Daten
Kommune
Jülich
Größe
418 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
26.09.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
A age
zur V r age Nr :
1. A B R U N D U N G S S A T Z U N G
der Stadt Jülich über die Grenzen für den
im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Kirchberg
Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 17.10.1994 in der zur
Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am xx.xx.201x folgende
Satzung beschlossen:
§1
In dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg wird im nördlichen bebauten Ortsbereich
an der Straße " Zur Rur " ein im Außenbereich liegendes Grundstück einbezogen.
Die Begrenzung der baulichen Verfügbarkeit des einbezogenen Grundstücks ist in dem zur
Satzung gehörenden Lageplan eingezeichnet ( Anlage 1 ).
Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Kirchberg, Flur 8, Flurstück 763.
§2
Gemäß § 34, Abs. 4, Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB
wird folgendes festgesetzt:
-
Es ist nur ein Wohnhaus in zweigeschossiger Bauweise zulässig.
-
Die Grundfläche für bauliche Anlagen darf insgesamt 280 qm nicht überschreiten.
-
Die vorgeschriebene Dachform ist das traufständige Satteldach.
-
Die Gebäudehöhe darf die Firsthöhe des nordöstlichen Nachbarn nicht übersteigen.
-
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
-
Die Wohnhausbegrenzung nach Nordosten muss bis an die 3,00 m – Abstandslinie zum
Nachbarn geführt werden.
-
Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind
bei gegenseitigem Einverständnis möglich.
-
Hauseingänge und Garagenzufahrten sind in Pflaster, Rasenpflaster oder Schotterrasen zu
befestigen. Standflächen oberirdischer Stellplätze sind mit Rasenpflaster oder
Schotterrasen zu befestigen.
-
Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist ein 3,0 Meter breiter Streifen mit
Gebüsch und lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % dicht zu bepflanzen.
-
Als ökologischer Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und
Landschaft wird festgesetzt, dass aufgrund der beigefügten Eingriffs-/Ausgleichsberechnung eine Fläche von 1.171 qm aus dem Flächenpool der Stadt Jülich
A age
zur V r age Nr :
auszugleichen ist.
§3
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Bodenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass sich u.a. ein Bereich in Kirchberg, in dem sich auch das in
Rede stehende Grundstück befindet, als sogenannte " Bombentrichterfläche " kartiert ist. Für
diese Flächen ist aus der Luftbildauswertung bekannt, dass sich dort gegen Ende des 2.
Weltkrieges vermehrt Bombentrichter befunden haben.
Diese besitzen insofern eine bodenschutzrechtliche Bedeutung, weil sie nachfolgend mit
unbekannten Materialien verfüllt worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass zur Verfüllung
neben reinem Bodenmaterial auch Abfälle aller Art verwendet worden sind. Konkrete Hinweise
dafür liegen für das in Rede stehende Grundstück aber nicht vor.
Anlage 1
zur 1. Abrundungssatzung des mit
Satzung festgelegten, im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kirchberg
M 1 : 2.000
14.05.2013
Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 320 / 2013
B-Plan Nr. 4
Zur Rur
Legende
Grenze des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Barmen
Landschaftsschutzgebiet