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Allgemeine Vorlage (Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
14.11.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 12.11.2012 Vorlagen-Nr.: 69/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2012 11.12.2012 Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Durch die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes werden Instrumente geschaffen, durch die nach dem Grundsatz der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen ist. Hier sind die Schutzziele zu definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegen. Die Definition und Festlegung der Schutzziele obliegt somit dem Rat der Gemeinde. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat durch Beschluss vom 26.06.2012 der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zugestimmt. Die Schutzziele gelten nur dann als erreicht, wenn innerhalb der festgelegten Eintreffzeiten entsprechend ausgebildetes Personal an der Einsatzstelle eintrifft, so dass die erforderlichen Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden können. Kann die erforderliche Personalstärke im Alarmfall regelmäßig nicht erreicht werden, so sind Maßnahmen zu treffen, die eine ausreichende Personalverfügbarkeit absichern. Durch organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass bei jedem Einsatz die erforderlichen Führungsfunktionen durch qualifiziertes Personal besetzt sind. Ein Mittel, die festgelegten Schutzziele zu erreichen, ist die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes. Wie bereits in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erläutert, ist die Mindestpersonalstärke häufig nur im Additionsprinzip, also durch Zusammenlegung mehrerer Einheiten zu erreichen. Die erforderliche Koordination der Aufgaben kann hier nur durch eine Führungskraft mit der erforderlichen Ausbildung erfolgen. Der Einsatzleitdienst sollte bereits vor Eintreffen der 1. Einheit an der Einsatzstelle eingetroffen sein und schnell und sehr konkret beurteilen können, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Feste Regelungen, wer im Einsatzfall den Einsatzleitdienst übernimmt, vermitteln den anrückenden Einsatzkräften eine erhebliche Sicherheit. Diese können sich auf ihre Aufgaben im Einsatz konzentrieren und werden nicht mit zusätzlichen Einsatzführungsaufgaben belastet. Es ist erwiesen, dass die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Einsatzgeschehen zur Folge hat. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die den Einsatzleitdienst verrichten werden, sind in einer Art Bereitschaftsdienst eingeteilt. Durch die ständige Verfügbarkeit, nicht nur im Bereich der eigenen Löschgruppe, sind sie stark in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt. Für diese Einsatzbereitschaft sollte den Mitgliedern, die sich aufgrund ihrer Ausbildung zur Verfügung stellen können, eine „finanzielle Anerkennung“ gewährt werden. Die Stadt Jülich hat die Kräfte, die dort den „Bereitschaftsdienst“ versehen, auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse eingestellt. Hieraus errechnet sich ein Betrag von ca. 2,00 € je Stunde Bereitschaftsdienst. Sollte der Einsatzleitdienst in vollem Umfang als Bereitschaftsdienst durchgeführt werden müssen, würden Mittel in Höhe von ca. 18.000,00 € notwendig sein. Möglicherweise wird sich dieser Betrag jedoch verringern, da ein Mitarbeiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung während der Dienstzeiten diese Aufgabe, wenn möglich, wahrnehmen soll. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr um eine Qualitätsverbesserung bei Einsätzen zu erzielen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Durchführung des Einsatzleitdienstes sind jährlich 18.000,00 € zu veranschlagen. III. Beschlussvorschlag: „Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt. Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-