Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
26.09.14, 10:46
Aktualisiert
26.09.14, 10:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 402/2014
Az.: 6713-13/01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 19.09.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
Knips (Kämmerer)
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
30.09.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
26.09.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Sanierung Stadion Liblar
Aktueller Sachstand der Kostensituation
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel i.H.v 1,01 Mio € müssen im WPL 2015 des Eigenbetriebs Straßen zur Verfügung gestellt
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstand zur Flutanlage sowie zur Kostenentwicklung bei der Sanierung des Stadions Liblar
wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Anfang des Jahres 2013 wurde das Büro Illgas beauftragt, ein Planungskonzept zu entwickeln,
welches die Anforderungen der Schulen und Vereine umfassend berücksichtigt (s. V 567/2013),
für das Stadion Liblar zu erstellen.
Dieses Konzept war die Grundlage für Gespräche mit den dort trainierenden Vereinen sowie für
die Einstellung von entsprechenden finanziellen Mitteln in den WPL des Eigenbetriebs Straßen.
Dezidierte Untersuchungen des Baugrunds oder der dort vorhandenen Drainage waren nicht
Bestandteil dieser Vorplanung.
Diese Planung wurde mit den im Stadion trainierenden Vereinen ausführlich besprochen (s. V
56/2013 3. Ergänzung). In dieser Vorlage informierte ich auch über die geschätzten Kosten. Das
Büro Illgas hatte für die ausgearbeitete Variante 2 Kosten i.H.v. ca. 1,1 Mio € geschätzt (ohne
Architektenhonorar).
Auf Wunsch der Vereine sollten die Laufbahnen von vier auf sechs Bahnen erhöht werden (ca.
80.000 € zusätzlich).
Zudem sprachen sich alle Beteiligten für die Verwendung eines unverfüllten Kunstrasenbelags
aus. Über die daraus resultierenden Mehrkosten konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine
genaue Aussage getroffen werden.
Mit Datum v. 12.12.2013 erhielt das Büro Dalhaus + Engelmayer auf der Grundlage seines
Angebots den Auftrag zur Ausarbeitung einer differenzierten Planung sowie Vorbereitung der
Ausschreibung etc.
Erst im Rahmen dieses Auftrags wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt sowie das
bestehende Drainagesystem überprüft.
Die Untersuchung ergab, dass sich unter der Oberbodenschicht eine ca. 33 cm starke Schicht
befindet, die den hohen Ansprüchen für den Bau eines Kunstrasenplatzes nicht annähernd
genügt. Diese Schicht, bestehend aus einem Bauschutt-Boden-Gemisch, wurde wahrscheinlich
beim Bau des Sportplatzes in den 60iger Jahren eingebracht. Es war nicht damit zu rechnen,
einen solch untauglichen Untergrund vorzufinden. Daher muss diese Schicht komplett durch
einen DIN-gerechten Aufbau für Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die hierfür aufzuwendenden
zusätzlichen Kosten betragen ca. 80.000 €.
Auch die vorhandene Drainage ist ebenfalls nicht mehr nutzbar. Die Drainagestränge verlaufen in
der auszutauschenden Bodenschicht und werden somit gleichzeitig entfernt. Aufgrund neuerer
gesetzlicher Vorgaben muss das anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück des
Sportplatzes verbleiben. Daher ist der Bau eines ausreichend dimensionierten Rigolensystems
notwendig.
Auch diese Maßnahme verursacht Mehrkosten i.H.v. 100.000 €.
Das Büro Illgas hatte für den Bau der Flutlichtanlage ca. 60.000 € kalkuliert. Eine vorläufige
Schätzung lässt jedoch Kosten i.H.v 115.000 € erwarten. Die Erfordernisse für den Hockeysport
bzgl. der Ausleuchtungsintensität sind mit 200 Lux erheblich höher als bei anderen Sportarten.
Die Baunebenkosten waren auch nur zu einem geringen Anteil in der Kostenschätzung des Büros
Illgas enthalten. Sie setzen sich zusammen aus dem Honorar für den Bodengutachter, Honorar für
eine artenschutzrechtliche Prüfung, Analyse der Lichtemission sowie eine Kanaluntersuchung und
Kosten für den Vermesser.
Die Kostensituation stellt sich somit wie folgt dar:
Vorkalkulation Büro Illgas inkl. Honorar
Vorkalkulation Büro Dalhaus+Engelmayer inkl. Honorar
Die tatsächlich zu erwartenden Kosten betragen jedoch 1,61 Mio €.
Die Mehrkosten setzen sich zusammen aus:
2 zusätzliche Laufbahnen
Bodenaustausch
Mehrkosten unverfüllter Kunstrasenbelag
Mehrkosten Flutlicht
Baunebenkosten
Mehrkosten Architektenleistung
Erwartete Mehrkosten gesamt
1.304.000 €
1.270.000 €
80.000 €
80.000 €
60.000 €
55.000 €
30.000 €
35.000 €
340.000 €
Für den WPL 2015 müssen daher anstatt der ursprünglich veranschlagten 600.000 € nun 1,01 Mio
€ eingestellt werden.
Die Flutlichtanlage kann aufgrund noch ausstehender artenschutzrechtlicher Prüfung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht komplett gebaut werden. Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung nahm das
Büro D+E Kontakt zur Unteren Landschaftsbehörde auf, da der Sportplatz direkt neben dem
Naturschutzgebiet Schlosspark Gracht liegt.
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Die Untere Landschaftsbehörde verlangt eine artenschutzfachliche Prüfung, da im Schlosspark
mit hoher Wahrscheinlichkeit geschützte Vogelarten und Fledermäuse leben. Eine Flutlichtanlage
in unmittelbarer Nähe eines Naturschutzgebietes kann ggf. Einwirkungen auf Insekten, Falter und
Vögel haben.
Nur zum Bau der Flutlichtanlage ist die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Diese
Baugenehmigung erhält der EB Straßen jedoch erst nach erfolgter und positiv beurteilter
artenschutzfachlicher Prüfung.
Im Vorfeld werden jedoch alle Erdarbeiten inkl. Fundamentierung ausgeführt, so dass lediglich die
Masten zu einem späteren Zeitpunkt gesetzt werden müssen.
Diese artenschutzrechtliche Prüfung wird voraussichtlich bis Mai/Juni andauern. Vertreter der
Unteren Landschaftsbehörde haben bereits signalisiert, dass die Flutlichtanlage mit gewissen
Schutzmaßnahmen (seitl. Klappen etc.) in Betrieb genommen werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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