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Beschlussvorlage (Verkehrliche Maßnahmen an der Kölner Straße in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-547/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 28.03.2006 Original Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.01.2007 1. Ergänzung Betreff: Verkehrliche Maßnahmen an der Kölner Straße in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Umgestaltung der Kölner Straße entsprechend den Plänen der Variante 3 durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit der Fertigstellung des letzten Teilstückes der L 361n und somit einer Anbindung an die Kölner Straße kann zeitnah gerechnet werden. Veränderungen in der Kölner Straße sollten zweckmäßigerweise zeitnah zur Fertigstellung der L 361 n erfolgen. Im Vorfeld der Planung sind bei der Verwaltung Anregungen und Vorschläge durch die Interessengemeinschaft „Kölner Straße“ zur Gestaltung der Kölner Straße eingegangen, die nach einer Beratung und Beschluss im seinerzeitigen Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 27.05.2003 größtenteils in die Planung mit eingearbeitet werden sollten. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 beschlossen, über den Ausbau der Kölner Straße nach Anbindung der L361n erst zu beschließen, wenn eine entsprechdne Bürgerinformationsveranstaltung erfolgt ist. Aus diesem Grunde wurden verwaltungsseitig 3 Varianten zur zukünftigen Gestaltung der Kölner Straße entwickelt und am 13.12.2006 in einer Bürgerinformationveranstaltung den interessierten Bürgern vorgestellt. Variante 1 Im östlich gelegenen Eingangsbereich, wird in Höhe des dort endenden, vom Landesbetrieb NRW geplanten, Fuß- und Radweg durch die Errichtung einer Mittelinsel eine Torsituation geschaffen. Die Verkehrsinsel wird gleichzeitig als Querungshilfe ausgebildet, so dass ein Fahrbahnwechsel für Fußgänger bzw. Radfahrer an dieser Stelle problemlos möglich ist. Im weiteren Verlauf soll mit wechselseitig angelegten Stellplätzen eine weitere geschwindigkeitsreduzierende Wirkung erreicht werden. Durch diese Maßnahme entfallen jedoch einige der jetzt vorhandenen Stellplatzmöglichkeiten. Durch einen geringen baulichen Aufwand ist jedoch die Anlegung von 18 zusätzlichen Stellplätzen im Bereich der naheliegenden Schützenstrasse möglich. Die Verkehrsregelung im Einmündungsbereich Kölner Straße / Friedhofstraße soll wie vorhanden (abknickende Vorfahrt zu Gunsten der Kölner Straße/Friedhofstraße) beibehalten bleiben. Die „Tempo 30 Zone“ und somit die „Rechts vor Links Regelung“ an der Einmündung Johannestraße soll ebenfalls beibehalten werden. Variante 2 In dieser Variante ist eine zusätzliche Verschwenkung im Einmündungsbereich Kölner Straße / Johannesstraße vorgesehen. Hierdurch ist ein höherer baulicher und somit auch finanzieller Aufwand notwendig. Variante 3 Diese Variante 3 entspricht weitgehend der Variante 1 wobei hier jedoch eine abknickende Vorfahrt in die Johannesstrasse vorgesehen ist. Der von der L361n kommende Verkehr wird somit an dieser Stelle durch eine Stoppschildbeschilderung zum Anhalten gezwungen. Nach einer sachlichen Diskussion einigte man sich, die Umgestaltung entsprechend den Plänen der Variante 3 durchzuführen. Es wurde zudem angeregt auf den Sperrflächen vor den Stellplätzen Pflanzkübel aufzustellen. Die Anlieger erklärten sich bereit die Unterhaltung der Bepflanzung zu übernehmen. Die Kosten für die Maßnahme (Markierung, Querungshilfe, Stellplätze Schützenstraße, sowie Anschaffung und Bepflanzung der Pflanzkübeln ) belaufen sich auf ca. 30.000 €. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.12.2006 den Ausbau nach der Variante 3 vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister