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Allgemeine Vorlage (Fassung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
28.02.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Fassung)

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Inhalt der Datei

Anlage zu VL-Nr. 62/2009, 3. Ergänzung Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Kreuzau Die Kinder- und Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren sollen zukünftig im Rahmen eines Kinder- und Jugendforums oder einer -konferenz zu den für sie relevanten Themen gehört werden.  1 bis 2mal jährlich soll durch den Bürgermeister zu einem Forum oder einer Konferenz eingeladen werden. Bei besonderen Anlässen ist es möglich, innerhalb eines Jahres zu weiteren Veranstaltungen einzuladen.  Die Kinder der Grundschulen und des 5. Schuljahres sowie die Kinder und Jugendlichen der weiterführenden Schulen ab Klasse 6 werden jeweils zu eigenen Veranstaltungen eingeladen, da davon auszugehen ist, dass sich die Bedürfnisse deutlich unterscheiden. Die Altersgruppen werden folgendermaßen festgelegt: − 3. bis 5. Klasse (ca. 9 – 11 Jahre) − 6. bis 9. Klasse (ca. 11 – 14 Jahre) − 10. bis 13. Klasse (ca. 15 – 18 Jahre) Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die in Kreuzau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.  Jede Schule in der Gemeinde Kreuzau ist berechtigt, in der jeweiligen Altersgruppe pro Klasse 1 Vertreter/innen zu entsenden. Je Klasse können bis zu 2 Fragen/Themen eingebracht werden. Diese Fragen/Themen müssen nicht vorher bekannt gegeben werden, sollen aber in der Klasse abgestimmt werden. Die jeweiligen Veranstaltungen sollen einen Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten. Räumlichkeiten werden von der Verwaltung bereitgestellt.  An den Foren/Konferenzen nehmen der Bürgermeister, der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters und der zuständige Dezernent teil. Zudem sollen die Vorsitzenden des Schulausschusses, des Sport- und Kulturausschusses, des Sozialausschusses, des Umweltausschusses und des Bauausschusses eingeladen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Veranstaltungen parteineutral verlaufen.  Die Einladungen zu den Veranstaltungen erfolgen über die Schulen, die Schulsozialarbeit, die Einrichtungen für Jugendarbeit, das Amtsblatt, Plakate und die Homepages der Gemeinde Kreuzau und der Schulen.  Die Fachkraft für Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau, die Fachkräfte für Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau und die Fachkraft für Jugendarbeit der Pfarrgemeinde St. Urbanus Winden sind in die Vorbereitung und die Durchführung der Foren/Konferenzen einzubeziehen.  Vertreter aus den Reihen der Kinder und Jugendlichen können an den entsprechenden Ausschusssitzungen oder der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau teilnehmen. Über eine Beteiligung entscheidet der jeweilige Ausschuss bzw. der Rat im Rahmen der Geschäftsordnung.  Ein möglicher Name für das Beteiligungsgremium soll von den Kindern und Jugendlichen selbst gefunden werden.