sein Bewertung
beschlossen zu prüfen,
Wohnbebauung
mit
freistehenden müssen.
Nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ob ein entsprechendes
Einfamilienwohnhäusern vor.
zur
Darüber hinaus gehende Nutzungen gem. § 5 kann ein Gebiet, in dem nach der planerischen Gutachten
der
Wohnhäuser,
jedoch
keine Ermittlung
BauNVO, die dem Charakter eines Dorfgebietes Zielsetzung
entsprechen
würden,
sind
aufgrund
des Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Immissionen
entstehen
können,
in
einem erforderlich wird und
vorgelegten Nutzungskonzeptes nicht erkennbar Betriebe
und somit auch in diesem Bereich künftig nicht Bebauungsplan grundsätzlich nicht als Dorfgebiet ggbf. in Auftrag zu
festgesetzt werden (BVerwG, Beschluss v. geben.
durchführbar.
Gemäß § 5 BauNVO dienen Dorfgebiete der 22.12.1989 – 4 NB 32.89).
Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und Anders liegt es jedoch dann, wenn die Gemeinde
forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und ein faktisch vorhandenes Dorfgebiet nur teilweise
der Unterbringung von nicht wesentlich störenden überplant und in diesem Teilbereich im Wege der
Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Gliederung und Feindifferenzierung nach § 1 Abs. 4
Bewohner
des
Gebiets
dienenden und 5 BauNVO lediglich Wohngebäude zulässt.
Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- Eine solche räumlich begrenzte Überplanung ist
und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich jedoch nur dann nicht zu beanstanden, wenn der
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Stadtentwicklung
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Stadt Bedburg ...
ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig überplante Bereich und das deutlich darüber hinaus
reichende faktisch vorhandene Dorfgebiet eine
Rücksicht zu nehmen.
Meines Erachtens handelt es sich bei der Einheit darstellen und in dieser Einheit weiterhin die
geplanten Nutzung um ein Wohngebiet, das allgemeine Zweckbestimmung eines Dorfgebietes
aufgrund seiner tatsächlichen Nutzungen eher gewahrt ist (OVG NRW, Urteil v. 16.09.2002 – 7a D
4/01.NE).
einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht.
Nach der Rechtssprechung des OVG Lüneburg
vom 6.6.2000 AZ:K 3112/99 leidet ein
Bebauungsplan
an
einem
zu
seiner
Gesamtnichtigkeit führenden Abwägungsfehler,
wenn die Festsetzung eines Gebietes mit geringer
Schutzwürdigkeit lediglich dazu dient, einen
weichen Übergang zu einer emittierenden
Nachbarnutzung
vorzugeben
(sog.
Etikettenschwindel) um die Immissionsrichtwerte
bzw. Orientierungswerte zu beeinflussen.
Darüber hinaus ist in der Planung grundsätzlich
der Trennungsgrundsatz nach § 50 BundesImmissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach
gilt für die heranrückende Wohnbebauung die
Berücksichtigung
der
Belange
des
Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund der
nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe
gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung,
entsprechend dem von diesem zu beachtenden
Gebot der einseitigen Rücksichtnahme ein
grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im
Normenkontrollverfahren
gegen
den
Bebauungsplan. Dies gilt insbesondere, wenn die
Wohnbebauung auch an anderer Stelle im
Gemeindegebiet
festgesetzt
werden
kann.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen
kleineren unbebauten Freibereich, der im Süden und
Osten unmittelbar an die dicht bebaute, durch
praktizierende
landwirtschaftliche
Betriebe
geprägten Ortslage von Kirchherten angrenzt.
Die angrenzende zusammenhängende Bebauung
weist alle Merkmale auf, die ein Dorfgebiet im Sinne
von § 5 BauNVO kennzeichnen. Innerhalb dieser
Dorflage sind an verschiedenen, über die gesamte
Ortslage verteilten Standorten Wirtschaftsstellen
landwirtschaftlicher Betriebe eingestreut. Hinzu
kommt, dass auch diverse ‚nicht wesentlich
störende’ Gewerbebetriebe vorhanden sind.
In
den
textlichen
Festsetzungen
zum
Bebauungsplan sollen neben der Wohnnutzung
auch
die
nicht
wesentlich
störenden
Gewerbebetriebe zugelassen werden, sodass unter
Einbeziehung der umliegenden Nutzungen in seiner
Gesamtheit ein faktisches Dorfgebiet entsteht.
Die für den Bereich des Bebauungsplangebietes
festgesetzte Gebietsausweisung als MD –
Dorfgebiet erfüllen auch nach KUSCHNERUS (Der
sachgerechte Bebauungsplan RDNr. 539, 541) die
Voraussetzungen für die Ausweisung eines
Dorfgebietes.
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Abwägungsliste WP7-1/2009
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
(BVerwG – Urteil vom 10.12.82 – 4C28.81-).
Die Voraussetzungen für eine derartige MD –
Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene Festsetzung wären nach Kuschnerus erfüllt, wenn
legal emittierende Betriebe ist durch die bei einer Betrachtung des größeren, über die
Rechtssprechung
besonders
herausgestellt Plangebietsgrenzen hinausreichenden Bereichs das
worden.
kleine überplante Plangebiet noch als Bestandteil
Insbesondere
Betriebe
mit
technologisch eines umfassenderen faktischen MD – Gebiets zu
bedingten
Nachtaktivitäten,
wie
z.B. werten ist.
landwirtschaftliche
Betriebe,
müssen
in Da die vorgenannten Randbedingungen an dem
Anwendung
des
§
9
Landes
- Standort gegeben sind und auch für umgebende, im
Immissionsschutzgesetzes u.U. bei nächtlichen Zusammenhang bestehende Wohnbebauung kein
lärmintensiven
Tätigkeiten
mit
massiven Erfordernis
besteht,
diese
in
das
Einschränkungen
ihrer
wirtschaftlichen Bebauungsplangebiet einzubeziehen, liegen die
Betätigungen rechnen.
rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtige
Unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Gebietsausweisung innerhalb des Bebauungsplanes
Wohngebietsausweisung rege ich im Rahmen der Nr. 9/Kirchherten vor.
weiteren Planung an, ein schalltechnisches Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der
Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituation Ausweisung des Plangebietes als Dorfgebiet werden
einzuholen. Hierin sollten auch mögliche zurückgewiesen.
Minderungsmaßnahmen und ggf. planerische Hinsichtlich der immissionsrechtlichen Bewertung
Lösungen aufgezeigt werden, die zur Klärung einer wird bis zur Offenlage der Planung geprüft, ob bei
eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen. einer MD-Ausweisung ggbf. eine gutachterliche
Stellungnahme einzuholen sein wird.
Wasserwirtschaft/Bodenschutz
Für die geplante Versickerungsanlage bzw. Wasserwirtschaft/Bodenschutz
Einleitung ist rechtzeitig die erforderliche Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in Bezug
wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren auf die Entwässerung und den hierzu erforderlichen ... die Anregung zur
Wasserbehörde zu beantragen.
Erlaubnissen werden zunächst die Resultate aus Verwendung
Eine Altlast/Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb den Abstimmungsgesprächen mit dem Erftverband versickerungsfähiger
des Plangebietes nicht vor. Im Plangebiet des o.a. abgewartet und in den Abwägungsprozess mit Materialien für private
Zufahrten
und
Bebauungsplanes befinden sich ausweislich der aufgenommen.
Stellplätze als Hinweis
Karte der schutzwürdigen Böden des GLA NRW
Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als In Bezug auf das Schutzgut Boden wird der in den Bebauungsplan
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
im
Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, hier Anregung entsprochen, und im Bebauungsplan aufzunehmen;
die
Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum festgesetzt, dass bei der Gestaltung von privaten Übrigen
zur
Schutz des Bodens rege ich daher an, Zufahrten und Stellplätzen versickerungsfähige Empfehlung
des
entsprechende
Vermeidungsmaßnahmen Materialien wie Ökopflaster, Rasengittersteine etc. Nutzung
(Minimierung der Versiegelung durch den Bau von zu verwenden sind, um das nicht belastete Oberbodens ergänzend
dem
natürlichen hierzu.
Gebäuden, Wegen und Straßen, Verwendung Niederschlagswasser
versickerungsfähiger Materialien (Ökopflaster, Wasserkreislauf zuzuführen. Ferner wird eine
Rasengittersteine)
für
Zufahrtswege
und Empfehlung aufgenommen, den für Baumaßnahmen
Stellplätze, Wiedereinbau des Oberbodens) bei der abgetragenen Oberboden nach Möglichkeit durch
Umsetzung der Planung festzusetzen. Besondere Wiedereinbau erhalten zu können.
Erfordernisse aufgrund anderer gesetzlicher
Regelungen,
z.B.
wasserwirtschaftliche
Anforderungen, bleiben hiervon unberührt.
Zum o.g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband Die Anregungen hinsichtlich der Nutzung der … die Mitteilung zur
13.
Erft Verband
Niederschlagswässer zur Gartenbewässerung o.ä. Kenntnis zu nehmen
Schreiben vom 07.01.2009
wie folgt Stellung:
Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich des werden begrüßt. Der Bebauungsplan trifft keine und die Ergebnisse aus
Bebauungsplanes durch den Braunkohlentagebau entgegen stehenden Festsetzungen, sodass bei den
abgesenkt.
Vor
Beginn
der Bedarf das Regenwasser für die private Abstimmungsgespräch
en abzuwarten und
Sümpfungsmaßnahmen wurden Flurstände von Bewässerung genutzt werden kann.
In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan einen entsprechenden
über 20 m NHN gemessen.
Für
eine
etwaige
Einleitung
von werden entsprechend den Empfehlungen des Hinweis zum Schutz
Niederschlagswasser
in
das
ortsnahe landschaftspflegerischen Fachbeitrages Vorschriften des
Kirchhertener Fließ ist die hydraulische Situation zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung der Bodens/Begrenzung
der Versiegelung gem.
zu überprüfen und eine Erlaubnis nach § 2, § 3 Versiegelung aufgenommen.
der Empfehlung des
und § 7 WHG erforderlich.
landschaftspflegerische
Des weiteren werden von der Bezirksregierung
n
Fachbeitrages
zum
Nachweis
der
Unschädlichkeit
von
aufzunehmen.
Einleitungen aus der Siedlungsentwässerung
immissionsorientierte Nachweise erlangt. Dieser
Nachweis kann in Anlehnung an den Leitfaden des
BWK, Merkblatt 3 geführt werden.
Darüber
hinaus
sollten
im
Plangebiet
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
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Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
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empfiehlt dem Rat der
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versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen
bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung
festgelegt werden. Gerade in Wohnsiedlungen
bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine
Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die
Versickerung vor Ort und die Reduzierung von
versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige
Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern, Teichen,
Mulden oder Biotope haben nicht nur einen
ökologischen Nutzen; wenn die attraktiv gestaltet
sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf.
Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung
zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw.
Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen
etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare
Bewirtschaftung des Regenwassers.
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau BRW, Direkte Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen … die Mitteilung zur
14.
Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine dieses Bauleitverfahrens nicht erforderlich. Kosten Kenntnis zu nehmen
Straßen.NRW
dem
Landesbetrieb
Straßenbau und bei der Festlegung
grundsätzlichen
Bedenken
gegen
o.a. entstehen
Autobahnniederlassung
(Straßen.NRW) nicht.
der
externen
Bebauungsplan.
Krefeld
Ausgleichsmaßnahmen
Schreiben vom 12.01.2009
Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind im
Landesbetrieb
Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu Hinsichtlich externer Ausgleichsmaßnahmen wird den
ggbf. über den Standort
berücksichtigen. Festsetzungen zu Lasten der eine ggbf. erforderliche Abstimmung stattfinden.
zu unterrichten.
Straßenbauverwaltung dürfen nicht vorgenommen
werden.
Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind die
erforderlich
werdenden
externen
Kompensationsflächen
der
hiesigen
Autobahnniederlassung
anhand
eines
Übersichtsplanes mitzuteilen.
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Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
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empfiehlt dem Rat der
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… die Mitteilung zur
15.
Geologischer Dienst NRW Folgender Hinweis gilt für die nachrichtliche Der Hinweis zur Seismologie wird aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen
Übernahme / textlichen Festsetzungen für o.g.
-Landesbetrieb
und im Bebauungsplan
Schreiben vom 12.01.2009
Plangebiet:
einen
Hinweis
zur
Seismologie (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann,
Klassifizierung
/
Tel.: 897258)
Seismologie
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2
aufzunehmen.
mit der Untergrundklasse S gemäß der Karte der
Erdbebenzonen
und
geologischen
Untergrundklassen
der
Bundesrepublik
Deutschland 1:350.000, Bundesland NordrheinWestfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149
(Fassung April 2005). In der genannten DIN 4149
(Geltung seit 2005) sind die entsprechenden
bautechnischen Maßnahmen aufgeführt.
… die Mitteilung zur
Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt
16.
Landesamt für Natur,
Kenntnis zu nehmen.
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Umwelt & Naturschutz,
an oben genanntem Bauleitverfahren und bitten
LANUV
um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum
Schreiben vom 19.01.2009
19.01.2009.
Aus
Gründen
einer
im
Rahmen
der
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen
Aufgabenoptimierung hat das LANUV seine Arbeit
auf das fachlich und rechtlich gebotene
Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von
einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in
Bauleitplanverfahren
hinsichtlich
naturschutzfachlicher Belange abzusehen. Bei
einer Betroffenheit planungsrelevanter Arten
(streng geschützter oder besonders geschützter
Arten sowie europäischer Vogelarten) gem. § 10
Ab.s 2 Nr. 9 bis 11 BNatsSchG ist eine Beteiligung
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Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
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des LANUV weiterhin möglich.
17.
18.
19.
Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit
der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne
der Eingriffsregelung gem. LG NRW und der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige
Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die
zuständigen Landschaftsbehörden und deren
Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen
inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu
verweisen.
RWE
Westfalen-Weser- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen
keine RWE-Hochspannungsleitungen.
Ems, Netzservice GmbH
Schreiben vom 11.12.2008
Planungen von Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Nach Befragung unser möglicherweise betroffenen
RWE Power AG,
Schreiben vom 14.01.2009
Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach
unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer
Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben
nicht berührt werden.
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Bezirksregierung
dem
auf
Braunkohle
verliehenen
Arnsberg, Abteilung 6 über
Bergwerksfeld „Kirchherten 5“. Eigentümerin des
Bergbau und Energie
Schreiben vom 22.01.2009
Bergwerksfeldes „Kirchherten 5“ ist die RWE
Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat
innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von
Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des
Planungsgebietes
ist
von
durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundabsenkungen sowohl im „Oberen
Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer
Gem. dem vorliegenden Umweltbericht sind
Beeinträchtigung streng geschützter oder besonders
geschützter Arten sowie europäischer Vogelarten
mit diesem Bauleitverfahren nicht zu erwarten.
Die entsprechenden Landschaftsbehörden sind am
Verfahren beteiligt.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen
und
die
beiden
Hinweise
zur
Grundwasserbeeinfluss
ung
sowie
der
tektonischen Störzone
im
Bebauungsplan
aufzunehmen.
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Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
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Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Hinweis
auf
die
bergbaubedingte
liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier Der
vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Grundwasserbeeinflussung und der damit ggf.
Stand: 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge verbundene Wiederanstieg des Grundwassers
bzgl. Des „Oberen Grundwasserstockwerks“ sowie der tektonischen Störzone wird zur Kenntnis
derzeit bei max. – 30,0 m. Das Plangebiet liegt im genommen und im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan unter dem
Bereich tektonischer Störungszonen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Punkt HINWEISE aufgenommen.
durch
den
fortschreitenden
Betrieb
der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten
bei
Planungen
und
Vorhaben
Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Die Eigentümerin der Bergbauberechtigung, die
RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt und
Anfrage an die RWE Power AG zu stellen.
hat die unter lfd. Nr. 18 aufgeführte Stellungnahmen
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch abgegeben. Beeinträchtigungen sind demnach nicht
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier zu befürchten.
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
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Stellungnahme
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Der Ausschuss für
Nr.
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Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Aus Sicht der Landwirtschaft wird zum o.a. Die Andienung des landwirtschaftlichen Betriebes ... die Mitteilung zur
20.
Landwirtschaftskammer
kann nach wie vor über die Weidgasse erfolgen. Die Kenntnis zu nehmen
Bebauungsplan wie folgt Stellung genommen:
Nordrhein-Westfalen,
in
weiteren
Kreisstelle
Rhein-Erft- Die Weidgasse stellt für den landwirtschaftlichen vorgetragenen Bedenken durch das Heranrücken und
Betrieb Herbert Meul, Lamersend 10 in Bedburg- von Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen Abstimmungsgespräch
Kreis,
mit
der
Kirchherten den Haupterschließungsweg dar. Eine Betrieb wären bei einer Entwicklung eines en
Schreiben vom 21.01.2009
andere
Zuwegung
zum
Hof
über
die Allgemeinen oder Reinen Wohngebietes in der Landwirtschaftskammer
Martinusstraße ist auf Grund der Straßenführung Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben ein Einvernehmen unter
durchaus berechtigt. Diese Fallgestaltung liegt Berücksichtigung des
und der Parksituation problematisch.
Abwägungsvorschlages
jedoch für den Standort nicht vor.
zu erzielen.
Herr Meul nutzt die Weidgasse mit seinen
landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten und
mit
seinen
Transportfahrzeugen.
Der
landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Meul umfasst
ca. 90 ha. Intensiven Ackerbau mit Zuckerrüben-,
Kartoffeln-, Getreide- und Gemüseanbau. Über
einen längeren Zeitraum werden Transporte
verschiedener Ernteprodukte wie Frühkartoffeln
und verschiedene Gemüsesorten vom Feld zum
Hof durchgeführt. Nahezu über das gesamte Jahr
gehen Transporte von Erntegütern v.a. von
aufbereitetem Gemüse über die Weidgasse an
Vermarktungseinrichtungen. Hierzu werden auch
Sattelzüge und Lkw-Züge eingesetzt. In der Die Befürchtungen werden nicht verkannt, jedoch
Gemüsepflanzzeit wird der Hof mit Jungpflanzen auf Grund der vorhandenen Sach- und Rechtslage
entkräftet.
von holländischen Unternehmen beliefert.
Die geplante Bebauung lässt gravierende
Einschränkungen der bislang üblichen und
notwendigen Nutzung der Weidgasse durch den
landwirtschaftlichen Betrieb Meul befürchten. Bei
Realisierung der Bebauung gilt dies sowohl für die
Bauphase durch Baufahrzeuge auf der Weidgasse
Durch die Überplanung der Flächen als Dorfgebiet
„MD“ wird in Verweis auf das Urteil des OVG NRW
vom 20.04.2007 -7D 83/06.NE- sogar in
besonderem Maße den Belangen der Landwirtschaft
entsprochen. Die künftigen Bewohner der in die
landwirtschaftlich geprägten Ortslage eingestreuten
...
zwecks
der
Förderung
der
Leichtigkeit
der
Verkehre
die
Weidgasse in südliche
Richtung um ca. 3 m
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
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als auch für die Zeit nach Fertigstellung der neuen Wohnhäuser können sich nicht auf die aufzuweiten.
erhöhten Schutzmaßstäbe eines allgemeinen (WA)
Wohneinheiten durch parkende Autos.
Die heranrückende Wohnbebauung und v.a. die oder gar eines reines Wohngebietes (WR) berufen.
Verdichtung der Bebauung lässt auch zusätzlich Sie haben vielmehr von vornherein in Rechnung zu
zur
Verkehrsproblematik
Schwierigkeiten stellen, dass in ihrer unmittelbaren Umgebung
hinsichtlich von Emissionen erwarten. Auch wenn praktizierende Landwirte ansässig sind und dass
sich diese durchweg im gesetzlichen Rahmen für ihnen daher mit Blick auf die in Dorfgebieten (MD)
ein
Dorfgebiet
bewegen,
ist
bei
neu nach § 5 (1) Satz 2 BauNVO gebotene vorrangige
hinzuziehenden
Bewohnern
häufig
mit Rücksichtnahme auf die Belange der land- und
Unverständnis für die notwendigen Abläufe und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich deren
Entwicklungsmöglichkeiten die für ein solches
Arbeiten zu rechnen.
Dorfgebiet
typischen
landwirtschaftlichen
Eine weitere angesprochene Erweiterung des Immissionen in deutlich höherem Maße als in einem
Baugebietes in Richtung Hofstelle verschärft die allgemeinen oder reinen Wohngebieten zuzumuten
sind.
vorstehend aufgeführten Befürchtungen noch.
Aus Sicht der Landwirtschaft fordern wir für den
Fall der Realisierung der Bebauung und bei
Beibehaltung
der
Erschließung
über
die
Weidgasse, dass dem Bestandsschutz des
landwirtschaftlichen Betriebes von Herrn Meul
Rechnung getragen wird. Hierzu gehört auf jeden
Fall, dass die Erschließung mit An- und Abfahrt
über die Weidgasse für den Betrieb sowohl
während der Bauphase als auch im Anschluss
störungsfrei gewährleistet bleibt.
Um auch künftig eine möglichst störungsfreie Anund Abfahrt der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge
zu gewährleisten, wird neben den vorgenannten
Festlegungen der Gebietsausweisung in der
Planzeichnung der öffentlich Auslegung des
Bebauungsplanes
die
Verkehrsfläche
der
Weidgasse
zum
Plangebiet
hin
für
Begegnungsverkehre / Warteräume um zusätzlich
ca. 3,00 m aufgeweitet.