Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.09.2012 (GV. NRW Seite 436) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW
Seite 674), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende 8. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich vom 19.12.2005 beschlossen:
Artikel I
(1) In § 4 Absatz 7 wird der alte Gebührensatz von 3,82 € durch den neuen Wert „3,98 €“
ersetzt.
(2) In § 5 Absatz 8 wird der alte Gebührensatz von 1,49 € durch den neuen Wert „1,45 €“
ersetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.