Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Verkauf eines Grundstückes an "Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. ")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Antrag (Antrag bzgl. Verkauf eines Grundstückes an "Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. ") Antrag (Antrag bzgl. Verkauf eines Grundstückes an "Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. ")

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 203/2014 Az.: 82 20-40 / Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.05.2014 gez. Dr. Risthaus 25.08.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 09.09.2014 18.09.2014 beschließend Antrag bzgl. Verkauf eines Grundstückes an "Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. " Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ wurde Anfang Juli diesen Jahres ein Gespräch geführt: Derzeit sind die Tiere in Brühl auf einem großen Grundstück in der bebauten Ortslage von BrühlPingsdorf untergebracht. Die Tiere werden dort in Kleingruppen gehalten. Auf dem Grundstück verteilt stehen Holzgartenhäuser (unter 30 m² groß), in denen die Tiere teilweise einzeln oder in Kleingruppen mit Auslauf untergebracht sind. Zwischenzeitlich gibt es seitens der Nachbarschaft Beschwerden über das Hundegebell, so dass der Verein auf der Suche nach einem anderen mindestens 1 ha großen und möglichst von der Bebauung entfernt liegenden Grundstück ist. Die Art der Unterbringung und Betreuung mit verteilt auf dem Grundstück aufgestellten Gartenhäusern soll beibehalten werden. Des weiteren werden ein Wasser- und ein Abwasseranschluss- sowie eine Stromversorgung in Verbindung mit einem kleinen Versorgungsgebäude benötigt. Es ist nicht geplant ein Tierheim zu errichten. Die derzeitige Art der Unterbringung hat sich als positiv und praktikabel herausgestellt. Da die Tiere durch den Abstand voneinander weniger Stress haben und im Falle einer Erkrankung besser separiert werden können. Der Verein hat Rücklagen für eine Verlagerung der Einrichtung sowie die Herrichtung der Fläche gebildet. Der Erwerb eines Grundstücks ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Der Verein ist daran interessiert, ein entsprechendes Grundstück anzupachten. Die Umsetzung dieses Konzeptes zur Unterbringung der Tiere ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht im Außenbereich nicht zulässig. Eine entsprechende Nutzung wäre grundsätzlich in einem Gewerbegebiet zulässig. Die Unterbringung eines solchen Vorhabens in einem Gewerbegebiet, z.B. im Wirtschaftspark, entspricht nicht den Zielen, die im Rahmen der Wirtschaftsförderung mit der Entwicklung neuer Gewerbegebiete verfolgt werden. Eine solche Nutzung sehe ich für die dort angesiedelten Unternehmen als unzumutbar an. Des weiteren sind die dann dort anfallenden Pachtzahlungen von ca. 2,50 bis 3,00 Euro/m² Grundstücksfläche pro Jahr bei einer Flächengröße von ca. 1 ha erheblich und vom Verein „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ nicht tragbar. Das Ordnungsamt muss sich jährlich um ca. 100 Fundtiere unterschiedlicher Arten kümmern und hätte den Umzug des Vereins nach Erftstadt aus Gründen der Verringerung des Arbeitsaufwandes begrüßt. Es bleibt jedoch auch abzuwarten, wie sich die Situation im Tierheim in Bergheim-Niederaußem entwickelt. Auch hier hat der Verein „Tiere in Not Brühl und Umgebung e. V.“ sein Interesse bekundet. In Vertretung (Hallstein) -2-