Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 296/2014
Az.: 81 06-40
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 30.07.2014
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
Knips (Kämmerer)
RPA
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
17.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
29.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweig Heizkraftwerk
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das
Geschäftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag
und einem Aufwand
von
550.000,00 €
von
522.000,00 €
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
940.500,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.000.000 €
aufzunehmen.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
150.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Durch die Fertigstellung des BHKW´s im Jahr 2013 ergeben sich Änderungen für den
Wirtschaftsplan. Es ist mit einer Ertragssteigerung auf der einen aber auch mit einer Zunahme
beim Aufwand auf der anderen Seite zu rechnen. Dies Insbesondere vor dem Hintergrund, dass
der Neubau eines weiteren Aggregat bereits die Aufwandsseite im Hinblick auf Abschreibung
sowie die Zinsen belastet.
Im Vermögensplan ist ferner ein Ansatz für die Erweiterung des Versorgungsnetzes und den
Anschluss des Marienhospitals an die Fernwärme des EKZ vorgesehen.
Aufgrund von Ortung und punktueller Untersuchung der Nahwärmeleitungen im Einkaufszentrum
liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die dort verlegten Leitungen zwar in einem dem Alter
entsprechenden, aber guten Zustand sind. Die Isolierungen entsprechen zwar nicht mehr dem
heutigen Standard, dennoch sieht die Betriebsleitung aktuell keinen Handlungsbedarf zur
Erneuerung.
Durch das neue Blockheizkraftwerk erfährt das bestehende Heizwerk lediglich eine zusätzliche
Unterstützung, bei der gleichzeitig Strom für das Hallenbad bzw. das Rathaus produziert wird. Das
BHKW fungiert dabei quasi als „neuer“ zusätzlicher Kessel, der die Altanlage entlastet und in
engen Grenzen eine Kapazitätserweiterung darstellt. Laut Aussage des beratenden
Ingenieurbüros EU Consult reichen die Reserven der Anlagen jedoch aus, das Netz um die
Versorgung des Krankenhauses bzw. APZ zu erweitern. Vorwiegend soll damit erreicht werden,
das BHKW in den optimalen „24 Stunden“ Betrieb zu bringen.
Es ist nach wie vor Ziel der Betriebsleitung, das Krankenhaus sowie das APZ an die
Wärmeversorgung des Hallenbades bzw. das Blockheizkraftwerk anzuschließen. Ein
diesbezüglicher Versorgungsvertrag ist bereits abgestimmt und wurde vom Rat entsprechend
sanktioniert. Zwischenzeitlich erfolgte ebenfalls die Ausschreibung der Bauleistungen zur
Verlegung der Nahwärmeleitung. Diese Ausschreibung musste allerdings aufgehoben werden, da
der Angebotspreis des einzigen zur Submission vorliegenden Angebotes so hoch war, dass sich
die Maßnahme nicht mehr wirtschaftlich darstellen ließ. Die Betriebsleitung erarbeitet derzeit mit
den Büros eine Alternative, in deren Anschluss das Projekt erneut und beschränkt ausgeschrieben
werden soll. Nach wie vor sind alle Parteien an einer Realisierung des Anschlusses sehr
interessiert.
Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 2015 HKW
Anlage 2- Zahlen zum WPL 2015 HKW
Anlage 3 – Stellenplan 2015
In Vertretung
(Hallstein)
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