Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
14.11.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 12.11.2012
Vorlagen-Nr.: 69/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2012
11.12.2012
Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche
Vorkommnisse verursacht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Durch die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes werden Instrumente
geschaffen, durch die nach dem Grundsatz der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit die
gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen ist. Hier sind die
Schutzziele zu definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der Feuerwehr zu
erbringenden Leistungen festlegen. Die Definition und Festlegung der Schutzziele obliegt somit
dem Rat der Gemeinde.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat durch Beschluss vom 26.06.2012 der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes zugestimmt.
Die Schutzziele gelten nur dann als erreicht, wenn innerhalb der festgelegten Eintreffzeiten
entsprechend ausgebildetes Personal an der Einsatzstelle eintrifft, so dass die erforderlichen
Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden können. Kann die erforderliche
Personalstärke im Alarmfall regelmäßig nicht erreicht werden, so sind Maßnahmen zu treffen, die
eine ausreichende Personalverfügbarkeit absichern. Durch organisatorische Maßnahmen ist zu
gewährleisten, dass bei jedem Einsatz die erforderlichen Führungsfunktionen durch qualifiziertes
Personal besetzt sind.
Ein Mittel, die festgelegten Schutzziele zu erreichen, ist die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes.
Wie bereits in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erläutert, ist die
Mindestpersonalstärke häufig nur im Additionsprinzip, also durch Zusammenlegung mehrerer
Einheiten zu erreichen. Die erforderliche Koordination der Aufgaben kann hier nur durch eine
Führungskraft mit der erforderlichen Ausbildung erfolgen. Der Einsatzleitdienst sollte bereits vor
Eintreffen der 1. Einheit an der Einsatzstelle eingetroffen sein und schnell und sehr konkret
beurteilen können, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Feste Regelungen, wer im
Einsatzfall den Einsatzleitdienst übernimmt, vermitteln den anrückenden Einsatzkräften eine
erhebliche Sicherheit. Diese können sich auf ihre Aufgaben im Einsatz konzentrieren und werden
nicht mit zusätzlichen Einsatzführungsaufgaben belastet.
Es ist erwiesen, dass die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes eine erhebliche
Qualitätsverbesserung im Einsatzgeschehen zur Folge hat.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die den Einsatzleitdienst verrichten werden, sind in einer
Art Bereitschaftsdienst eingeteilt. Durch die ständige Verfügbarkeit, nicht nur im Bereich der
eigenen Löschgruppe, sind sie stark in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt.
Für diese Einsatzbereitschaft sollte den Mitgliedern, die sich aufgrund ihrer Ausbildung zur
Verfügung stellen können, eine „finanzielle Anerkennung“ gewährt werden.
Die Stadt Jülich hat die Kräfte, die dort den „Bereitschaftsdienst“ versehen, auf Basis
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse eingestellt.
Hieraus errechnet sich ein Betrag von ca. 2,00 € je Stunde Bereitschaftsdienst.
Sollte der Einsatzleitdienst in vollem Umfang als Bereitschaftsdienst durchgeführt werden müssen,
würden Mittel in Höhe von ca. 18.000,00 € notwendig sein.
Möglicherweise wird sich dieser Betrag jedoch verringern, da ein Mitarbeiter der Abteilung für
öffentliche Sicherheit und Ordnung während der Dienstzeiten diese Aufgabe, wenn möglich,
wahrnehmen soll.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines
Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr um eine Qualitätsverbesserung bei Einsätzen zu
erzielen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Durchführung des Einsatzleitdienstes sind jährlich 18.000,00 € zu veranschlagen.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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