Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-547/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
28.03.2006
Original
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
09.01.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Verkehrliche Maßnahmen an der Kölner Straße in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Umgestaltung der Kölner Straße
entsprechend den Plänen der Variante 3 durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit der Fertigstellung des letzten Teilstückes der L 361n und somit einer Anbindung an die Kölner
Straße kann zeitnah gerechnet werden.
Veränderungen in der Kölner Straße sollten zweckmäßigerweise zeitnah zur Fertigstellung der L
361 n erfolgen.
Im Vorfeld der Planung sind bei der Verwaltung Anregungen und Vorschläge durch die
Interessengemeinschaft „Kölner Straße“ zur Gestaltung der Kölner Straße eingegangen, die nach
einer Beratung und Beschluss im seinerzeitigen Ausschuss für Umwelt und Verkehr am
27.05.2003 größtenteils in die Planung mit eingearbeitet werden sollten.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.03.2006
beschlossen, über den Ausbau der Kölner Straße nach Anbindung der L361n erst zu beschließen,
wenn eine entsprechdne Bürgerinformationsveranstaltung erfolgt ist.
Aus diesem Grunde wurden verwaltungsseitig 3 Varianten zur zukünftigen Gestaltung der Kölner
Straße entwickelt und am 13.12.2006 in einer Bürgerinformationveranstaltung den interessierten
Bürgern vorgestellt.
Variante 1
Im östlich gelegenen Eingangsbereich, wird in Höhe des dort endenden, vom Landesbetrieb NRW
geplanten, Fuß- und Radweg durch die Errichtung einer Mittelinsel eine Torsituation geschaffen.
Die Verkehrsinsel wird gleichzeitig als Querungshilfe ausgebildet, so dass ein Fahrbahnwechsel
für Fußgänger bzw. Radfahrer an dieser Stelle problemlos möglich ist.
Im weiteren Verlauf soll mit wechselseitig angelegten Stellplätzen eine weitere
geschwindigkeitsreduzierende Wirkung erreicht werden. Durch diese Maßnahme entfallen jedoch
einige der jetzt vorhandenen Stellplatzmöglichkeiten. Durch einen geringen baulichen Aufwand ist
jedoch die Anlegung von 18 zusätzlichen Stellplätzen im Bereich der naheliegenden
Schützenstrasse möglich.
Die Verkehrsregelung im Einmündungsbereich Kölner Straße / Friedhofstraße soll wie vorhanden
(abknickende Vorfahrt zu Gunsten der Kölner Straße/Friedhofstraße) beibehalten bleiben. Die
„Tempo 30 Zone“ und somit die „Rechts vor Links Regelung“ an der Einmündung Johannestraße
soll ebenfalls beibehalten werden.
Variante 2
In dieser Variante ist eine zusätzliche Verschwenkung im Einmündungsbereich Kölner Straße /
Johannesstraße vorgesehen. Hierdurch ist ein höherer baulicher und somit auch finanzieller
Aufwand notwendig.
Variante 3
Diese Variante 3 entspricht weitgehend der Variante 1 wobei hier jedoch eine abknickende
Vorfahrt in die Johannesstrasse vorgesehen ist. Der von der L361n kommende Verkehr wird somit
an dieser Stelle durch eine Stoppschildbeschilderung zum Anhalten gezwungen.
Nach einer sachlichen Diskussion einigte man sich, die Umgestaltung entsprechend den Plänen
der Variante 3 durchzuführen. Es wurde zudem angeregt auf den Sperrflächen vor den
Stellplätzen Pflanzkübel aufzustellen. Die Anlieger erklärten sich bereit die Unterhaltung der
Bepflanzung zu übernehmen.
Die Kosten für die Maßnahme (Markierung, Querungshilfe, Stellplätze Schützenstraße, sowie
Anschaffung und Bepflanzung der Pflanzkübeln ) belaufen sich auf ca. 30.000 €.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage der Ergebnisse aus der
Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.12.2006 den Ausbau nach der Variante 3 vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister