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Beschlussvorlage (Sanierung Stadion Liblar Aktueller Sachstand der Kostensituation)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
26.09.14, 10:46
Aktualisiert
26.09.14, 10:46
Beschlussvorlage (Sanierung Stadion Liblar
Aktueller Sachstand der Kostensituation) Beschlussvorlage (Sanierung Stadion Liblar
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Aktueller Sachstand der Kostensituation)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 402/2014 Az.: 6713-13/01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 19.09.2014 gez. Böcking Amtsleiter Knips (Kämmerer) RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 30.09.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 26.09.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Sanierung Stadion Liblar Aktueller Sachstand der Kostensituation Finanzielle Auswirkungen: Mittel i.H.v 1,01 Mio € müssen im WPL 2015 des Eigenbetriebs Straßen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstand zur Flutanlage sowie zur Kostenentwicklung bei der Sanierung des Stadions Liblar wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Anfang des Jahres 2013 wurde das Büro Illgas beauftragt, ein Planungskonzept zu entwickeln, welches die Anforderungen der Schulen und Vereine umfassend berücksichtigt (s. V 567/2013), für das Stadion Liblar zu erstellen. Dieses Konzept war die Grundlage für Gespräche mit den dort trainierenden Vereinen sowie für die Einstellung von entsprechenden finanziellen Mitteln in den WPL des Eigenbetriebs Straßen. Dezidierte Untersuchungen des Baugrunds oder der dort vorhandenen Drainage waren nicht Bestandteil dieser Vorplanung. Diese Planung wurde mit den im Stadion trainierenden Vereinen ausführlich besprochen (s. V 56/2013 3. Ergänzung). In dieser Vorlage informierte ich auch über die geschätzten Kosten. Das Büro Illgas hatte für die ausgearbeitete Variante 2 Kosten i.H.v. ca. 1,1 Mio € geschätzt (ohne Architektenhonorar). Auf Wunsch der Vereine sollten die Laufbahnen von vier auf sechs Bahnen erhöht werden (ca. 80.000 € zusätzlich). Zudem sprachen sich alle Beteiligten für die Verwendung eines unverfüllten Kunstrasenbelags aus. Über die daraus resultierenden Mehrkosten konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine genaue Aussage getroffen werden. Mit Datum v. 12.12.2013 erhielt das Büro Dalhaus + Engelmayer auf der Grundlage seines Angebots den Auftrag zur Ausarbeitung einer differenzierten Planung sowie Vorbereitung der Ausschreibung etc. Erst im Rahmen dieses Auftrags wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt sowie das bestehende Drainagesystem überprüft. Die Untersuchung ergab, dass sich unter der Oberbodenschicht eine ca. 33 cm starke Schicht befindet, die den hohen Ansprüchen für den Bau eines Kunstrasenplatzes nicht annähernd genügt. Diese Schicht, bestehend aus einem Bauschutt-Boden-Gemisch, wurde wahrscheinlich beim Bau des Sportplatzes in den 60iger Jahren eingebracht. Es war nicht damit zu rechnen, einen solch untauglichen Untergrund vorzufinden. Daher muss diese Schicht komplett durch einen DIN-gerechten Aufbau für Kunstrasenplätze ersetzt werden. Die hierfür aufzuwendenden zusätzlichen Kosten betragen ca. 80.000 €. Auch die vorhandene Drainage ist ebenfalls nicht mehr nutzbar. Die Drainagestränge verlaufen in der auszutauschenden Bodenschicht und werden somit gleichzeitig entfernt. Aufgrund neuerer gesetzlicher Vorgaben muss das anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück des Sportplatzes verbleiben. Daher ist der Bau eines ausreichend dimensionierten Rigolensystems notwendig. Auch diese Maßnahme verursacht Mehrkosten i.H.v. 100.000 €. Das Büro Illgas hatte für den Bau der Flutlichtanlage ca. 60.000 € kalkuliert. Eine vorläufige Schätzung lässt jedoch Kosten i.H.v 115.000 € erwarten. Die Erfordernisse für den Hockeysport bzgl. der Ausleuchtungsintensität sind mit 200 Lux erheblich höher als bei anderen Sportarten. Die Baunebenkosten waren auch nur zu einem geringen Anteil in der Kostenschätzung des Büros Illgas enthalten. Sie setzen sich zusammen aus dem Honorar für den Bodengutachter, Honorar für eine artenschutzrechtliche Prüfung, Analyse der Lichtemission sowie eine Kanaluntersuchung und Kosten für den Vermesser. Die Kostensituation stellt sich somit wie folgt dar: Vorkalkulation Büro Illgas inkl. Honorar Vorkalkulation Büro Dalhaus+Engelmayer inkl. Honorar Die tatsächlich zu erwartenden Kosten betragen jedoch 1,61 Mio €. Die Mehrkosten setzen sich zusammen aus: 2 zusätzliche Laufbahnen Bodenaustausch Mehrkosten unverfüllter Kunstrasenbelag Mehrkosten Flutlicht Baunebenkosten Mehrkosten Architektenleistung Erwartete Mehrkosten gesamt 1.304.000 € 1.270.000 € 80.000 € 80.000 € 60.000 € 55.000 € 30.000 € 35.000 € 340.000 € Für den WPL 2015 müssen daher anstatt der ursprünglich veranschlagten 600.000 € nun 1,01 Mio € eingestellt werden. Die Flutlichtanlage kann aufgrund noch ausstehender artenschutzrechtlicher Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt nicht komplett gebaut werden. Im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung nahm das Büro D+E Kontakt zur Unteren Landschaftsbehörde auf, da der Sportplatz direkt neben dem Naturschutzgebiet Schlosspark Gracht liegt. -2- Die Untere Landschaftsbehörde verlangt eine artenschutzfachliche Prüfung, da im Schlosspark mit hoher Wahrscheinlichkeit geschützte Vogelarten und Fledermäuse leben. Eine Flutlichtanlage in unmittelbarer Nähe eines Naturschutzgebietes kann ggf. Einwirkungen auf Insekten, Falter und Vögel haben. Nur zum Bau der Flutlichtanlage ist die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Diese Baugenehmigung erhält der EB Straßen jedoch erst nach erfolgter und positiv beurteilter artenschutzfachlicher Prüfung. Im Vorfeld werden jedoch alle Erdarbeiten inkl. Fundamentierung ausgeführt, so dass lediglich die Masten zu einem späteren Zeitpunkt gesetzt werden müssen. Diese artenschutzrechtliche Prüfung wird voraussichtlich bis Mai/Juni andauern. Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde haben bereits signalisiert, dass die Flutlichtanlage mit gewissen Schutzmaßnahmen (seitl. Klappen etc.) in Betrieb genommen werden kann. In Vertretung (Hallstein) -3-