Daten
Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-130/2011
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Umweltausschuss
07.07.2011
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
22.06.2011
Frau Muckenheim
BA. 3344
Bauantrag Anbau an bestehende Mehrzweckhalle, Merscher Straße 15, Linnich-Boslar
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 19.05.2011 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß §
36 (1) BauGB zur Errichtung eines Anbaus an bestehender Lagerhalle zwecks Lagerung von
Kartoffeln und Stroh in Boslar, Merscher Straße 15.
Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der 1962 genehmigt wurde
und in den Nachfolgejahren weitere Baugenehmigungen in Bezug auf Erweiterungen und
Nutzungsänderungen erhalten hat. Alle Vorhaben haben dem Fachausschuss vorgelegen.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ aus. Laut
Flächennutzungsplanänderung Nr. 20 der Stadt Linnich wurde für den Bereich die weitere Signatur
„Fläche für Spielanlagen“ ausgewiesen. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Es
handelt sich somit um ein Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, hier: privilegiertes
Vorhaben Landwirtschaft.
Die Erschließung ist gesichert.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Der Kreis Düren wird mit den entsprechenden Fachbehörden abschließend über die
Genehmigungsfähigkeit entscheiden.
(Witkopp)