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Sitzungsvorlage (8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
288 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 05.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 444/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Einstimmig, 1 Enthaltung gem. Beschlussvorschlag 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005 Anlg.: - 6 14 Des. 14.11. 20/22 Kn. 05.11. SD.Net Mu. 20.11. Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 19.12.2005: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: Seit dem Jahr 2006 berechnet die Stadt Jülich -rückwirkend ab 2005- die Abwassergebühren getrennt nach dem Schmutzwasser- und Frischwassermaßstab. Die Umstellung erfolgte damals aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen aus dem März 2005. Zwischenzeitleich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster entschieden, dass alle Kommunen in NRW die Abwassergebühren auf dieser Grundlage erheben müssen. Die zuvor noch in vielen Kommunen praktizierte Erhebung nach dem einheitliche Frischwassermaßstab ist demnach nicht mehr zulässig. Bei der getrennten Abwassergebühr sind zunächst die Kosten aufzuteilen in die Bereiche Schmutzund Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr ergibt sich dann aus der Teilung der Kosten aus dem Block „Schmutzwasser“ durch den gesamten Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr ergibt sich durch die Teilung der Kosten des Blocks „Niederschlagswasser“ durch die Summe der angeschlossenen befestigten Fläche. Für die Verteilung der Kosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden hier die folgenden, von Ingenieurbüros ermittelten und auf der Grundlage aktueller Daten (z.B. Frischwasserverbrauch oder Jahresregenmenge) fortgeschriebenen Schlüssel angesetzt: Kostenart Personalkosten Kläranlagen Energiekosten Kläranlagen sonst. Betriebskosten Kläranlagen Betriebskosten Pumpstationen Betriebskosten Kanalnetz kalk. Kosten Klärwerke kalk. Kosten Kanäle Abschreibung Sonderbauwerke Kalk. Zinsen Sonderbauwerke Schmutzwasser Niederschlagswasser 76,03 % 73,19 % 75,00 % 41,37 % 41,37 % 69,98 % 49,16 % 44,78 % 42,82 % 23,97 % 26,81 % 25,00 % 58,63 % 58,63 % 30,02 % 50,84 % 55,22 % 57,18 % Der Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten der Pumpstationen und des Kanalnetzes entspricht der „Durchflusswassermenge“. Der Frischwasserverbrauch (=Schmutzwassermenge) ist gemäß der Entwicklung in 2012 und 2013 mit 1.460.000 cbm kalkuliert. Bei einer angeschlossenen Fläche (öffentlich und privat) von 2.870.000 qm und einer auf der Grundlage der Durchschnittswerte der vergangenen Jahren geschätzten Regenmenge von 0,7209 cbm/qm und Jahr errechnet sich eine Niederschlagswassermenge von rund 2.068.983 cbm. Damit sind 41,37 % des im Kanalnetz abgeleiteten Wassers Schmutzwasser und 58,63 % Niederschlagswasser. Der Verteilungsschlüssel für die Abschreibung der Sonderbauwerke ergibt sich aus der einzelnen Zuteilung der Kosten dieser Bauwerke zu den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasser. So sind reine Schmutzwasserpumpstationen zu 100 % dem Schmutzwasser zugeordnet, Bauwerke wie Regenrückhaltebecken oder Regenabschläge zu 100 % dem Niederschlagswasser. Mischwasserpumpwerke sind gemäß der Wassermenge (s.o.) mit 41,37 % auf den Bereich Schmutzwasser und 58,63 % auf den Bereich Niederschlagswasser verteilt. Bezogen auf alle Bauwerke ergibt sich so ein Verhältnis von 44,78 % zu 55,12 %. Bei den kalkulatorischen Zinsen der Sonderbauwerke wurde der Schlüssel nach dem gleichen Verfahren ermittelt. Da hier aber verschiedene Bauwerke über Zuschüsse finanziert sind, die bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen abzuziehen sind, ergibt sich hier mit 42,82 % zu 57,18 % ein geringfügig anderer Wert. In den Fällen, in denen eine direkte Verteilung der Kosten möglich ist, wurde dies entsprechend berücksichtigt, so bei der Abwasserabgabe, die nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser differenziert zu zahlen ist. Die Kosten des Kanalspülgerätes (einschließlich der dazugehörigen Personalausgaben) werden zu 90 % dem Bereich Schmutzwasser und zu 10 % dem Bereich Niederschlagswasser angelastet. Insgesamt entfallen nach Ansatz dieser Verrechnungsschlüssel 56,86 % der Kosten auf das Schmutzwasser und 43,14 % auf das Niederschlagswasser. Dieser Schlüssel ist dann z.B. bei den Personal- und Verwaltungskosten angesetzt. Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 2 Im Vorjahr errechneten sich für das Jahr 2013 Gebührensätze in Höhe von 3,82 €/cbm für das Schmutzwasser und 1,49 €/qm angeschlossene reduzierte Fläche für das Niederschlagswasser. Für das Jahr 2014 errechnet sich nun für die - Schmutzwassergebühr eine Erhöhung um 0,16 €/cbm (+4,19 %) auf 3,98 €/cbm, - Niederschlagswassergebühr eine Senkung um 0,04 €/cbm (-2,68 %) auf 1,45 €/qm . Ursache für die Erhöhung bzw. Reduzierung der Gebühren sind die Ergebnisse der Betriebsabrechnung des Vorvorjahres und der gegenüber dem Vorjahr um 10.000 cbm geringer angesetzte Frischwasserverbrauch. Die Gebührensätze ergeben sich aus folgender Berechnung (Erläuterung der als Anlage 2 beigefügten Tabelle): Zeilen 1 bis 4: Personalausgaben Für den Bereich Abwasserbeseitigung errechnen sich in 2014 Personalausgaben in Höhe von 756.240 €. Die Ausgaben werden wie folgt verteilt: Die Ausgaben für die Besatzung des Kanalspülgerätes (zwei Arbeiter) in Höhe von 108.940 € werden entsprechend der Zuordnung des Spülgerätes zu 90 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 10 % der Niederschlagswasserbeseitigung angelastet. Die beiden Beschäftigen der sog. „Abwasserpolizei“ sind neben der Überprüfung der angegebenen privaten befestigten Flächen u.a. auch noch für die Überwachung der Kleinpumpstationen zuständig. Die Personalausgaben dieser Mitarbeiter in Höhe von 98.910 € werden zu 30,00 % der Schmutzwasserbeseitigung und 70,00 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugeordnet. Für die übrigen Personalausgaben in Höhe von 224.170 € für die „Abwasserkolonnen“ und 324.220 € für die Ingenieure und die sonstigen Verwaltungsmitarbeiter erfolgt die Verteilung aufgrund des Verhältnisses der Gesamtkosten gemäß Zeile 40 mit 56,86 % auf Schmutzwasser und mit 43,14 % auf Niederschlagswasser. Insgesamt entfallen damit die bisher genannten Personalausgaben zu 58,12 % auf Schmutzwasser und 41,88 % auf Niederschlagswasser. Dieser Schlüssel wird im folgenden bei Ausgaben angesetzt, die im Zusammenhang mit den Personalausgaben stehen (Kleidung, Fortbildung, Fahrtkosten). Zeile 5-6: bauliche Unterhaltung der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes Hier sind Ausgaben für kleinere Instandsetzungsarbeiten der Pumpstationen verbucht. Der Ansatz sollte wie im Vorjahr mit 3.000 € veranschlagt werden. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen wird der Betrag zu 41,37 % dem Schutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Für die bauliche Unterhaltung des „Abwasserbeauhofes“ (Steffensrott) sind 5.000 € angesetzt, die entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,86 % zu 43,14 % aufgeteilt werden. Zeile 7: Unterhaltung der Maschinen Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 3 Die Mittel hier werden benötigt für Reparaturen und kleinere, nicht vermögenswirksame Ersatzbeschaffungen für die maschinellen Anlagen der Pumpwerke. Hier kann der Ansatz auf Grund der Ausgaben der Vorjahre bei 30.000 € belassen werden. Die Zuordnung des Betrages erfolgt nach dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 41,37 % auf das Schutzwasser und zu 58,63 % auf das Niederschlagswasser. Zeile 8: Unterhaltung des Kanalnetzes Aus diesem Sachkonto werden nicht vermögenswirksame Ausbesserungen am Kanalnetz finanziert. Nach den Ergebnissen der Kanalbefahrung sollten Ausgaben in Höhe von 70.000 € veranschlagt werden. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes (auf der Grundlage der Durchfluss-Wassermenge) zu 41,37 % auf Schmutzwasser und zu 58,63 % auf Niederschlagswasser verteilt. Zeile 9: Unterhaltung Werkzeuge Zur Ersatzbeschaffung kleinerer, nicht vermögenswirksamer Werkzeuge ist ein Ansatz in Höhe von 4.000 € vorgesehen. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen wird der Betrag zu 41,37 % dem Schutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Zeile 10: optische Zustandserfassung Nach der Selbstüberwachungsverordnung müssen jährlich 10 % des Kanalbestandes durch optische Zustandserfassung überprüft werden. In 2014 werden hierfür Mittel in Höhe von 35.000 € veranschlagt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 41,37 % auf Schmutzwasser und zu 58,63 % auf Niederschlagswasser verteilt. Zeilen 11-12: Betriebskosten der Pumpstationen und des Abwasserbauhofes Aus diesem Sachkonto werden die Strom- und Wasserkosten sowie die Fernmeldegebühren (für die Störmeldeanlagen) der Pumpstationen und des “Abwasserbauhofes“ finanziert. Die auf die Sonderbauwerke (Pumpstationen etc.) entfallenden Kosten von rund 81.000 € werden mit 41,37 % auf Schmutzwasser und 58,63 % auf Niederschlagswasser verteilt. Die übrigen Kosten in Höhe von rund 12.000 € entfallen auf den „Abwasserbauhof“ und werden entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 56,86 % zu 43,14 % aufgeteilt. Zeile 13: Containerabfuhr aus Spülgeräten Für die Entsorgung der Rückstände aus der Kanalreinigung durch das Spülgerät sind in 2014 Mittel in Höhe von 7.500 € vorgesehen. Entsprechend der Aufteilung des Spülgerätes werden die Kosten zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 14: Unterhaltung Spülgeräte Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 4 Aus dem Ansatz in Höhe von 20.000 € werden die Betriebskosten der beiden städtischen Kanalspülgeräte finanziert, allerdings mit Ausnahme der Kraftstoffkosten. Die beiden Spülgeräte nutzen die Tankanlage des Bauhofes, hierfür sind in die Leistungsverrechnung Bauhof (Zeile 32) 20.000 € eingeflossen. Die Zuordnung der Kosten erfolgt mit 90 % auf das Schmutzwasser und 10 % auf das Niederschlagswasser. Zeile 15: Unterhaltung Inspektionsfahrzeuge Die Betriebskosten der übrigen Fahrzeuge für die Kanalunterhaltung sind für das Jahr 2014 mit 3.500 € angesetzt. Da es sich um Fahrzeuge für die allgemeine Kanalunterhaltung handelt, werden die Kosten nach dem Schlüssel für die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 41,37% dem Schmutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 16: Schutzkleidung Personal Der Ansatz in Höhe von 3.000 € wird benötigt zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung für das Personal im Abwasserbereich. Die Kosten werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 58,12 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu 41,88 % dem Bereich Niederschlagswasser. Zeile 17: Fortbildungskosten Die Fortbildungskosten im Bereich Abwasserwesen (für das Personal des Tiefbauamtes, aber auch für Fortbildungen im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung) sind aus den „allgemeinen Fortbildungskosten“ im Produkt „Personalwesen“ herausgelöst und hier gesondert veranschlagt. So können die Kosten mit in die Gebührenbedarfsberechnung einbezogen werden. Die Kosten, für 2014 mit 3.000 € angesetzt, werden entsprechend dem Verrechnungsschlüssel für die Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 58,12 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu 41,88 % dem Bereich Niederschlagswasser. Zeile 18: Erstellung Generalentwässerungsplan Für den Generalentwässerungsplan ergeben sich insgesamt Kosten in Höhe von 200.000 €, wovon ein Teil bereits in den Vorjahren gezahlt wurde. In 2014 werden voraussichtlich noch 10.000 € zu zahlen sein. Die Kosten werden wie die Betriebskosten des Kanalnetzes zu 41,37 % dem Schutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugerechnet Zeile 19: Kosten der Abwasseruntersuchung Die Abwässer müssen laufend auf ihren Schadstoffgehalt untersucht werden. Hierfür werden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 500 € benötigt. Die Kosten werden nach dem Verteilungsschlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 41,37 % dem Schutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugerechnet Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 5 Zeile 20: Kosten Erneuerung Einleitungserlaubnisse Die Einleitungserlaubnisse für Regenwasserkanäle sind in bestimmten Abständen neu zu beantragen. Die Anträge werden durch ein Ingenieurbüro erstellt. In 2014 fallen hierfür voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.000 € an. Die Kosten werden zu 100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 21: Auswertung von Messdaten Durch die Auswertung vorhandener Messdaten können ggfs. erforderliche Stauräume reduziert werden. Wegen Personalmangels müssen diese Arbeiten an ein Ingenieurbüro vergeben werden. In 2014 sind hier Aufwendungen in Höhe von 3.000 € veranschlagt. Die Kosten werden zu 100 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 22: Kontroll- und Vermessungsarbeiten an Kanalhaltungen Zur Ergänzung und Berichtigung der vorhandenen Pläne (Kanalkataster, Kanalwertermittlung) sind Arbeiten erforderlich, für die in 2014 voraussichtlich 5.000 € zu zahlen sind. Diese Arbeiten werden durch ein Ingenieurbüro erledigt. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50.84 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 23: Abwasserabgabe Für die Einleitung von Abwässern aus Kläranlagen und Kanälen in Wasserläufe hat die Stadt eine Abwasserabgabe zu zahlen. Nach den Schätzungen des Fachamtes bzw. des Wasserverbandes ist in 2014 eine Abwasserabgabe in Höhe von insgesamt 200.000 € zu zahlen. Davon entfallen 85.000 € auf das Schmutzwasser und 115.000 € auf das Niederschlagswasser. Zeilen 24 und 25: Versicherungen Die hier vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 5.500 € werden benötigt für Versicherungen der Pumpstationen (Gebäudeversicherung 750 €) sowie für die Fahrzeugversicherungen (4.750 €). Dabei werden die Versicherungsbeiträge für das Kanalspülgerät (ca. 4.000 €) zu 90 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 10 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet, die für die Inspektionsfahrzeuge entsprechend der Verteilung der Fahrzeugkosten zu 41,37 % auf Schmutzwasser und zu 58,63 % auf Niederschlagswasser verteilt. Die Gebäudeversicherung wird entsprechend dem Schlüssel für die allgemeinen Betriebskosten der Pumpstationen zu 41,37 % auf Schmutzwasser und 58,63 % auf Niederschlagswasser verteilt. Zeile 26: Sachaufwand Büroarbeitsplätze Verwaltungsmitarbeiter Der Ansatz beinhaltet die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der im Abwasserbereich veranschlagten Beschäftigten. Im Haushalt 2014 sind Mittel in Höhe von 9.580 € vorgesehen, die sich wie folgt aufschlüsseln: Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 6 - Geschäftsbedarf Miete und Wartung Kopierer Fernmeldegebühren Portokosten Heizkosten Rathäuser Reinigung Rathäuser Unterhaltung Rathäuser Fachliteratur 1.010 € 600 € 460 € 800 € 2.400 € 1.400 € 1.500 € 1.410 € Die Kosten werden entsprechend dem Anteil der Gesamtkosten zu 56,86 % dem Schmutzwasser und zu 43,14 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 27: Aktualisierung und Plausibilisierung Kataster: Nach hausinterner Umsetzung einer Beschäftigten weg vom Tiefbauamt werden die Arbeiten für Betrieb, Wartung und Pflege des Katasters an ein Ingenieurbüro vergeben. Hierfür fallen jährliche Kosten in Höhe von 10.000 € an. Die Kosten werden nach dem Schlüssel für die kalkulatorischen Kosten des Kanalnetzes zu 49,16 % dem Schmutzwasser und zu 50,84 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 28: Fahrtkostenerstattungen Die Fahrtkostenerstattungen (z.B. für Einsätze im Rahmen von Bereitschaftsdiensten) an das Personal im Abwasserbereich betragen 1.500 €. Diese Kosten werden anhand des Anteils der Gesamtpersonalkosten (siehe zu Zeilen 1 bis 4) zu 58,12 % dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet und zu 41,88 % dem Bereich Niederschlagswasser zugeordnet. Zeile 29: Beitrag an Verbände etc. Als Beitrag an die abwassertechnische Vereinigung sind unverändert rund 600 € angesetzt. Hinzu kommen rund 2.800 € Beitrag an die Abwasserberatung NRW. Außerdem sind 6.000 € angesetzt als Beitrag an das Institut für unterirdische Infrastruktur. Insgesamt errechnet sich ein Ansatz 2014 in Höhe von 9.400 €. Mangels anderem Schlüssel werden die Kosten auf der Grundlage der Verteilung der Gesamtkosten zu 56,86 % dem Schmutzwasser und zu 43,14 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Zeile 30: Übermittlung der Wasserverbräuche Die Schmutzwassergebühren werden vom Steueramt auf der Grundlage der von den Stadtwerken mitgeteilten Wasserverbräuche erhoben. Die Übermittlung der Daten erfolgte bis 2011 unentgeltlich. Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Stadtwerke hat das Finanzamt festgelegt, dass die Stadtwerke hierfür ein Entgelt erheben müssen. Nach Berechnungen des Finanzamtes sind pro Auskunft 2,50 € zuzügl. MWSt. zu fordern. Bei knapp 10.000 mitgeteilten Datensätzen sind demnach jährlich rund 30.000 € zu zahlen. Die Kosten fließen zu 100 % in die Schmutzwassergebühren ein. Zeile 31: Leistungsverrechnung Bauhof Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 7 Sämtliche Ausgaben des Bauhofes sind seit 1993 zentral in einem Bereich (Produkt) zusammengefasst. Auf der Grundlage von Arbeitsaufschreibungen werden die Bauhofkosten dann auf die einzelnen Produkte verteilt, für die der Bauhof Leistungen erbringt. Für den Bereich Abwasserbeseitigung handelt es sich um folgende Arbeiten: - kleinere Arbeiten auf den Sonderbauwerken - kleinere Ausbesserungen am Kanalnetz (Schachtabdeckungen u.ä.) - Reparaturen und Kraftstoffkosten für die Spülgeräte (die Spülgeräte nutzen die Tankanlage des Bauhofes Nach den Auswertungen der Vorjahre errechnen sich die folgenden Erstattungen: - Pumpstationen - Fahrzeuge 20.000 € 20.000 € Insgesamt errechnet sich also für 2014 eine Erstattung in Höhe von 40.000 €. Bei den Fahrzeugkosten handelt es sich fast ausschließlich um Kosten für das Kanalspülgerät, so dass diese Kosten zu 90 % dem Schmutzwasser und zu 10 % dem Niederschlagswasser zuzuordnen sind. Die Kosten für die Arbeiten auf den Pumpstationen werden nach dem Verteilungsschlüssel für deren allgemeine Betriebskosten zu 41,37 % dem Schutzwasser und zu 58,63 % dem Niederschlagswasser zugerechnet. Insgesamt bedeutet das Kosten in Höhe von rund 31.100 € zulasten der Schmutzwasserbeseitigung und 8.900 € zulasten der Niederschlagswasserbeseitigung. Zeile 32: Verwaltungskostenerstattungen Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind nur die Personalkosten der Beschäftigten verbucht, die unmittelbar für die Abwasserbeseitigung arbeiten (Ingenieure, Arbeiter Kanalkolonne). Mit der Einführung des produktorientierten Haushaltes in 2009 kamen dazu noch die anteiligen Ausgaben für die Beschäftigten in Tiefbauamt und Bauverwaltungsamt (siehe zu Zeilen 1-4). Daneben werden aber in vielen Bereichen der Verwaltung Leistungen für die Abwasserbeseitigung erbracht. So werden - von Verwaltungsführung und politischen Gremien Grundsatzentscheidungen getroffen (Auftragsvergaben, Gebührensatzung) beim Rechnungsprüfungsamt die Auftragsvergaben und Gebührenermittlung geprüft beim Rechtsamt die Satzungsentwürfe geprüft und vor allem anhängige Streitverfahren bearbeitet bei der Stadtkasse die Einnahmen und Ausgaben geleistet beim Steueramt die Gebühren veranlagt von der Kämmerei die Haushaltsstellen verwaltet und die Gebühren ermittelt über die EDV-Anlage die Arbeiten in Steueramt, Kämmerei und Stadtkasse erledigt. Die Personalkosten der betroffenen Mitarbeiter sind in den jeweiligen Produkten verbucht und werden mittels den Verwaltungskostenerstattungen in die Gebühren eingerechnet. Dazu werden die Personalkosten (mit. Zuschlägen für Sachkosten und Verwaltung) auf der Grundlage von Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt. Insgesamt errechnet sich für 2013 ein Betrag in Höhe von 231.200 € (Vorjahr = 229.000 €) Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folg auf die Produkte: Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 8 Produkt 11 111 001 01 01 111 002 01 11 111 006 01 11 111 005 01 11 111 001 03 11 111 004 01 11 111 006 01 11 111 011 01 11 111 011 02 11 111 007 01 11 111 008 01 Bezeichnung Rat und Ausschüsse Verwaltungsführung Rechnungsprüfungsamt Organisation Sitzungsdienst Personalverwaltung Recht und Versicherungen Finanzmanagement Steueramt EDV-Anlage Druckerei Erstattungsbetrag 2014 5.700 € 71.900 € 15.700 € 8.900 € 400 € 13.000 € 8.800 € 31.400 € 68.400 € 6.900 € 100 € Die Verteilung auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt anhand der Verteilung der Gesamtkosten, also mit 56,86 % auf den Bereich Schmutzwasser und 43,14 % auf das Niederschlagswasser. Zeilen 33 bis 38: kalkulatorische Kosten Die Ausgaben für die Investitionen des Vermögenshaushaltes fließen nicht unmittelbar in die Gebührenermittlung ein. Statt dessen werden die Ausgaben auf die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes verteilt und fließen so erst über die Abschreibungen in die Gebühren ein. Außerdem werden für das in der Einrichtung gebundene Kapital kalkulatorische Zinsen errechnet. Mit diesen Zinsen sollen - die Zinsen für eventuell zur Finanzierung aufzunehmende Darlehen in die Gebühren einfließen oder aber bei Eigenfinanzierung ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass diese Mittel nicht zinsbringend angelegt werden können. Die Abschreibungen werden seit 1991 auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes errechnet. Mit Urteil vom 01.09.1999 und auch noch einmal am 13.04.2005 hat das OVG seine Rechtsprechung hierzu (nach einem zwischenzeitlich erfolgten anderslautenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen) noch einmal ausdrücklich bestätigt. Auch die hier mit 50 Jahren angesetzte Nutzungsdauer für Abwasserkanäle ist danach nicht zu beanstanden. Die kalkulatorische Zinsen werden, wie in o.g. Urteil gefordert, auf der Basis der Anschaffungswerte berechnet. Da es sich beim Anlagevermögen in der Abwasserbeseitigung in der Regel um langfristig eingesetztes Vermögen handelt, sollte nach der Rechtsprechung des OVG nicht der jeweils gültige aktuelle Durchschnittszinssatz zugrunde gelegt werden! Statt dessen sollte ein langfristiger Zinssatz angesetzt werden. Das OVG selbst hat diesen Zinssatz im o.g. Urteil in 2005 aus dem langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentliche Emittenten berechnet. Dieser Zinssatz kann dann um 0,5 % überschritten werden. Eine solche Rechnung hat auch das VG Aachen in einem Verfahren gegen die Stadt angestellt. Fortgeschrieben auf das Kalkulationsjahr 2014 liegt dieser langfristige Durchschnittssatz bei 6,19 %. Insofern sollte der im Vorjahr schon auf 6,79 % gesenkte kalkulatorische Zinssatz noch einmal auf nun 6,69 % gesenkt werden. In die Gebührenermittlung für 2014 fließen dann folgende Werte ein: Abschreibung kalkulatorische Zinsen Sitzungsvorlage 444/2013 2.064.712 € (Vorjahr 2.059.363 €) 1.617.688 € (Vorjahr 1.670.555 €) Seite 9 Für die Verteilung der Kosten der baulichen und maschinellen Anlagen wurden die ermittelten Verteilungsschlüssel für die Sonderbauwerke und Kanäle verwendet. Das sonstige Anlagevermögen wurde einzeln je nach Nutzung verteilt, so z.B. die Kosten des Kanalspülwagen wie bereits mehrfach angeführt zu 90 % auf das Schmutzwasser und zu 10 % auf das Niederschlagswasser. Die Fahrzeuge, Mess- und sonstige Geräte für die Kanalunterhaltung sind entsprechend den Betriebskosten der Kanäle zu 41,37 % auf Schmutzwasser und zu 58,63 % auf Niederschlagswasser gebucht. Die kalkulatorischen Kosten für den „Abwasser-Bauhof“ im Steffensrott sind entsprechend der Verteilung der Gesamtkosten zu 56,86 % dem Schmutzwasser und 43,14 % dem Niederschlagswasser zugeordnet. Aufstellung der Anlagen mit den entsprechenden Werten für Abschreibung und Verzinsung sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Zeile 43: Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur Nach der Übernahme zum 01.04.1994 werden die Kosten der Kläranlage Mitte durch den Wasserverband Eifel-Rur getragen und über einen Verbandsbeitrag der Stadt in Rechnung gestellt. Zum 01.01.2004 hat der Verband auch einen Teil der Sonderbauwerke übernommen. Nach Mitteilung des Wasserverbandes wird sich der Beitrag für 2014 auf rund 4.595.400 € belaufen. Damit sinkt der Beitrag gegenüber dem Vorjahr um knapp 15.000 €. Für die verschiedenen Kostenarten innerhalb des Beitrages sind die gleichen Verrechnungsschlüssel angesetzt wie für die eigenen Kostenarten. So sind die im Beitrag enthaltenen Personalausgaben nach dem Personalausgabenschlüssel für Kläranlagen verteilt, die Betriebskosten nach dem Betriebskostenschlüssel etc. Der auf die Sonderbauwerke entfallende Umlageanteil wird nach dem gleichen Schlüssel verteilt wie die Kosten der städtischen Sonderbauwerke. Letztlich verteilt sich dann der Beitrag 2014 wie in Anlage 5 aufgeführt mit 64,45 % auf Schmutzwasser und 35,55 % auf Niederschlagswasser. Insgesamt errechnen sich im Abwasserbereich 2014 gemäß Zeile 40 Kosten in Höhe von 9.869.661 €. Davon entfallen 5.612.205 € (=56,86 %) auf das Schmutzwasser und 4.257.456 € (= 43,14 %) auf das Niederschlagswasser. Damit verringern sich die Kosten insgesamt gegenüber dem Vorjahr um rund 120.000 €. Dass für die Schmutzwassergebühr dennoch eine Erhöhung erforderlich ist, resultiert, wie bereits eingangs erwähnt, aus dem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 und dem geringeren Frischwasserverbrauch. Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Überschüsse in einem Gebührenhaushalt innerhalb von vier Jahren auszugleichen, im Gegenzug sollen Fehlbeträge im gleichen Zeitraum ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung für 2011 ist als Anlage 6 beigefügt. Sie schloss insgesamt mit einer Unterdeckung in Höhe von 97.604,21 € (= - 1,00%) ab. Dabei ergab sich jedoch für die Niederschlagswassergebühren ein Überschuss in Höhe von rund 107.800 €, für die Schmutzwassergebühren eine Unterdeckung in Höhe von rund 205.400 €. Diese Fehlbeträge bzw. Überschüsse werden nun im Rahmen der Gebührenberechnung 2014 nacherhoben bzw. gutgeschrieben. Die Kosten sollten das Kostenverteilungsverhältnis des jeweiligen Kalkulationsjahren nicht beeinflussen. Daher sind die Beträge in Zeile 41 gesondert ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Abrechnung aus 2011 ergeben sich für das Jahr 2014 umzulegende Kosten in Höhe von insgesamt 9.967.265 €, davon Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 10 5.817.585 € für den Bereich Schmutzwasser 4.257.680 € für den Bereich Niederschlagswasser. Davon abzusetzen sind noch die sonstigen Erlöse, so z.B. der Kostenersatz für die Ausschreibungsunterlagen bei Kanalbaumaßnahmen. Die Schmutzwassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch den voraussichtlichen Wasserverbrauch. Zur Ermittlung des Gebührensatzes 2014 wird ein Frischwasserverbrauch von 1.460.000 cbm angesetzt. Danach errechnet sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,98 €/cbm. In die Berechnung des Gebührensatzes 2013 war noch ein Wasserverbrauch von 1.470.000 cbm eingeflossen. Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich aus der Division der Kosten durch die insgesamt angeschlossene mittels der Abflussbeiwerte reduzierte Fläche. Mit einbezogen werden auch die öffentlichen Flächen (Straße, Wege, Plätze) und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um Gemeinde, Kreis, Landes- oder Bundesstraßen handelt. So ist sichergestellt, dass für einen qm öffentliche Flächen die gleichen Gebühren zu zahlen sind wie für einen qm private befestigte Fläche. Insgesamt betragen die öffentlichen befestigten Flächen privaten befestigten Flächen 1.200.000 qm 1.670.000 qm. Dabei handelt es sich jeweils um mittels der Abflussbeiwerte reduzierten Flächen. Insgesamt ergibt sich demnach eine angeschlossene Fläche von 2.870.000 qm, so dass sich für 2014 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,45 €/qm errechnet. Bezüglich der Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger (Zeile 48) für die Landes- und Kreisstraßen ist der Sachstand wie folgt: Mittlerweile ist gerichtlich eindeutig geklärt, dass bestehende Zuschussvereinbarungen einer Gebührenpflicht nicht entgegenstehen. Der für die Bundes- und Landstraßen zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte sich zuletzt (entgegen voriger Gespräche) auf solche bestehende Zuschussvereinbarungen berufen, die größtenteils aus den 70er Jahren stammen. Mitte Oktober habe ich den Landesbetrieb unter Hinweis auf die eindeutige Rechtslage erneut kontaktiert und die für die Gebührenermittlung in Frage kommenden Flächen abgeglichen. Mit Datum vom 14.11.2013 wurden die daraus resultierenden Gebührenbescheide versandt. Es ergeben sich jährliche Einnahmen in Höhe von rund 110.000 €. Die Veranlagung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2011. Der Kreis Düren, zuständig für die Kreisstraßen, hatte gebeten, die Veranlagung zu Niederschlagswassergebühren bis zur Entscheidung zweier vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage anhängiger Verfahren auszusetzen. Diese Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen, der Kreis Düren muss demnach die Niederschlagswassergebühren zahlen. Anfang Oktober wurden die entsprechenden Bescheide erlassen. Bezüglich zweier Straßen bestanden noch kleinere Differenzen hinsichtlich der an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen, die aber nun ausgeräumt sind. Der Kreis zahlt jährlich ca. 40.000 €, ebenfalls rückwirkend ab 2011. Natürlich wird der Kreis diese Aufwendungen über die Kreisumlage refinanzieren. Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 11 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 444/2013 Seite 12