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Beschlussvorlage (Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-748/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 07.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 1. Ergänzung Betreff: Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand Unterhaltungskosten Beitrag Erftverband/Nutzungsentschädigung Kalkulatorische Kosten/Abschreibung 256.450,00 € ( 4,86 %) 284.950,00 € ( 5,40 %) 3.100.000,00 € (58,77 %) 1.633.629,00 € (30,97 %) Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rund 22,5 % der Gesamtkosten ( = 1.179.457,00 € ). Da die vorgenannten Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter Berücksichtigung eines Überschusses aus dem Jahr 2005 ein auf das Jahr 2007 entfallener Betrag von 4.017.855,73 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,61 € notwendig. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Gebühr um 0,29 € je cbm Wasser. Zu den einzelnen Kosten: Personal- und Sachkosten Querschnittskosten (FB IV) Die Querschnittskosten sinken um 7,43 % gegenüber denen des Vorjahres. Mussten im Jahr 2006 noch die Stellenanteile von 8 Mitarbeiter/innen der Stadtkassse berücksichtigt werden, dienten für das Jahr 2007 nur noch die Stellenanteile von 7 Mitarbeiter/innen als Grundlage. Hinzu kommen Reduzierungen in den Stellenanteilen des Fachbereiches IV. Personalkosten-Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. Personalkosten (FB I) Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kann) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. Unterhaltungskosten Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung, Überprüfung und Reparaturmaßnahmen der Kanalanlagen belaufen sich auf 250.000,00 €. Aufgrund der Rückstellungen, die aus den Ergebnissen der ersten Befahrung gebildet werden mussten, ergibt sich hier die Einsparung, die letztendlich zu der nicht unerheblichen Reduzierung der Gebühr führt. Mit der zweiten Befahrung ist in diesem Jahr begonnen worden. Da hier die Auswertung noch nicht vorliegt, können für die kommenden Jahre noch keine Rückstellungen planmäßig gebildet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der Haushaltsplanung 2007 für die Jahre 2009, 2010 und event. 2011 dieses Erfordernis eintreten wird. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Der Restbuchwert der Abwasseranlagen der Stadt Bedburg zum 31.12.2005 beträgt unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in 2005 durchgeführt worden sind 36.175.423,00 € Hieraus resultierend ergibt sich ein Abschreibungswert in Höhe von aufgerundet 937.000,00 €. Kalkulatorische Verzinsung Der Nettowert (Anschaffungswerte ./. Sonderposten) der städtischen Abwasseranlagen einschl. der Maßnahmen in 2005 beträgt zum 31.12.2005 13.069.962,21 € Der nunmehr zu verzinsende Restbuchwert zum 31.12.2007 beträgt: Restbuchwert 13.069.962,21 € Kalk. Zinssatz 5,33 % Kalkulatorische Kosten 696.628,99 € Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2007 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 22.09.2006 ist für das Haushaltsjahr 2007 ein Betrag von rd. 3.100.000,00 € anzusetzen. Im Vergleich zum Vorjahr (3.104.000,00 €) bedeutet dies eine Reduzierung um 4.000,00 €. Gebührenmaßstab: Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2007 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2005/2006 von einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.117.755 cbm ausgegangen. Hierunter wurden drei Großabnehmer mit einem Frischwasserverbrauch von über 10.000,00 cbm berücksichtigt. Abschlussergebnis des Jahres 2005 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2005 entstand ein Überschuss in Höhe von 44.717,00 €. Dieser Betrag wurde in die Berechnung für das Jahr 2007 eingestellt. Gebühren für das Jahr 2007 Entsprechend der beigefügten Gebührenberechnung wird bei Senkung der Gebühr von 3,90 € in 2006 auf 3,61 € in 2007 ein Kostendeckungsgrad von 100,20 % erreicht. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 07.11.2006 (TOP 15) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2006 ----------------------------------Metzmacher ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister