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Allgemeine Vorlage (Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
10.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.02.2012 Vorlagen-Nr.: 9/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss 06.03.2012 Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 der Gemeindeordnung (GO NRW) ist über die von den Ausschüssen gefassten Beschlussvorschläge eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss bestellten Schriftführer unterzeichnet. Zum Schriftführer kann sowohl ein Ausschussmitglied als auch ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Aufgrund der organisatorischen Umstrukturierung innerhalb der Gemeindeverwaltung ist es notwendig, einen neuen stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, den stellvertretenden Abteilungsleiter der Abteilung 2.1, Herrn David Gottstein, zum stellvertretenden Schriftführer des Bau- und Planungsausschusses zu bestellen. Die Funktion des ersten Schriftführers nimmt weiterhin Herr Franz Linden wahr. III. Beschlussvorschlag: Zur Anfertigung der Niederschriften des Bau- und Planungsausschusses wird Herr David Gottstein mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Schriftführer bestellt. Der Bürgermeister - Ramm – IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________