Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 243/2014
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.07.2014
gez. Dr. Risthaus
10.09.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
23.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Benennung einer Straße in Erftstadt-Friesheim nach Pfarrer Manfred
Wahl
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd, ist rechtskräftig. Es ist daher
erforderlich, den im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen einen Namen zu
geben.
Aus dem Jahr 2010 liegt ein Vorschlag des Herrn Heinz Günter Müller in Form eines
Bürgerantrags (B 186/2010) vor, der die Benennung einer Straße im Gewerbegebiet in Friesheim
nach Pfarrer Manfred Wahl anregt. Da die Benennung einer Straße in einem Gewerbegebiet
nach einem Pfarrer nicht angebracht erschien, wurde die Anregung mit Beschluss des Rates vom
06.07.2010 nicht umgesetzt.
Nunmehr liegt ein Vorschlag der CDU-Fraktion vom 08.04.2014 (A 243/2014) vor, die Straßen des
Neubaugebietes nach Pfarrer Manfred Wahl zu benennen.
Manfred Wahl wurde am 24. Juni 1941 in Frechen geboren und an seinem 34. Geburtstag zum
Priester geweiht. Er war Pfarrer der Gemeinden Friesheim, Borr und Niederberg und verstarb am
27. August 2002.
Es ist zu begrüßen, dass das Leben und Wirken des Herrn Pfarrer Manfred Wahl durch die
Benennung einer Straße gewürdigt werden soll. Ich schlage daher vor, die Straße des
Neubaugebietes südlich der Borrer Straße und parallel zur Zülpicher Straße (im beigefügten Plan
mit A gekennzeichnet) nach Pfarrer Wahl zu benennen. Es empfiehlt sich allerdings, die Zufahrt
zum Neubaugebiet (im beigefügten Plan schraffiert mit B gekennzeichnet) im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Hausnummernvergabe mit der Gewannenbezeichnung „ Zum Weißen Stein“
zu benennen.
Die Stellungnahme der zuständigen Ortsbürgermeisterin, Frau Siebolds, sowie der CDU-Fraktion
sind als Anlage beigefügt Die Lage der Straßen ist aus dem beigefügten Plan zu ersehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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