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Beschlussvorlage (Bauantrag Anbau an bestehende Mehrzweckhalle, Merscher Straße 15, Linnich-Boslar)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Beschlussvorlage (Bauantrag Anbau an bestehende Mehrzweckhalle, Merscher Straße 15, Linnich-Boslar) Beschlussvorlage (Bauantrag Anbau an bestehende Mehrzweckhalle, Merscher Straße 15, Linnich-Boslar)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-130/2011 Beratungsfolge Termin Bau- und Umweltausschuss 07.07.2011 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB5 22.06.2011 Frau Muckenheim BA. 3344 Bauantrag Anbau an bestehende Mehrzweckhalle, Merscher Straße 15, Linnich-Boslar Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Schreiben vom 19.05.2011 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 (1) BauGB zur Errichtung eines Anbaus an bestehender Lagerhalle zwecks Lagerung von Kartoffeln und Stroh in Boslar, Merscher Straße 15. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der 1962 genehmigt wurde und in den Nachfolgejahren weitere Baugenehmigungen in Bezug auf Erweiterungen und Nutzungsänderungen erhalten hat. Alle Vorhaben haben dem Fachausschuss vorgelegen. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ aus. Laut Flächennutzungsplanänderung Nr. 20 der Stadt Linnich wurde für den Bereich die weitere Signatur „Fläche für Spielanlagen“ ausgewiesen. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Es handelt sich somit um ein Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, hier: privilegiertes Vorhaben Landwirtschaft. Die Erschließung ist gesichert. Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Der Kreis Düren wird mit den entsprechenden Fachbehörden abschließend über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden. (Witkopp)