Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
12.03.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 06.03.2012
Vorlagen-Nr.: 21/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.03.2012
18.04.2012
Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10.02.1998 (FSHG) hat der
Landesgesetzgeber festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu
zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters auf die
Dauer von 6 Jahren zu bestellen und zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen sind.
Gemäß § 11 dieses Gesetzes hat der stellvertretende Kreisbrandmeister Jan Bietendüfel die
aktive Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau einschließlich der Jugendfeuerwehr vor Ausübung
seines Vorschlagsrechts gehört. Diese Anhörung erfolgte am 02.03.2012.
Mit Schreiben vom 06.03.2012 schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister vor, den
Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar, 46 Jahre alt, wohnhaft in Kreuzau, erneut zum
Wehrführer zu bestellen.
Herr Eismar war bereits in der vergangenen Wahlperiode Wehrführer der Gemeinde Kreuzau; die
Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren kann aus Sicht der Verwaltung als durchaus gut und
vertrauensvoll bezeichnet werden. Herr Eismar verfügt sowohl über die notwendige Sachkunde als
auch über die Fähigkeit, eine Wehr mit Ihren vielfältigen Anforderungen zukunftsgerichtet zu
führen. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Landesbeamtengesetzes, der
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und
des Feuerschutzhilfegesetzes sind damit erfüllt.
Seine Bestellung wird seitens der Verwaltung ausdrücklich unterstützt.
Für die Stelle des stellvertretenden Wehrführers schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister
Herrn Brandinspektor Guido Klüser, 34 Jahre alt, wohnhaft in Kreuzau-Stockheim, vor. Dieser
kann die Stellvertreterstelle derzeit nur kommissarisch besetzten, weil er nach der Verordnung
über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) in der
zur Zeit gültigen Fassung noch nicht über die dort geforderte fachliche Qualifikation verfügt.
Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei Jahre
nicht übersteigen. Wird die erforderliche Qualifikation innerhalb von zwei Jahren nicht erworben,
ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der aktiven Wehr nach § 11 FSHG erforderlich.
Die Ernennung zum stellvertretenden Wehrführer - und die damit verbundene Übernahme in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit - kann bei Herrn Klüser erst nach Vorliegen der fachlichen
Voraussetzungen erfolgen.
Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist gem. § 17 (4) LVO FF nicht auf die Dienstzeit als
stellvertretender Wehrführer anzurechnen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Vorschlag des stellvertretenden Kreisbrandmeisters zu folgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sowohl der Wehrführer als auch sein (kommissarischer) Stellvertreter erhalten zur Wahrnehmung
Ihres Ehrenamtes Aufwandsentschädigungen. Diese betragen laut Ratsbeschluss vom 13.04.2010
monatlich 150,00 € für den Wehrführer, für den stellvertretenden Wehrführer monatlich 75,00 €.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
Herr Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar wird mit Wirkung vom 01.05.2012 für einen
Zeitraum von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt
und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Herr Brandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 19. April 2012 für höchstens 2 Jahre zum
kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
bestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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