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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 29.10.2012 Vorlagen-Nr.: 57/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.11.2012 27.11.2012 11.12.2012 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Im Bauleitverfahren „33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft“ (VL 39/2011 1. Ergänzung) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt worden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) ist ebenfalls abgeschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Konzentrationszonen für die Windenergieanlagen ist die feingesteuerte Planung der Windenergieanlagen möglich. Neben der Anzahl und den genauen Standorten der Windenergieanlagen können zudem die Anlagentypen (und somit Höhe und Leistungsvermögen) festgelegt werden. Somit wird eine ungeordnete Aufstellung innerhalb der Konzentrationszone vermieden und eine sinnvolle Anordnung ermöglicht. Die konkreten Standorte und Anlagentypen werden im weiteren Bauleitverfahren festgelegt. Zunächst soll der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit seinem Geltungsbereich (entsprechend der Potentialfläche A aus der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement GmbH) beschlossen werden. Um die weitere Planung zu sichern, soll nach dem Aufstellungsbeschluss anschließend eine Veränderungssperre (gem. § 14 BauGB) beschlossen werden (siehe gesonderte Sitzungsvorlage). Der Bebauungsplan wird erst nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im weiteren Bauleitverfahren mit konkreten Inhalten gefüllt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht der Potentialfläche A aus der o. g. Standortuntersuchung. Der Bebauungsplanentwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA GmbH, Düren abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-