Daten
Kommune
Linnich
Größe
14 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-126/2011
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Umweltausschuss
07.07.2011
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
22.06.2011
Frau Muckenheim
BA. 2190
Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern in Gevenich, Tränkgasse
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Über die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung am 07.06.2011 beraten. Es wurde beschlossen, den
Antrag wegen Klärungsbedarf in Sachen Erschließung und Gewässer zurückzustellen.
Hier erfolgt eine erneute Vorlage des Antrages. Bei der Kreisverwaltung Düren wurde
zwischenzeitlich um Fristverlängerung gebeten.
Mit Schreiben vom 06.05.2011 (Eingang) wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2
Einfamilienwohnhäusern eingereicht. Es handelt sich um ein durchgehendes Grundstück, welches
mit dem bebauten Teil an der „“Heerstraße“ grenzt und von dort aus als erschlossen anzusehen
ist. Der hintere, freie Bereich, welcher abgeteilt werden soll, grenzt an die „Tränkgasse“. Hier wird
angefragt zwei Einfamilienwohnhäuser zu errichten.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gemischte Baufläche“ aus. Ein Bebauungsplan
gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Laut rechtswirksamer Abgrenzungssatzung der Stadt Linnich
liegt der Teilbereich des Grundstückes im Außenbereich gemäß § 35 (2) BauGB (Sonstiges
Vorhaben). Diese können im Einzelfalle zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da der
Flächennutzungsplan hier „Gemischte Baufläche“ ausweist, kann davon ausgegangen werden,
dass in diesem Zusammenhang keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belanges gesehen wird.
In unmittelbarer Nähe der „Boslargasse“ ist im Jahre 2004 zu einem Wohnhausvorhaben,
ebenfalls im Außenbereich, das Einvernehmen seitens des Ausschusses (29.04.2004, TOP I/6)
erteilt worden. Die Baugenehmigung liegt vor, das Haus ist errichtet.
Zur Erschließung wird seitens des Tiefbauamtes der Stadt Linnich folgendes erklärt:
Das Grundstück ist abwassertechnisch voll angeschlossen und die vorhandene Straße ist bis zur
Grundstücksmitte bituminös befestigt. Die Breite beträgt ca. 3,80 – 4,00 m. Ab Grundstücksmitte
beginnt die Verrohrung des Grabens (Straßenentwässerungsgraben). Weitere eventuelle
technische Erweiterungsplanungen sind mit der „Unteren Wasserbehörde“ des Kreises Düren zu
klären. Dies geschieht im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden durch das Bauordnungsamt
des Kreises.
Auf Grund der Gleichbehandlung wird bauplanungsrechtlich empfohlen, auch hier das
Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Eine weitere Ausdehnung in diesem Bereich ist
nicht zu erwarten.
(Witkopp)