Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-748/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
07.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage
für die Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 sind folgende Kostenblöcke
maßgebend:
Personal- und Sachaufwand
Unterhaltungskosten
Beitrag Erftverband/Nutzungsentschädigung
Kalkulatorische Kosten/Abschreibung
256.450,00 € ( 4,86 %)
284.950,00 € ( 5,40 %)
3.100.000,00 € (58,77 %)
1.633.629,00 € (30,97 %)
Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rund 22,5 % der
Gesamtkosten ( = 1.179.457,00 € ).
Da die vorgenannten Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung
betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter
Berücksichtigung eines Überschusses aus dem Jahr 2005 ein auf das Jahr 2007 entfallener
Betrag von 4.017.855,73 € durch Gebühren zu erwirtschaften.
Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab
dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,61 € notwendig. Somit ergibt sich
im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Gebühr um 0,29 € je cbm Wasser.
Zu den einzelnen Kosten:
Personal- und Sachkosten
Querschnittskosten (FB IV)
Die Querschnittskosten sinken um 7,43 % gegenüber denen des Vorjahres. Mussten im Jahr 2006
noch die Stellenanteile von 8 Mitarbeiter/innen der Stadtkassse berücksichtigt werden, dienten für
das Jahr 2007 nur noch die Stellenanteile von 7 Mitarbeiter/innen als Grundlage. Hinzu kommen
Reduzierungen in den Stellenanteilen des Fachbereiches IV.
Personalkosten-Abwasserbeseitigung
Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für
die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen.
Personalkosten (FB I)
Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal
(SüV-Kann) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden
Schadensfeststellungen.
Unterhaltungskosten
Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung, Überprüfung und Reparaturmaßnahmen der
Kanalanlagen belaufen sich auf 250.000,00 €.
Aufgrund der Rückstellungen, die aus den Ergebnissen der ersten Befahrung gebildet werden
mussten, ergibt sich hier die Einsparung, die letztendlich zu der nicht unerheblichen Reduzierung
der Gebühr führt.
Mit der zweiten Befahrung ist in diesem Jahr begonnen worden. Da hier die Auswertung noch nicht
vorliegt, können für die kommenden Jahre noch keine Rückstellungen planmäßig gebildet werden.
Es ist aber davon auszugehen, dass bei der Haushaltsplanung 2007 für die Jahre 2009, 2010 und
event. 2011 dieses Erfordernis eintreten wird.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kalkulatorische Kosten
Abschreibungen
Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
eingeführt.
Der Restbuchwert der Abwasseranlagen der Stadt Bedburg zum 31.12.2005 beträgt unter
Berücksichtigung der Maßnahmen, die in 2005 durchgeführt worden sind
36.175.423,00 €
Hieraus resultierend ergibt sich ein Abschreibungswert in Höhe von aufgerundet 937.000,00 €.
Kalkulatorische Verzinsung
Der Nettowert (Anschaffungswerte ./. Sonderposten) der städtischen Abwasseranlagen einschl.
der Maßnahmen in 2005 beträgt zum 31.12.2005
13.069.962,21 €
Der nunmehr zu verzinsende Restbuchwert zum 31.12.2007 beträgt:
Restbuchwert
13.069.962,21 €
Kalk. Zinssatz
5,33 %
Kalkulatorische Kosten
696.628,99 €
Beitrag an den Erftverband
Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu
zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese
Einrichtungen nutzen.
Somit wird der in 2007 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende
Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der
Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG
den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 22.09.2006 ist für
das Haushaltsjahr 2007 ein Betrag von rd. 3.100.000,00 € anzusetzen.
Im Vergleich zum Vorjahr (3.104.000,00 €) bedeutet dies eine Reduzierung um 4.000,00 €.
Gebührenmaßstab:
Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter
Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der
Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird.
Für das Jahr 2007 wird nach der Auswertung der Kanalwerte für den Zeitraum 2005/2006 von
einer zu veranlagenden Wassermenge von 1.117.755 cbm ausgegangen. Hierunter wurden drei
Großabnehmer mit einem Frischwasserverbrauch von über 10.000,00 cbm berücksichtigt.
Abschlussergebnis des Jahres 2005
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden.
Im Haushaltsjahr 2005 entstand ein Überschuss in Höhe von 44.717,00 €.
Dieser Betrag wurde in die Berechnung für das Jahr 2007 eingestellt.
Gebühren für das Jahr 2007
Entsprechend der beigefügten Gebührenberechnung wird bei Senkung der Gebühr von 3,90 € in
2006 auf 3,61 € in 2007 ein Kostendeckungsgrad von 100,20 % erreicht.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 07.11.2006 (TOP 15) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.11.2006
----------------------------------Metzmacher
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister