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Antrag (Antrag bzgl. Benennung einer Straße in Erftstadt-Friesheim nach Pfarrer Manfred Wahl)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 243/2014 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.07.2014 gez. Dr. Risthaus 10.09.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 23.09.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Benennung einer Straße in Erftstadt-Friesheim nach Pfarrer Manfred Wahl Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd, ist rechtskräftig. Es ist daher erforderlich, den im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen einen Namen zu geben. Aus dem Jahr 2010 liegt ein Vorschlag des Herrn Heinz Günter Müller in Form eines Bürgerantrags (B 186/2010) vor, der die Benennung einer Straße im Gewerbegebiet in Friesheim nach Pfarrer Manfred Wahl anregt. Da die Benennung einer Straße in einem Gewerbegebiet nach einem Pfarrer nicht angebracht erschien, wurde die Anregung mit Beschluss des Rates vom 06.07.2010 nicht umgesetzt. Nunmehr liegt ein Vorschlag der CDU-Fraktion vom 08.04.2014 (A 243/2014) vor, die Straßen des Neubaugebietes nach Pfarrer Manfred Wahl zu benennen. Manfred Wahl wurde am 24. Juni 1941 in Frechen geboren und an seinem 34. Geburtstag zum Priester geweiht. Er war Pfarrer der Gemeinden Friesheim, Borr und Niederberg und verstarb am 27. August 2002. Es ist zu begrüßen, dass das Leben und Wirken des Herrn Pfarrer Manfred Wahl durch die Benennung einer Straße gewürdigt werden soll. Ich schlage daher vor, die Straße des Neubaugebietes südlich der Borrer Straße und parallel zur Zülpicher Straße (im beigefügten Plan mit A gekennzeichnet) nach Pfarrer Wahl zu benennen. Es empfiehlt sich allerdings, die Zufahrt zum Neubaugebiet (im beigefügten Plan schraffiert mit B gekennzeichnet) im Rahmen einer ordnungsgemäßen Hausnummernvergabe mit der Gewannenbezeichnung „ Zum Weißen Stein“ zu benennen. Die Stellungnahme der zuständigen Ortsbürgermeisterin, Frau Siebolds, sowie der CDU-Fraktion sind als Anlage beigefügt Die Lage der Straßen ist aus dem beigefügten Plan zu ersehen. In Vertretung (Hallstein) -2-