Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
28.02.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr. 62/2009, 3. Ergänzung
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Kreuzau
Die Kinder- und Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren sollen zukünftig im Rahmen
eines Kinder- und Jugendforums oder einer -konferenz zu den für sie relevanten Themen
gehört werden.
1 bis 2mal jährlich soll durch den Bürgermeister zu einem Forum oder einer
Konferenz eingeladen werden. Bei besonderen Anlässen ist es möglich, innerhalb
eines Jahres zu weiteren Veranstaltungen einzuladen.
Die Kinder der Grundschulen und des 5. Schuljahres sowie die Kinder und
Jugendlichen der weiterführenden Schulen ab Klasse 6 werden jeweils zu eigenen
Veranstaltungen eingeladen, da davon auszugehen ist, dass sich die Bedürfnisse
deutlich unterscheiden. Die Altersgruppen werden folgendermaßen festgelegt:
− 3. bis 5. Klasse (ca. 9 – 11 Jahre)
− 6. bis 9. Klasse (ca. 11 – 14 Jahre)
− 10. bis 13. Klasse (ca. 15 – 18 Jahre)
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die in Kreuzau mit
Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Jede Schule in der Gemeinde Kreuzau ist berechtigt, in der jeweiligen Altersgruppe
pro Klasse 1 Vertreter/innen zu entsenden. Je Klasse können bis zu 2
Fragen/Themen eingebracht werden. Diese Fragen/Themen müssen nicht vorher
bekannt gegeben werden, sollen aber in der Klasse abgestimmt werden. Die
jeweiligen Veranstaltungen sollen einen Zeitrahmen von 2 Stunden nicht
überschreiten. Räumlichkeiten werden von der Verwaltung bereitgestellt.
An den Foren/Konferenzen nehmen der Bürgermeister, der allgemeine Vertreter
des Bürgermeisters und der zuständige Dezernent teil. Zudem sollen die
Vorsitzenden des Schulausschusses, des Sport- und Kulturausschusses, des
Sozialausschusses, des Umweltausschusses und des Bauausschusses eingeladen
werden. Es ist darauf zu achten, dass die Veranstaltungen parteineutral verlaufen.
Die Einladungen zu den Veranstaltungen erfolgen über die Schulen, die
Schulsozialarbeit, die Einrichtungen für Jugendarbeit, das Amtsblatt, Plakate und
die Homepages der Gemeinde Kreuzau und der Schulen.
Die Fachkraft für Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau, die Fachkräfte für
Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau und die Fachkraft für Jugendarbeit der
Pfarrgemeinde St. Urbanus Winden sind in die Vorbereitung und die Durchführung
der Foren/Konferenzen einzubeziehen.
Vertreter aus den Reihen der Kinder und Jugendlichen können an den
entsprechenden Ausschusssitzungen oder der Sitzung des Rates der Gemeinde
Kreuzau teilnehmen. Über eine Beteiligung entscheidet der jeweilige Ausschuss
bzw. der Rat im Rahmen der Geschäftsordnung.
Ein möglicher Name für das Beteiligungsgremium soll von den Kindern und
Jugendlichen selbst gefunden werden.