Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss) Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 120 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 02.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 320/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 07.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse einstimmig einstimmig 1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 1. Abrundungssatzung für den Ortsteil Kirchberg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung wie folgt. „Folgt Satzung im Wortlaut“ Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2013 die Aufstellung der 1. Abrundungssatzung Kirchberg beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 12.08.2013 bis einschl. 13.09.2013 statt. Die Satzung in der vorliegenden Fassung, die als Anlage beigefügt ist, entspricht den Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, so dass die 1. Abrundungssatzung Kirchberg als Satzung beschlossen werden kann. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 320/2013 Seite 2