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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
418 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
26.09.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

A age zur V r age Nr : 1. A B R U N D U N G S S A T Z U N G der Stadt Jülich über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 17.10.1994 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am xx.xx.201x folgende Satzung beschlossen: §1 In dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg wird im nördlichen bebauten Ortsbereich an der Straße " Zur Rur " ein im Außenbereich liegendes Grundstück einbezogen. Die Begrenzung der baulichen Verfügbarkeit des einbezogenen Grundstücks ist in dem zur Satzung gehörenden Lageplan eingezeichnet ( Anlage 1 ). Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Kirchberg, Flur 8, Flurstück 763. §2 Gemäß § 34, Abs. 4, Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB wird folgendes festgesetzt: - Es ist nur ein Wohnhaus in zweigeschossiger Bauweise zulässig. - Die Grundfläche für bauliche Anlagen darf insgesamt 280 qm nicht überschreiten. - Die vorgeschriebene Dachform ist das traufständige Satteldach. - Die Gebäudehöhe darf die Firsthöhe des nordöstlichen Nachbarn nicht übersteigen. - Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig. - Die Wohnhausbegrenzung nach Nordosten muss bis an die 3,00 m – Abstandslinie zum Nachbarn geführt werden. - Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. - Hauseingänge und Garagenzufahrten sind in Pflaster, Rasenpflaster oder Schotterrasen zu befestigen. Standflächen oberirdischer Stellplätze sind mit Rasenpflaster oder Schotterrasen zu befestigen. - Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist ein 3,0 Meter breiter Streifen mit Gebüsch und lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % dicht zu bepflanzen. - Als ökologischer Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft wird festgesetzt, dass aufgrund der beigefügten Eingriffs-/Ausgleichsberechnung eine Fläche von 1.171 qm aus dem Flächenpool der Stadt Jülich A age zur V r age Nr : auszugleichen ist. §3 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Bodenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass sich u.a. ein Bereich in Kirchberg, in dem sich auch das in Rede stehende Grundstück befindet, als sogenannte " Bombentrichterfläche " kartiert ist. Für diese Flächen ist aus der Luftbildauswertung bekannt, dass sich dort gegen Ende des 2. Weltkrieges vermehrt Bombentrichter befunden haben. Diese besitzen insofern eine bodenschutzrechtliche Bedeutung, weil sie nachfolgend mit unbekannten Materialien verfüllt worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass zur Verfüllung neben reinem Bodenmaterial auch Abfälle aller Art verwendet worden sind. Konkrete Hinweise dafür liegen für das in Rede stehende Grundstück aber nicht vor. Anlage 1 zur 1. Abrundungssatzung des mit Satzung festgelegten, im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kirchberg M 1 : 2.000 14.05.2013 Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 320 / 2013 B-Plan Nr. 4 Zur Rur Legende Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Barmen Landschaftsschutzgebiet