Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
27.11.13, 17:05
Aktualisiert
27.11.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 12.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 461/2013
Anfrage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
28.11.2013
TOP
Ergebnisse
Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum
Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013
Anl.: 1
60
65
III
Er.
12.11.
Heu.
12.11.
Sc.
12.11.
SD.Net
Mu.
20.11.
Anfragetext:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Jülich mit Zuwendungsbescheid vom 20.11.2009, Zuwendungsbescheid-Nr. 05/98/09 zur Energetischen Sanierung des Schulzentrums an der Linnicher Straße eine Zuwendung von bis zu 7.514.000 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet zum
31.12.2013. Die Auszahlung der Zuweisung sollte in Jahrestranchen erfolgen. Die einzelnen Jahrestranchen waren auf das Ende des jeweiligen Haushaltsjahres befristet, sie waren nicht auf das
kommende Jahr übertragbar. Dazu folgende Fragen:
-Kann bzw. konnte der dem Zuschussantrag zu Grunde liegende Zeit-, Kosten und Finanzierungsrahmen eingehalten werden? Soweit es zu Veränderungen gekommen ist bitte ich um entsprechende
Erläuterung.
- Wurden die Jahrestranchen eingehalten oder verfielen aufgrund zwischenzeitlicher Verzögerungen
Fördermittel? Wenn ja, in welcher Höhe?
-Welche Kosten bzw. Ausgaben sind im Zusammenhang mit der Maßnahme angefallen, die nicht
zuschussfähig sind? Wie werden/wurden diese finanziert?
Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung der Anfrage und um Beantwortung der Fragen in der
nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2013.
Freundliche Grüße
Wolfgang Anhalt
Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid vom 20.11.2009 zugrundeliegende Kosten- und Finanzierungsplan hat sich durch 3 Änderungsbescheide der Bezirksregierung verändert (s. Anlage).
Mit dem ersten Änderungsbescheid wurden Zuweisungen in Höhe von 221.000,- € von 2011 auf das
Jahr 2013 verschoben. Mit den Änderungsbescheiden zwei und drei wurde seitens der Bezirksregierung die Gesamtzuweisung um insgesamt 872.000,- € verringert, da die aktualisierten Kostenaufstellungen für die energetischen Maßnahmen im Schulzentrum eine Kostenreduzierung gegenüber
dem Zuschussantrag von rd. 1,44 Mio. € ergeben haben. Ein ausführlicher Bericht hierzu wurde
bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 28.01.2013 (Vorlagen-Nr. 34/2013) vorgelegt.
Auch der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hat sich gegenüber dem Bewilligungsbescheid verändert.
Neben der erforderlichen Vorlaufphase (VOF-Verfahren) ab Bewilligungsbescheid und der Menge
der EU-Verfahren hat insbesondere die umfangreiche Umplanung der Raumkonzeption des Schulzentrums aufgrund der geänderten schulpolitischen Situation (Zusammenlegung Real- und Hauptschule zur Sekundarschule, Unterbringung städtische Musikschule) im Jahr 2011 bei der Komplexität der Gesamtsanierung zu erheblichen Ablaufhemmnissen geführt.
Da der Bewilligungszeitraum und damit die jahresgebundene Zuweisung der Zuschusstranchen
grundsätzlich von der Bezirksregierung nicht mehr verändert werden konnten, wurde zur Vermeidung von Zuschussausfällen eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 30.09.2014
beantragt. Eine schriftliche Bestätigung der mündlich gegebenen Genehmigung seitens der Bezirksregierung wird in den nächsten Tagen erwartet.
Zu Frage 2:
Die ausgewiesenen Zuschusstranchen (s. Anlage) wurden im jeweiligen Jahr in vollem Umfang
abgerufen und vereinnahmt, so dass keine Zuschüsse verfallen sind. Der noch offenstehende Restbetrag für 2013 wird Anfang Dezember noch abgerufen werden.
Bedingt durch die o.g. zeitlichen Verschiebungen der Baumaßnahme und damit der Ausgaben ist
jedoch damit zu rechnen, dass die Bezirksregierung beim späteren Schlussverwendungsnachweis
Zinsforderungen für vorzeitig abgerufene Zuschussmittel stellen wird.
Zu Frage 3:
Die Gesamtkostensituation (förderfähig und nicht-förderfähig) stellt sich folgendermaßen dar.
Das Gesamtinvestitionsvolumen wurde bei Beginn der Maßnahme mit 22,8 Mio. € veranschlagt.
Durch Veränderung im energetischen Bereich (förderfähig) ergab sich eine Zuwendungskürzung
von 872.000,- € (s.o. zu Frage 1). Aufgrund von Planungsänderungen sowie baulicher Zusatzleistungen (Sekundarschule, Musikschule, Erneuerung Estrich) konnte das Gesamtinvestitionsvolumen
von 22,8 Mio. € zunächst nicht reduziert werden. Dadurch ergab sich ein Defizit beim Eigenanteil
der Stadt von rd. 872.000,- €. Dieses Defizit konnte durch Einsparungen (s. Bericht vom
Anfrage 461/2013
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28.01.2013) um rd. 600.000,- € auf rd. 272.000,- € reduziert werden. Der Differenzbetrag von
272.000,- € wurde als Erhöhung des Eigenanteils im Haushalt dargestellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Anfrage 461/2013
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