Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7237/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32 96 21
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
25.11.2008
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2008
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der achtundzwanzigsten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2009 und
b) die achtundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 7,14 Euro je m² und Monat
berechnet und beschlossen.
Die Abrechnung für das Jahr 2007 schließt mit einem Defizit in Höhe von 18.845,68 € ab;
ursächlich hierfür sind in erster Linie geringere Einnahmen aufgrund einer durchschnittlich lediglich
50 %-igen Belegung der Unterkunft. Wie in den Vorjahren wird der „Verlust“ nicht in den
nachfolgenden Jahren berücksichtigt.
Zum Haushaltsjahr 2009 wird die Berechung auch aufgrund entsprechender Hinweise durch das
Rechnungsprüfungsamt umgestellt.
Wenngleich das Objekt mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten sicherlich `überdimensioniert´
ist, muss festgestellt werden, dass zu diesen Konditionen kaum ein kleineres, `ausreichend
dimensioniertes´, Gebäude zu finanzieren wäre.
Unter Berücksichtigung der zu deckenden Spitzen könnte – soweit dies möglich wäre – 25% der
vorgehaltenen Flächen bei den „Familienwohnungen“ zurückgebaut werden. Hierbei handelt es
sich somit um nicht gebührenrelevante Kosten. Die notwendigen Vorhaltekosten von ebenfalls
rund 25% sind hingegen über einen m² Schlüssel auf die Nutzer umzulegen.
Die Kosten für die Sammelunterkünfte werden auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt.
Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergibt sich somit für 2009 eine
Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 8,93 €/ m² bzw. 107,69 € pro Bewohner in den
Sammelunterkünften. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom
Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung nicht überschritten.
Die achtundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Ausschuss für für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 25.11.2008
der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.11.2008
----------------------------------Brunken
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
-------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-237/2008
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