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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern in Gevenich, Tränkgasse)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
14 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern in Gevenich, Tränkgasse) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern in Gevenich, Tränkgasse)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-126/2011 Beratungsfolge Termin Bau- und Umweltausschuss 07.07.2011 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB5 22.06.2011 Frau Muckenheim BA. 2190 Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern in Gevenich, Tränkgasse Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Über die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung am 07.06.2011 beraten. Es wurde beschlossen, den Antrag wegen Klärungsbedarf in Sachen Erschließung und Gewässer zurückzustellen. Hier erfolgt eine erneute Vorlage des Antrages. Bei der Kreisverwaltung Düren wurde zwischenzeitlich um Fristverlängerung gebeten. Mit Schreiben vom 06.05.2011 (Eingang) wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern eingereicht. Es handelt sich um ein durchgehendes Grundstück, welches mit dem bebauten Teil an der „“Heerstraße“ grenzt und von dort aus als erschlossen anzusehen ist. Der hintere, freie Bereich, welcher abgeteilt werden soll, grenzt an die „Tränkgasse“. Hier wird angefragt zwei Einfamilienwohnhäuser zu errichten. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gemischte Baufläche“ aus. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Laut rechtswirksamer Abgrenzungssatzung der Stadt Linnich liegt der Teilbereich des Grundstückes im Außenbereich gemäß § 35 (2) BauGB (Sonstiges Vorhaben). Diese können im Einzelfalle zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da der Flächennutzungsplan hier „Gemischte Baufläche“ ausweist, kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belanges gesehen wird. In unmittelbarer Nähe der „Boslargasse“ ist im Jahre 2004 zu einem Wohnhausvorhaben, ebenfalls im Außenbereich, das Einvernehmen seitens des Ausschusses (29.04.2004, TOP I/6) erteilt worden. Die Baugenehmigung liegt vor, das Haus ist errichtet. Zur Erschließung wird seitens des Tiefbauamtes der Stadt Linnich folgendes erklärt: Das Grundstück ist abwassertechnisch voll angeschlossen und die vorhandene Straße ist bis zur Grundstücksmitte bituminös befestigt. Die Breite beträgt ca. 3,80 – 4,00 m. Ab Grundstücksmitte beginnt die Verrohrung des Grabens (Straßenentwässerungsgraben). Weitere eventuelle technische Erweiterungsplanungen sind mit der „Unteren Wasserbehörde“ des Kreises Düren zu klären. Dies geschieht im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden durch das Bauordnungsamt des Kreises. Auf Grund der Gleichbehandlung wird bauplanungsrechtlich empfohlen, auch hier das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Eine weitere Ausdehnung in diesem Bereich ist nicht zu erwarten. (Witkopp)