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Anfrage (Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
27.11.13, 17:05
Aktualisiert
27.11.13, 17:05
Anfrage (Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum
Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013) Anfrage (Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum
Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013) Anfrage (Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum
Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 12.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 461/2013 Anfrage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 TOP Ergebnisse Zuwendungsmaßnahme Energetische Sanierung Schulzentrum Anfrage Nr. 5/2013 des Stadtverordneten Wolfgang Anhalt vom 19.10.2013 Anl.: 1 60 65 III Er. 12.11. Heu. 12.11. Sc. 12.11. SD.Net Mu. 20.11. Anfragetext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Jülich mit Zuwendungsbescheid vom 20.11.2009, Zuwendungsbescheid-Nr. 05/98/09 zur Energetischen Sanierung des Schulzentrums an der Linnicher Straße eine Zuwendung von bis zu 7.514.000 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2013. Die Auszahlung der Zuweisung sollte in Jahrestranchen erfolgen. Die einzelnen Jahrestranchen waren auf das Ende des jeweiligen Haushaltsjahres befristet, sie waren nicht auf das kommende Jahr übertragbar. Dazu folgende Fragen: -Kann bzw. konnte der dem Zuschussantrag zu Grunde liegende Zeit-, Kosten und Finanzierungsrahmen eingehalten werden? Soweit es zu Veränderungen gekommen ist bitte ich um entsprechende Erläuterung. - Wurden die Jahrestranchen eingehalten oder verfielen aufgrund zwischenzeitlicher Verzögerungen Fördermittel? Wenn ja, in welcher Höhe? -Welche Kosten bzw. Ausgaben sind im Zusammenhang mit der Maßnahme angefallen, die nicht zuschussfähig sind? Wie werden/wurden diese finanziert? Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung der Anfrage und um Beantwortung der Fragen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2013. Freundliche Grüße Wolfgang Anhalt Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu Frage 1: Der dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid vom 20.11.2009 zugrundeliegende Kosten- und Finanzierungsplan hat sich durch 3 Änderungsbescheide der Bezirksregierung verändert (s. Anlage). Mit dem ersten Änderungsbescheid wurden Zuweisungen in Höhe von 221.000,- € von 2011 auf das Jahr 2013 verschoben. Mit den Änderungsbescheiden zwei und drei wurde seitens der Bezirksregierung die Gesamtzuweisung um insgesamt 872.000,- € verringert, da die aktualisierten Kostenaufstellungen für die energetischen Maßnahmen im Schulzentrum eine Kostenreduzierung gegenüber dem Zuschussantrag von rd. 1,44 Mio. € ergeben haben. Ein ausführlicher Bericht hierzu wurde bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 28.01.2013 (Vorlagen-Nr. 34/2013) vorgelegt. Auch der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hat sich gegenüber dem Bewilligungsbescheid verändert. Neben der erforderlichen Vorlaufphase (VOF-Verfahren) ab Bewilligungsbescheid und der Menge der EU-Verfahren hat insbesondere die umfangreiche Umplanung der Raumkonzeption des Schulzentrums aufgrund der geänderten schulpolitischen Situation (Zusammenlegung Real- und Hauptschule zur Sekundarschule, Unterbringung städtische Musikschule) im Jahr 2011 bei der Komplexität der Gesamtsanierung zu erheblichen Ablaufhemmnissen geführt. Da der Bewilligungszeitraum und damit die jahresgebundene Zuweisung der Zuschusstranchen grundsätzlich von der Bezirksregierung nicht mehr verändert werden konnten, wurde zur Vermeidung von Zuschussausfällen eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 30.09.2014 beantragt. Eine schriftliche Bestätigung der mündlich gegebenen Genehmigung seitens der Bezirksregierung wird in den nächsten Tagen erwartet. Zu Frage 2: Die ausgewiesenen Zuschusstranchen (s. Anlage) wurden im jeweiligen Jahr in vollem Umfang abgerufen und vereinnahmt, so dass keine Zuschüsse verfallen sind. Der noch offenstehende Restbetrag für 2013 wird Anfang Dezember noch abgerufen werden. Bedingt durch die o.g. zeitlichen Verschiebungen der Baumaßnahme und damit der Ausgaben ist jedoch damit zu rechnen, dass die Bezirksregierung beim späteren Schlussverwendungsnachweis Zinsforderungen für vorzeitig abgerufene Zuschussmittel stellen wird. Zu Frage 3: Die Gesamtkostensituation (förderfähig und nicht-förderfähig) stellt sich folgendermaßen dar. Das Gesamtinvestitionsvolumen wurde bei Beginn der Maßnahme mit 22,8 Mio. € veranschlagt. Durch Veränderung im energetischen Bereich (förderfähig) ergab sich eine Zuwendungskürzung von 872.000,- € (s.o. zu Frage 1). Aufgrund von Planungsänderungen sowie baulicher Zusatzleistungen (Sekundarschule, Musikschule, Erneuerung Estrich) konnte das Gesamtinvestitionsvolumen von 22,8 Mio. € zunächst nicht reduziert werden. Dadurch ergab sich ein Defizit beim Eigenanteil der Stadt von rd. 872.000,- €. Dieses Defizit konnte durch Einsparungen (s. Bericht vom Anfrage 461/2013 Seite 2 28.01.2013) um rd. 600.000,- € auf rd. 272.000,- € reduziert werden. Der Differenzbetrag von 272.000,- € wurde als Erhöhung des Eigenanteils im Haushalt dargestellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Anfrage 461/2013 Seite 3