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Antrag (Antrag bzgl. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Antrag (Antrag bzgl. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage) Antrag (Antrag bzgl. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 114/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.03.2014 gez. Böcking 25.07.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage Finanzielle Auswirkungen: Mittel für den Einsatz des mobilen Geschwindigkeitsanzeigegerätes sind beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das mobile Geschwindigkeitsanzeigegerät wurde in den ersten Jahren nach Anschaffung zunächst in der näheren Umgebung von Schulen und Kindergärten eingesetzt. Danach folgten die Wohn- und Hauptstraßen. Die Anregung zur Installation des Gerätes in einer bestimmten Straße kann z.B. von den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern oder der Anwohnerschaft kommen. Die Verwaltung prüft, ob der Einsatz an dem vorgeschlagenen Standort möglich ist. In einigen wenigen Fällen, wo kein geeigneter Standort gefunden wurde (z.B. kein geeigneter Lampenstandort), musste dann auf den Einsatz des mobilen Geschwindigkeitsanzeigegerätes verzichtet werden. Insgesamt habe ich bei den Einsätzen des Anzeigegerätes nur positive Reaktionen aus der Bürgerschaft erhalten. Die Anregungen zur Installation des Geschwindigkeitsanzeigegerätes in den verschiedenen Straßen werden beim Eigenbetrieb Straßen gesammelt. Der Zeitraum für die Verweildauer des Gerätes an einem Standort wurde bisher nicht festgelegt. Eine zu kurze Verweildauer (weniger als 14 Tage) halte ich in Anliegerstraßen nicht für sinnvoll, da hierdurch ein Lerneffekt bei den Kraftfahrern noch nicht gegeben ist und unter Umständen gar nicht alle Verkehrsteilnehmer in dieser Straße erfasst werden. Gleiches gilt auch für einen zu langen Zeitraum (ca. zwei Monate) weil hiernach das Anzeigegerät nicht mehr bewusst wahrgenommen wird (Gewohnheit). Als nächste Standorte für den Einsatz des Geschwindigkeitsanzeigegerätes sind folgende Straßen vorgesehen: Frauenthaler Straße, Schloßstraße, Franz-Marc-Straße, Mechernicher Weg, Feldstraße und die Straße „In der Aue“ . Ein jährlicher Bericht im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr über den Einsatz des Geschwindigkeitsanzeigegerät halte ich für ausreichend. In Vertretung (Erner) -2-