Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage B-116/2011)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
105 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22

Inhalt der Datei

Der Landrat Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Dezernat IV Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 44025 Dortmund Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Auskunft Hans Martin Steins Telefon-Durchwahl 02421/22-2752 eMail h.m.steins@kreis-dueren.de Entwurf Ihr Zeichen 61.i.5-1.2-2009-1 Ihre Nachricht vom 28.04.2011 Zimmer-Nr. 602 (Haus B) Fax 02421/22-2017 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Mein Zeichen 61/1 RBP Inden Datum ......... Juni 2011 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden Beteiligung am Zulassungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, zum o. g. Beteiligungsverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: • • • • • • Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Amt für Kreisentwicklung und –straßen Umweltamt Amt für Landschaftspflege und Naturschutz Kämmerei Straßenverkehrsamt. Aus Sicht des Kreises Düren wird wie folgt Stellung genommen: Allgemein Der Kreis Düren begrüßt ausdrücklich die mit dem BKP-Änderungsverfahren fest gesetzte geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaues Inden II (Restseeverfüllung statt landwirtschaftlicher Rekultivierung). Der Kreis Düren hat jedoch im Rahmen des BKP-Änderungsverfahrens immer wieder deutlich gemacht, dass sowohl der Braunkohlenplan als auch die darauf aufbauenden bergrechtlichen und sonstigen Fachplanungen sowie die Regionalplanung und Bauleitplanung die Realisierung des regionalwirtschaftlichen Potenzials des Restsees, wie in der Prognos-Studie "Analyse der Auswirkungen auf die Regionalwirtschaft durch eine geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II" dargestellt, ermöglichen müssen. Bankverbindung: Telefonzentrale: Internet: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356 212 IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 (02421) 220 Paketanschrift: www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Dies bedeutet insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für die: • • • • • • • • Freizeit- und sonstige wirtschaftliche Nutzung des Restsees und des Restseeufers, auch in dem Zeitraum der Seebefüllung (sog. Zwischennutzungsphase), sinnvolle räumliche Anordnung der verschiedenen Nutzungsansprüche am Restseeufer unter besonderer Berücksichtigung der Belange der BewohnerInnen der anliegenden Ortschaften, seeorientierte städtebauliche Entwicklung der am See gelegenen Ortschaften (Düren-Merken, Inden-Schophoven, Inden-Lamersdorf, IndenLucherberg und Inden/Altdorf), konfliktfreie Verkehrsführung und Straßenraumgestaltung im Bereich des Restsees, insbesondere vor den Ortslagen, Einrichtung einer Strandzone südöstlich der Ortslage Lucherberg, Errichtung eines Freizeitressorts/einer Hotelanlage am Restsee im nördlichen Bereich des Restseeufers, bauliche Entwicklungen am Seeufer sowie auf dem Restsee für Wohn- und Forschungszwecke sowie für wirtschaftliche Nutzungen, Einrichtung von Zonen für naturnahe Erholung, Natur- und Artenschutz auf dem See und am Seeufer (s. RPB S. 32). Entsprechendes gilt für die land- und forstwirtschaftliche Rekultivierung, auch für die westlich des Restsees gelegenen Flächen ("Grüner See"). Auch die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sollen für eine Freizeitnutzung attraktiv gemacht werden (z. B. durch Schaffung von Grünzügen zwischen Aldenhoven, Blaustein-See, Kirchberg und Jülich und dem Restsee). Zudem soll auch dort den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege Rechnung getragen werden, z. B. durch die Wahrung des Charakters der Bördelandschaft. Im Rahmen des BKP-Änderungsverfahrens konnte mit der Bezirksregierung hinsichtlich einiger wichtiger Belange des Kreises Düren kein Einvernehmen erzielt werden. Teilweise wurde die Relevanz dieser Belange für den Braunkohlenplan negiert und auf die nachfolgenden bergrechtlichen und sonstigen Fachplanungen verwiesen. Diese Belange werden deshalb nochmals in das aktuelle Verfahren zur Änderung des Rahmenbetriebsplans eingebracht. Auf Grund neuer Erkenntnisse und Planungen, z. B. durch den derzeit laufenden Prozess zur Entwicklung des Masterplans Restsee, werden zusätzlich zu den im BraunkohlenplanÄnderungsverfahren vorgebrachten Belangen weitere Belange vorgetragen. Grundsätzlich geht der Kreis Düren davon aus, dass alle Ziele und Erläuterungen des Braunkohlenplans Inden II in den Entwurf des Rahmenbetriebsplans eingeflossen sind. Wo dies nicht eindeutig der Fall ist, wird in der Stellungnahme hierauf hingewiesen. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass die Gutachten, die für das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Inden II erstellt wurden, auch Grundlage des Verfahrens zur 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans Inden sind. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -3Kreisentwicklung und Kreisstraßen Abschnitt 2.1.4.4. Gestaltung der Innenkippe, S. 16, letzter Absatz ergänzen: Oberhalb des Wellenschlagbereichs, der eine Neigung von 1:20 aufweist, wird die Endböschung mit einer Neigung von max. 1:3 verkippt. Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, S. 93, Erläuterungen herbeiführen. Abschnitt 2.1.4.4. Gestaltung der Innenkippe, S. 16, letzter Absatz ergänzen: ...mit einer Neigung von max. 1:3 verkippt. Auf Grund des großen Höhenunterschiedes zwischen dem endgültigen Seewasserspiegel und der Ortslage Merken ist auf eine funktionale und optisch ansprechende Gestaltung besonderes Augenmerk zu legen. Begründung: Eine funktionale und optische Trennung durch den großen Höhenunterschied ist unbedingt zu vermeiden. Abschnitt 2.1.4.4. Gestaltung der Innenkippe, S. 16, letzter Absatz ergänzen: Bei der Verkippung wird grundsätzlich ein böschungsfreier Anschluss an das unverritzte und das bereits rekultivierte Gelände hergestellt und eine dauerhaft gesicherte Oberflächenentwässerung geschaffen. Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, Kap. 5.1 Ziel, S. 136, herbeiführen. Abschnitt 4.2 Verkehrswege, S. 31 ergänzen: Soweit erforderlich, werden in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Ersatzverbindungen hergestellt. Dabei wird sicher gestellt, dass vor der Unterbrechung einer bestehenden Straße eine betriebsfertige, leistungsfähige Ersatzstraßenverbindung vorhanden ist. Die Übernahme der Finanzierung eventueller Mehraufwendungen durch den Bergbautreibenden werden vertraglich mit den Straßenbaulastträgern abgesichert. Begründung: Wiederholung der Anregungen 0014/012 und 0014/021 aus dem BKPÄnderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Die Ersatzstraßen in den Bereichen Lamersdorf, Lucherberg, Schophoven, Inden/Altdorf und Merken werden durch verträgliche Bauweise so geplant, dass sie mit den möglichen zukünftigen Nutzungen dieser Bereiche, wie z. B. Siedlung, Freizeit, Natur und Erholung in Einklang gebracht werden. Begründung: Übernahme der Ziels 6.1 im BKP Inden II, letzter Absatz, S. 150. Die Straßenführung der Ersatzverbindungen soll • sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen • (neue) funktionale Beziehungen nicht zerschneiden (z. B. Ortskern – Seeufer) • neue Immissionskonflikte vermeiden G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -4• • die Sichtbeziehungen zwischen den Ortschaften und dem See nicht unterbrechen (z. B. durch Lärmschutzwälle oder –wände oder Böschungen) die fußläufige Erreichbarkeit zwischen den Ortschaften und den künftigen Wohn-, Gewerbe- und Freizeitnutzungen am See verkehrssicher und konfliktfrei sicherstellen. Begründung: Übernahme der Erläuterungen im BKP Inden II zum Ziel 6.1, S. 153; Wiederholung der Anregungen 14/013 sowie 0014/018 bis 014/20 aus dem BKPÄnderungsverfahren. Bei allen Ersatzstraßen werden begleitende Fahrradwege gebaut. Begründung: Übernahme der Anregung 0014/015 aus dem BKP-Änderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Während und nach der Befüllungsphase des Restsees wird auf Kosten des Bergbautreibenden eine Straßenzuführung sowie die Anlage von Parkplätzen für den südöstlich von Lucherberg angelegten (temporären) Strandbereich sowie die anderen (temporären) Seezugänge vor den Ortslagen durchgeführt. Begründung: Wiederholung der Anregung 0014/037 aus dem BKP-Änderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Abschnitt 4.3 Oberirdische Gewässer einschl. Hochwasserschutz, S. 32, 3. Absatz ergänzen: ....die ausschließlich Naturschutzzwecken dienen. Schon während des Befüllzeitraums des Restsees werden ökologische Bereiche eingerichtet und geschützt. Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, S. 144, Ziel herbeiführen. Abschnitt 5.2 Vorgesehene Nutzung des Tagebaugeländes nach Beendigung des Betriebes, S. 34 ergänzen: Bei der Wiedernutzbarmachung wird neben den land-, forst- und wasserwirtschaftlichen Belangen auch den Belangen von Naturschutz, der Landschaftspflege und der Erholung Rechnung getragen. Dabei wird darauf geachtet, dass der ökologische Wert der Landschaft und möglichst deren Funktionen wieder hergestellt werden. Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, S. 138, Ziel herbeiführen. Abschnitt 5.2.1 Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung, S. 34 ergänzen: Die Flächen werden durch ein Wirtschaftswegenetz erschlossen und durch lineare und punktuelle Anpflanzungen optisch aufgelockert Grünstrukturen landschaftsgerecht gestaltet um den Bördencharakter zu wahren. Die Grünstrukturen umfassen allein im Bereich des TBs Inden II ca. 10 ha (s. BKP, S. 138, Ziel). Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, S. 138, Ziel herbeiführen. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -5Abschnitt 5.2.2 Forstwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung, S. 34, nach letztem Absatz ergänzen: Der Waldgürtel um den Restsee wird so strukturiert, dass die Sichtbeziehungen zwischen den Ortslagen und dem Restsee sowie zwischen Restsee und Landmarken (z. B. Indemann auf der Goltsteinkuppe, Sophienhöhe, Kirchtürme) nicht unterbrochen werden. In den Waldflächen werden zum Zweck der Naherholung Wege, Rastanlagen und - in geeigneten Bereichen - waldbezogene Freizeiteinrichtungen ermöglicht. Begründung: U. a. Wiederholung der Anregung 0014/005 aus dem BKPÄnderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Abschnitt 5.2.4 Sonstige Wiedernutzbarmachung, S. 34/35 ergänzen: Um das im Rahmen der Aufstellung des BKP Inden II mit dem Gutachten der Prognos AG identifizierte regionalwirtschaftliche Potenzial des Restsees zu nutzen, werden in den in Anlage 5 des BKP Inden II dargestellten Bereichen möglichst frühzeitig bauliche Entwicklungen für Zwecke der Naherholung, Freizeit, Wohnen, Forschung etc. ermöglicht. Begründung: Übereinstimmung mit Regelung im BKP Inden II, S. 146, Erläuterungen herbeiführen. Hinweis zu Abschnitt 5.2.4.1 Restsee, S. 36 ff. sowie Anlagen 2 a) bis c) Der Kreis Düren geht davon aus, dass die in den Anlagen dargestellte Form des Restsees im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens noch modifiziert werden kann, soweit dadurch nicht die im BKP Inden II, Kap. 5.2 Gliederung der Landschaft fest gelegte Aufteilung der Bodennutzungsarten wesentlich verändert wird. Begründung: Im derzeitigen Verfahren zur Erstellung des Masterplans indeland wird u. a. diskutiert die Seeuferlinie zu modifizieren: Ausbildung des Bereichs Lamersdorf/Goltsteinkuppe/Lucherberg als Kap; Schaffung von Stichkanälen vom Restsee in den Grünen See am westlichen Seeuferrand. Abschnitt 5.2.4.1 Restsee, S. 36, im 4. Absatz ergänzen: Die Bereiche oberhalb der Wellenschlagzone werden grundsätzlich forstwirtschaftlich rekultiviert. Der "Waldgürtel" um den Restsee wird so strukturiert, dass die Sichtbeziehungen zwischen den Ortslagen Merken, Schophoven, Inden/Altdorf, Lamersdorf und Lucherberg und dem Restsee sowie zwischen dem Aussichtsturm "Indemann" auf der Goltsteinkuppe und anderen Landmarken und dem Restsee nicht unterbrochen werden. Vor den Ortslagen Merken, Schophoven, Inden/Altdorf, Lamersdorf und Lucherberg sollen jedoch werden geeignete Seezugänge geschaffen. Um den verschiedenen Nutzungen wie Naturschutz, Freizeit und Erholung, Wohnen auf dem Wasser oder Forschungssatelliten Rechnung zu tragen und einen technischen Charakter des Sees zu vermeiden, werden die Uferlinien und Böschungen differenziert ausgestaltet (Ein- und Ausbuchtungen, Flach- und G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -6Tiefwasserbereiche). In den Uferbereichen vor den Ortschaften werden insbesondere die Erstellung von Hafenbecken für einen möglichen Fährverkehr sowie die Anlegung von Marinas vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung erfolgt im Abschlussbetriebsplanverfahren. Begründung: Wiederholung der Anregungen 0014/011 und 0014/006 aus dem BKPÄnderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Abschnitt 5.2.4.1 Restsee, S. 37, nach dem letztem Absatz ergänzen: In geeigneten Bereichen sollen auf der Wasserfläche auch schwimmende Bauten mit entsprechenden Nebeneinrichtungen für das Wohnen, die Forschung sowie für fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten (Aquakulturen) ermöglicht werden. Begründung: Wiederholung der Anregungen 0014/008 bis 0014/10 aus dem BKPÄnderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurden. Abschnitt 5.2.4.2 Zwischennutzung, S. 37, 2. Absatz, ergänzen: ..., die ca. zehn Jahre, ggf. früher, nach Beginn der Befüllung nutzbar sind. Im Bereich aller Wasserzugänge (Lucherberg, Lamersdorf, Schophoven, Merken, Inden/Altdorf) werden die Böschungen so gestaltet, dass schon in der Befüllungsphase fliegende/temporäre Bauten für z. B. Gastronomie und Camping und damit verbundene Nutzungen mit direktem Zugang zur Wasserfläche errichtet werden können und so der Freizeitwert in der Region so früh wie möglich attraktiviert wird. Begründung: Wiederholung der Anregungen 0014/007 und 0014/041 aus dem BKPÄnderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurden. Abschnitt 5.2.4.2 Zwischennutzung, S. 37, 2. Absatz, ergänzen: Um die während der Zwischennutzungsphase entstehende Wasserfläche optisch attraktiver zu gestalten, wird der Seeboden so geschüttet, dass während der ersten Zeit der Befüllungsphase Inseln, die bei steigendem Wasserspiegel zunehmend verschwinden, entstehen. Zudem werden bereits während der Befüllungsphase die Einrichtung schwimmender Inseln für verschiedene Nutzungen ermöglicht. Begründung: Ergebnisse des Perspektiven-Workshops im Rahmen der Erstellung des Masterplans entsprechend BKP Inden II, Kap. 5.3, S. 146. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -7Abschnitt 5.2.4.2 Zwischennutzung, S. 37, 2. Absatz, ergänzen: Schon im Rahmen der Zwischenbewirtschaftung werden Fährverkehre ermöglicht. Begründung: Wiederholung der Anregung 0014/006 aus dem BKP-Änderungsverfahren, die mit Hinweis auf nachgelagerte Verfahren nicht aufgenommen wurde. Abschnitt 5.2.4.2 Zwischennutzung, S. 38, 2. Absatz, ergänzen: Die übrigen Böschungsbereiche des Restsees werden bereits während der Befüllphase durch Wander- und Radwege erschlossen, die ihrerseits an mehreren Stellen, insbesondere im Bereich der angrenzenden Ortslagen und der Goltsteinkuppe, an das angrenzende öffentliche Wegenetz außerhalb der Restseemulde angeschlossen werden. Begründung: Übereinstimmung mit BKP Inden II, Kap. 5.3 Erläuterungen, S. 145 herbei führen. Wasserwirtschaft Abschnitt 3.2. – 3.7 Darstellung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, Wassernutzungen, wasserwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, Maßnahmen zur Verhinderung ökologischer Auswirkungen und Überwachung sowie Anlage 16 Machbarkeitsstudie Restsee Inden; hier: Entwicklung der Rur(aue) u. anderer Oberflächengewässer sowie der Feuchtgebiete: Es sind Szenarien zur Füllung des Restsees unter Berücksichtigung der möglichen Entwicklungszustände und Entwicklungsziele der Rur bzw. der Ruraue zu erarbeiten und zu bewerten. Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, der Schutzziele der Lebensraumtypen und Arten, die für die FFH-Meldung ausschlaggebend sind, sowie des Landschaftsplanes Ruraue und des Gewässerauenkonzeptes wird in den nächsten 25 Jahren eine Entwicklung insbesondere in der Ruraue stattfinden. Verschiedene Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung und Auewaldentwicklung entlang von Fließgewässern, insbesondere der Rur bzw. in der Ruraue sind geplant. Auf der Basis des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms werden derzeit die Umsetzungsfahrpläne für das Einzugsgebiet der Rur erarbeitet. In den nächsten Jahren kann sich die Basis für die Entscheidungen entsprechend ändern. Diese Anregung des Kreises Düren wurde bereits im Braunkohlenverfahren vorgetragen. Abschnitt 3.9.2 Sümpfungswasserbilanz; hier: Lucherberger See: Die Bezirksregierung Köln hat der RWE Power AG am 02.12.2004 eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Rur, Einleitung in den Lucherberger See, Aufstau des Lucherberger Sees und Entnahme aus dem Lucherberger See zu Kühl- und Brauchwasserzwecken des Kraftwerks Weisweiler erteilt. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -8Aus der Rur dürfen bis zu Q = 1,5 m3/s, 5.400 m3/h und 130.000 m3/d (12.0000.000 m3/a vom 10.12.2004 bis zum 10.12.2014; 20.000.000 m3/a vom 11.12.2014 bis zum 10.12.2024), aus dem Lucherberger See Q = 1,6 m3/s, 5.750 m3/h und 138.000 m3/d entnommen werden. Die Bewilligung ist bis zum 10.12.2024 befristet. In der wasserrechtlichen Bewilligung ist aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine klare Begrenzung für die Entnahme und eine dauerhafte Mindestwasserführung der Rur in Jülich gefordert. In der wasserrechtlichen Bewilligung ist lediglich ein Orientierungswert „für ein Tagesmittel von 5 m3/s am Abflusspegel Jülich Stadion“ fest geschrieben. In der Erlaubnis sind folgende Bedingungen aufgeführt: „Wird an mehr als 5 aufeinander folgenden Tagen oder an 10 Tagen innerhalb von 30 Tagen ein Tagesmittelwert des Abflusses am Pegel Jülich Stadion von 5 m3/s unterschritten, hat die Antragstellerin die Wasserentnahme zur Einhaltung dieses Orientierungswertes für die folgenden 30 Tage entsprechend zu verringern, soweit die Einhaltung des Orientierungswertes durch die Antragstellerin nicht in anderer Weise sichergestellt werden kann.“ (...) „Sofern die Einhaltung des Orientierungswertes am Pegel Jülich Stadion nur durch eine Verringerung der Wasserentnahme in Schophoven möglich wäre, dies aber nach Beurteilung der Antragstellerin aus betrieblichen Gründen ausscheidet, hat die Antragstellerin die Bezirksregierung Köln sowie das Staatliche Umweltamt Aachen umgehend zu unterrichten und die vorgenannten betrieblichen Gründen nachzuweisen.“ Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde besteht demnach für RWE Power bei Vorliegen von betrieblichen Gründen die Möglichkeit, auch dann die Entnahme von Q = 1,5 m3/s vorzunehmen, wenn die Rur am Pegel Jülich Stadion deutlich unter Q = 5 m3/s Wasser führt. Bei Niedrigwasser der Rur kann der Lucherberger See über einen längeren Zeitraum als Pufferbecken genutzt werden. Das heißt, dass die Wasserentnahme aus der Rur über längere Zeit bedeutend geringer als Q = 1,5 m3/s sein kann, ohne dass die Wasserversorgung für das Kraftwerk beeinträchtigt ist. Der Lucherberger See steht ab 2020 (siehe Kap.1.3.1.) als Zwischenspeicher nicht mehr zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt muss eine kontinuierliche Belieferung des Kraftwerkes erfolgen. Hinzu kommt, dass ab 2024 die Sümpfungswassermenge weiter abnehmen wird und für die Kraftwerkversorgung weitere Wassermengen zur Verfügung stehen müssen. Aus Sicht der unteren Wasserbehörde wird durch die Entnahme für das Kraftwerk spätestens ab diesem Zeitpunkt die Wasserführung der Rur ab Jülich Stadion deutlich unter Q = 5 m3/s liegen. Es ist daher als Wasserspeicher ein Ersatz für den Lucherberger See zu schaffen oder auf andere Weise die Versorgung des Kraftwerks sicherzustellen, ohne dass die Mindestwasserführung der Rur in Jülich über längere Zeit Q = 5 m3/s unterschreitet. Es wird angeregt, bereits jetzt eine Alternativfläche für die Zwischenspeicherung einzuplanen. Weiterhin ist frühzeitig zu klären, ob und wie die ökologischen Funktionen in der Flachwasserzone des zukünftigen Restsees möglichst zeitnah und umfassend erreicht werden können. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc -9Abschnitt 5.2.4.1 Restsee; hier: Wasserrechtliches Verfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz: Im Kapitel 5.2.4.1 Restsee werden die Grundzüge der zukünftigen Gestaltung, der Seebefüllung sowie der zu erwartenden Wasserqualität des Restsees beschrieben. Die genaue Ausgestaltung soll im Abschlussbetriebsplanverfahren erfolgen. Weiterhin wird die Generalneigung der geschütteten Seeböschungen mit 1:5 angegeben. Der Geländeschnitt 65 weist jedoch detaillierte Böschungsneigungen von 1:2 aus. Dies ist irritierend. Im nördlichen Bereich des Restsees (Ablauf des Sees) ist eine Flachwasserzone dargestellt, die als ein Ausgleich für den Verlust der ökologischen Funktionen des Lucherberger Sees dienen soll. Der Rahmenbetriebsplan legt vor allem die zukünftige Flächenverteilung fest. Der Restsee ist als Fläche für die Wasserwirtschaft dargestellt. Für die Herstellung von Gewässern ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die konkrete Gestaltung und Ausbildung des Sees, der Sohl-, Böschungs- und Uferstrukturen einschl. des direkten Umfeldes (z.B. Strände in den Ortslagen, Naturschutz- und Waldbereiche), die wasserwirtschaftlichen, ökologischen und sonstigen Funktionen (z.B. für die Erholung), die Wasserqualität, Zwischenböschungen und -stadien, verschiedene Zeitphasen der Entwicklung und der Nutzungen, etc. sind im wasserrechtlichen Verfahren zu klären. Ebenso sind in diesem Verfahren die Grundwassergleichen- und die Flurabstandspläne zu den verschiedenen Befüllungszuständen beizufügen. Die bergrechtlichen Verfahren (z.B. Abschlussbetriebsplanverfahren) können aus wasserwirtschaftlicher Sicht erst nach der wasserrechtlichen Genehmigung abgeschlossen werden. Dies ist in den Unterlagen und in der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes deutlich darzulegen. Abschnitt 5.2.4.1 Restsee; hier: Entwicklung des Restsees: Die Entwicklung des Restsees wurde durch verschiedene Gutachten zum Braunkohlenplanverfahren abgeschätzt. Bei den zu erwartenden Zeiträumen kann dies nur eine grobe Einschätzung sein. Mit dem Beginn der Befüllung des Restsees ist für die Beurteilung der Entwicklung des Sees ein entsprechendes Monitoring vor allem in chemischer, biologischer, morphologischer Hinsicht durchzuführen. Dies ist bereits jetzt im Rahmenbetriebsplan festzuschreiben. Die Details sind im o.g. wasserrechtlichen Verfahren zu klären. Abschnitt 5.2.4.1 Restsee; hier: Befüllung des Restsees: Es wurde eine Variante zur schnelleren Befüllung des Restsees untersucht. Hierbei soll insbesondere Wasser aus dem Tagebau Hambach über die Einleitung Selhausen herangeführt und gleichzeitig eine höhere Entnahme von Wasser aus der Rur bei einer mittleren Wasserführung durchgeführt werden. Dies ist grundsätzlich machbar. Der Kreis Düren (untere Wasserbehörde) war Mitglied der Arbeitsgruppe. G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc - 10 Während der Befüllung des Sees ist vor allem in chemischer, biologischer und morphologischer Hinsicht ein Monitoring zu den Auswirkungen auf die Rur und ihre Aue durchzuführen. Dieses Monitoring ist unabhängig von dem Monitoring zur Beurteilung der Auswirkungen aus den Sümpfungsmaßnahmen (s. wasserrechtliche Erlaubnis vom 30.07.2004) durchzuführen. Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren zur 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden die Zuständigkeit bezüglich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes bei der Bezirksregierung Köln als Höhere Landschaftsbehörde liegt. Unbeschadet dessen sind im Planänderungsverfahren folgende Ergänzungen bzw. Aspekte zu berücksichtigen: Kapitel 3.11 Zusammenfassung sowie Anlage 15, Abschnitt 8.3.5.3.2 und Anlage 16; hier: Befüllung des Restsees aus der Rur In diesem Zusammenhang werden folgende Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme des Kreises Düren vom 14.06.2007 im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Inden II zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung erneut vorgebracht: 1. Variante zur Befüllung des Restsees: Die Befüllung des Restsees soll mit einer Kombination aus Grundwasseranstieg und Befüllung mit Wasser aus der Rur erfolgen. Für die Entnahme von Wasser aus der Rur wurden verschiedene Varianten untersucht. Vom Kreis Düren wird diejenige Variante favorisiert, bei der die gewässerökologischen Auswirkungen am geringsten sind. Wenngleich mehrere Varianten zur Verfügung stehen werden, sollte im Grundsatz beschrieben werden, wie eine Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen in den See verhindert wird. Gleichfalls wird eine Aussage zur Kostentragung erwartet. 2. Datengrundlage: Die in der Machbarkeitsstudie für die Auswirkungen der Entnahmemengen aus der Rur verwendeten Daten bezüglich der Makrophyten und der Fischfauna sind durch aktuelle Untersuchungen zu ergänzen (vgl. hiesige Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom Februar 2006). 3. Entwicklung der Rur(aue) u. anderer Oberflächengewässer sowie der Feuchtgebiete: s. o. 4. Gestaltung des Restsees: ... In den nachfolgenden Verfahren sollte detailliert untersucht werden, wie durch Massenumverteilung eine möglichst günstige Böschungsentwicklung und Uferges- G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc - 11 taltung erfolgen kann. Dies sollte in Form von gutachterlichen Aussagen mit Lageplänen, Querschnitten und Längsschnitten erläutert werden. Es sind Längs- und Querschnitte des Sees im Hinblick auf die Größe, die Tiefe, die geomorphologische und geologische Situation mit Formation, Schichten und Gesteinszusammensetzungen im unverritzten Gelände vorzulegen. 5. Zusätzliche Sümpfungen: Es sind die zusätzlichen Grundwasserabsenkungen bzw. Sümpfungen über das Tagebauende hinaus während der Befüllphase zur Stabilisierung der Böschungen detaillierter zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen dieser zusätzlichen Grundwasserabsenkungen auf die Oberflächengewässer und die zu untersuchenden Feuchtgebiete. Es ist herauszuarbeiten, ob sich dadurch längere Bewässerungsphasen oder größere Wassermengen zur Erhaltung und zum Schutz von Feuchtgebieten auf Dauer oder zu bestimmten Zeiträumen ergeben. 6. Konzept und Entwicklungsziele Restsee: Für den Restsee sind ein Konzept und Entwicklungsziele zu erarbeiten. 7. Pyritproblematik: Die Pyritproblematik wurde anhand von Modellrechnungen untersucht. Die Pyritgehalte im anstehenden unverritzten und im verfüllten Erdreich werden jährlich analysiert. Sollten die Ergebnisse entgegen den Annahmen der Modellrechnung höher liegen, sind rechtzeitig für den Kippenrand Gegenmaßnahmen vorzusehen. Bezüglich der weiteren Entwicklung der Ruraue wird zusätzlich auf folgendes hingewiesen: Die Darstellung der Auswirkungen der Entnahme von Rurwasser für den Restsee auf die Umwelt geschieht auf der Basis des heutigen Zustandes der Ruraue. Dieser wird für das Jahr 2032 angenommen. Auf dieser Basis werden die Varianten über einen Zeitraum von 100 Jahren ab 2032 simuliert. Weiterhin werden z.B. für die Gewässerstrukturgüte homogene Abschnitte mit vergleichbarer Struktur gemäß dem Ist-Zustand festgelegt (vgl. Machbarkeitsstudie Anlage 3/1, Blatt 1). Im Gewässerausbauverfahren für die Stützung und Entwicklung des Feuchtgebietes L-1/3 wurde bereits seitens der Unteren Wasserbehörde angeregt, dass die dynamische Entwicklung der Rur insbesondere in der 2. Ausbaustufe zu einer verstärkten Versickerung und damit Verringerung der Wasserführung der Rur vor allem auf dem Abschnitt "Entnahmestelle Schophoven bis zur Indemündung" führen kann. Dies wurde auch im Rahmen des wasserrechtliche Verfahrens zur Entnahme von Wasser für die Kraftwerksversorgung angemerkt. Auf das Verschlechterungsverbot nach EU-WRRL i.S. der Erschwerung der Zielerreichung wird hingewiesen. Gem. Grundsatzaussage in Natur und Recht, Heft 03/2008 Seite 147152 ist "Verschlechterung [ist] eine nachhaltige Veränderung, auch bereits dann, wenn die Zielerreichung erschwert wird". Die Stützung der Feuchtgebiete und Oberflächengewässer darf sich nicht auf die Erhaltung des Status Quo im derzeitigen Ausbauzustand beschränken. Eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper ist zu verhindern; diese sind zu verbessern G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc - 12 und zu sanieren, ein guter chemischer Zustand und ein gutes ökologisches Potenzial sind zu erreichen. Die Verschlechterung der Grundwasserkörper ist ebenfalls zu verhindern. Anlage 17 Artenschutzrechtliche Bewertung (Machbarkeitsstudie) Die durch die Wasserentnahme aus der Rur zur Befüllung des Restsees resultierenden indirekten Auswirkungen auf den Artenbestand der außerhalb des Abbaugebietes liegenden Bereiche (Rur und Ruraue) müssen auch Gegenstand einer artenschutzrechtlichen Bewertung sein. Das Gutachten bestätigt grundsätzlich die Verträglichkeit der weiteren bergbaulichen Inanspruchnahme im Tagebau Inden unter Berücksichtigung der konkret beantragten Änderung der Wiedernutzbarmachung mit den aktuellen artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes innerhalb des Abbaugebietes. Eine Thematisierung für den Bereich außerhalb des Abbaugebietes erfolgt in dem vorgelegten Gutachten jedoch nicht, obwohl der Rahmenbetriebsplan explizit die Wasserentnahme aus der Rur zur Befüllung des Restsees behandelt. Es ist zu klären und festzulegen, in welchem Verfahren eine adäquate Einstellung der artenschutz-rechtlichen Belange erfolgt. Mit freundlichen Grüßen i. A. Hans Martin Steins G:\SDNet\Anlagen\2011\Brief 11-06-14 Stellungnahme RBP-Verfahren Inden_3.doc