Daten
Kommune
Jülich
Größe
236 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 12.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 337/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig, 1 Enthaltung
Feststellung der Neufassung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Anlg.: 6
II
20/22
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.) Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung der Neufassung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 durch das Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis
2.) Der Rat der Stadt Jülich beschließt gemäß § 92 Absatz 1 i.V. mit § 96 Absatz GO NRW die
Feststellung der Neufassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in der Fassung vom
25.09.2013.
3.) Der Rat der Stadt Jülich beschließt gemäß § 92 Absatz 1 i.V. mit § 96 Absatz GO NRW die
Entlastung des Bürgermeister bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009.
Begründung:
In der Sitzung vom 05.07.2012 hat der Rat der Stadt Jülich die Feststellung der Eröffnungsbilanz
der Stadt Jülich zum 01.01.2009 beschlossen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat diese
Eröffnungsbilanz im März 2013 geprüft.
Ergebnis der Prüfung waren Feststellungen in folgenden Bereichen bzw. bei folgenden Bilanzpositionen:
1.) Ansatz eines falschen Indexwertes bei der Ermittlung der Gebäudewerte
2.) unzulässige Anwendung von pauschalen Abzügen bei der Gebäudebewertung
3.) falscher Stichtag bei der Inventur des Straßennetzes
4.) Getrennte Bewertung von Trag- und Deckschicht sowie Ansatz unterschiedlicher Nutzungsdauern bei der Straßenbewertung
5.) falsche Berechnung des Wertes für die Beteiligungen an der Stadtwerke Jülich GmbH und
der Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH
6.) fehlende Indexierung der Sonderposten aus Zuwendungen
7.) falsche Bilanzierung von erhaltenen Zuweisungen für Anlagen im Bau
8.) unvollständige Erfassung der Sonderposten aus Beiträgen
9.) fehlende Bilanzierung von Erstattungsansprüchen gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz
Grundsätzlich sind nach Gemeindeordnung bzw. Gemeindehaushaltsverordnung Korrekturen an der
Eröffnungsbilanz nicht möglich. Stattdessen müssen geänderte Werte über den ersten Jahresabschluss Berücksichtigung finden. Da die Stadt Jülich aber noch keinen Jahresabschluss erstellt hat,
haben die Aufsichtsbehörden verfügt, auf der Grundlage der geänderten Bilanzwerte eine Neufassung der Eröffnungsbilanz aufzustellen.
In meiner Stellungnahme zum Prüfbericht der GPA habe ich die o.g. Feststellung im Wesentlichen
anerkannt und eine Neuberechnung der Werte auf der Grundlage der Feststellungen vorgenommen.
Lediglich die Feststellung zum unzulässigen Ansatz von pauschalen Abzügen für Baumängel und
Bauschäden bei der Gebäudebewertung unter der Ziffer 2.) wird von mir nicht akzeptiert. Die vom
GPA geforderte Einzelbewertung dieser Baumängel und –schäden mit Ausweisung der entsprechenden Kosten ist meines Erachtens in den Bewertungsrichtlinien nicht gefordert. Sie ist auch mit
vertretbarem Aufwand rückwirkend auf den Bilanzstichtag 01.01.2009 gar nicht leistbar. Ich habe
dies in meiner Stellungnahme der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, der nun letztlich die Entscheidung
über die Zulässigkeit der hier vorgenommen Bewertung obliegt. Aussagen der Aufsichtsbehörde
hierzu liegen noch nicht vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im sich Rahmen der Prüfung der
Neufassung der Eröffnungsbilanz ausdrücklich für die von der Verwaltung vorgenommene Bewertung ausgesprochen.
Zur Feststellung unter der Ziffer 3.) ist folgendes auszuführen:
Der Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) war ursprünglich zu einem
früheren Zeitpunkt vorgesehen. Daher erfolgte die „Begehung“ der Straßen zur Feststellung der
Schadensklasse auch schon in 2006. Zum Bilanzstichtag 01.01.2009 erfolgte keine Neubegehung,
da dies zeitlich nicht leistbar war. Eine auf den 01.01.2009 zurückgehende Zustandserfassung ist
natürlich nicht möglich, so dass die Feststellung des GPA zwar bestehen bleibt, eine korrekte Erfassung aber nicht mehr realisierbar ist. Dies wird auch von der GPA so gesehen.
Auf der Grundlage der übrigen Feststellungen wurden die Bilanzwerte mit folgenden Auswirkungen
neu berechnet:
Feststellung 1.)
Ansatz eines falschen Indexwertes bei der Ermittlung der
Gebäudewerte
Hier ist anzumerken, dass –wie bereits ausgeführt- die Erstellung der Eröffnungsbilanz ursprünglich
zu einem früheren Zeitpunkt (= Stichtag) vorgesehen war. Daher erfolgte die Bewertung der Gebäude durch das beauftragte Büro mit dem Indexwert für das vierte Quartal 2006. Eine Anpassung dieses Indexwertes auf den tatsächlichen Bilanzstichtag 01.01.2009 ist leider nicht erfolgt. Der Indexwert zum Bilanzstichtag war deutlich höher, so dass sich für sämtliche Gebäude höhere Werte ergeben.
Unter der Bilanzposition 1.2.1.1. „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Grünanlagen“ erhöht sich der Werte für die Friedhöfe von bisher 4.100.391,04 € um 152.212,93 € auf neu
4.252.603,97 €. Bei der gleichen Bilanzposition erhöht sich der Wert für die Sportplätze von
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4.869.954,94 € um 802.624,66 € auf neu 5.672.579,60 €. Insgesamt erhöht sich der Wert bei dieser
Bilanzposition also um 954.837,59 €. Ursache sind die höheren Gebäudewerte für die unter dieser
Bilanzposition erfassten Leichenhallen und Sportheime.
Die Bilanzposition 1.2.2.1 „bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Kinder- und
Jugendeinrichtungen“ erhöht sich durch die höheren Gebäudewerte bei den Kindergärten von bisher 3.671.333,19 € um 276.878,75 € auf neu 3.948.211,94 €.
Die Bilanzposition 1.2.2.2 „bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Schulen“
erhöht sich durch die höheren Gebäudewerte bei den Schulgebäuden von bisher 54.151.841,55 € um
3.092.115,97 € € auf neu 57.243.957,52 €.
Die Bilanzposition 1.2.2.3 „bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnbauten“ erhöht sich durch die höheren Gebäudewerte bei den Wohngebäuden von bisher 153.705,17 €
um 2.181,39 € € auf neu 155.886,56 €.
Die übrigen Gebäude wie Rathäuser, Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhallen etc. sind unter der Bilanzposition 1.2.2.4 „sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ erfasst. Hier erhöht sich
durch die geänderten Indexwerte der Bilanzwert von bisher 40.040.508,03 € um 2.523.183,53 € auf
neu 42.563.691,56 €.
Bei den Bauten auf fremdem Grund und Boden (Bilanzposition 1.2.4) erhöht sich der Bilanzwert
von bisher 510.366,14 € um 46.271,27 € auf nun 556.637,41 €.
Insgesamt erhöht sich also durch die geänderten Berechnungen gemäß der Feststellung 1) des Prüfberichtes der GPA das Anlagevermögen der Stadt Jülich um 6.895.468,51 €.
Feststellung 4.)
Getrennte Bewertung von Trag- und Deckschicht sowie Ansatz unterschiedlicher Nutzungsdauern bei der Straßenbewertung
Im Zusammenhang mit der Abarbeitung dieser Prüfungsfeststellung wurde auch die vom Rechnungsprüfungsamt in dessen Bericht geforderte vollständige Erfassung der Straßen nachgeholt. Außerdem war auch hier eine Bewertung aufgrund von Indexwerten aus dem Jahr 2006 erfolgt. Der
neue Wert berücksichtigt den korrekten Indexwert zum 01.01.2009. Im Ergebnis erhöhen sich die
einzelnen Werte unter der Bilanzposition 1.2.3.5 „Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen“ wie folgt:
Anlagegut
Wert EÖB alt
Erhöhung
Wert EÖB neu
Straßen
Straßennebenflächen
Verkehrszeichen
Wirtschaftswege
Lichtzeichenanlagen
Straßenbeleuchtung
38.183.508,50 €
22.209.682,46 €
500.648,55 €
5.491.062,82 €
44.563,64 €
2.225.642,25 €
12.110.859,66 €
4.896.715,73 €
1.831,46 €
1.489.818,82 €
54.350,48 €
639.712,20 €
50.294.368,16 €
27.106.398,19 €
502.480,01 €
6.980.881,64 €
98.914,12 €
2.865.354,45 €
Insgesamt erhöht sich also das Anlagevermögen hier um 19.193.288,35 €
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Feststellung 5.)
falsche Berechnung des Wertes für die Beteiligungen an der Stadtwerke
Jülich GmbH und der Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH
Für die Bewertung der Beteiligung an der Stadtwerke Jülich GmbH hat die GPA anstelle des gewählten einheitlichen Ertragswertverfahrens eine getrennte Bewertung der Versorgungs- und Bädersparte gefordert. Die Versorgungssparte ist dann nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten, die
Bädersparte nach dem Substanzwertverfahren. Auf der Grundlage dieser Bewertung erhöht sich der
Wert für die Beteiligung an der Stadtwerke Jülich GmbH von bisher 7.548.388,00 € um
11.919.577,32 € auf neu 19.467.965,32 €.
Bei der Bewertung der Beteiligung an der SEG mbH hat die GPA eine Hebung stiller Reserven und
Lasten gefordert. Danach erhöht sich der Wert für die Beteiligung von bisher 285.012,99 € um
170.175,90 € auf neu 455.188,89 €.
Insgesamt erhöht sich Wert der bei der Bilanzposition 1.3.1 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ von bisher 8.743.844,80 € um 12.089.753,22 € auf nun 20.833.598,02 €.
Feststellung 6.)
fehlende Indexierung der Sonderposten aus Zuwendungen
Mit dieser Feststellung beanstandet die GPA die Vorgehensweise, dass die Werte für das Anlagevermögen mit Indexwerten auf den Bilanzstichtag 01.01.2009 hochgerechnet wurden, die Zuwendungen, mit denen das Anlagevermögen teilweise finanziert ist, aber mit ihrem tatsächlich erhaltenen Wert als Sonderposten erfasst wurden. Auch die Zuweisungen müssen anhand von Indexwerten
auf den Bilanzstichtag 01.01.2009 berechnet werden.
Durch den Ansatz von Indexwerten erhöhen sich unter der Bilanzposition 2.1 „Sonderposten für
Zuwendungen“ die Werte für die Zuschüsse zu Abwasseranlagen von bisher 5.250.239,30 € um
2.128.908,62 € auf nun 7.379.147,92 €. Der Wert für die Zuschüsse zu Anschaffung/Baumaßnahmen erhöht sich von bisher 39.227.753,00 € um 15.396.677,88 € auf nun
54.624.430,88 €.
Feststellung 7.)
falsche Bilanzierung von erhaltenen Zuweisungen für Anlagen im Bau
Hier hat die GPA lediglich die Berücksichtigung des Wertes unter einer falschen Bilanzposition
gerügt. Die Zuschüsse waren bisher als Sonderposten erfasst, laut GPA ist aber eine Ausweisung als
„erhaltene Anzahlung“ unter der Bilanzposition 4.6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorzunehmen. Es handelt sich dabei um Zuweisungen in Höhe von 2.779.355,58 € aus der Investitionspauschale, die den Neubauten Feuerwehrgerätehaus Selgersdorf und KGS zugeordnet waren. Auswirkungen auf die Bilanz hat diese „Umschichtung“ nicht.
Feststellung 8.)
unvollständige Erfassung der Sonderposten aus Beiträgen
Die unvollständige Erfassung der Beiträge hatte schon das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz beanstandet. Für die im Juli 2012 beschlossene Bilanz konnten aus
zeitlichen Gründen nicht sämtliche Beiträge erfasst werden. In die nun vorliegende Neufassung der
Eröffnungsbilanz ist eine vollständige Erfassung der Beiträge eingeflossen. Auf der Grundlage der
Feststellung 6.) erfolgte gleichzeitig eine Indexierung auf den Bilanzstichtag.
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Ebenso wurden die Beiträge für den Bereich der Entwässerung, die in der Eröffnungsbilanz vollständig erfasst waren, gemäß der Feststellung 6.) auf den Bilanzstichtag 01.01.2009 hochindexiert.
Danach ergeben sich für die Bilanzposition 2.2. Sonderposten für Beiträge“ bei den einzelnen Beitragsarten die folgenden Veränderungen:
Sonderposten
Wert EÖB alt
Kanalanschlussbeiträge
4.247.125,49 €
Erschließungsbeiträge Kanal
644.113,15 €
Erschließungsbeiträge übrige 16.303.566,29 €
Beiträge gemäß § 8 K AG
2.012.555,57 €
Erhöhung
1.733.129,87 €
335.423,21 €
14.236.296,38 €
1.030.901,76 €
Wert EÖB neu
5.980.255,36 €
979.536,36 €
30.539.862,67 €
3.043,457,33 €
Insgesamt erhöht sich der Sonderposten für die Beiträge also um 17.335.751,22 €.
Feststellung 9.)
fehlende Bilanzierung von Erstattungsansprüchen gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz
Diese Feststellung hatte ebenfalls bereits das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfbericht getroffen. Hintergrund der Feststellung ist, dass in Fällen, in denen Beamte von einem anderen Dienstherrn zur Stadt Jülich gewechselt sind, Erstattungsansprüche gegenüber dem alten Dienstherrn zu
bilanzieren sind. Gemäß den von der Rheinischen Versorgungskasse vorgelegten Daten ergaben
sich in zwei Fällen solche Erstattungsansprüche, deren Wert aber zunächst nicht ermittelt werden
konnte.
Vor dem Hintergrund der Feststellung, dass in einigen Bereichen mit Indexwerten zu einem falschen Stichtag gearbeitet worden war, wurden sämtliche Bilanzpositionen hinsichtlich eventuell
falscher Indexwerte überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass auch bei der Bewertung der Brücken
und Tunnels mit Indexwerten aus 2006 gerechnet worden war. Eine Anpassung auf den Index zum
Bilanzstichtag führte hier dazu, dass sich unter der Bilanzposition 1.2.3.2 „Brücken und Tunnel“
der Wert aus der alten Bilanz von 6.880.741,37 € um 2.907.371,60 € auf neu 9.788.112,97 € erhöht.
Gleiches gilt für die Buswartehallen (Bilanzposition 1.2.3.6), wo sich der bisherige Bilanzwert von
138.548,53 € um 89.579,26 € auf neu 228.127,79 € erhöht.
Im Zusammenhang mit der vollständigen Straßenerfassung zeigte sich, dass in der Eröffnungsbilanz
Straßen als „Anlage im Bau“ ausgewiesen waren, die tatsächlich schon fertiggestellt waren. Hierdurch verringert sich die Bilanzposition 1.2.8. „Anlagen im Bau“ gegenüber der alten Bilanz von
4.071.417,59 € um 1.490.567,09 € auf nun 2.580.850,50 €.
Außerdem fiel auf, dass in zwei Fällen durch Übertragungsfehler irrtümlich falsche Bilanzwerte in
die Eröffnungsbilanz eingearbeitet waren. Hierdurch ändert sich der Bilanzwert bei der Position
1.2.1.3 „Wald und Forsten Gemarkung Bourheim“ um 23.213,40 € und der Bilanzwert bei der
Position 1.2.3.1 „Infrastrukturvermögen –Grund und Boden- Gemarkung Broich“ um 0,30 €.
Auf der Grundlage dieser Werte wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am
03.09.2013 eine Neufassung der Eröffnungsbilanz vorgelegt. Die Bilanzsumme belief sich danach
auf 347.783.304,45 € (vorher 308.075.196,90 € = +39.708.107,55 €). Die Veränderungen bei den
einzelnen Bilanzpositionen führten dazu, dass sich die allgemeine Rücklage (= zusammen mit der
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Ausgleichrücklage das Eigenkapital) von vorher 95.858.148,73 € um 2.067.414,25 € auf nun
97.935.562,98 € erhöht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einen eingeschränkten Prüfungsvermerk beschlossen, da folgende Positionen noch zu korrigieren waren:
A)
B)
C)
D)
fehlende Bilanzierung von Erstattungsansprüchen gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz
Ergänzung von drei Zuschüssen aus dem Bereich „Bücherei“
Abschreibung des Sonderposten für die Ablösebeiträge Stellplätze
Ermittlung des Sonderpostens für Schenkungen im Bereich Museum
Bei den Positionen handelt es sich um Beanstandungen aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz. Im Zuge der umfangreichen Änderungen nach der GPAPrüfung waren diese Beanstandungen zunächst irrtümlich nicht erledigt worden. Die Korrekturen
sollten möglichst noch bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen, damit dort und
im Rat eine vollständige Eröffnungsbilanz festgestellt werden kann.
A) fehlende Bilanzierung von Erstattungsansprüchen gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz
Hier konnte in der Zwischenzeit ein Wert in Höhe von 265.460,00 € ermittelt werden. Um diesen
Wert erhöht sich die Bilanzposition 2.2.1.5 „sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ auf nun
1.504.677,34 €.
B) Ergänzung von drei Zuschüssen aus dem Bereich „Bücherei“
Der Wert für die drei Zuschüsse wurde mit 8.134,66 € ermittelt. Um diesen Wert erhöht sich die
Bilanzposition 2.1 „Sonderposten für Zuwendungen“ noch einmal auf nun 54.632.565,54 €.
C) Abschreibung des Sonderposten für die Ablösebeiträge Stellplätze
Die Ablösebeiträge für Stellplätze waren in die Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 707.645,04 €
eingeflossen. Das Rechnungsprüfungsamt hatte beanstandet, dass dieser Wert nicht analog zum Anlagevermögen abgeschrieben wurde. Im Rahmen der nun erfolgten Neuberechnung wurde gleichzeitig eine Indexierung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Im Ergebnis verringert sich der Bilanzwert bei der Position 2.4. „sonstige Sonderposten Stellplatzablöse“ um 31.007,37 € auf nun
676.637,67 €.
D) Ermittlung des Sonderpostens für Schenkungen im Bereich Museum
Der Sonderposten für Schenkungen an das Museum war in der Eröffnungsbilanz mit 368.743,68 €
ermittelt. Eine Neuberechnung auf der Grundlage der Vorgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergab
nun einen Sonderposten in Höhe von 399.011,15 €. Damt erhöht sich der Wert unter der Bilanzziffer 2.1 für die Spenden und Schenkungen von bisher 415.149,08 € um 43.039,63 € auf neu
458.188,71 €.
Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Sonderposten wurde auch der Wert für die Kunstgegenstände des Museums einer erneuten Prüfung unterzogen. Die Neuberechnung ergab hier einen
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Wert von 2.127.193,00 €. Der bisherige Bilanzwert von 2.216.520,00 € bei der Position 1.2.5.
„Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler“ erhöht sich also um 666,00 €
Unter Berücksichtigung der fünf letztgenannten Änderungen ergibt sich die als Anlage beigefügte
Neufassung der Bilanz. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenstellung der erfolgten Änderungen.
Die endgültige Bilanzsumme beläuft sich danach auf 348.049.430,45 €. Die allgemeine Rücklage weist einen Wert von 98.171.522,06 € aus. Nimmt man die Ausgleichsrücklage in Höhe von
12.690.609,98 € hinzu, beläuft sich das Eigenkapital der Stadt Jülich auf insgesamt
110.862.132,04 €.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Neufassung der Bilanz geprüft und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt, der als Anlage beigefügt ist.
Für die Jahresabschlüsse seit 2009 dürften sich durch die Änderungen Verbesserungen ergeben. Die
Änderungen auf der Aktivseite, hier insbesondere die höheren Werte von rund 26 Millionen € für
die Gebäude und Straßen, führen zu höheren Abschreibungen und damit zu höheren Aufwendungen. Der höhere Wert von rund 12 Millionen € bei den Beteiligungen dagegen führt nicht zu zusätzlichen Aufwendungen.
Auf der Passivseite erhöhen sich die Sonderposten um rund 37 Millionen €. Aus der jährlichen ertragswirksamen Auflösungen dieser Sonderposten entstehen damit zusätzliche Erträge, die die Jahresergebnisse verbessern.
Aufgrund der Vielzahl der geänderten Bilanzpositionen wird ein kompletter Neudruck der Neufassung der Eröffnungsbilanz erfolgen und zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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