Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 114/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.03.2014
gez. Böcking
25.07.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel für den Einsatz des mobilen Geschwindigkeitsanzeigegerätes sind beim Eigenbetrieb Straßen
vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das mobile Geschwindigkeitsanzeigegerät wurde in den ersten Jahren nach Anschaffung
zunächst in der näheren Umgebung von Schulen und Kindergärten eingesetzt. Danach folgten die
Wohn- und Hauptstraßen.
Die Anregung zur Installation des Gerätes in einer bestimmten Straße kann z.B. von den
Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern oder der Anwohnerschaft kommen. Die
Verwaltung prüft, ob der Einsatz an dem vorgeschlagenen Standort möglich ist. In einigen
wenigen Fällen, wo kein geeigneter Standort gefunden wurde (z.B. kein geeigneter
Lampenstandort), musste dann auf den Einsatz des mobilen Geschwindigkeitsanzeigegerätes
verzichtet werden.
Insgesamt habe ich bei den Einsätzen des Anzeigegerätes nur positive Reaktionen aus der
Bürgerschaft erhalten.
Die Anregungen zur Installation des Geschwindigkeitsanzeigegerätes in den verschiedenen
Straßen werden beim Eigenbetrieb Straßen gesammelt. Der Zeitraum für die Verweildauer des
Gerätes an einem Standort wurde bisher nicht festgelegt. Eine zu kurze Verweildauer (weniger als
14 Tage) halte ich in Anliegerstraßen nicht für sinnvoll, da hierdurch ein Lerneffekt bei den
Kraftfahrern noch nicht gegeben ist und unter Umständen gar nicht alle Verkehrsteilnehmer in
dieser Straße erfasst werden. Gleiches gilt auch für einen zu langen Zeitraum (ca. zwei Monate)
weil hiernach das Anzeigegerät nicht mehr bewusst wahrgenommen wird (Gewohnheit).
Als nächste Standorte für den Einsatz des Geschwindigkeitsanzeigegerätes sind folgende Straßen
vorgesehen: Frauenthaler Straße, Schloßstraße, Franz-Marc-Straße, Mechernicher Weg,
Feldstraße und die Straße „In der Aue“ .
Ein jährlicher Bericht im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr über den Einsatz des
Geschwindigkeitsanzeigegerät halte ich für ausreichend.
In Vertretung
(Erner)
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