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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 296/2014 Az.: 81 06-40 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.07.2014 gez. Klinkhammer Amtsleiter Knips (Kämmerer) RPA gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 17.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 29.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag und einem Aufwand von 550.000,00 € von 522.000,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf 940.500,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von  1.000.000 € aufzunehmen. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von  in Anspruch zu nehmen. 150.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Durch die Fertigstellung des BHKW´s im Jahr 2013 ergeben sich Änderungen für den Wirtschaftsplan. Es ist mit einer Ertragssteigerung auf der einen aber auch mit einer Zunahme beim Aufwand auf der anderen Seite zu rechnen. Dies Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Neubau eines weiteren Aggregat bereits die Aufwandsseite im Hinblick auf Abschreibung sowie die Zinsen belastet. Im Vermögensplan ist ferner ein Ansatz für die Erweiterung des Versorgungsnetzes und den Anschluss des Marienhospitals an die Fernwärme des EKZ vorgesehen. Aufgrund von Ortung und punktueller Untersuchung der Nahwärmeleitungen im Einkaufszentrum liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die dort verlegten Leitungen zwar in einem dem Alter entsprechenden, aber guten Zustand sind. Die Isolierungen entsprechen zwar nicht mehr dem heutigen Standard, dennoch sieht die Betriebsleitung aktuell keinen Handlungsbedarf zur Erneuerung. Durch das neue Blockheizkraftwerk erfährt das bestehende Heizwerk lediglich eine zusätzliche Unterstützung, bei der gleichzeitig Strom für das Hallenbad bzw. das Rathaus produziert wird. Das BHKW fungiert dabei quasi als „neuer“ zusätzlicher Kessel, der die Altanlage entlastet und in engen Grenzen eine Kapazitätserweiterung darstellt. Laut Aussage des beratenden Ingenieurbüros EU Consult reichen die Reserven der Anlagen jedoch aus, das Netz um die Versorgung des Krankenhauses bzw. APZ zu erweitern. Vorwiegend soll damit erreicht werden, das BHKW in den optimalen „24 Stunden“ Betrieb zu bringen. Es ist nach wie vor Ziel der Betriebsleitung, das Krankenhaus sowie das APZ an die Wärmeversorgung des Hallenbades bzw. das Blockheizkraftwerk anzuschließen. Ein diesbezüglicher Versorgungsvertrag ist bereits abgestimmt und wurde vom Rat entsprechend sanktioniert. Zwischenzeitlich erfolgte ebenfalls die Ausschreibung der Bauleistungen zur Verlegung der Nahwärmeleitung. Diese Ausschreibung musste allerdings aufgehoben werden, da der Angebotspreis des einzigen zur Submission vorliegenden Angebotes so hoch war, dass sich die Maßnahme nicht mehr wirtschaftlich darstellen ließ. Die Betriebsleitung erarbeitet derzeit mit den Büros eine Alternative, in deren Anschluss das Projekt erneut und beschränkt ausgeschrieben werden soll. Nach wie vor sind alle Parteien an einer Realisierung des Anschlusses sehr interessiert. Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2015 HKW Anlage 2- Zahlen zum WPL 2015 HKW Anlage 3 – Stellenplan 2015 In Vertretung (Hallstein) -2-