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Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkung der Übertragung des Tarifabschluss 2013/2014 auf die Beamten für den Haushalt der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
198 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkung der Übertragung des Tarifabschluss 2013/2014 auf die Beamten für den Haushalt der Stadt Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkung der Übertragung des Tarifabschluss 2013/2014 auf die Beamten für den Haushalt der Stadt Erftstadt)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Hauptamt Holzdamm 10 Herr Elsen 0 22 35 / 409-210 Amtsleiter Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 28.08.2014 Rat Betrifft: Datum 01.09.2014 BM / Dezernent F 382/2014 30.09.2014 Anfrage bzgl. Auswirkung der Übertragung des Tarifabschluss 2013/2014 auf die Beamten für den Haushalt der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, zu Ihrer Anfrage vom 28.08.2014 nehme ich wie folgt Stellung: Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2014 hat der Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem unter Beachtung der maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab der Besoldungsgruppe A 11 entschieden wird. Die sich aus diesem Entwurf ergebenden Auswirkungen auf die städtischen Personalkosten stellen sich wie folgt dar: In der Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr 2013 war bereits ein Anteil in Höhe von 2% für mögliche Besoldungserhöhungen enthalten. Für die tariflich Beschäftigten der Länder wurde für 2013 eine Tariferhöhung von 2,65% vereinbart. Die Tarifabschlüsse der Länder dienen als Richtschnur für die Besoldung der Landesund Kommunalbeamten. Da auch nach Abschluss des Jahres 2013 nicht geklärt war, ob dieser Tarifabschluss für die kommunalen Beamten übernommen wird, wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine Rückstellung von 39.047,94 € gebildet. Nach dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss nicht in Gänze übernommen und nach Besoldungsgruppen zeitlich gestaffelt; die Nachzahlungen für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen ab A 11 für das Jahr 2013 werden sich daher auf ca. 15.800 € belaufen. Sie übersteigen nicht die eingeplante Besoldungserhöhung von 2%. Für das laufende Haushaltsjahr werden keine Rückstellungen gebildet, da das nur im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten geschieht. In der Hochrechnung für das Jahr 2014 wurden bei der Bildung des Doppelhaushalts die Ansätze des Jahres 2013 nochmals um 2% erhöht, um Tarifabschlüsse/Besoldungserhöhungen in 2014 abzudecken. Die nach Beschluss des Gesetzes fälligen Nachzahlungen für die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 11 für das Jahr 2014 sind ebenfalls nach Besoldungsgruppen und zeitlich gestaffelt; sie belaufen sich auf etwa 22.500 € und sind durch das Personalkostenbudget abgedeckt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-