Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
198 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 15:06
Aktualisiert
18.09.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Hauptamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
0 22 35 / 409-210
Amtsleiter
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 28.08.2014
Rat
Betrifft:
Datum
01.09.2014
BM / Dezernent
F 382/2014
30.09.2014
Anfrage bzgl. Auswirkung der Übertragung des Tarifabschluss 2013/2014 auf
die Beamten für den Haushalt der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
zu Ihrer Anfrage vom 28.08.2014 nehme ich wie folgt Stellung:
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom
01.07.2014 hat der Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem unter Beachtung der
maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben über die Anpassung der Dienst- und
Versorgungsbezüge ab der Besoldungsgruppe A 11 entschieden wird.
Die sich aus diesem Entwurf ergebenden Auswirkungen auf die städtischen Personalkosten
stellen sich wie folgt dar:
In der Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr 2013 war bereits ein Anteil in Höhe von 2%
für mögliche Besoldungserhöhungen enthalten.
Für die tariflich Beschäftigten der Länder wurde für 2013 eine Tariferhöhung von 2,65%
vereinbart. Die Tarifabschlüsse der Länder dienen als Richtschnur für die Besoldung der Landesund Kommunalbeamten. Da auch nach Abschluss des Jahres 2013 nicht geklärt war, ob dieser
Tarifabschluss für die kommunalen Beamten übernommen wird, wurde im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten eine Rückstellung von 39.047,94 € gebildet.
Nach dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss nicht in Gänze übernommen und nach
Besoldungsgruppen zeitlich gestaffelt; die Nachzahlungen für die Beamtinnen und Beamten der
Besoldungsgruppen ab A 11 für das Jahr 2013 werden sich daher auf ca. 15.800 € belaufen. Sie
übersteigen nicht die eingeplante Besoldungserhöhung von 2%.
Für das laufende Haushaltsjahr werden keine Rückstellungen gebildet, da das nur im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten geschieht.
In der Hochrechnung für das Jahr 2014 wurden bei der Bildung des Doppelhaushalts die Ansätze
des Jahres 2013 nochmals um 2% erhöht, um Tarifabschlüsse/Besoldungserhöhungen in 2014
abzudecken.
Die nach Beschluss des Gesetzes fälligen Nachzahlungen für die Beamtinnen und Beamten ab
Besoldungsgruppe A 11 für das Jahr 2014 sind ebenfalls nach Besoldungsgruppen und zeitlich
gestaffelt; sie belaufen sich auf etwa 22.500 € und sind durch das Personalkostenbudget
abgedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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