Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
07.11.13, 17:04
Aktualisiert
07.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) Sitzungsvorlage (Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Fas Jülich, 04.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 432/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 14.11.2013 TOP Ergebnisse Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Wirksamkeitsdialog geht auf eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Sowohl auf der Landesebene als auch auf kommunaler Ebene dient der Wirksamkeitsdialog der Überprüfung des wirksamen Einsatzes öffentlicher Fördermittel in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Er eignet sich für die Zielüberprüfung und somit letztendlich zur Qualitätsentwicklung und –sicherung der offenen Jugendarbeit. Seit 2003 legen die Jugendeinrichtungen dem Kreisjugendamt regelmäßig Tätigkeitsberichte über ihre Arbeit vor. Die Teilnahme am sogenannten Wirksamkeitsdialog ist für alle offenen Jugendeinrichtungen verbindlich. Die Berichte dienen dem Dialog zwischen Jugendeinrichtungen, Träger und Kreisjugendamt. Die Träger erhalten die Auswertungsprotokolle. Der Wirksamkeitsdialog 2012 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Abgabefrist der Berichte ist immer der 28.02. eines Jahres, anschließend erfolgen Auswertung und gegebenenfalls Visitationen. Der Bewertungszeitraum für die Mobile Offene Jugendarbeit umfasst aufgrund des Mitarbeiterinnenwechsels und der langen Vakanz der Stelle lediglich drei Monate. Positiv hervorgehoben wurde, dass es der Fachkraft gelungen ist, sich in den einzelnen Orten bekannt zu machen. Sie konnte innerhalb kurzer Zeit die brachliegenden Angebote wiederbeleben sowie neue Kinder und Jugendliche zur Beteiligung gewinnen. Das Angebot „Kinderkino“ wurde außerdem auf weitere Dörfer ausgeweitet. Im kommenden Jahr stehen die Verstetigung der Angebote im Vordergrund sowie der Ausbau des Kooperationsnetzwerkes. Die Arbeit im Jugendheim kann auf knapp zwei Jahre zurückblicken. Der Fachkraft ist es gut gelungen, das Haus als attraktive offene Begegnungsstätte zu etablieren. Vielfältige Angebote sprechen ein breites Besucherspektrum an. Projekt-Schwerpunkte sind Mädchenarbeit, Projekte mit jungen Menschen mit Handicap und Sportangebote. Die Konzepte für die offene Jugendarbeit sind inhaltlich pädagogisch gut durchdacht und ganzheitlich ausgerichtet. Im kommenden Jahr stehen auch hier die Verstetigung der Angebote an sowie der Ausbau des Kooperationsnetzwerkes für verschiedene Aktionen. Im diesjährigen Auswertungsgespräch wurde die Arbeit der beiden Mitarbeiterinnen insgesamt positiv bewertet. Es gelingt ihnen gut, Kinder und Jugendliche ins Jugendheim und in die dezentralen Treffpunkte einzuladen. Durch die Berücksichtigung deren Wünsche und Bedürfnissen fühlen sich die jungen Besucher angenommen. Sie erfahren Wertschätzung ihrer Fähigkeiten und Ressourcen. In der nächsten Sitzung wird es einen ausführlichen Bericht geben zu aktuellen Problemen und Entwicklungen in der Jugendarbeit. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 432/2013 x nein nein Seite 2