Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 203/2014
Az.: 82 20-40 /
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.05.2014
gez. Dr. Risthaus
25.08.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.09.2014
18.09.2014
beschließend
Antrag bzgl. Verkauf eines Grundstückes an "Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. "
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ wurde Anfang Juli
diesen Jahres ein Gespräch geführt:
Derzeit sind die Tiere in Brühl auf einem großen Grundstück in der bebauten Ortslage von BrühlPingsdorf untergebracht. Die Tiere werden dort in Kleingruppen gehalten. Auf dem Grundstück
verteilt stehen Holzgartenhäuser (unter 30 m² groß), in denen die Tiere teilweise einzeln oder in
Kleingruppen mit Auslauf untergebracht sind.
Zwischenzeitlich gibt es seitens der Nachbarschaft Beschwerden über das Hundegebell, so dass
der Verein auf der Suche nach einem anderen mindestens 1 ha großen und möglichst von der
Bebauung entfernt liegenden Grundstück ist. Die Art der Unterbringung und Betreuung mit verteilt
auf dem Grundstück aufgestellten Gartenhäusern soll beibehalten werden. Des weiteren werden
ein Wasser- und ein Abwasseranschluss- sowie eine Stromversorgung in Verbindung mit einem
kleinen Versorgungsgebäude benötigt.
Es ist nicht geplant ein Tierheim zu errichten. Die derzeitige Art der Unterbringung hat sich als
positiv und praktikabel herausgestellt. Da die Tiere durch den Abstand voneinander weniger
Stress haben und im Falle einer Erkrankung besser separiert werden können.
Der Verein hat Rücklagen für eine Verlagerung der Einrichtung sowie die Herrichtung der Fläche
gebildet. Der Erwerb eines Grundstücks ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Der Verein ist
daran interessiert, ein entsprechendes Grundstück anzupachten.
Die Umsetzung dieses Konzeptes zur Unterbringung der Tiere ist aus bauordnungsrechtlicher
Sicht im Außenbereich nicht zulässig. Eine entsprechende Nutzung wäre grundsätzlich in einem
Gewerbegebiet zulässig. Die Unterbringung eines solchen Vorhabens in einem Gewerbegebiet,
z.B. im Wirtschaftspark, entspricht nicht den Zielen, die im Rahmen der Wirtschaftsförderung mit
der Entwicklung neuer Gewerbegebiete verfolgt werden. Eine solche Nutzung sehe ich für die dort
angesiedelten Unternehmen als unzumutbar an. Des weiteren sind die dann dort anfallenden
Pachtzahlungen von ca. 2,50 bis 3,00 Euro/m² Grundstücksfläche pro Jahr bei einer Flächengröße
von ca. 1 ha erheblich und vom Verein „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ nicht tragbar.
Das Ordnungsamt muss sich jährlich um ca. 100 Fundtiere unterschiedlicher Arten kümmern und
hätte den Umzug des Vereins nach Erftstadt aus Gründen der Verringerung des Arbeitsaufwandes
begrüßt.
Es bleibt jedoch auch abzuwarten, wie sich die Situation im Tierheim in Bergheim-Niederaußem
entwickelt. Auch hier hat der Verein „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ sein Interesse
bekundet.
In Vertretung
(Hallstein)
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