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Sitzungsvorlage (Anlage 6: Gesamtwerk EÖB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 Neufassung Stand Oktober 2013 II Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 Inhaltsverzeichnis A. EINLEITUNG 1 A.1 ALLGEMEINE ANGABEN A.2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN A.2.1 Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung A.2.2 Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung A.2.3 Weitere Bewertungsmethoden 1 1 1 2 3 B. AGGREGIERTE BILANZ 5 C. ANHANG 7 I. AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 7 7 7 8 8 10 12 12 12 13 16 16 17 17 20 20 21 23 24 26 30 31 32 33 34 35 36 37 39 40 41 41 41 42 42 42 43 43 Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 III 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1. Gebühren 2.2.1.2. Beiträge 2.2.1.3. Steuern 2.2.1.4. Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1. gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2. gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3. gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4. gegen Beteiligungen 2.2.2.5. gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung II. PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 44 45 45 52 52 52 52 52 52 52 52 52 52 52 52 53 53 53 54 57 57 57 58 58 59 60 60 63 64 65 66 67 68 69 71 74 74 75 76 76 76 76 76 77 77 78 78 78 IV 5. Passive Rechnungsabgrenzung 79 D. ANLAGENSPIEGEL 81 E. FORDERUNGSSPIEGEL 83 F. VERBINDLICHKEITENSPIEGEL 85 G. LAGEBERICHT 87 G.1 ALLGEMEINES G.2 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN ZUM NKF G.3 ÜBERSICHT ÜBER DIE HAUSHALTSWIRTSCHAFT DER ABGELAUFENEN JAHRE G.4 DIE VERMÖGENSLAGE (AKTIVSEITE DER BILANZ) G.5 DIE SCHULDENLAGE (PASSIVSEITE DER BILANZ) G.6 DIE ERTRAGSLAGE G.7 DIE FINANZLAGE G.8 BILANZANALYSE G.9 CHANCEN UND RISIKEN G.10 BILANZKENNZAHLEN G.10.1 Aufwandsdeckungsgrad G.10.2 Eigenkapitalquote 1 G.10.3 Eigenkapitalquote 2 G.10.4 Fehlbetragsquote G.10.5 Infrastrukturquote G.10.6 Abschreibungsintensität G.10.7 Drittfinanzierungsquote G.10.8 Investitionsquote G.10.9 Anlagendeckungsgrad 2 G.10.10 Dynamischer Verschuldungsgrad G.10.11 Liquidität 2. Grades G.10.12 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote G.10.13 Zinslastquote G.10.14 Netto-Steuerquote G.10.15 Zuwendungsquote G.10.16 Personalintensität G.10.17 Sach- und Dienstleistungsintensität G.10.18 Transferaufwandsquote 87 87 89 90 91 92 93 93 93 95 95 95 96 96 97 97 98 99 99 100 101 101 102 102 103 103 104 104 H. ANGABEN GEM. § 95 ABS. 2 GO NRW 105 I. ANLAGEN 153 I.1 ABSCHREIBUNGSSÄTZE BEI DER STADT JÜLICH I.2 ÜBERSICHT ÜBER HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 153 156 V Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 VI A. Einleitung A.1 Allgemeine Angaben Die Stadt Jülich hat nach § 1 NKF Einführungsgesetz NRW spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung (GO) aufzustellen. Das System der doppelten Buchführung wird bei der Stadt Jülich seit dem Haushaltsjahr 2009 angewandt. Daher hat auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 zu erfolgen. Die Gliederung der Bilanz hat mindestens nach den in § 41 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) genannten Positionen zu erfolgen. Ferner ist die Eröffnungsbilanz nach § 53 Abs. 1 GemHVO um einen Anhang gemäß § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO sowie einen Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO und einen Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu ergänzen. Weiterhin ist ihr ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. A.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben gemäß § 92 Abs. 2 der Gemeindeordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage zu vermitteln. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung finden auch im Haushaltsrecht der Kommunen Beachtung, und zwar in § 93 Abs. 1 GO sowie § 27 Abs. 1 GemHVO. Da es sich hierbei um eher generelle Hinweise auf diese Grundsätze handelt, werden diese im Einzelnen an dieser Stelle erläutert. A.2.1 Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung  Dokumentation Oberstes Ziel der Buchführung ist es, einen in vernünftiger Form belegten Überblick über die Finanzsituation einer Kommune zu geben. Daher wird jeder Finanzvorfall erfasst. Damit soll die Buchführung eine möglichst realistische Darstellung der Güter-, Aufwendungs-, Ertrags- und Finanzmittelbewegungen liefern.  Rechenschaft Das zweite wichtige Ziel der Buchführung ist die Rechenschaft. Dadurch, dass die Kommunen öffentliche Gelder verwalten, hat die Öffentlichkeit auch ein Informationsrecht über die Finanzsituation der Gemeinde. Dies lässt sich nur über ordentliche Buchungen und einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss realisieren. Aufgrund dessen nimmt der Jahresabschluss auch eine gesonderte Stellung in § 95 GO ein. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 1 Der große Stellenwert des Grundsatzes der Rechenschaft lässt sich auch daran erkennen, dass die Gemeindehaushaltsverordnung in den §§ 45 bis 47 weitere Pflichtinhalte zur Darlegung von Informationen vorsieht. Dabei handelt es sich um den Anlagen-, Forderungsund Verbindlichkeitenspiegel. Weiterer Bestandteil ist zudem der Lagebericht gemäß § 48 GemHVO, in dem das Gesamtfinanzbild der Kommune zu erläutern ist.  Kapitalerhaltung und intergenerative Gerechtigkeit Um finanzielle Belastungen der Folgegenerationen zu vermeiden, sollte der Grundgedanke des Handelns einer Kommune der Erhalt des Kapitals sein. Wenn die Kommune nämlich Ressourcen ohne Erneuerung verbraucht, geht dies zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Dies würde in dem Falle nämlich mit der intergenerativen Gerechtigkeit kollidieren. Als Grundlage für diese Gedanken dient unter anderem der Haushaltsausgleich, der gemäß § 75 Abs. 2 GO dadurch herbeigeführt werden muss, dass die Erträge die Aufwendungen erreichen oder übersteigen. Die intergenerative Gerechtigkeit wird auch durch die Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen erreicht. Hierdurch werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gegenständen des Anlagevermögens auf mehrere Generationen verteilt. A.2.2 Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung  Vollständigkeit Für die Vollständigkeit in der Buchführung spielt § 27 Abs. 1 GemHVO eine ebenso wichtige Rolle wie § 11 Abs. 1 GemHVO für die Planung des Haushaltsjahres. Gemäß § 27 Abs. 1 GemHVO müssen nämlich alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage erfasst und nachprüfbar vorgehalten werden. Nach diesem Grundsatz müssen alle Geschäftsvorfälle, ganz gleich wie geringwertig, sachgerecht dokumentiert werden, wenn sie die Rechnungskomponenten (Bilanz, Ergebnis- bzw. Finanzrechnung) tangieren.  Verständlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit Um eine möglichst realistische Dokumentation der Aufzeichnungen zu erhalten, müssen die Buchungen nach § 27 Abs. 2 GemHVO unter anderem richtig und geordnet vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind Scheinbuchungen oder willkürliche Buchungen zur Veränderung des Jahresergebnisses unzulässig.  Öffentlichkeit Für die Buchführung besteht eine Verpflichtung dahingehend, die Informationen für Rat und Bürger als Öffentlichkeit verfügbar zu machen und so darzustellen, dass wesentliche Informationen über die Vermögens- und Schuldenlage klar ersichtlich und verständlich sind. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 2  Aktualität Gemäß § 27 Abs. 2 GemHVO hat die Buchführung zeitgerecht zu erfolgen. Daraus lässt sich ableiten, dass bei Entstehen der Geschäftsvorfälle auch die entsprechende Buchung vorgenommen werden muss, und zwar möglichst ohne zeitlichen Verzug.  Relevanz Unter diesem Grundsatz versteht man die Tatsache, dass das kommunale Rechnungswesen große Wichtigkeit und Erheblichkeit genießt. Hierunter versteht man das Zusammenfassen aller für das Rechnungswesen wichtigen Informationen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Verständlichkeit. Zwar könnte hierin auf den ersten Blick ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vollständigkeit bestehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, da sich die Vollständigkeit auf die einzelne Buchung bezieht und die Relevanz auf das gesamte Rechnungswesen. Im Rechnungswesen ist es daher wichtig, die erheblichen Informationen zusammenzufassen, um den Überblick nicht zu verlieren. Eine Auswirkung hieraus lässt sich auch in Gestalt der Finanz- und Ergebnisrechnung erkennen. Diese enthalten auch in zusammengefasster Form alle Geschäftsvorfälle.  Stetigkeit Zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Rechnungsperioden ist es unerlässlich, ein möglichst einheitliches Buchführungs- und Bewertungssystem anzuwenden. Nur hierdurch lassen sich die unterschiedlichen Jahre hinsichtlich ihrer Entwicklung vergleichen und ermöglichen eine Prognose für die künftige Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage einer Kommune.  Recht- und Ordnungsmäßigkeit Im Jahresabschluss wird festgestellt, ob die materiellen Vorschriften in der Haushaltsausführung eingehalten worden sind. Ist dies der Fall, ist die Haushaltswirtschaft ordnungsmäßig geführt worden. Die Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Buchungen obliegt der Rechnungsprüfung nach §§ 101 ff. GO. A.2.3 Weitere Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach § 54 Abs. 1 GemHVO auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten durch geeignete Verfahren. Für die Ermittlung der Wertansätze hat die Stadt Jülich grundsätzlich die Wiederbeschaffungswerte herangezogen. Der Wiederbeschaffungszeitwert entspricht dem um Alterswertminderung reduzierten Wiederbeschaffungswert zum Stichtag. Grundlage für die Berechnung waren, sofern vorhanden, die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Waren diese nicht mehr zu ermitteln, wurden aktuelle, vergleichbare Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das Anschaffungsdatum mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes zurückindiziert. Zur Abbildung des Wertverlustes der Anlagegüter wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 3 Auf die Anwendung von besonderen Bewertungsvorschriften nach § 55 GemHVO bzw. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO wird in den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen, sofern diese dort Anwendung fanden. Wurden Gegenstände des Anlagevermögens mit Hilfe von Drittmitteln finanziert, so wurden hierfür Sonderposten gem. § 43 Abs. 5 GemHVO gebildet. Für die Sonderposten erfolgte eine Auflösung analog zum jährlichen Werteverzehr des Anlagegutes auf Grundlage der Vorgaben, die die NKF-Abschreibungstabelle macht. In Anlehnung an diese Tabelle wurde eine örtliche Abschreibungstabelle für die Stadt Jülich erstellt, die in den Fällen greift, die in jener des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen sind. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 4 B. Aggregierte Bilanz Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 Bilanzposition (Aktiva) Wert 1. 1.1 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.5.1 1.3.5.2 1.3.5.3 1.3.5.4 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten sonstige unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.2.5 2.2.3 2.3 2.4 Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Bilanzposition (Passiva) 56.587,00 € 32.381.008,79 € 5.173.724,40 € 3.326.806,70 € 3.800.041,48 € 3.948.211,94 € 57.243.957,52 € 2.441.921,42 € 42.563.691,56 € 15.872.093,84 € 9.788.112,97 € 0,00 € 45.057.494,69 € 87.848.396,57 € 228.127,79 € 556.637,41 € 2.127.193,00 € 2.364.843,67 € 1.658.342,70 € 2.580.850,50 € 20.833.598,02 € 119.830,26 € 0,00 € 266.370,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 44.130,73 € 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 3.2 3.3 3.4 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 & 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Wert 98.171.522,06 € 0,00 € 12.690.609,98 € 0,00 € 62.490.872,16 € 40.543.111,72 € 28.042,67 € 1.389.008,07 € 23.490.409,00 € 522.930,57 € 1.485.377,87 € 4.267.196,19 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 453.970,96 € 71.645.716,58 € 26.000.000,00 € 0,00 € 550.520,15 € 2.779.355,58 € 505.796,00 € 1.034.990,89 € 40.064,18 € 0,00 € 1.131.251,33 € 150.963,03 € 1.872.600,01 € 173.062,94 € 1.504.677,34 € 41.785,66 € 3.953,79 € 1.002.250,55 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 855.636,06 € 991.212,55 € 0,00 € 348.049.430,45 € Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 348.049.430,45 € 5 53%/46% Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 6 C. Anhang I. Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen mit den zum Bilanzstichtag aufgeführten Werten dargestellt. Es handelt sich dabei um die Dokumentation der Kapital- bzw. Mittelverwendung. Die Aktivseite repräsentiert folglich, wie das Kapital der Stadt Jülich angelegt ist. 1. Anlagevermögen Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Stadt Jülich genutzt zu werden (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO). Merkmale für die Dauerhaftigkeit sind, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und seine Zweckbestimmung darin besteht, dass er dem Geschäftsbetrieb dauernd (also über mehrere Jahre) dienen soll. Im Einzelnen setzt sich das Anlagevermögen zusammen aus    1.1 immateriellem Vermögen Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen. Immaterielle Vermögensgegenstände 56.587,00 € Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören alle nicht körperlichen Werte, die dem übrigen Anlagevermögen nicht zugeordnet werden können. Dabei dürfen nach der Maßgabe des § 43 Abs. 1 GemHVO nur jene immateriellen Vermögensgegenstände in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden, die entgeltlich erworben oder selbst hergestellt wurden. Eine Aufnahme in die Bilanz erfolgte daher für immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie • • • • im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen, einen immateriellen wirtschaftlichen Wert darstellen, selbständig verkehrsfähig und entgeltlich erworben worden sind. Nicht gekaufte oder selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden aus diesem Grunde nicht aktiviert. In manchen Fällen bilden immaterielle und materielle Vermögensgegenstände eine Einheit, beispielsweise bei PC-Arbeitsstationen. Hier war abzuwägen, worin die Hauptnutzungsart des Vermögensgegenstandes besteht. Aufgrund dessen wurde entschieden, die individuellen Betriebssystemlizenzen (Windows) nicht bei den immateriellen Vermögensgegenständen, sonEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 7 dern als Teil einer PC-Arbeitsstation bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzieren. Die Erfassung der Software erfolgte durch die EDV-Abteilung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Erfasst wurden nur solche Lizenzen, deren Anschaffungswert höher als 410 € ohne Umsatzsteuer lag (vgl. § 33 Abs. 4 GemHVO). Eine Bewertung der einzelnen Software-Lizenzen erfolgte auf Grundlage der Anschaffungskosten nach § 33 Abs. 2 GemHVO. Diese wurden um Abschreibungen nach § 35 GemHVO vermindert, um den Zeitwert zum Bilanzstichtag 01.01.2009 zu erhalten. Als Abschreibungsdauer wurden 10 Jahre in analoger Anwendung der Abschreibungstabelle für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt. Als weiterer Bestandteil der immateriellen Vermögensgegenstände wurde ein Wegerecht ausfindig gemacht, das der Stadt Jülich eingeräumt wurde. Es betrifft Wegeparzellen einer Privatperson. Der Zeitwert dieses Wegerechtes, welches durch die Stadt mit Urkunde vom 11.08.2000 für 75.000 DM (38.346,89 €) für die Dauer von 20 Jahren erworben wurde, beträgt zum Eröffnungsbilanzstichtag noch 22.369,02 €. 1.2 Sachanlagen Sachanlagen stellen im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen materielle Vermögensgegenstände dar. Die Gliederung erfolgt nach Maßgabe des § 41 Abs. 3 GemHVO. Die Vielzahl an Posten in der Bilanzstruktur zeugt zum einen von der Bedeutung dieses Vermögensbereiches, zum anderen aber auch vom Anspruch, mit den hier aufgeführten Bilanzposten die bedeutenden kommunalen Bereiche der Vermögensverwendung darzustellen. Die Nutzungsdauer des Sachanlagervermögens kann zeitlich begrenzt sein, wenn es einer Abnutzung und hiermit verbunden einem wirtschaftlichen Verbrauch unterliegt (z.B. Gebäude, andere Grundstücksaufbauten oder Fahrzeuge). Jedoch kann die Nutzungsdauer auch unbegrenzt sein, wie dies in der Regel beim Grund und Boden der Fall ist. Um den Ressourcenverbrauch aus Abschreibungen korrekt darstellen zu können, ist es daher auch erforderlich, die abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände wertmäßig getrennt voneinander abzubilden. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte § 41 Absatz 3 GemHVO unterteilt die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in die Kontenarten: - Grünflächen Ackerland Wald- und Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 8 Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, welche sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich befinden, waren zu erfassen, den Kontenarten zuzuordnen und zu bewerten. Für die vollständige Erfassung aller unbebauten Grundstücke wurde vom Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Düren eine Auswertung aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zugrunde gelegt , in der alle im Besitz der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke aufgeführt sind. Diese Daten wurden hier dann mit den Grundbüchern abgeglichen und in eine ExcelDatenbank überführt. Der Inhalt des automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) wird ständig mit dem beim Amtsgericht geführten Grundbuch abgeglichen. Somit kann für das ALB die grundsätzliche Richtigkeit und Vollständigkeit als gegeben unterstellt werden. Damit kann bei der hier vorliegenden Datenbank davon ausgegangen werden, dass in der Datenbank alle Grundstücke vollständig aufgeführt sind, deren Eigentümerin die Stadt Jülich ist. Bei der Erstellung der Datenbank erfolgte zusätzlich nochmals ein Abgleich zwischen Grundbuchausdruck und ALB. Die Datenbanken stellen insofern das Inventarverzeichnis zum Bilanzstichtag dar. Im Datenbestand sind allerdings auch (der Vollständigkeit halber) die bebauten Grundstücke enthalten. Zur Vermeidung einer Doppelerfassung wurden die bebauten Grundstücke in den Datenbanken jeweils gekennzeichnet. Bei den bebauten Grundstücken wurde kein Wert in die Datenbank eingestellt, sondern ein Hinweis auf das jeweilige Gutachten hinterlegt. Grundlagen für die Bewertung der unbebauten städtischen Grundstücke waren folgende Unterlagen: - Leitfaden zur Bewertung von Aktiva und Passiva für die Eröffnungsbilanz im Rahmen der Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW der Sparkasse Köln Richtwertliste des Gutachterausschusses des Kreises Düren für Grundstückswerte im Kreis Düren – Stand: 01.01.2009. Je nach ihrer Nutzungsart sind unbebaute Grundstücke unterschiedlich zu bewerten. Zur Zuordnung der jeweiligen Grundstücks(teil)flächen zu den Nutzungsarten wurden zu jedem Grundstück Karten aus dem automatisierten Liegenschaftskataster herangezogen. Die im ALB angegebenen Nutzungsarten wurden grundsätzlich anhand von Luftbildkarten überprüft. Bei nach ihrer Nutzungsart offensichtlich falsch ausgewiesenen Grundstücken wurde zur Bewertung der jeweiligen Teilflächen die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt. Welche Werte für die einzelnen Nutzungsarten zugrunde gelegt wurden, ergibt sich aus den Ausführungen bei den weiter untergliederten Bilanzpositionen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 9 1.2.1.1 Grünflächen 32.381.008,79 € Zu den Grünflächen zählen - Parkanlagen Friedhöfe Sportflächen Spielplätze Wasserflächen naturschutzwürdige Flächen sowie Unland und Ödland. Grünflächen, die der zweckmäßigen Nutzung eines unmittelbar angrenzenden bebauten Grundstücks dienen, sind bei der Bewertung des bebauten Grundstücks berücksichtigt. In den Datenbanken sind entsprechende Vermerke angebracht. Dies gilt insbesondere bei Friedhöfen, Sportplätzen, Spielplätzen sowie Verkehrsbegleitflächen (Zuordnung zu den entsprechenden Straßengrundstücken). Analog der Bewertung dieser Gemeinflächen in den Gutachten zu bebauten Grundstücken erfolgte eine Bewertung der Spielplätze und Sportplätze im beplanten Bereich mit 30% des maßgeblichen Bodenrichtwertes, im planerischen Außenbereich mit dem 2-fachen Ackerwert. Auswirkungen auf die Höhe der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz ergeben sich durch diese Vorgehensweise nicht, da bei den bebauten Grundstücken eine Wertermittlung unterteilt zwischen Grund und Boden einerseits und dem Wert der Aufbauten andererseits vorgenommen wurde. Dies gilt entsprechend für die den städtischen Straßen dienenden Grundstücken (=Grundstücke des Infrastrukturvermögens, Unterscheidung zwischen Grund und Boden sowie Straßenaufbau). Für die jeweiligen Nutzungsarten sind Bewertungsvorgaben erarbeitet worden, welche grundsätzlich Anwendung fanden: Grünanlagen und Parks im beplanten Bereich wurden mit 20% des maßgeblichen Bodenrichtwertes bewertet; im Außenbereich erfolgte eine Bewertung mit 1 € je m². Teiche, Weiher, Wasserflächen und Gewässerbegleitflächen im planerischen Innenbereich wurden mit 10% des maßgeblichen Bodenrichtwertes bewertet. Im Außenbereich erfolgte eine Bewertung mit 50% des maßgeblichen Bodenrichtwertes für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Naturschutzwürdige Flächen und Ausgleichsflächen wurden aufgrund ihrer Lage im planerischen Außenbereich grundsätzlich mit 1 € je m² bewertet. Der Aufwuchs wurde nicht gesondert bewertet, da er nicht von wesentlicher Bedeutung ist (s. S. 12 Leitfaden). Nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit wurde kein gesondertes Erfassungs- und Bewertungsverfahren angewandt. Gartenland wurde im Außenbereich mit dem zweifachen Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen bewertet, im Innenbereich mit 10% des maßgeblichen Bodenrichtwertes. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 10 Spielplätze Im Falle der Spielplätze erfolgten die Erfassung und die Bewertung anhand von 3 Kriterien: 1. 2. 3. Bewertung des Grund und Bodens Bewertung der Anlage eines Spielplatzes ohne Spielgeräte Bewertung der Spielgeräte. Bewertung des Grund und Bodens Die Bewertung von Grund und Boden der Spielplätze wurde bereits in den einzelnen Gemarkungen vorgenommen. Eine (unzulässige) Doppelerfassung an dieser Stelle unterbleibt folglich. Bewertung der Anlage eines Spielplatzes ohne Spielgeräte Ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Bewertung von Spielplätzen ist die Anlage der entsprechenden Spielplatzflächen. Zur Ermittlung eines Einheitswertes pro Quadratmeter wurden die letzten drei vollständig neu angelegten Spielplätze • • • Pattern im Dorf (395 m²) Koslar Gemeindedriesch (850 m²) sowie Koslar Schützenkaul (572 m²) zugrunde gelegt. Dieser Einheitswert wurde bei allen übrigen Spielplätzen mit der jeweiligen Größe multipliziert. Da bei den drei vorgenannten Spielplätzen die Fläche im Schnitt bei 600 m² liegt, wurde auch nur eine maximale Fläche von 600 m² bei dieser Berechnung herangezogen. Das fiktive Neubaudatum der Spielplätze wurde aus dem jeweiligen Durchschnittsdatum der auf dem jeweiligen Spielplatz befindlichen Spielgeräte ermittelt. Bewertung der Spielgeräte Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten und des Anschaffungsdatums wurde auf die Aufzeichnungen des Bauhofs zurückgegriffen, es sei denn, Rechnungen oder Vergleichswerte aus vorliegenden Rechnungen konnten herangezogen werden. In den Fällen, in denen keine Angaben zum Anschaffungsdatum vorlagen, wurde das Anschaffungsjahr aufgrund der Angaben zu den übrigen Spielgeräten des jeweiligen Spielplatzes herangezogen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 11 1.2.1.2 Ackerland 5.173.724,40 € Als Ackerland gelten die Grundstücke mit den Nutzungsarten Ackerland und Grünland. Für Ackerlandparzellen wurde der jeweilige Richtwert des Gutachterausschusses des Kreises Düren für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgewandt. Dabei wurde auf die Gemarkung abgestellt. Zum Ackerland zählen auch Ackerparzellen der rechtlich unselbständigen Pfarrer-ReutherStiftung mit einem Gesamtwert von 56.042 €. 1.2.1.3 Wald, Forsten 3.326.806,70 € Bei den Wald und Forstflächen wurde bedacht, dass grundsätzlich zwischen Grund und Boden einerseits und Aufwuchs andererseits zu differenzieren ist. Allerdings wurde von einer eigenständigen Bewertung des Aufwuchses abgesehen, da es im Stadtgebiet keine nennenswerten forstwirtschaftlich bedeutenden Flächen gibt. Durch die Bewertung mit 1,50 € je m² wurde einem Wert des Aufwuchses Rechnung getragen. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.800.041,48 € Die Nutzungsarten der Grundstückflächen ergeben sich aus den Eintragungen im ALB. Die Bewertung erfolgte in Anlehnung an den Leitfaden. Dort sind aber verschiedene Nutzungsarten nicht aufgeführt, so dass hierfür eigene Bewertungsschemata zu entwickeln waren. Dabei wurde im Wesentlichen folgendermaßen bewertet: Grabenflächen wurden im Zusammenhang mit den Straßen auch wie diese bewertet. Im Innenbereich mit 10% des Bodenrichtwertes, im Außenbereich mit 1€ je m² Wegeflächen wurden wie Straßengrundstücke bewertet. Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet wurden mit dem Richtwert des Gutachterausschusses des Kreises Düren für Gewerbelandgrundstücke bewertet. Wohnbauland wurde mit dem maßgeblichen Richtwert bewertet. Hierbei wurde auf die jeweilige Gemarkung abgestellt. Wertbeeinflussende Umstände, welche zu einer Höherbewertung führen könnten, wurden dem Vorsichtsprinzip entsprechend außer Acht gelassen. Ergeben sich aufgrund der Lage des Grundstücks wertbeeinträchtigende Umstände wurden diese mit einem entsprechenden Abschlag bei der Bewertung berücksichtigt. Bei den betroffenen Grundstücken ist in den Datenbanken ein entsprechender Hinweis hinterlegt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 12 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2 GemHVO sind bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte in der Bilanz auszuweisen. Unterschieden wird in der kommunalen Bilanz zwischen den folgenden bebauten Grundstücken:     Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. In letzterem Fall handelt es sich um einen Sammelposten für die übrigen bebauten Grundstücke. Die Zuordnung der einzelnen Gebäude zu der entsprechend untergliederten Bilanzposition erfolgte anhand des Nutzungsschwerpunktes. Begründet wird dies dadurch, dass bei einigen bebauten Grundstücken eine Mischnutzung vorliegt, sodass hier nach Schwerpunkten vorgegangen wurde. Für die Eröffnungsbilanz existiert mit § 55 Abs. 1 GemHVO zudem eine besondere Bewertungsvorschrift sowohl für die bebauten Grundstücke nach § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO als auch Gebäude für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst. Danach sollen die Werte dieser Gebäude grundsätzlich anhand des Sachwertverfahrens ermittelt und in der Regel die aktuellen Normalherstellungskosten zugrunde gelegt werden. Ausnahmsweise ist es jedoch auch zulässig, besser geeignete örtliche Grundlagen für die Wertermittlung heranzuziehen. In besonderer Form gilt dies für Gebäude oder wesentliche Gebäudeteile, die in marktvergleichender Weise genutzt werden. Bei der Stadt Jülich erfolgte die Bewertung der bebauten Grundstücke anhand des Sachwertverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO durch ein externes Architekturbüro. Vorgehensweise Zunächst wurden die Unterlagen, die bei der Stadt Jülich vorhanden waren, gesichtet, und darüber hinaus das entsprechende Grundbuch zu Rate gezogen. Anschließend erfolgten Ortsbegehungen durch das Architekturbüro. Die örtlichen Gegebenheiten wurden per Foto dokumentiert und in die Einzelgutachten für jedes Gebäude übernommen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 13 Bodenwertermittlung Im Rahmen des Sachwertverfahrens stellte das Architekturbüro zunächst die Bodenrichtwerte jedes einzelnen bebauten Grundstücks fest, indem die folgenden Informationen berücksichtigt wurden:        Lage, Entwicklungsstufe, Art der Nutzung, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Grundstücksfläche, Grundstückstiefe sowie Anzahl der Vollgeschosse. Der Bodenrichtwert wurde anschließend an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag und die wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst. Durch die separate Betrachtung von Grundstück und Gebäuden wurde dem Grundgedanken Rechnung getragen, dass Grundstücke keiner Abnutzung unterliegen und daher auch nicht abgeschrieben werden. Sachwertermittlung Grundsätzlich hat das Architekturbüro bei der Bewertung der städtischen Immobilien einen Sachwert ermittelt, was der Bewertungsgrundlage des § 55 Abs. 1 GemHVO entspricht. Eine Abweichung hiervon sieht § 55 Abs. 1 S. 3 GemHVO vor, wonach Gebäude, die „in marktvergleichender Weise genutzt werden“, nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden können. Von diesem Wahlrecht hat das Architekturbüro Gebrauch gemacht, jedoch wurden bei den betreffenden Immobilien sowohl ein Sach- als auch ein Ertragswert gebildet. Aus diesen beiden Werten wurde ein gemittelter Verkehrswert errechnet, wobei die höhere Gewichtung beim Ertragswertverfahren lag. Zur Ermittlung des Sachwertes wurde das zu betrachtende Gebäude bzw. der zu betrachtende Gebäudekomplex in weitere unterschiedliche Nutzungsarten untergliedert. Im Anschluss erfolgte die Ermittlung des Ausstattungsstandards einzelner Kostengruppen (z.B. Fenster, Sanitär, Bodenbeläge etc.) für die jeweiligen Nutzungsarten. Eine Differenzierung wurde hierbei anhand des Normalherstellungskostenverfahrens 2000 vorgenommen, die sich in die folgenden Kategorien einteilen lässt:     einfach, mittel, gehoben und stark gehoben. Auf Basis dieser Kategorien werden die Kosten in € je m² Bruttogrundfläche angegeben. Für die Ermittlung des Wertes wurde folglich der Preis je m² mit dem Faktor für den Ausstattungsstandard multipliziert und aufgrund regional- und objektspezifischer Gründe modifiziert. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 14 Aus den unterschiedlichen Gewichtungen schließlich wurden gewichtete, ausstattungsbezogene Nettoherstellungskosten je m² Bruttogrundfläche in € ermittelt. Dabei fand auch das durch das Architekturbüro ermittelte (fiktive) Baujahr entsprechende Berücksichtigung per Indizierung der Herstellungskosten. Weiterhin wurden besonders zu veranschlagende Einrichtungen sowie Baunebenkosten und Außenanlagen, teils anhand vorsichtiger prozentualer Schätzungen, mit in den Sachwert des Gebäudes übernommen. Zur weiteren Feststellung des Sachwertes wurde die Alterswertminderung eines jeden Gebäudes mit in die Berechnung einbezogen. Mit Hilfe des Ausstattungsstandards wurde eine Gewichtung der Gesamtnutzungsdauer der einzelnen Gebäudeteile vorgenommen. Anhand der prozentualen Verteilung des Ausstattungsstandards wurde die Gesamtnutzungsdauer gewichtet und angepasst. Abschließend wurden sonstige wertbeeinflussende Umstände, beispielsweise unterlassene Reparaturen oder Beschädigungen, vom Gebäudewert subtrahiert. Hieraus ergibt sich im Endeffekt ein realistischer und getreu dem Vorsichtsprinzip ermittelter Wert für jedes Gebäude. Dieser wurde noch um die entsprechenden Abschreibungen vermindert, damit der Wiederbeschaffungszeitwert zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 korrekt dargestellt werden konnte. Gebäude, die an die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH (SEG) veräußert wurden Die Bewertung der städtischen Wohnhäuser mit Hilfe des gemittelten Verkehrswertes (s.o.), die am 01.01.2011 an die SEG verkauft wurden, führte zu einer eklatanten Divergenz zwischen den Ertragswerten und den tatsächlich erzielten Verkaufswerten. Zum Bewertungsstichtag betrug der Ertragswert der Gebäude rund 3.275.400 €, während die Wohnhäuser für 1.800.000 € tatsächlich veräußert wurden. Aufgrund dessen wurde der Ertragswert für die verkauften Wohnhäuser der Stadt Jülich auf Basis der tatsächlichen Mieten ermittelt. Aus diesem Wertermittlungsverfahren ergab sich zum Bilanzstichtag ein Zeitwert von 2.286.034,86 €, der, um Abschreibungen vermindert, zum Veräußerungszeitpunkt noch bei 2.043.740,82 € lag. Kontrolle durch Gegenrechnung Um die Rechnungen des Architekturbüros zu verifizieren, wurden alle Gebäude anhand der dokumentierten Rechenwege noch einmal nachvollzogen. Hierbei kam es zwar zu kleineren Abweichungen, insgesamt waren die Rechenwege des Architekturbüros aber nicht zu beanstanden und die ermittelten Zeitwerte wurden nach Fortschreibung mit ihren Zeitwerten zum Bilanzstichtag in die Eröffnungsbilanz übernommen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 15 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.948.211,94 € Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.1 GemHVO sind Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Bilanz auszuweisen. Unter diesen Bilanzposten fallen sämtliche bebaute Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dazu zählen Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sondereinrichtungen. Die Stadt Jülich verfügt über keine Sondereinrichtungen, die nachfolgenden bebauten Grundstücke sind allerdings in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.1 zu bilanzieren:       Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe“, Bertastraße 2, Jülich, Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Buchenweg 19, Jülich, Kindertageseinrichtung „Unterm Regenbogen“, Crombachstraße 1, Koslar, Kindertageseinrichtung „Rappellkiste“, Matthiasplatz, Lich-Steinstraß, integrative Kindertageseinrichtung „Purzelbaum“ (ehemalige Schule), Kapellenstraße 4, Broich, Kindertageseinrichtung „Grünschnäbel“, St.-Mauri-Straße 1, Bourheim. Das ehemalige städtische Jugendheim auf der Münstereifeler Straße befand sich zum Eröffnungsbilanzstichtag nicht mehr im Eigentum der Stadt Jülich, sodass es auch nicht mehr zu bilanzieren war. 1.2.2.2 Schulen 57.243.957,52 € Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.2 GemHVO sind Schulen in der Bilanz auszuweisen. Hier werden sämtliche Schulformen ausgewiesen. Dazu zählen Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsschulen und sonderpädagogische Schuleinrichtungen. Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.2 zu bilanzieren sind:        GGS Nord der Stadt Jülich mit Sporthallen, Berliner Straße, Jülich, GSG Ost der Stadt Jülich mit Lehrschwimmbecken, Turnhalle und Erweiterung, Romleweierweg, Welldorf, GGS Süd der Stadt Jülich mit Turnhalle und Erweiterung, Karl-Theodor-Straße, Jülich, GGS West der Stadt Jülich mit Turnhalle und Lehrschwimmbecken, Lobsgasse 22, Koslar, Katholische Grundschule der Stadt Jülich sowie Gemeinschaftshauptschule der Stadt Jülich (Schulzentrum) mit Sporthalle, Linnicher Straße 67, Jülich, Realschule der Stadt Jülich mit Turnhalle und Wohnung, Am Aachener Tor, Jülich, Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich (Westgebäude) mit Sporthalle und Erweiterungsbau Probst-Bechte-Platz, Düsseldorfer Straße 39, Jülich, Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 16   Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich (Eigentümer Land) mit Sporthalle, In der Zitadelle, Jülich und Ehemalige Schirmerschule für Lernbehinderte der Stadt Jülich, Düsseldorfer Straße, Jülich. Die übrigen Gymnasien auf dem Stadtgebiet befinden sich in privater Trägerschaft und werden dementsprechend nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. 1.2.2.3 Wohnbauten 2.441.921,42 € Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.3 GemHVO sind Wohnbauten in der Bilanz auszuweisen. Dadurch, dass der Begriff „Wohnbauten“ weitgehend gewählt ist, sind unter diesen Bilanzposten sämtliche bebaute Grundstücke auszuweisen, die dem Zweck des Wohnens dienen. Daher werden neben den eigentlichen Mietwohngebäuden auch Unterkünfte für Obdachlose und Asylbewerber sowie Übergangswohnheime an dieser Stelle bilanziert. Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.3 zu bilanzieren sind:      Wohnhaus, Probst-Bechte-Platz 2, Jülich, Wohnhaus, Kirchberger Straße 1, Jülich, Asylbewerber-Wohnheim, Altenburger Straße 27 g, Selgersdorf, Asylbewerber-Wohnheim, Welldorfer Straße 124, Güsten und Übergangswohnheim, Oststraße 6, Jülich. Die Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose wird unter der Bilanzposition 1.2.2.4 ausgewiesen, da es sich hierbei um einen Gebäudeteil der Feuerwache Lorsbecker Straße handelt, der untrennbar mit dem Hauptgebäude verbunden ist. Daher erfolgt der Ausweis als Sachgesamtheit. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 42.563.691,56 € Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.4 GemHVO sind sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude in der Bilanz auszuweisen. Bei diesem Bilanzposten handelt es sich um eine Sammelposition für all jene bebauten Grundstücke, die den anderen Untergliederungen der bebauten Grundstücke nicht zuzuordnen sind. Hierzu zählen insbesondere Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Feuerwachen, Theater oder Kulturhäuser sowie Gewerbegrundstücke, sofern diese bebaut sind. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 17 Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.4 zu bilanzieren sind:                                               Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Jülich, Verwaltungsgebäude (Neues Rathaus Nebengebäude), Kartäuserstraße 2, Jülich, Altes Rathaus, Marktplatz 1, Jülich, Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Alte Dorfstraße 45, Broich, Feuerwehrgerätehaus, Altenburger Straße 51, Selgersdorf, Feuerwehrgerätehaus, Am Nösserkamp, Mersch, Feuerwehrgerätehaus, Auf der Heide 1, Welldorf, Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Jägergasse 6, Barmen, Feuerwehrgerätehaus mit Mehrzweckgebäude, Justinastraße, Güsten, Feuerwehrgerätehaus/Hauptwache, Lorsbecker Straße 2, Jülich, Feuerwehrgerätehaus mit Bürgerhalle, Matthiasplatz 10, Lich-Steinstraß, Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Rathausstraße 16, Koslar, Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Teichstraße 22, Kirchberg, Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Zur Burg 2, Bourheim, Musikschule, Schirmerstraße, Jülich, Sport- und Umkleidegebäude, Stetternicher Straße, Jülich, Gerätehaus mit Sportplatz, Süsskindweg, Jülich, Sportheim mit Sportplatz, Hambacher Weg, Selgersdorf, Sport- und Jugendheim mit Sportplatz, Friedensstraße, Koslar, Sportjugendheim und Schützenhalle, Güstener Straße, Welldorf, Karl-Knipprath-Stadion mit Umkleide- und Wohngebäude, Rurauenstraße, Jülich, Sportheim mit Sportplatz, Stetternich, Bürgerhalle und Umkleidekabine mit Sportplatz, Broichstraße, Broich, Sport- und Vereinsheim mit Sportplatz, Adenauerstraße, Bourheim, Sportplatz, Im Reinfeld und An der Rur, Kirchberg, Sportplatz, Am Nösserkamp, Mersch, DLRG-Station, Container am Barmener Badesee, Barmen, Tiefgarage „Zitadelle“, Schloßstraße, Jülich, Trinkhalle am Schwanenteich, Bahnhofstraße, Jülich, Wartehalle mit Kiosk, Walramplatz, Jülich, Kiosk mit Toilettenanlagen, Schlossplatz, Jülich, Eingangsgebäude/Friedhof, Friedhofstraße, Koslar, Leichenhalle, Haubourdinstraße, Jülich, Leichenhalle, Kirchgracht, Barmen, Leichenhalle, Broich, Leichenhalle, Lohbergweg, Kirchberg, Leichenhalle, Friedhofstraße, Koslar, Leichenhalle, Schulstraße, Welldorf, Leichenhalle, Schwarzer Weg, Mersch, Leichenhalle, Serrester Kirchweg, Güsten, Leichenhalle, St.-Mauri-Straße, Bourheim, Leichenhalle, Selgersdorf, Leichenhalle, Wendelinusstraße, Stetternich, Stadthalle mit Kneipe, Kegelbahn und zwei Wohnungen, Düsseldorfer Straße 42, Jülich, Mehrzweckgebäude, Turnhalle und Wohnhaus, Geschwister-Scholl-Straße, Stetternich, Schützenhalle, Herrenstraße, Barmen, Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 18                Mehrzweckgebäude, Seestraße, Barmen, Bürgerhaus, Merzenhausen, Mehrzweckgebäude mit Anbau und Wohnung, Kreuzstraße 29, Pattern, Vereinsheim (Portugiesischer Kulturverein), Rochusstraße, Jülich, ehemalige Volksschule mit Wohnung, Schindberg 12, Kirchberg, Mehrzweckgebäude, Van-Gils-Straße, Altenburg, Bürgersaal, Teichstraße 32, Kirchberg, Vereinsgebäude, Am Nösserkamp, Mersch, Kulturhaus mit Stadtbücherei, Kleine Rur-/Schützenstraße, Jülich, Bauhof, Steffensrott, Koslar, Bauhof (Abwasser), Steffensrott, Koslar, Mehrzweckgebäude ehemaliger Bahnhof (KUBA), Bahnhofstraße, Jülich, ehemaliger Bauhof/Feuerwehrhaus, Lindenplatz, Barmen, Hexenturm, Kleine Rurstraße, Jülich und Altes Feuerwehrhaus, Am Driesch 2, Mersch. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 19 1.2.3 Infrastrukturvermögen Haushaltsrechtlich werden unter Infrastrukturvermögen die öffentlichen Einrichtungen zusammengefasst, die im engeren Sinne eine Grundvoraussetzung für das Leben in einer Kommune bilden. Der Bilanzposten gliedert sich aus diesem Grund in Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Im Einzelnen umfasst das Infrastrukturvermögen gemäß § 41 Abs. 3 Zi. 1.2.3 GemHVO die folgenden Bilanzpositionen:       Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens. Die Positionen werden im Folgenden jeweils einzeln mit Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren betrachtet. 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 15.872.093,84 € In den Datenbanken sind auch die Straßen- und Wegegrundstücke enthalten. Um einen separaten Datenbankaufbau und unnötige Doppelerfassungen zu vermeiden, erfolgte eine Bewertung der Grundstücke in den Datenbanken der unbebauten Grundstücke. Durch die Kennzeichnung mit der entsprechenden Bilanzpositionsnummer lassen sich die Grundstücke des Infrastrukturvermögens jederzeit einfach aus dem Gesamtbestand filtern. Grundsätzlich wurde zur Bewertung der vom oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichte gebietstypische Bodenrichtwert für Grundstücke in mittlerer Lage zugrunde gelegt. Dieser beträgt 90 € je m². Grundstücke des Infrastrukturvermögens im planerischen Innenbereich wurden mit 10% des maßgeblichen gebietstypischen Bodenrichtwertes bewertet. Im Außenbereich wurde 1 € je m² angesetzt. Dieses Vorgehen deckt sich mit der gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 2 GemHVO, die im Falle des Infrastrukturvermögens besondere Bewertungsvorschriften enthält. Bei Grundstücken, die teilweise im Innenbereich und Außenbereich liegen, wurden entsprechende Teilflächen ausgemessen und bewertet. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 20 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 9.788.112,97 € Zu dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ gehören beispielsweise die Brücken und Tunnel für die Nutzung von Fußgängern, Eisenbahnen oder Straßen. Die Abwasserröhren der Stadtentwässerung stellen keinen Tunnel dar und wurden unter dem Bilanzposten „Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen“ ausgewiesen. Die Stadt Jülich ist unter anderem Eigentümerin von Brücken. Tunnel sind auf dem Stadtgebiet in der Form vorhanden, dass entlang der Rur zwei Radwegtunnel existieren, die bilanziell ebenfalls erfasst wurden. Für die Bewertung der Tunnel wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. Diese wurden zunächst mit Hilfe von Indizes auf den Wert zum Bilanzstichtag hochgerechnet, gleichzeitig entsprechend der Nutzungsdauer auf den Zeitwert zum Stichtag der Eröffnungsbilanz in ihrem Wert vermindert. Zu den Brücken zählen die Bauwerke als solche sowie der Grund und Boden. Als Grundstücksfläche gilt dabei die für die Widerlager und Stützpfeiler benötigte Fläche. Grundstücke oder Grundstücksteile, die von einer Brücke überspannt werden, zählen nicht zum Grund und Boden der Brückenbauwerke. Der Wert für den Grund und Boden wurde nach den gleichen Vorgaben wie bei den Straßen ermittelt. Er beträgt 10 % des Wertes der umliegenden Grundstücke, mindestens jedoch 1 € pro Quadratmeter (vgl. § 55 Abs. 2 GemHVO). Die Grundstücke der Brücken sind in den angrenzenden Parzellen enthalten. Auf eine Ausweisung als eigenständiges Anlagegut wurde bei der Stadt Jülich verzichtet, da die Grundstücksflächen • • • • hätten aufgemessen werden müssen, nur eine geringe Fläche ausmachen (auch wertmäßig), in gleicher Weise wie Straßenflächen zu bewerten gewesen wären und bereits in den Gemeindestraßenflächen ohnehin als Teil der Straßen enthalten sind. Erfassung der Brückenbauwerke Die Erfassung erfolgte auf Grundlage der Brückenbücher des Tiefbauamtes der Stadt Jülich. Dabei wurden die laufenden Nummern übernommen. Die entstandenen Lücken sind dadurch zu erklären, dass zwar alle Brücken auf dem Stadtgebiet erfasst werden. Jedoch sind manche Bauwerke abgerissen oder veräußert worden bzw. die Stadt Jülich war oder ist erst gar nicht Baulastträgerin. Eine Neuvergabe einer alten Nummer erfolgt nicht. Vor Ort wurden die Brücken von einem mit der Bewertung betrauten Ingenieurbüro in Augenschein genommen und mit den Brückenbüchern verglichen, sodass eine Vollständigkeit in der Liste sichergestellt werden konnte. Bewertung der Brückenbauwerke Die Bewertung wurde bauwerksbezogen vorgenommen. Sie erfolgte mit Hilfe von für die Stadt Jülich gebildeten Mittelwerten durch das Ingenieurbüro. Diese Vorgehensweise war nötig, da gerade für die älteren Bauwerke kaum noch Anschaffungskosten ermittelt werden konnten. Allerdings kann zumindest das Herstellungsjahr einer Brücke anhand der Beschaffenheit, Bauart sowie der verwendeten Materialien durch einen Fachmann realistisch geEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 21 schätzt werden. Grundlage für die Bildung der Mittelwerte war ein Projekt, das das Ingenieurbüro federführend betreut hat. Es wurden mehrere Brücken entlang des Kölner Rheinkanals mit tatsächlichen Anschaffungswerten berücksichtigt und anschließend hieraus Mittelwerte pro Quadratmeter Brückenfläche gebildet. Die Brückenfläche wird nach DIN 1066 bestimmt. Sie bemisst sich aus dem Produkt der Breite zwischen den Geländern und der Stützweite des Brückenbauwerks. Aufgrund dessen unterscheidet sich diese Fläche von der üblichen Flächenberechnung (Länge x Breite). Es erschien dabei sinnvoll, drei verschiedene Größen- bzw. Typklassen zu bilden, denen unterschiedliche Mittelwerte zugrunde liegen. Die Unterteilung erfolgte in die Klassen „60t, 45t und 30t“, „12t, 9t, 6t, Fuß und Stahl“ sowie „Holz“. Für ein Bauwerk konnten auch tatsächliche Anschaffungskosten zugrunde gelegt werden. Hierbei handelt es sich um die Brücke in der Borsigstraße, die im Jahre 2007 durch die Dürener Kreisbahn in Auftrag gegeben wurde. Die Stadt Jülich hat die anteiligen Kosten der Brücke getragen, welche dann als Anschaffungskosten in die Berechnung eingeflossen sind. Für die Stadt Jülich wurden schließlich durch das Ingenieurbüro eigene Mittelwerte aufgestellt. Hierzu wurden Einheitswerte der Ingenieurfirma von 12 Brücken und Einheitswerte der Bauwerke Jülichs ausgehend von 2 Brücken nach folgender Rechenmethode gebildet: Einheitswerte Ingenieurbüro * 12 Brücken + Einheitswerte Jülich * 2 Brücken 14 Brücken insgesamt Die Einheitswertbildung für Holzbrücken erfolgte auf der Grundlage von drei Brücken (zwei Einheitswerte des Ingenieurbüros sowie eine Jülicher Brücke) nach derselben Berechnung wie oben. Da sich die gebildeten Einheitswerte auf aktuelle Anschaffungskosten beziehen, mussten diese noch auf die geschätzten Baujahre der einzelnen Brücken indiziert werden. Als Hilfsmittel diente der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. Da dieser jedoch nur bis 1958 zurückreicht und die ältesten Bauwerke bereits 1949 errichtet worden waren, musste eine Art Hilfsindex aufgestellt werden. Als Behelf kann dabei auf den Index 1913 für Versicherungswerte („Friedensneubauwerte“) zurückgegriffen werden. Zwar liegt dieser Index nur für Wohngebäude vor, doch die Unterschiede zu anderen Gebäudetypen sind vernachlässigbar gering. Für die Rückindizierung mit dem Index 1913 wird der NHK-2000-Ersatzwert (Nettoherstellkosten für das Jahr 2000) in €/m² durch den Wert des Index 1913 für das Jahr 2000 dividiert und mit dem Index-1913-Wert für das Baujahr (beispielsweise 1953) multipliziert. Grundlage war ein Gebäudetyp nach NHK-2000, der von der Form und Beschaffenheit einer Brücke am nächsten kam. Gewählt wurde schließlich Typ 29 in der einfachen Ausführung (analog Tiefgarage). Das Ergebnis wurde in Verhältnis zum Ausgangswert gesetzt, sodass sich hier ein prozentualer Indexwert herleiten ließ. Die neu gebildeten Indexwerte wurden den übrigen hinzugefügt, sodass für jedes Jahr ab 1949 eine Rückindizierung der Anschaffungskosten möglich war. Die nach DIN 1066 berechnete Brückenfläche wurde mit dem jeweiligen Einheitswert für die einzelne Typklasse multipliziert und das Ergebnis schließlich mit dem Indexwert multipliziert, sodass letztendlich ein indizierter Anschaffungswert für jede einzelne Brücke berechnet werden konnte. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 22 Da es sich bei den Brücken ebenfalls um Vermögensgegenstände handelt, deren Nutzung einer zeitlichen Begrenzung unterliegt, sind für diese nach Maßgabe des § 35 GemHVO Abschreibungen vorzunehmen. Als Nutzungsdauern wurden für die Holzbrücken 40 Jahre und für die übrigen Bauwerke 80 Jahre in Absprache mit dem Tiefbauamt festgelegt. Diese Nutzungsdauern liegen innerhalb der vom Innenministerium in der „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ festgelegten Zeitspanne für Brückenbauwerke. Aufgrund der Unterschiede in den Materialien erscheint eine solche Differenzierung sinnvoll. Zur Ermittlung des Zeitwertes wurden die Wiederbeschaffungszeitwerte der Brücken durch die Nutzungsdauer dividiert und die Abschreibungen jahres- bzw. im Anschaffungsjahr monatsgenau verrechnet. Hierdurch ergibt sich letztlich der Zeitwert jeder einzelnen Brücke zum 01.01.2009, der in die Eröffnungsbilanz eingestellt wurde. 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0€ Das wirtschaftliche Eigentum dieser Vermögensgegenstände liegt in der Regel bei kommunalen Gesellschaften. Sofern das wirtschaftliche Eigentum für diesen Bilanzposten zum Bilanzstichtag aber bei der Kommune liegt, hat sie dieses Vermögen in der kommunalen Bilanz auszuweisen. Vermögensgegenstände dieser Bilanzposition sind das Streckennetz sowie sämtliche zu dessen Betrieb dienenden Anlagen der Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen. Zu den Gleisanlagen gehören die Gleiskörper und die Weichen. Den Gleiskörper umfassen Schienenstränge, Schwellen, Schotter, Schallschutz und sonstige Materialien, die zur Nutzung der Gleisanlagen benötigt werden. Zur Streckenausrüstung zählen beispielsweise Fahr/Oberleitungen sowie die Stromversorgungsanlagen einschließlich deren Zwecken dienende Zusatzkomponenten. Die Sicherheitsanlagen umfassen neben Signal-, Brandmelde- und Funkanlagen sämtliche Zugsicherungsanlagen, die zum Beispiel Fahrwege einstellen und sichern, den Führern von Schienenfahrzeugen Anweisungen über die Fahrweise übermitteln und diese technisch überwachen. Über solche Vermögensgegenstände verfügt die Stadt Jülich nicht. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 23 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 45.057.494,69 € Die Bewertung der Entwässerungsanlagen erfolgte gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO auf Grundlage der Daten der Gebührenbedarfsberechnung. Die Bewertung gliedert sich in die Bereiche - Kanalnetz, Kläranlagen und Sonderbauwerke. Die Dateien für das Kanalnetz und die Sonderbauwerke basieren auf Wertermittlungen, die das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer im November 2003 erstellt hat. Diese Ermittlungen wurden von hier um die auf der Grundlage der vom Fachamt mitgeteilten fertig gestellten Maßnahmen jährlich fortgeschrieben. Neu hinzugekommene Anlagen wurden ergänzt, weggefallene Anlagen (insbesondere durch Übertragung an den WVER) wurden „auf Null gesetzt“. Für die Kläranlagen wurde eine solche Wertermittlung durch das Büro nicht erstellt, da beabsichtigt war, diese Anlagen kurzfristig aufzugeben. Bei den Kläranlagen in Koslar und Altenburg ist dies auch geschehen. Die Kläranlagen in den Stadtteilen Güsten und Pattern wurden dagegen erst im Lauf des Jahres 2010 stillgelegt und waren daher noch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Die ursprüngliche Ermittlung des Büros beinhaltete u.a. den Anschaffungswert, den Wiederbeschaffungszeitwert zum 31.12.2003 und den Restwert auf der Basis des Anschaffungswertes. Als Anschaffungswert sind reale Werte angesetzt, soweit diese bekannt waren. Wo keine Anschaffungswerte vorlagen, wurden die Anschaffungswerte durch Indizierung berechnet. Die Indexwerte sind den vierteljährlich erscheinenden Publikationen des Statistischen Bundesamtes für den Neubau sonstiger Bauwerke entnommen. Für die Kläranlagen erfolgte die Ermittlung der Herstellungskosten aufgrund eigener Recherchen anhand der Haushaltsüberwachungslisten. Die Hochrechnung auf den Wiederbeschaffungszeitwert erfolgte ebenfalls anhand der Indexwerte des Statistischen Bundesamtes. Der für die Eröffnungsbilanz maßgebliche Restwert nach Wiederbeschaffungszeitwert (= Restbuchwert) wurde wie folgt ermittelt: Auf der Grundlage der Indexwerte aus der Gebührenbedarfsberechnung aus dem dritten Quartal 2008 wurden Wiederbeschaffungszeitwerte zum 31.12.2008 ermittelt. Zur Ermittlung des Restwertes zum 31.12.2008 wurde ein Wert angesetzt, der sich aus dem Verhältnis des Wiederbeschaffungszeitwertes zur verbleibenden Restnutzungsdauer und zur Gesamtnutzungsdauer ergibt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 24 Beispiel: Anlage X Wiederschaffungszeitwert 31.12.2008 Gesamtnutzungsdauer Restnutuzungsdauer Restbuchwert = 100.000 € / 50 Jahre * 15 Jahre = = = 100.000,00 € 50 Jahre 15 Jahre = 30.000,00 € Das Abzugskapital (Beiträge und Zuschüsse) wurde in 1986 aus den Akten des Bauverwaltungsamtes ermittelt. Die Fortschreibung für die Jahre 1987 ff. erfolgte auf der Grundlage der Haushaltsüberwachungslisten. Bei den Beiträgen handelt es sich um die Kanalanschlussbeiträge und die Erschließungsbeiträge für den Bereich „Entwässerung“. Beiträge aus dem Straßenbau oder Kostenersatz für Hausanschlüsse sind nicht enthalten. Die Beiträge werden in der Regel straßenbezogen ausgewiesen und sind entsprechend der Kosten der einzelnen Haltung auch straßenbezogen ausgewiesen. Wurden Beiträge für Baugebiete insgesamt vereinnahmt, sind diese ebenfalls entsprechend der Kosten der Haltungen auf die Straßen des Baugebietes verteilt. Gleiches gilt auch für die Zuschüsse. Eine Ausnahme bildet die Abwasser-Investitionspauschale, die in den Jahren von 1993 bis 2011 vom Land gezahlt wurde. Entsprechend dem Begriff „Pauschale“ wurde diese Zuweisung nicht maßnahmebezogen ausgezahlt, sondern errechnete sich aus der Kombination eines Flächen- und Einwohnerschlüssels. Die Pauschalen wurden im Jahre des Zahlungseingangs größeren in diesem Jahr aktivierten Maßnahmen zugewiesen. Zur Ermittlung des Wertes für den Sonderposten sind die Beiträge und Zuschüsse zunächst entsprechend dem Anlagegut auf den Wert zum Bilanzstichtag zu indexieren, dann ertragswirksam nach Maßgabe des § 43 Abs. 5 GemHVO aufzulösen und mit ihrem Stand zum 31.12.2008 zu bilanzieren. Die Aufstellungen beinhalten sämtliche zum 31.12.2008 in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen und vereinnahmten Beiträge und Zuschüsse. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 25 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 87.848.396,57 € Allgemeines Zu dem o.g. Bilanzposten zählen jene baulichen Anlagen der öffentlichen Wegeflächen, deren Nutzung für den öffentlichen Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern errichtet werden. Sämtliche zur Verkehrsführung und –steuerung dienenden Einrichtungen stellen Verkehrslenkungsanlagen dar. Beispielsweise können dies Schilder, Ampeln und Parkleitsysteme einschließlich deren Betriebskomponenten sein. Grundlage für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist die Erfassung und Bewertung des Straßenanlagevermögens der Stadt Jülich auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte. Grundlagenermittlung Zunächst wurde das Straßenverzeichnis durch das Ingenieurbüro, das die Bewertung vorgenommen hat, übernommen und verschiedene Unterlagen der Straßenplanung wurden gesichtet. Das zu erfassende Straßennetz wurde in eine Datenbank übernommen. Hierzu wurden die im Eigentum der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke mit öffentlichen Straßen selektiert und das gesamte Stadtgebiet in Quadranten eingeteilt. Die Verkehrsknotenpunkte wurden in jedem Quadranten durchnummeriert, wodurch eine eindeutige Zuordnung der örtlichen Aufnahme ermöglicht wurde. Weiterhin erfolgte eine Teilabschnittsbildung unter Berücksichtigung von Zustands-, Material- oder Querschnittsänderungen. Diese Teilabschnitte wurden durch die Angabe der Stationierung (Anfangs- und Endkilometer) eindeutig definiert. Die Teilabschnitte stellen dabei die kleinste Einheit der Vermögensbewertung dar. Bestandserfassung Die Erfassung des Straßenbestandes erfolgte im Rahmen von Ortsbegehungen. Dabei wurden die folgenden Daten ermittelt:      Oberfläche getrennt nach Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Nebenanlagen und Straßenbegleitgrün, Flächen der Straßeneinbauten, Stationierung sowie die Breiten der einzelnen Straßenbestandteile, Straßeneinrichtungsgegenstände (mit Zuordnung zu den jeweiligen Teilabschnitten): Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen, Anzahl der StVO-Zeichen und Anzahl der Lichtzeichenanlagen und fotografische Dokumentation. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 26 Zustandserfassung Die Zustandserfassung erfolgte aufgrund des Arbeitspapiers Nr. 9, Reihe K der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Erfasst wurden die folgenden Merkmale:         Risse, Netzrisse, Ausmagerungen, Ausbrüche, Unebenheiten, Spurrinnen, Splittverlust sowie Flickstellen. Die Ergebnisse der Zustandserfassung wurden anschließend in den Skizzenblättern und den Übersichtsplänen gemeinsam mit den Fotos dokumentiert. Zustandsbewertung Die Bewertung des Zustandes erfolgte gemäß Arbeitspapier Nr. 9, Reihe A, Abschnitt A1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss Systematik der Straßenerhaltung. Die aus der Zustandserfassung vorliegenden Größen wurden hierzu in Zustandswerte umgewandelt. Aus diesen Zustandswerten wurden wiederum verschiedene Teilzielwerte und im Ergebnis ein Gesamtwert gebildet. Die Restnutzungsdauer kann dabei nicht direkt aus den errechneten Gebrauchs- und Substanzwerten abgeleitet werden, sondern musste unter Berücksichtigung der Mängelklassen und Zustandsverlaufsfunktionen bestimmt werden. Eine Kombination aus Ansatz von Restnutzungsdauer und Wertabschlag wurde hier dem Zustand der unterschiedlichen Schichten am ehesten gerecht. Vermögensbewertung Aus den berechneten Teilzielwerten wurde unter Berücksichtigung von Herstellungs- oder Sanierungsjahr die Restnutzungsdauer abgeleitet. Die Berechnung der Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgte anhand des berechneten Wiederbeschaffungswertes und der ermittelten Restnutzungsdauer im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer. Einheitspreise Die für die Vermögensbewertung zugrunde gelegten Einheitspreise wurden als Mittelwert anhand der nachstehend aufgeführten 9 repräsentativen Baumaßnahmen aus dem Stadtgebiet Jülich aus den Jahren 1973 bis 2004 ermittelt:     Ausbau der B1 – Ortsdurchfahrt Mersch – Ortslage Mersch (Maßnahme 10.990), Straßenbau – Neubau Wirtschaftsweg – Ortslage Kirchberg (Maßnahme 20.383), Ausbau der Jülichstraße – Merscher Weg und K8 – Ortslage Welldorf (Maßnahme 19.351), Ausbau der K 37 – Ortsdurchfahrt Güsten – Ortslage Güsten (Maßnahme 16.956), Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 27      Straßenbau – Theodor-Heuss-Straße – Ortslage Koslar (Maßnahme 14.706), Straßenbau – An der Maar – Ortslage Bourheim (Maßnahme 18.098), Neubau Westring 3. BA – östlich der Rur – Jülich (Maßnahme 12.616), Straßenbau – Selgersdorf 3. BA – Ortslage Selgersdorf (Maßnahme 09.177), Erschließungsgebiet BP 95 – An der Elle – Jülich (Maßnahme 20.777). Die Einheitspreise der einzelnen Baumaßnahmen wurden anhand der Baupreisindizes für das jeweilige Baujahr auf das IV. Quartal 2008 (Bilanzstichtag 31.12.2008)) umgerechnet. Aus der Summe der auf diese Weise angeglichenen Einheitspreise wurden die der Vermögensbewertung zugrunde liegenden Einheitspreise als Mittelwert gebildet. Die Nebenkosten der Bauausführung (Planung, Genehmigungen etc.) wurden mit 10% angesetzt, die Kosten für die Baustelleneinrichtung wurden mit 4,79% anhand der ausgewerteten Baumaßnahmen errechnet. Die Mehrwertsteuer wurde hierbei mit 19% in die Einheitspreise einbezogen. Fahrbahn Die Fahrbahnen wurden in Anlehnung an die RStO 01 in die Bauklassen A bis D unterteilt. Die Wirtschaftswege wurden in die Bauklassen E und F unterteilt. Die Zuordnung der Straßen zu der jeweiligen Bauklasse wurde durch das zuständige Fachamt vorgenommen. Für die Vermögensbewertung und die Abschreibung der Fahrbahn wurden Deckschicht und Tragschicht zusammengefasst. Dabei wurden für die Fahrbahnoberflächen folgende Materialien unterschieden:      Asphalt, Pflaster, Beton, Schotter, unbefestigt. Nebenflächen Für die Nebenflächen wurden folgende Materialien unterschieden:        Asphalt, Pflaster, Gehwegplatten, Begleitgrün, Schotter, Beton, Rasengitter. Die Bordsteine wurden den befestigten Nebenflächen zugeordnet. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 28 Sonstiges StVO-Zeichen wurden separat in der Kategorie „Sonstiges“ getrennt von Fahrbahnen und Nebenflächen ausgewiesen. Die Anzahl der Verkehrszeichen wurde jeweils einem ganzen Straßenzug zugewiesen. Als Gesamtnutzungsdauer für Verkehrszeichen wurden 30 Jahre angesetzt. Die Restnutzungsdauer der Verkehrszeichen errechnet sich aus dem Mittelwert der Gesamtrestnutzung des zugehörigen Straßenzuges. Die Straßenbeleuchtungs- und Lichtzeichensignalanlagen wurden durch das Ingenieurbüro nur von der reinen Anzahl her erfasst und dort nicht in der Wertermittlung berücksichtigt. Eine Wertermittlung der Straßenbeleuchtung und Lichtzeichensignalanlagen erfolgte vielmehr separat. Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte zum Bilanzstichtag Um das Straßenvermögen der Stadt Jülich wertmäßig genau zum Bilanzstichtag beziffern zu können, mussten die oben ermittelten Werte noch auf den 01.01.2009 fortgeschrieben werden, da in der Zwischenzeit noch Aufwendungen für Abnutzung zu berücksichtigen waren. Die bei der Vermögensbewertung errechneten Wiederbeschaffungswerte wurden mit Hilfe der vorher festgelegten Restnutzungsdauer in ihren Werten angepasst und entsprechend vermindert. Bewertung der Verkehrslenkungsanlagen Die Aufstellung bzw. Erfassung der Ampelanlagen einschließlich ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahre erfolgte durch das Tiefbauamt der Stadt Jülich. Als Werte wurden Angaben zum Neubau entsprechender Anlagen zugrunde gelegt, die bei einer externen Firma abgefragt wurden. Da es sich bei diesen Werten um aktuelle (Stand 2012) handelte, wurden diese indiziert und der korrekte Wert für das entsprechende Jahr berechnet. Dadurch konnten für die Eröffnungsbilanz realistische Zeitwerte ermittelt werden. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 29 1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 228.127,79 € Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens im Sinne des § 41 Abs. 3 Zi. 1.2.3.6 GemHVO zählen für den Verkehr bestimmte Bauwerke, die nicht konkret einer anderen Grundstücksnutzung zugeordnet sind. Dies trifft auf die Buswartehallen im Stadtgebiet Jülich zu. Insgesamt verfügt die Stadt Jülich über 86 Buswartehallen, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Hierbei handelt es sich um gemauerte Wartehallen, solche mit Glaselementen oder Blechbauten. Erfasst und durch Fotos dokumentiert wurden die Wartehallen durch den Bauhof. Dieser gab auch eine Einschätzung bezüglich der zu erwartenden Restnutzungsdauer der einzelnen Objekte. Da sich eine tatsächliche Feststellung der jeweiligen Baujahre im Einzelfall äußerst schwierig gestaltet, wurden für die Buswartehallen fiktive Baujahre angesetzt. Zur Bewertung nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 GemHVO wurden auf der Grundlage von Messzahlen für Bauleistungspreise, die das Statistische Bundesamt vierteljährlich herausgibt, Preisindizes gebildet. Da die Buswartehallen aus unterschiedlichen Konstruktionen bestehen, wurde aus den Indexwerten für Stahlfachwerk, Stahlskelettkonstruktion, Ganzglaskonstruktion und Stahlbauarbeiten zunächst ein Mittelwert gebildet. Zusätzlich wurde eine Gewichtung gewählt, die sich an der Ausstattung bzw. Beschaffenheit einer Buswartehalle orientiert. Dabei wurde Rücksicht darauf genommen, dass eine Wartehalle in Massivbauweise andere Herstellungskosten als eine mit Glaselementen aufruft. Die Anschaffungskosten wurden mittels Indizierung auf die Baujahre zurückgerechnet. Ausgangspunkt hierzu waren tatsächliche Herstellungskosten aus den Jahren 2010 und 1999. Der Wert des Jahres 2010 wurde durch jenen aus dem Jahre 1999 dividiert und aus dem Quotienten die elfte Wurzel gezogen und anschließend auf 2005 und 2010 hochgerechnet, um den Wertunterschied zu verifizieren. Durch Multiplikation mit den jeweiligen Jahresindizes wurden ausgehend von den Werten 1999 und 2010 jahresbezogene Preise ermittelt. Aus diesen beiden Preisen wurde ein Mittelwert gebildet, der den Ausgangspunkt für die jeweiligen Herstellungskosten eines Jahres darstellt. Multipliziert mit der o.a. Gewichtung wurden bauwerksbezogen Herstellungskosten berechnet. Für die unterschiedlichen Werkstoffe wurden verschiedene Nutzungsdauern festgelegt. Diese orientieren sich an den Nutzungsdauern, die das Land Rheinland-Pfalz verwendet, da in Nordrhein-Westfalen entsprechende Zeitspannen fehlen. Bei Buswartehallen in Massivbauweise wurde eine Nutzungsdauer von 50 Jahren gewählt und für die übrigen 30 Jahre. Mit Hilfe der Nutzungsdauern wurde zum 31.12.2008 ein entsprechender Restwert auf der Basis linearer Abschreibung berechnet (vgl. § 35 Abs. 1 GemHVO), der in die Eröffnungsbilanz abschließend eingestellt wird. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 30 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 556.637,41 € Bauten auf fremdem Grund und Boden werden entsprechend ihrer Nutzung bewertet, sodass sich die Bewertung aus der Nutzung als Infrastrukturvermögen, Grundstück mit kommunalnutzungsorientiertem Gebäude oder Grundstück mit anderem kommunalen Gebäude ergibt. Bei der Stadt Jülich existierten zum Eröffnungsbilanzstichtag noch zwei Bauten auf fremdem Grund und Boden. Dabei handelt es sich um das Asylbewerber-Wohnheim (Welldorfer Straße 124, 52428 Jülich) sowie die Kindertagesstätte Bourheim (St.-Mauri-Straße 1, 52428 Jülich). Diese wurden zum 01.01.2009 in Summe mit einem Zeitwert in Höhe von 556.637,41 € bilanziert. Die Bewertung erfolgte dabei nach demselben Muster wie bei den übrigen Gebäuden, jedoch mit dem Unterschied, dass unter der hier aufgeführten Bilanzposition der Bodenwert nicht bilanziert wird, da dieser sich nicht im Eigentum der Stadt Jülich befindet. Auf weitere Ausführungen zur Bewertung wird an dieser Stelle verzichtet und vielmehr auf die Bilanzposition 1.2.2 der Aktivseite verwiesen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 31 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.127.193,00 € Bei Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern handelt es sich um Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen Interesse liegt. Dies sind vornehmlich Gemälde, Antiquitäten und kunsthistorische Bauten, Denkmäler, Bodendenkmäler usw., soweit es sich nicht um anderweitig genutzte Gebäude handelt. Wegen der geringen Anzahl der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wird in der endgültigen Eröffnungsbilanz – wie im Kontenrahmen für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen – auf eine weitere Unterteilung in Baudenkmäler, Bodendenkmäler und sonstige Kulturdenkmäler verzichtet. Bei der Erfassung wurde die Unterteilung aus Praktikabilitätsgründen gewählt. Für die Eröffnungsbilanz sieht § 55 GemHVO bezüglich der Aktivierung der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurden zunächst durch das Museum zentral erfasst. Eine entsprechende Aufstellung, die das Museum gefertigt hat, wurde der Kämmerei zur Verfügung gestellt. Die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehenden Kunstgegenstände wurden mit ihrem Versicherungswert bilanziert (vgl. § 55 Abs.3 GemHVO). Grundlage hierfür war ein entsprechender Versicherungsvertrag, der auf einem versicherungstechnischen Gutachten beruht. Demnach beläuft sich der Versicherungswert auf 2.127.186 €. Leihgaben wurden nicht berücksichtigt, da die Stadt Jülich an diesen entgegen § 33 Abs. 1 GemHVO kein wirtschaftliches Eigentum besitzt. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen nur selten einer Abnutzung. Es wird grundsätzlich von einem Substanzerhalt ausgegangen, so dass keine Restnutzungsdauern festzusetzen waren. Zwar sieht die für Wirtschaftsunternehmen geltende AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter für Kunstwerke eine Nutzungsdauer von 15 Jahren vor. Diese Einschätzung erfolgt jedoch offensichtlich ausschließlich aus steuerrechtlichen Gründen und wird nicht übernommen, zumal der Versicherungswert von Kunstgegenständen konstant bleibt bzw. bei Neuerwerb oder Veräußerung von Gegenständen neu angepasst wird. Kulturdenkmäler, die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen und die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden zählen, wurden mit einem Erinnerungswert von jeweils 1 € in die Bilanz aufgenommen. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 4 GemHVO. Die übrigen Baudenkmäler wurden im Rahmen der bebauten Grundstücke erfasst, da diese noch zu den Gebäuden zu zählen sind und als solche genutzt werden. Eine Erfassung der Bodendenkmäler der Stadt Jülich in der Eröffnungsbilanz erfolgte nicht, da die Eigentumsverhältnisse schwer aufzuklären sind. Die Bodendenkmäler sind auf mehrere Grundstücke verteilt, sodass auch das wirtschaftliche Eigentum bei unterschiedlichen Privatpersonen liegt. In Anbetracht des geringen wirtschaftlichen Wertes von 1 € je Bodendenkmal wurde auf eine Bilanzierung verzichtet, zumal bei diesen die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig zu klären sind. Vielmehr erfolgte deren wertmäßige Erfassung und Bilanzierung unter der Position „unbebaute Grundstücke“, damit eine unzulässige Doppelerfassung ausgeschlossen werden konnte. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 32 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.364.843,67 € Bei den zu bilanzierenden Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeugen handelt es sich um Vermögensgegenstände, die nicht anderen Bilanzpositionen zuzuordnen sind. Dabei sind nicht nur die beweglichen Gegenstände, sondern auch die mit Gebäuden verbundenen Betriebsvorrichtungen gemeint. Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige technische Einrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes sind und durch diese die Aufgabenerledigung unmittelbar betrieben wird. Für die Eröffnungsbilanz sieht § 56 Abs. 3 GemHVO bezüglich der Aktivierung der Maschinen und technischen Anlagen vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor. Danach kann die eigenständige Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen, die Teil eines Gebäudes sind, dann unterbleiben, wenn deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht erheblich von der des zugehörigen Gebäudes abweicht oder wenn diese Anlagen keine wesentliche Bedeutung haben. Für die Stadt Jülich wird von einer „unwesentlichen“ Bedeutung ausgegangen, wenn der Wert 5 % des Gebäudewertes nicht übersteigt. Nach den anerkannten Kommentaren zum HGB liegt eine „nachrangige“ Bedeutung dann vor, wenn dieser Wert nicht überschritten wird (s. Beck’scher Bilanzkommentar zu § 240 Rd.Nr. 86 ff). Dabei wird unterstellt, dass sich der Begriff „keine wesentliche Bedeutung“ mit der im HGB gebräuchlichen Bezeichnung „nachrangige Bedeutung“ deckt. Für die Stadt Jülich erfüllt die folgende Maschine bzw. technische Anlage die oben genannten Kriterien:  die Kühlanlage in der Leichenhalle am Friedhof in Jülich. Die Erfassung der nicht mit dem Gebäude verbundenen technischen Anlagen und Maschinen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachämtern. Als weitere technische Anlagen wurden hierbei die Parkscheinautomaten, die vor Bilanzstichtag angeschafften Server sowie ein Schneidplotter im Bauhof berücksichtigt. Zu den zu bilanzierenden Fahrzeugen gehören auch die Sonderfahrzeuge, Anhänger und Aufbaugeräte. Werden Fahrzeuge der Stadt Jülich nicht nur vorübergehend zur Verfügung gestellt, gehen sie in das wirtschaftliche Eigentum der Stadt über und sind in die Bilanz aufzunehmen. Im Fahrzeug ständig vorgehaltene Ausrüstungsgegenstände, die dem unmittelbaren Zweck der Fahrzeugnutzung dienen, wurden als wirtschaftlicher Bestandteil des Fahrzeuges in dessen Wert eingerechnet. Fahrzeuge wurden nach den tatsächlichen Anschaffungskosten abzüglich bewertet. Diese wurden aus den Rechnungen für die Fahrzeuge übernommen. Der Anschaffungswert eines Fahrzeuges beinhaltet auch die mit der Inbetriebnahme (Verbandkasten, Warndreieck, Schneeketten usw.) erforderlichen Ausgaben (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 2 GemHVO). Die Fahrzeuge wurden den in der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände enthaltenen Nutzungsgruppen zugeordnet. Die jeweils speziellere Nutzungsgruppe (z.B. Kompressor) wurde der allgemeineren Nutzungsgruppe (z.B. Anhänger) vorgezogen. Grundsätzlich wurden die in der NKF-Rahmentabelle Nutzungsdauern für kommunale Vermögensgegenstände genannten normalen Nutzungszeiten berücksichtigt. War eine Spanne möglicher Nutzungsdauern vorgegeben, wurde die längste Nutzungsdauer angesetzt bzw. erweitert, da die Stadt Jülich auch gebrauchte Fahrzeuge geEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 33 kauft hat und diese entsprechend länger genutzt werden. Fahrzeuge im Gebrauch, die zum Bilanzstichtag abgeschrieben waren, wurden mit einem Erinnerungswert von 1 € bewertet. Für die Ermittlung des Zeitwertes zum 01.01.2009 wurden Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt, um die der jeweilige Anschaffungswert der Fahrzeuge und technischen Anlagen vermindert wurde. Durch die monatsgenaue Abschreibung gemäß § 35 Abs. 2 GemHVO ließen sich die realistischen Zeitwerte dieser Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens ermitteln. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.658.342,70 € Zu den bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzierenden Vermögensgegenständen gehören unter anderem alle Einrichtungsgegenstände der Büros. Bei der Stadt Jülich fällt hierunter zudem die Einrichtung der Schulen, der Sitzungssäle, der Kindertagesstätten, der Werkstätten, der VHS, der Stadtbücherei, des Museums, des Archivs sowie der allgemeinen Aufenthaltsbereiche. Darüber hinaus wurde auch das Inventar der Leichenhallen, Bürgerhallen und der Feuerwehr erfasst. Die Erfassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte im Rahmen einer körperlichen Inventur gemäß §§ 54 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 1 GemHVO. Als Grundlage für eine planvolle und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Inventur gerecht werdende Erfassung aller Wirtschaftsgüter diente die Inventurrichtlinie der Stadt Jülich. Danach wurden die Vermögensgegenstände mit Hilfe eines Inventarisierungsprogramms erfasst und mittels Aufklebern mit Barcodes gekennzeichnet, sodass auch später ein Abgang von Gegenständen nachvollzogen und im Sinne eines sinnvollen Workflows zügig verarbeitet werden kann. Vereinfachungsverfahren wie Gruppen- oder Festwertbildungen auf Grundlage von § 34 GemHVO wurden bei der Stadt Jülich lediglich für den Medienbestand der Stadtbücherei gewählt. Hierzu wurden die Jahresrechnungen der letzten zehn Jahre vor Eröffnungsbilanzstichtag zu Rate gezogen, um nachvollziehen zu können, welche Anschaffungen tatsächlich erfolgt sind. Für die Festwertbildung wurden die Ist-Ergebnisse der Vorjahre addiert und anschließend mit einem Wert von 50 % angesetzt. Von diesen 50 % ist insofern auszugehen, als dass bei einer zehnjährigen Abschreibungsdauer bei Medienbeständen von einem Durchschnittsalter von 5 Jahren auszugehen ist. Hieraus folgt, dass auch bei den Anschaffungskosten nur noch der hälftige Betrag zu berücksichtigen ist. Ausgangsgrundlage für die Bewertung der übrigen BGA stellen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. In den überwiegenden Fällen war eine Ermittlung dieser Kosten aufgrund des Alters nicht mehr möglich bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren. Aufgrund dessen wurden Preise auf heutigem Stand mit Hilfe von Ausstattungskatalogen ermittelt und entsprechend zu Grunde gelegt. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere des Vorsichtsprinzips, wurden die günstigsten festgestellten Werte angesetzt. Dies entspricht auch der Vorgabe des § 54 Abs. 1 GemHVO, wonach vorsichtig geschätzte Zeitwerte als Grundlage für die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz zu verwenden sind. Konnte ein Wert für ein Anlagegut nur noch auf heutigem Stand festgestellt werden, das jedoch über ein Anschaffungsdatum verfügte, wurde der aktuelle Wert entsprechend abgezinst. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 34 Als Hilfsmittel zur Abzinsung dienten dabei Indizes des Statistischen Bundesamtes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, mit denen die heutigen Anschaffungswerte abgezinst wurden. Im Falle der Büromöbel musste jedoch ein anderer Weg gewählt werden. Hier wurde ein Durchschnittswert auf Basis der Anschaffungskosten der Jahre 1989-2008 gebildet. Entsprechend wurde jahresgenau die Abschreibung vorgenommen. Somit konnte letztendlich ein realistischer Zeitwert der Büromöbel im Besitz der Stadt Jülich zum 31.12.2008 aufgestellt werden. Bei vielen alten Gegenständen wurde der Einfachheit halber ein Erinnerungswert von 1 € bilanziert. Dies entspricht auch am ehesten dem tatsächlichen Stand, da ein Großteil der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz bereits abgeschrieben war. Die in der Bilanz angesetzten Werte berücksichtigen eine dem Alter entsprechende Abschreibung gemäß § 35 GemHVO und stellen somit den Zeitwert zum Bilanzstichtag dar. Grundlage für die Abschreibungen war die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für Kommunale Vermögensgegenstände“, aus der die einzelnen Nutzungsdauern übernommen wurden. War ein zeitlicher Rahmen für die Nutzung vorgegeben, wurde die längstmögliche Zeitspanne gewählt. In den Fällen, in denen die NKF-Rahmentabelle des Landes NRW keine Information über die Nutzungsdauer für einen bestimmten Vermögensgegenstand liefern konnte, wurde ein entsprechender Wert aus der Tabelle des Landes Rheinland-Pfalz übernommen. Eine Aufnahme des Bestandes an Büromaterial, welches sich im Lager von Amt 10 befindet, ist nicht erfolgt. Dieses wird im Anschaffungsjahr als Aufwand verbucht, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt, das zur sofortigen Verwendung bestimmt ist. Zwar verfügt auch die EDV-Abteilung bzw. der Schulsupport über ein eigenes Materiallager, die dort befindlichen Austausch- und Ersatzgeräte wurden jedoch körperlich inventarisiert und sind in der Liste mit Betriebs- und Geschäftsausstattung ebenfalls enthalten. Einzelne Hardware, wie beispielsweise Festplatten, wurde ebenfalls als Aufwand gebucht, da diese als Individualgüter kein Bestandteil einer gesamtwirtschaftlichen Einheit sind und zudem den Wert aus § 33 Abs. 4 GemHVO unterschreiten. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.580.850,50 € Gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1.2.8. GemHVO sind geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau auf der Aktivseite zu bilanzieren. Geleistete Anzahlungen sind Geldleistungen auf einen noch zu erhaltenden Vermögensgegenstand. Anlagen im Bau sind zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Sachanlagen. In der Regel handelt es sich dabei um Anlagen, die über einen längeren Zeitraum hergestellt werden. Dies ist typischerweise bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen der Fall, aber auch bei größeren Hochbaumaßnahmen wie der Neuerrichtung von Gebäuden. Die Ermittlung der Werte erfolgte auf der Grundlage der Ist-Ausgaben der Jahresrechnungen der Jahre 2005 bis 2008. Anschließend erfolgte ein Abgleich mit dem bewerteten Anlagever- Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 35 mögen (Straßen, Kanäle, Gebäude), um auszuschließen, dass die entsprechenden Maßnahmen bereits als Anlagevermögen aktiviert sind. 1.3 Finanzanlagen Bei Finanzanlagen handelt es sich um diejenigen Werte, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen sowie damit zusammenhängend Ausleihungen dienen. Sie unterscheiden sich dadurch von den Wertpapieren des Umlaufvermögens, dass eine zeitnahe Veräußerung nicht geplant ist, sondern vielmehr ein Verbleib im „Konzern“ Kommune über einen weitreichenderen Zeitraum als dem in § 55 Abs. 7 S. 3 GemHVO genannten geplant ist. Innerhalb der Finanzanlagen unterscheidet man Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen. Maßgeblich für die Beurteilung ist hierbei der Unternehmensbegriff im handelsrechtlichen Sinne. Aus diesem Grund werden unter den Finanzanlagen die wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der Stadt Jülich in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt. Zweckverbände gehören zu den öffentlich-rechtlichen Organisationen, die je nach Einfluss zu den einzelnen Kategorien zu zählen sind. Die Bewertung der Finanzanlagen stellt einen Sonderfall der Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz dar. Für die Bewertung kommunaler Beteiligungen gelten folgende Regelungen des § 92 Abs. 3 GO i.V.m. § 55 Abs. 6 & 7 GemHVO: - Wertpapiere, die an einer Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit ihren historischen Anschaffungskosten. - Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht zwingend in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind – im Wesentlichen Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung –, Sondervermögen und rechtlich unselbständige Stiftungen können mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden (Eigenkapitalspiegelmethode). Nach § 116 Abs. 3 GO müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. - Die übrigen Beteiligungen, die in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO einzubeziehen sind, sollen unter Beachtung ihrer öffentlichen Zwecksetzung anhand des Ertragswert- oder Substanzwertverfahrens bewertet werden (§ 55 Abs. 6 GemHVO). Dabei darf die Wertermittlung auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Planrechnungen beschränkt werden. Sind mehrere Kommunen als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, ist das Bewertungsverfahren unter den beteiligten Kommunen abzustimmen. Der nach der Bewertung des Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 36 Unternehmens ermittelte Unternehmenswert stellt den Gesamtwert des Unternehmens dar. Der Wertansatz des einzelnen kommunalen Gesellschafters entspricht dem Anteil am Stammkapital des Unternehmens. Die Rechtsverhältnisse von Zweckverbänden sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) festgelegt. Nach den dort genannten Normen sind Kommunen in der Regel als wirtschaftlicher Eigentümer von Zweckverbänden anzusehen. Mitgliedschaftsrechte an einem Zweckverband stellen regelmäßig selbständig verwertbare Vermögensgegenstände dar. Sie werden dazu eingerichtet, um einzelne Aufgaben, zu deren Erfüllung die beteiligten Kommunen berechtigt oder auch verpflichtet sind, wahrzunehmen. Der Bilanzansatz der Mitgliedschaft an einem Zweckverband erfolgt je nach Einfluss der Kommune als „verbundenes Unternehmen“ oder als „Beteiligung“. An einem Zweckverband sind mehrere Kommunen beteiligt. Lassen sich Anteile eines Zweckverbandmitgliedes nicht exakt ermitteln, müssen alternative Methoden zur Bewertung Anteilsverhältnisse angewendet werden. Für die Feststellung der Beteiligungsquote können getroffene Abfindungsregelungen, Regelungen zur Aufteilung des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages, festgelegte Stimmrechte oder die Schlüsselung für die Umlagezahlungen herangezogen werden. Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband ist zumindest mit einem Erinnerungswert in der Eröffnungsbilanz anzusetzen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 20.833.598,02 € Als verbundene Unternehmen sind Anteile an privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Organisationen zu bewerten, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu dieser Organisation herzustellen. Verbundene Unternehmen sind Beteiligungen, die nach § 116 GO im Gesamtabschluss der Stadt Jülich voll zu konsolidieren sind. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen unter der einheitlichen Leitung der Stadt Jülich steht bzw. die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als 50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, hierfür sprechen. Die Werte der folgenden Beteiligungen sind als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ zu erfassen: a) Stadtwerke Jülich GmbH (städtischer Anteil: 100%) b) Brückenkopf-Park Jülich – gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH (städtischer Anteil: 100%) c) Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH (städtischer Anteil: 100%) d) Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH & Co. KG (städtischer Anteil: 100%) e) Zweckverband „Schirmerschule“ Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 37 Die Bewertung der einzelnen Beteiligungen erfolgte wie nachfolgend beschrieben: a) Stadtwerke Jülich GmbH 19.467.965,32 € Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%. Die Bewertung der Stadtwerke Jülich GmbH erfolgte für die Versorgungssparte nach dem Ertragswert, basierend auf einem Wertgutachten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft für die Versorgungssparten. Für die Bädersparte erfolgte eine gesonderte Bewertung nach dem Substanzwertverfahren. b) Brückenkopfpark Jülich – gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH 885.516,98 € Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%. Die Bewertung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden, Ergebnis kommt. Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der ermittelte Unternehmenswert zum 31.12.2007 nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde. c) Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH 24.925,83 € Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%. Die Unternehmensbewertung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente für die späteren Jahre. Aufgrund des Gesellschaftszwecks der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH sowie des garantierten „Überschusses“ für die Haftungsübernahme zugunsten der SEG Jülich GmbH &. Co. KG ist diese Berechnungsmethode diejenige, welche das den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendste Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet. d) Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Jülich 455.188,89 € Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%. Die Bewertung der SEG mbH &. Co KG erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden, Ergebnis kommt. Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der Unternehmenswert zum 31.12.2007 nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde. Der ermittelte Wert berücksichtigt auch stille Reserven und stille Lasten. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 38 e) Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“ 1,00 € Zum Eröffnungsbilanzstichtag betrug der städtische Anteil am Zweckverband, ermittelt aus dem Verhältnis der Schülerzahlen, 61,96% (114 von 184 Schülern). Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine eigenen Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung der Beteiligung am Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“ mit einem Erinnerungswert von 1 €. 1.3.2 Beteiligungen 119.830,26 € Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Jülich an Unternehmen einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Eine Beteiligung liegt in der Regel dann vor, wenn die Stadt Jülich an einem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt ist. Als Beteiligungen kommen Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen in Betracht. Anteile an Genossenschaften sind unter der Bilanzposition Ausleihungen auszuweisen. An folgenden Unternehmen ist die Stadt Jülich beteiligt: I. Beteiligungen mit einem Anteil über 20%, aber unter 50% a) Technologiezentrum Jülich GmbH 105.355,05 € Der Anteil der Stadt Jülich an der Technologiezentrum Jülich GmbH beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 28 %. Die Unternehmensbewertung der Technologiezentrum Jülich GmbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente für die späteren Jahre. Da die Technologiezentrum Jülich GmbH seit mehr als 10 Jahren dauerhaft positive Jahresabschlüsse vorweisen kann und auch die zukünftigen Wirtschaftsjahre nach den Planungen zum Wirtschaftsplan mit positiven Salden abschließen sollen, war diese Berechnungsart diejenige, welche das den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendste Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet. II. Beteiligungen mit einem Anteil <20% a) Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH 4.940,54 € Der Anteil der Stadt Jülich an der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 12,6%. Die Bewertung der städtischen Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft erfolgte nach der Eigenkapitalspiegelmethode basierend auf dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 39 b) Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS mbh) 9.533,67 € Der Anteil der Stadt Jülich an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS mbh) beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 6%. Die Bewertung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH erfolgte nach der Eigenkapitalspiegelmethode basierend auf dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft. c) KDVZ – Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur 1,00 € Bei der KDVZ handelt es sich um einen kommunalen Zweckverband. Die aus der Verteilung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages abgeleitete Beteiligungsquote der Stadt Jülich beträgt 2,99%. Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine nennenswerten Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung der Beteiligung an der KDVZ mit einem Erinnerungswert von 1 €. Ferner ist die Stadt Jülich noch an den Zweckverbänden Wasserverband Eifel-Rur (WVER) und Erftverband beteiligt. Da es sich hierbei um sondergesetzliche Wasserwirtschaftsverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) handelt, sind die Beteiligungen nicht zu bilanzieren. Weitere Beteiligungen liegen nicht vor. 1.3.3 Sondervermögen 0€ Zum Sondervermögen der Kommunen gehören gemäß § 97 GO NRW das Gemeindegliedervermögen (z.B. Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen), das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO NRW) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, rechtlich unselbstständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen. Als einzig vorhandenes Sondervermögen könnte die durch die Stadt Jülich verwaltete rechtlich unselbstständige Stiftung „Rheuthersche Studienstiftung“ betrachtet werden. Das Gemeindegliedervermögen sowie die rechtlich unselbständigen Stiftungen stellen jedoch keine selbständigen Aufgabenbereiche der Gemeinde dar. Sie sind Teil des Haushalts der Gemeinde und sind aufgrund dessen unter den jeweils zutreffenden Vermögenspositionen der Bilanz auszuweisen. Dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender sonstiger Sonderposten gegenüberzustellen. Das Vermögen der „Rheutherschen Studienstiftung“ besteht aus einer Ackerparzelle in der Gemarkung Boslar. Somit ist der Vermögenswert unter der Bilanzposition 1.2.1.2 als sogenannter „davon Ausweis“ zu bilanzieren. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 40 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 266.370,05 € Unternehmensanteile, die weder als Anteile an verbundenen Unternehmen noch als Beteiligung anzusehen sind, und sonstige Wertpapiere (z.B. Pfandbriefe, Obligationen, Anleihen oder Fondsanteile), die auf Dauer angelegt sind, werden in der Bilanz als Wertpapiere des Anlagevermögens ausgewiesen. Sie sind in der Regel auf Dauer angelegt, wenn sie länger als ein Jahr bei der Kommune verbleiben sollen. Unter dieser Bilanzposition sind auch die in den Wertpapieren angelegten Mittel nach dem Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (EfoG) auszuweisen. Außer den Fondsanteilen nach dem EfoG (Pensionsrücklage) hält die Stadt Jülich keine weiteren Wertpapiere des Anlagevermögens. Der Stand des städtischen Anteils der Versorgungsrücklage am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) betrug zum Eröffnungsbilanzstichtag 266.370,05 €. 1.3.5 Ausleihungen 44.130,73 € Unter Ausleihungen sind langfristige Forderungen zu verstehen, welche durch die Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Zu den Ausleihungen gehören in erster Linie langfristige Darlehen, Hypotheken und Grundschulden, welche eine Mindestlaufzeit von über einem Jahr haben. Nicht zu den Ausleihungen gehören langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Ausleihungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Diese sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und gemeindliches Sondervermögen sind gesondert auszuweisen, um die finanziellen Verflechtungen zwischen der Gemeinde und den verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent zu machen. Solche liegen jedoch bei der Stadt Jülich nicht vor. 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 0€ Wie oben ausgeführt, bestanden zum Eröffnungsbilanzstichtag keinerlei Ausleihungen der Stadt Jülich an verbundene Unternehmen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 41 1.3.5.2 an Beteiligungen 0€ Die Definition sowie die genaue Art der Beteiligungen der Stadt Jülich finden sich unter Gliederungspunkt 1.3.2 (s.o.). Auf weitere Ausführungen diesbezüglich wird an dieser Stelle verzichtet. Auch an Beteiligungen hat die Stadt Jülich keine Ausleihungen vorgenommen. 1.3.5.3 an Sondervermögen 0€ Wie bereits im Falle der verbundenen Unternehmen besitzt die Stadt Jülich auch keine Anteile an Sondervermögen, sodass dementsprechend auch keine Ausleihungen an solche bestehen. 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 44.130,73 € Alle übrigen Ausleihungen sind, soweit sie dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, unter der Bilanzposition „sonstige Ausleihungen“ anzusetzen. Hierunter werden auch die Anteile der Stadt Jülich an der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Jülich e.G (WOGE Jülich eG) erfasst. Zum Eröffnungsbilanzstichtag existierte ein Darlehen an den Dorfgemeinschaftsverein Koslar mit einem Vertragswert in Höhe von 35.000 €. Anzusetzen ist jedoch lediglich der zum Stichtag verbliebene nicht abgezinste Rückzahlungsanspruch, da verbunden mit der Darlehenshingabe eine Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbunden ist und somit die Unterbzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert wird. Diese Gegenleistungsverpflichtung ist gemäß § 2 des Darlehensvertrages die Dachsanierung der Bürgerhalle Koslar (Saalgebäude). Die Restschuld zum 31.12.2008 beträgt 34.290,73 €. Weiter hält die Stadt Jülich Genossenschaftsanteile an der Wohnungsbaugenossenschaft Jülich e.G. (WOGE Jülich eG). Die Bewertung der Anteile der Stadt Jülich an der WOGE Jülich eG erfolgt zum Nominalwert. Gemäß § 17 der Satzung der WOGE Jülich eG ist dieser mit 615 € je Anteil festgesetzt. Die Stadt Jülich hielt zum Eröffnungsbilanzstichtag 16 Anteile, woraus sich der einzustellende Wert in Höhe von 9.840 € errechnet. Aus der Addition dieser beiden Werte errechnet sich der Eröffnungsbilanzwert für die Position „Sonstige Ausleihungen“ in Höhe von 44.130,73 €. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 42 2. Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dem dauerhaften Geschäftsbereich der Kommune dienen sollen. Als Merkmal für die Nichtdauerhaftigkeit lässt sich die vorgesehene Zweckbestimmung durch die Kommune heranziehen, die einen Verbrauch, Verkauf oder eine nur kurzfristige Nutzung vorsieht. Sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Weiterverarbeitung oder zum Verkauf bestimmt sind, zählen daher zum Umlaufvermögen. Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip nach § 35 Abs. 7 GemHVO berücksichtigt. 2.1 Vorräte Vorräte sind einem kurzfristigen Verzehr unterworfen und lassen sich in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren einteilen. Dabei stellen Rohstoffe den Hauptbestandteil und Hilfsstoffe einen Nebenbestandteil eines erzeugten Produktes dar. Betriebsstoffe hingegen finden sich nicht im fertigen Produkt, sondern dienen lediglich zur Erstellung desselben. Waren sind veräußerbare Vermögensgegenstände, die selbst erstellt oder angekauft werden. In einer Kommune spielen die o.g. Vorräte nur eine untergeordnete Rolle, da sie zur kommunalen Leistungserstellung dienen und nicht wie bei Privatunternehmen erworben und auf Lager gehalten werden. Hieraus resultierend ist auch der finanzielle Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Jülich eher gering. Aufgrund dessen wurde auf die Einrichtung einer Lagerbuchhaltung verzichtet, da der erhebliche Aufwand zur Verwaltung des Vorratsvermögens gemessen an seinem Wert schwer vertretbar erscheint. Hier müssten auch sämtliche Zugänge erst eingebucht und später (bei Verbrauch) wieder ausgebucht werden. Entsprechend wurde in den meisten Fällen der Weg gewählt, die Anschaffung von Vorratsvermögen unmittelbar als Aufwand zu verbuchen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 43 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 40.064,18 € Grundsätzlich sind Vorräte gemäß § 33 Abs. 1-3 GemHVO einzeln zu erfassen und zu bewerten und mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, demnach auch den o.g. Vorratsbestand, der zum Umlaufvermögen zählt. § 53 Abs. 2 GemHVO sieht vor, dass vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur nach § 28 GemHVO durchzuführen und ein Inventar aufzustellen ist. Eine körperliche Inventur gestaltete sich bei den Heizölständen schwierig. Hierzu hätte eine Spezialfirma die genauen Füllstände der Tanks ermitteln müssen. Da es sich dabei um ein kostenintensives Verfahren handelt, wurde stattdessen in Absprache mit dem Fachamt (Amt 65) von einem Füllstand von 90 % in den städtischen Liegenschaften zum Bilanzstichtag ausgegangen. Amt 65 führte hierzu auch aus, dass ein Heizölstand ähnlich wie die Zapfanlage für PKW bei Erreichen eines gewissen Füllstandes automatisch die Zufuhr abriegelt. Die defekten Tankuhren beeinflussen diesen Vorgang nicht. Zur Erfassung des Vorratsvermögens teilten die in Frage kommenden Fachämter die dort vorhandenen Vorräte zum Bilanzstichtag mit. Gemäß den Vorgaben der Inventur (s.o.) wurde vor Ort jeweils, sofern dies möglich und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar war, eine körperliche Inventur durchgeführt, um den Bestand zu ermitteln. Der Wert des Vorratsbestandes an Streusalz belief sich zum Bilanzstichtag 01.01.2009 auf 3.780 € bei einem Vorrat von 60 Tonnen zu je 63 €. Dieser Wert ergibt sich aus dem Sommerbestand des Bauhofes, da der Winterbestand je nach Witterung schwankt. Allerdings wird er bei Verbrauch sofort wieder aufgefüllt, sodass auch im Winter durchschnittlich vom Sommerbestand auszugehen ist. An Dieselkraftstoff verfügte der Bauhof zum 01.01.2009 über 5.500 Liter; bei einem Durchschnittspreis von 1,30 € für das Jahr 2008 ergibt sich daraus ein Wert von 7.150 €. Hinzu kommen noch 400 Liter Spezialbenzin mit einem Wert von 1.200 €. Heizöl war in den Tanks der Bürgerhallen (Bourheim, Broich, Kirchberg), im früheren Jugendheim, der früheren Schule in Kirchberg sowie dem Feuerwehrgerätehaus in Kirchberg vorhanden. Der Gesamtwert beläuft sich hier auf 26.154,19 €. Er wurde anhand von einem gewogenen Durchschnitt der Jahreslieferungen 2008 für alle Liegenschaften errechnet. Ausgegangen wurde, wie oben angemerkt, von einem Füllstand von 90 % in den Heizöltanks. Durch die Berücksichtigung tatsächlicher Zugänge erscheint diese Vorgehensweise sinnvoll. Auch § 34 Abs. 3 GemHVO sieht das Durchschnittspreisverfahren als Wertermittlungsmethode bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens vor. Zudem verfügte der Bauhof noch über Schmierstoffe für die Maschinen und technischen Anlagen im Gesamtwert von 1.780 €. Dies stellt den durchschnittlichen Jahresbestand zu einem Jahresdurchschnittspreis dar. Der Bestand im Materiallager von Amt 10 wurde nicht als Vorratsvermögen erfasst, da es sich hierbei um Verbrauchsmaterial handelt. Aus diesem Grund werden dort getätigte Anschaffungen im jeweiligen Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Beim Papierbestand der Stadt Jülich wird, wie auch bei den Vorräten, die der Hausmeister in seinem Lager vorhält, ebenfalls nach diesem Muster vorgegangen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 44 Hinzu kommt, dass viele Dinge erst dann angefordert bzw. bestellt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Somit erfolgt nicht zwangsläufig eine Vorratshaltung. Hardware im EDV-Bereich wird nicht zu den Vorräten gezählt, da einzelne Komponenten nicht selbständig nutzbar sind. Auch die „auf Lager“ gehaltenen einsatzbereiten PCs sind kein Umlaufvermögen, sondern sind, sofern sie keine geringwertigen Wirtschaftsgüter darstellen, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert worden. Andernfalls wurden sie unmittelbar als Aufwand verbucht. Eine Erfassung der im Rathaus vorgehaltenen „Waren“ (Aufkleber, Müllbeistellsäcke, CDRom „Virtuelles Jülich“, Personenstammbücher) erfolgt beim Vorratsvermögen nicht, da diese als Verbrauchsmaterial angeschafft werden und nicht zur Vorratshaltung gedacht sind. 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0€ An dieser Stelle werden in der Bilanz die geleisteten Anzahlungen auf Umlaufvermögen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um geldliche Vorleistungen auf noch zu erhaltende Anlagen, die mit den tatsächlich gezahlten Beträgen anzusetzen sind. Nach § 55 Abs. 5 GemHVO sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechend ist es nicht erforderlich, eine Einzelaufstellung der geleisteten Anzahlungen in der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Vielmehr ist es zulässig, die Rechnungsbeträge einfach aufzusummieren. Bei der Stadt Jülich wird Umlaufvermögen nicht angezahlt, sondern mit der Schlussrechnung bezahlt. Aufgrund dessen weist die Bilanzposition „2.1.2 – Geleistete Anzahlungen“ einen Wert von 0 € auf. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kommunale Forderungen sind Ansprüche einer Kommune aufgrund eines Schuldverhältnisses an andere Wirtschaftssubjekte auf Übertragung von Geld (Regelfall), Realgütern oder Dienstleistungen. Forderungen sind demnach Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Der Forderungsbereich ist unterteilt in öffentlich-rechtliche Forderungen, privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dabei werden öffentlich-rechtliche Forderungen nach inhaltlichen Kriterien und privatrechtliche Forderungen anhand der Struktur der Schuldner unterteilt. Öffentlich-rechtlich sind solche Forderungen, bei denen sich der kommunale Anspruch auf öffentlich-rechtliche Normen stützt. Von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung für die Kommunen sind die Abgaben und die zu erwartenden Transferleistungen in Form von Zuwendungen, Schuldendiensthilfen sowie Erstattungen von geleisteten Sozialtransfers. Ebenfalls auszuweisen sind die konkret zu erwartenden Umlagen und Steuerbeteiligungen. Unter die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen fallen Forderungen, die zwar öffentlich-rechtlichen Charakter haben, jedoch keinem der aufgezeigten Bilanzposten zugeordnet werden können, wie z.B. Buß- und Zwangsgelder oder Kostenersätze. Ebenfalls hier berücksichtigt sind die Forderungen der Stadt Jülich gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 45 Privatrechtliche Forderungen liegen vor, wenn die Entstehung des Forderungsanspruchs auf privatrechtliche Normen zurückzuführen ist. Sie werden –entgegen der Systematik der öffentlich-rechtlichen Forderungen – nicht nach den voraussichtlichen Einnahmearten, sondern nach Adressatengruppen unterteilt. Privatrechtliche Forderungen resultieren z.B. aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen, der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie aus Eintrittsgeldern. Unterschieden nach Debitoren (Schuldnern) sind im Einzelnen zu berücksichtigen: Privatrechtliche Forderungen - gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen. Die Erfassung der Forderungen der Stadt Jülich zum Bilanzstichtag 01.01.2009 wurde wie folgt vorgenommen: In der Kameralistik wird der Unterschied zwischen den Sollstellungen beim Debitor und den Ist-Buchungen in der Jahresrechnung als Kasseneinnahmerest bezeichnet. Kasseneinnahmereste sind also die Beträge, um die die Soll-Einnahmen in der Jahresrechnung höher sind als die Ist-Einnahmen. Daher waren in der Eröffnungsbilanz zunächst die im Rahmen der kameralen Jahresrechnung 2008 gebildeten Kasseneinnahmereste als Forderungen auszuweisen. Diese beinhalten zwar erfahrungsgemäß nicht alle zum Stichtag existierenden Forderungen, bilden aber die einzig verfügbare und belastbare Basis zur Ermittlung eines Anfangsbestandes zum Bilanzstichtag. Durch die Einrichtung eines internen Kontrollsystems soll zukünftig erreicht werden, dass alle Forderungen unmittelbar nach ihrem Entstehen auch in der Finanzbuchhaltung erfasst werden. Aufgrund der unterschiedlichen Stichtage zwischen dem letzten kameralen Kassenabschluss, der Basis für die Ermittlung der Kasseneinnahmereste war, und den Saldenmitteilungen der Banken zum 31.12.2008, welche die Basis für die Ermittlung des Anfangsbestandes der liquiden Mittel waren, mussten die Kasseneinnahmereste noch um solche Forderungen bereinigt werden, die in den Saldenbestätigungen enthalten sind. Um solche offenen Posten zu ermitteln, wurden die Kontenbewegungen, welche den Unterschied zwischen kameralem Tagesabschluss und Saldenbestätigung ergeben, für die einzelnen Kreditinstitute erfasst. Anschließend wurde ermittelt, ob den einzelnen Einzahlungen zum Bilanzstichtag entsprechende offene Posten gegenüberstanden. Diese offenen Posten wurden dann von der Summe der Kasseneinnahmereste nach Einnahmearten unterschieden subtrahiert. Der verbleibende Betrag stellt den Forderungsbestand der einzelnen Einnahmeart zum Eröffnungsbilanzstichtag dar. Nach dieser Bereinigung wurden die privatrechtlichen Einnahmen nach Debitorengruppen anhand der vorliegenden „Offenen Posten Auswertung“ der Personenkonten aus KIRP unterteilt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 46 Zusammengefasst ergeben sich folgende vorläufigen Bilanzwerte: 2.2.1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Gebühren 1.145,600,95 € 2.2.1.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Beiträgen 150.963,03 € 2.2.1.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Steuern 2.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen 1.976.546,88 € 189.578,12 € 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.504.677,34 € 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegen Privat 43.106,48 € 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen öffentlichen Bereich 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.953,79 € 1.002.250,55 € 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen 0,00 € 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 0,00 € Im Anschluss an die Ermittlung dieser Ansätze sind diese Werte auf ihre Realisierung hin zu untersuchen. Dies ergibt sich aus § 32 GemHVO, nach dem bei der Bewertung des Jahresabschlusses, d.h. auch bei Erstellung der Eröffnungsbilanz, die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 32 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 GemHVO zu beachten sind. Hieraus ergibt sich, dass auch bei der Bewertung der Forderungen die folgenden Prinzipien Anwendung finden:  Vorsichtsprinzip: Hauptziel des Vorsichtsprinzips ist die Wahrung der Gläubigerinteressen, so dass sich die Stadt als Bilanzierende im Zweifel tendenziell eher zu schlecht als zu gut darstellt (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Besondere Ausprägungen dieses Prinzips sind das Realisationsprinzip sowie das Imparitätsprinzip. • Realisationsprinzip: Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. • Imparitätsprinzip: alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen. • Wertaufhellung: Risiken und Verluste sind auch zu berücksichtigen, wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (hier: Aufstellung der Eröffnungsbilanz) bekannt geworden sind. Dies hat zur Folge, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie zu jedem weiteren Jahresabschluss die bestehenden Forderungen hinsichtlich ihres Ausfallrisikos zu bewerten sind und ggfs. eine Wertberichtigung durchzuführen ist. Aus diesem Grund werden Forderungen zunächst in 3 Kategorien eingeteilt, welche verschiedene Bewertungsansätze nach sich ziehen. Und zwar wird unterschieden in:  Uneinbringliche Forderungen: Diese Forderungen sind abzuschreiben, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zu realisieren sind (vgl. § 26 Abs. 2 GemHVO „NiederschlaEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 47 gung“). D.h. die Abschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres und nicht erst im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Eine Bewertung dieser Forderungen ist im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht notwendig.  Einwandfreie Forderungen: Mit diesen Forderungen wird bei Erstellung der Eröffnungsbilanz in voller Höhe gerechnet, daher sind sie auch in voller Höhe zu bilanzieren.  Zweifelhafte Forderungen: Für diese Forderungen gilt, dass der Zahlungseingang unsicher ist. Das hat zur Folge, dass sie nur mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren sind. Diese Forderungen werden einer genaueren Prüfung bzgl. ihres Ausfallrisikos unterzogen und ggfs. wird eine Wertberichtigung des Ansatzes vorgenommen. Um den Wertansatz der Forderungen zu korrigieren, gibt es zwei Verfahren:  Einzelwertberichtigung (auf einzelne zweifelhafte Forderungen)  Pauschalwertberichtigung (auf den gesamten Forderungsbestand bzw. Forderungsarten) Im Rahmen der Einzelwertberichtigung werden die bestehenden Forderungen einzeln hinsichtlich des individuellen Ausfallrisikos beim Schuldner bewertet. Dieses Verfahren ist sehr arbeits- und zeitintensiv und daher nur wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn die Anzahl der Forderungen überschaubar ist oder nur Forderungen ab einer relativen Betragshöhe überprüft werden. Bei dem Verfahren der Pauschalwertberichtigung werden dagegen Erfahrungswerte herangezogen, um ein Verhältnis der realisierbaren Forderungen zu den Forderungsausfällen zu ermitteln. Dieser Prozentsatz wird entweder auf das gesamte Forderungsvolumen oder auf das Volumen einer ausgewählten Forderungsart angewandt, um das allgemeine Ausfallrisiko zu berücksichtigen. Der gesamte Forderungsbestand der Stadt Jülich wird durch die Stadtkasse regelmäßig auf seine Werthaltigkeit überprüft. Sollten Forderungen zwar theoretisch bestehen, aber praktisch (z.B. aus Gründen der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) uneinbringlich sein, erfolgt ein entsprechender Vorschlag der Stadtkasse auf befristete oder unbefristete Niederschlagung der Forderung. Stundungen sowie zur Vollziehung ausgesetzte Ansprüche sind wertmäßig nicht zu korrigieren, da sie lediglich die Gewährung eines Zahlungs- oder Leistungsaufschubs darstellen, gleichbedeutend mit einer Hinausschiebung des Fälligkeitstermins. In solchen Fällen ist somit von einer Werthaltigkeit der Forderung auszugehen. Aufgrund der Tatsache, dass das Forderungsmanagement der Stadtkasse zeitnah erfolgt, wäre grundsätzlich eine zusätzliche Überprüfung der Forderungen im Hinblick auf etwaigen Einzelwertberichtigungsbedarf entbehrlich. Dennoch wurde das Forderungsportfolio der Stadt auf das Erfordernis einer Einzelwertberichtigung geprüft. Um den Abwertungsbedarf festzustellen erfolgte in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der begleitenden Prüfung der Erstellung der Eröffnungsbilanz zunächst eine Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 48 Einzelwertberichtigung der Forderungen mit einem Wert über 15.000 € je Debitor. Der Betrag wurde in Anlehnung an die Wertgrenzen in § 7 der Zuständigkeitsordnung des Rates gewählt. Alle nicht im Rahmen der Einzelwertberichtigung erfassten, verbleibenden Forderungen wurden in Kategorien unterteilt und aufgrund von Einschätzungen der Kämmerei einer pauschalen Wertberichtigung unterworfen. Die übrigen, nicht nach den genannten Methoden wertberichtigten Forderungen, wurden abschließend einer Korrektur nach Fälligkeit unterzogen. Einzelwertberichtigung Auf Basis der Auswertung der Personenkontenkassenreste aus dem Finanzrechnungsprogramm KIRP wurden die Forderungen je Debitor größer 15.000 € gefiltert. Insgesamt konnten so 49 Forderungen identifiziert werden. In einem ersten Schritt wurden die Forderungen als einwandfrei eingestuft, die zwischenzeitlich ausgeglichen wurden. Die übrigen Positionen erfuhren eine Einstufung im Rahmen der Einzelbetrachtung. Als Ergebnis der Einzelwertberichtigungen ergab sich bei der Überprüfung der 49 offenen Posten im Gesamtwert von 4.605.772,07 € ein Einzelwertberichtigungsumfang in Höhe von 109.669,64 €. Dieser verteilen sich wie folgt: Gemeindeabgaben (0001): Gewerbesteuer (0002): Unterhaltsbeiträge (0430): Unterhaltsbeiträge (2430): 22.388,71 € 72.771,59 € 13.909,34 € 600,00 € Pauschalwertberichtigungen In einem ersten Schritt wurden verschiedene relevante Bereiche/Forderungsarten klassifiziert. Im Einzelnen sind dies: - Grundbesitzabgaben und Beiträge - Gewerbesteuer - Sonstige Steuern - Forderungen aus Transferzahlungen im Sozialbereich - Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen/öffentl. Einrichtungen - Übrige Forderungen. - Grundbesitzabgaben und Beiträge (Einnahmearten 0001 und 0018) Diese Forderungen sind aufgrund der dinglichen Sicherung als relativ werthaltig einzustufen. Dementsprechend gering wurden die pauschalen Abschläge festgelegt Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild: Zeitraum Abschlag Stichtage 2008: Grundbesitzabgaben > 10 Jahre 100% älter/gleich 31.12.1998 u. Beiträge 5 - 10 Jahre 50% 01.01.1999 – 31.12.2003 (dingliche Sicherung) 1 - 5 Jahre 5% 01.01.2004 – 31.12.2007 < 1 Jahr 0% 2008 Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 49 - Gewerbesteuer (Einnahmeart 0002) Da die Forderungen aus Gewerbesteuer keiner dinglichen Sicherung und einem Insolvenzrisiko des Steuerschuldners unterliegen, wurden abweichend von den Steuern und Beiträgen kürzere Fristen für die Abschläge zur pauschalen Wertberichtigung gewählt. Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild: Gewerbesteuer Zeitraum Abschlag Stichtage 2008: > 5 Jahre 100% älter/gleich 31.12.2004 4 Jahre 75% 2005 3 Jahre 50% 2006 2 Jahre 25% 2007 < 1 Jahr 0% 2008 - Sonstige Steuern (Einnahmeart 0005 und 0037) Hierunter werden die Steuerarten „Vergnügungssteuer“ und „Vergnügungssteuer Tanz“ gefasst. Die Wertberichtigung erfolgt entsprechend der Altersschichtung der Kategorie „Übrige Forderungen“. - Forderungen aus dem Sozialbereich (Einnahmearten 0410, 0430, 0450, 0490, 2410, 2415, 2430, 2435, 2450, 2451, 2455, 2456, 2490, 2491, 2492, 2493, 2495, 2497, 4451, 4455, 4850, 4851, 4860) Da das Vollstreckungsverfahren im Sozialhilfebereich in der Regel längerfristiger ist und aus vollstreckbaren Titeln teilweise erst Jahre später Forderungen beigetrieben werden können, wurden für den Bereich der Transferzahlungen ähnlich wie bei den durch dingliche Rechte gesicherten Steuertatbeständen längere Fristen für die Abschläge gewählt. Da aus einem Titel bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden kann und wird, wurden entsprechend lange Fristen gewählt. „Sozialhilfe“ Zeitraum Abschlag Stichtage 2008: > 15 Jahre 100 % älter/gleich 31.12.1993 10 - 15 Jahre 75 % 01.01.1994 - 31.12.1998 5 - 10 Jahre 50% 01.01.1999 - 31.12.2003 1 - 5 Jahre 5% 01.01.2004 - 31.12.207 < 1 Jahr 0% 2008 - Ford. gg. verb. Unternehmen/ Beteiligungen/ öffentl. Einrichtungen Diese Forderungen werden als einwandfrei eingestuft und unterliegen keiner Wertberichtigung. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 50 - Übrige Forderungen Die restlichen Forderungen werden nach einer allg. Einschätzung nach folgender Altersschichtung einer Wertberichtigung unterworfen: Übrige Forderungen Zeitraum Abschlag Stichtage 2008: > 4 Jahre 100% älter/gleich 31.12.2004 3 - 4 Jahre 75% 01.01.2005 - 31.12.2005 2 – 3 Jahre 50% 01.01.2006 – 31.12.2006 1 – 2 Jahre 25% 01.01.2007 - 31.12.2007 < 1 Jahr 0% 2008 Unter Anwendung dieser Matrizen ergab sich ein pauschaler Wertberichtigungsumfang in Höhe von insgesamt 29.780,65 €. Bezogen auf das Gesamtforderungsvolumen ergibt sich somit eine pauschale Wertberichtigung von rund 0,6%. Dies bestätigt die vorher getätigte Aussage über die zeitnahe Bewirtschaftung des Forderungsportfolios durch die Stadtkasse. Eine nähere Definition der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt unter Gliederungspunkt 2.2.3. Nach Abzug der jeweiligen Einzel- und Pauschalwertberichtigungsbeträge von den offenen Posten ergeben sich auf der folgenden Seite die Anfangsbestände für die Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 51 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1. Gebühren 1.131.251,33 € 2.2.1.2. Beiträge 150.963,03 € 2.2.1.3. Steuern 1.872.600,01 € 2.2.1.4. Forderungen aus Transferleistungen 173.062,94 € 2.2.1.5. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.504.677,34 € 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1. gegenüber dem privaten Bereich 41.785,66 € 2.2.2.2. gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.953,79 € 2.2.2.3. gegen verbundene Unternehmen 1.002.250,55 € 2.2.2.4. gegen Beteiligungen 0€ 2.2.2.5. gegen Sondervermögen 0€ Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 52 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 0€ Bei der Bilanzposition „sonstige Vermögensgegenstände“ handelt es sich um eine Art Sammelposten. Hier werden solche Vermögensgegenstände ausgewiesen, die keiner spezielleren Zuordnungsregelung entsprechen. An dieser Stelle wären folglich beispielsweise Forderungen aus Versicherungsleistungen zu bilanzieren. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0€ Alle Wertpapiere, die nicht einem anderen Posten zuzuordnen sind (insbesondere unter Punkt 1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“, werden unter diesem Bilanzposten zusammengefasst. Die Abgrenzung zu den übrigen Wertpapieren erfolgt nach § 55 Abs. 7 GemHVO und richtet sich nach zeitlichen Gesichtspunkten. Hier werden also alle Wertpapiere erfasst, die keine langfristige Zweckbindung besitzen. Auch über solche Wertpapiere verfügt die Stadt Jülich nicht. 2.4 Liquide Mittel 855.636,06 € Zur Ermittlung des Gesamtbetrages der liquiden Mittel wurde zum einen der Tagesabschluss der Stadtkasse vom 30.12.2008 beigezogen, zum anderen wurden die Geldinstitute, bei denen die Stadtkasse Jülich ein Konto besitzt, angeschrieben und um Mitteilung des Kontosaldos zum 31.12.2008 aufgefordert. Aus dem Tagesabschluss der Stadtkasse vom 30.12.2008 wurde lediglich der Bestand an Barmitteln entnommen. Dieser wurde mit 2.648,52 € ausgewiesen. Die angeforderten Saldenmitteilungen der Kreditinstitute weisen zum 31.12.2008 folgende Buchbestände aus: Sparkasse Düren: Konto Stadt Prosoz 811.839,46 € 9.476,18 € 921,50 € 2.301,97 € Postbank: Aachener Bank: Dresdner Bank(jetzt Commerzbank): 17.848,76 € 5.624,65 € Deutsche Bank: Raiffeisenbank Erkelenz (Koslar): 435,47 € Commerzbank: 2.013,40 € Festgeld Aachener Bank: 2.526,15 € Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 53 Somit ergibt sich eine Gesamtsumme der Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 852.987,54 €. Neben der zentralen Barkasse und den Girokonten existieren noch verschiedene Geldannahmestellen (Gebührenkassen) sowie Handvorschüsse. Sowohl der Bestand an Wechselgeld in den Gebührenkassen als auch die Höhe des Handvorschusses können bei der Position liquide Mittel außer Acht gelassen werden, da der jeweilige Betrag als Forderung gegen die jeweils verwaltende Person ausgewiesen ist. Zum Eröffnungsbilanzstichtag wurde es versäumt, darauf zu achten, dass eventuelle Einnahmen in den Gebührenkassen mit der Stadtkasse periodengerecht abgerechnet werden. Auch wurden eventuell bestehende Bestände an geldwerten Drucksachen (z.B.: Briefmarken) nicht erfasst. Eine rückwirkende Erfassung dieser eventuell vorhandenen Geldbestände ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand durchführbar. Mit Blick auf die Wesentlichkeit bezogen auf die Eröffnungsbilanz wurde hiervon Abstand genommen. Zukünftig sollen die verwaltenden Personen und Institutionen jährlich darauf hingewiesen werden, dass eine Abrechnung bzw. ein Nachweis jeweils zum letzten Buchungstag des Jahres zu erfolgen hat. Die Bilanzposition liquide Mittel ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit einem Anfangsbestand von 855.636,06 € auszuweisen. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 991.212,55 € Unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten versteht man gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind folglich Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 abzubilden, die jedoch erst im Haushaltsjahr 2009 zu Aufwand führen. „Klassische“ Beispiele hierfür sind Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Bei der Stadt Jülich fallen weder Mietzahlungen noch Versicherungsbeiträge für das Folgejahr an, sodass hierfür keine Beträge als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind. Die Versicherungsbeiträge werden vielmehr für das laufende Jahr im Januar ausbezahlt. Nur für unterjährig angeschaffte Fahrzeuge wird die Versicherung eventuell im Voraus gezahlt. Dies war im Jahr 2008 jedoch nicht der Fall. Neben diesen genannten Fällen existieren jedoch noch zwei weitere Konstellationen, die sich aus § 43 Abs. 2 GemHVO ergeben können. In diesen beiden Fällen werden geleistete Zuwendungen ebenfalls als aktive Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 54 Im ersten Fall handelt es sich um Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat. Diese Vermögensgegenstände sind nach § 43 Abs. 2 S. 1 GemHVO zu aktivieren. Die zweite Konstellation betrifft den Fall, in dem kein Vermögensgegenstand zu aktivieren ist. Allerdings ist die geleistete Zuwendung hier mit einer mehrjährigen einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Hier ist für die Zuwendung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen, allerdings nur in Höhe des kommunalen Eigenanteils. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf der Unterschiedsbetrag gemäß § 42 Abs. 2 GemHVO in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist dabei durch planmäßige jährliche Abschreibungen aufzulösen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können. Die Beamtengehälter des Monats Januar werden bereits im Dezember des Vorjahres ausbezahlt, sodass für diesen Betrag ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist. Bei der Stadt Jülich wurden die für Januar 2009 ausbezahlten Beamtenbezüge mit Hilfe der Lohnbuchungssoftware ermittelt und in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in entsprechender Höhe eingestellt. Ein weiterer Bestandteil der aktiven Rechnungsabgrenzung sind die Zahlungen im Sozialbereich, die ebenfalls im Dezember 2008 für Januar 2009 geleistet wurden. Zur Ermittlung dieser Kosten wurden die Quartalsabrechnungen des Sozialamtes für die Leistungsarten nach SGB II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Rate gezogen und summiert. Diese Summe wurde ebenfalls in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Als letzter Bestandteil der Bilanzposition Aktive Rechnungsabgrenzung wurden die Zahlungen für Kfz-Steuer berücksichtigt, die zum Teil für das Folgejahr anfallen. Derjenige Teil, welcher im Jahre 2009 zu einem Aufwand führt, war abzugrenzen. Hierzu wurden die Steuerforderungen von der zuständigen Stelle zusammengestellt, und zwar anhand der Fahrzeuge, die zum Stichtag der Eröffnungsbilanz noch im Besitz der Stadt Jülich waren. Die Kraftfahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, wurden bei der Aufstellung nicht berücksichtigt und wurden dementsprechend auch nicht als Teil des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in die Eröffnungsbilanz eingestellt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 55 Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 56 Passiva Auf der Passivseite der Bilanz wird die Mittelherkunft dargestellt. Hier wird die Frage beantwortet, wie das Vermögen der Stadt Jülich finanziert wird. Unterschieden wird auf der Passivseite zwischen Eigen- und Fremdkapital, wobei sich das Reinvermögen der Stadt Jülich im Eigenkapital widerspiegelt. 1. Eigenkapital Das kommunale Eigenkapital untergliedert sich nach § 41 Abs. 4 GemHVO in vier Positionen. Dies sind:     Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Die Unterscheidung dieser vier Positionen resultiert aus den unterschiedlichen Funktionen des Eigenkapitals sowie der Jahresabschlussfunktion der Posten, die sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorgaben des Haushaltsrechtes ergeben. Ergibt sich bei der Eigenkapitalermittlung im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein Überschuss der Passivseite über die Aktivseite, ist der Saldo dieses Überschusses auf der Aktivseite der Bilanz nach § 47 Abs. 7 GemHVO als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen. Dies ist bei der Stadt Jülich zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht der Fall. 1.1 Allgemeine Rücklage 98.171.522,06 € Die allgemeine Rücklage stellt den Kern des Eigenkapitals dar. Ihre Höhe ist von der Bewertung und Höhe der anderen Bilanzposten abhängig. Nach § 75 Abs. 3 GO ist die allgemeine Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. In der Eröffnungsbilanz ergibt sich die allgemeine Rücklage aus dem Saldo der vorhandenen Vermögens- und Schuldenpositionen sowie ggf. der zu bildenden Ausgleichs- und Sonderrücklagen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 57 1.2 Sonderrücklagen 0€ Die Bildung von Sonderrücklagen richtet sich im Wesentlichen nach § 43 Abs. 4 GemHVO. Dieser lautet wie folgt: „Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu passivieren. Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um die vom Rat beschlossene Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern. In dem Jahr, in dem die vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die Sonderrücklage durch Umschichtung in die allgemeine Rücklage insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.“ In der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich sind keine Sachverhalte der vorgenannten Art zu berücksichtigen. Die Ansetzung einer Sonderrücklage erübrigt sich daher. 1.3 Ausgleichsrücklage 12.690.609,98 € Gemäß § 75 Abs. 3 GO ist in der Bilanz eine Ausgleichsrücklage (zusätzlich zur allgemeinen Rücklage) als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz • • bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen gebildet werden. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 58 Die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen bemisst sich dabei nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen. Bei der Berechnung der Ausgleichsrücklage kann in Anlehnung an die „Deckelungsvorschrift“ des § 75 Abs.3 GO zunächst die Höchstgrenze von 1/3 der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen wie folgt berechnet werden: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Schlüsselzuweisungen Ausgleichszahlung Familienleistung Schulpauschale Sportpauschale allgemeine Investitionspauschale Einnahmen insgesamt: 2006 2007 2008 (Jahresrechnung) (Jahresrechnung) (Jahresrechnung) 145.426,70 € 136.772,81 € 145.243,12 € 4.284.162,44 € 4.328.828,69 € 4.475.197,00 € 13.545.987,56 € 14.317.069,97 € 11.311.865,18 € 9.387.909,00 € 14.819.429,00 € 10.349.386,00 € 1.397.317,00 € 44.062,35 € 112.298,65 € 3.477.847,00 € 926.059,00 € 1.564.928,00 € 95.331,46 € 115.962,13 € 4.862.158,20 € 1.122.013,00 € 1.617.095,00 € 116.993,32 € 116.279,83 € 5.465.686,80 € 1.113.460,00 € 683.862,00 € 91.221,00 € 571.329,08 € 589.896,12 € 79.578,62 € 696.570,63 € 870.661,88 € 102.080,38 € 1.135.520,93 € 35.628.958,78 € 37.297.018,63 € 41.289.512,44 € Einnahmen aus den 3 Jahren Durchschnitt aus 3 Jahren Ausgleichsrücklage (1/3) 114.215.489,85 € 38.071.829,95 € 12.690.609,98 € Die o.a. Grenze (12.690.609,98 €) liegt unter einem Drittel des Eigenkapitals, sodass der Betrag entsprechend als Ausgleichsrücklage zum Eröffnungsbilanzstichtag berücksichtigt wird. Die Ausgleichsrücklage beträgt demnach 12.690.609,98 €. 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0€ In Jahresabschlussbilanzen werden unter dieser Bilanzposition die Salden der Ergebnisrechnung erfasst. Bei Erstellung der Eröffnungsbilanz findet sich hier naturgemäß kein zu erfassender Wert. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 59 2. Sonderposten In der kommunalen Bilanz wird zwischen vier Arten von Sonderposten differenziert. Im Einzelnen sind dies:     Sonderposten aus (investiven) Zuwendungen, Sonderposten aus Beiträgen, Sonderposten für den Gebührenausgleich und Sonstige Sonderposten. Bei den zu bilanzierenden Positionen handelt es sich um Leistungen Dritter zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, die nicht zurückzuzahlen sind (= Zuwendungen, Zuweisungen, Zuschüsse, Sponsorengelder, Spenden usw.). Sonderposten sind auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, wenn Gelder für investive Maßnahmen gezahlt wurden und nicht frei verwendet werden dürfen (vgl. § 43 Abs. 4 GemHVO). Pauschale Zuwendungen für bestimmte Verwaltungsbereiche (z.B. Straßenbaupauschale) dürfen maßnahmenübergreifend bilanziert werden, soweit daraus Investitionen finanziert wurden. Zuwendungen ist hierbei der Oberbegriff von Zuweisungen und Zuschüssen. Unter Zuweisungen versteht man zwischen öffentlichen Aufgabenträgern übertragene Finanzmittel, während Zuschüsse zwischen dem öffentlichen und dem unternehmerischen oder übrigen Bereich übertragene Finanzmittel darstellen. Für die Eröffnungsbilanz sieht § 56 Abs. 5 GemHVO bezüglich der Passivierung der Sonderposten vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor. Danach kann auf mathematisch-statistische Methoden oder auf andere geeignete Verfahren zur pauschalen Ermittlung der Sonderposten zurückgegriffen werden. 2.1 für Zuwendungen 62.490.872,16 € Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Dabei ist die ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abnutzung der bezuschussten Vermögensgegenstände vorzunehmen. Sonderposten dienen auf der Passivseite der Bilanz dazu, erhaltene Zuwendungen für durchgeführte Investitionen bilanziell abzubilden. Hierdurch besitzen sie eine wichtige Informationsfunktion für die Öffentlichkeit. Der Finanzierungscharakter von Sonderposten stellt eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung dar. Begründet wird dies dadurch, dass die Zweckbindung der Zuwendung eine Bilanzierung beim Eigenkapital der Stadt Jülich nicht zulässt, da durch die Zweckbindung für die Zukunft eine Verpflichtung für spätere Haushaltsjahre entsteht. Eine Bilanzierung der Zuwendung als Sonderposten darf zudem erst dann erfolgen, wenn der dazugehörige Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Zuwendung als „Verbindlichkeit aus Transferleistungen“ ausgewiesen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 60 An die Stadt Jülich werden unterschiedliche Zuwendungen geleistet, unter anderem die „klassischen“ Pauschalzuwendungen wie die allgemeine Investitionspauschale, „Feuerwehrpauschale“, „Schulpauschale“ sowie die „Sportpauschale“. Bei der allgemeinen Investitionspauschale bestimmt der Zuwendungsgeber lediglich, dass Investitionen durch die Kommune mindestens in Höhe der Zuwendung erfolgen müssen. Die eigentliche Verwendung der Mittel bleibt der Gemeinde hierbei freigestellt. Auch ein Nachweis über die Mittelverwendung wird vom Zuwendungsgeber nicht gefordert. Sofern der Zuwendungsgeber die ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat, wird die Zuwendung als „sonstiger Sonderposten“ passiviert. Die „Feuerwehrpauschale“ dient, wie der Name bereits andeutet, Investitionen im Feuerwehr- und Brandschutzbereich. Dabei bestimmt die Kommune bei Anschaffung von Vermögensgegenständen selbst, welche Gegenstände angeschafft werden und wie diese anteilig finanziert werden. Geknüpft wird die „Feuerwehrpauschale“ an zwei Voraussetzungen. Die erste ist, dass es sich um eine Investition handeln muss, die zweite, dass diese im Feuerwehrbereich erfolgen muss. Im Falle der „Schulpauschale“ handelt es sich um laufend pauschalierte Zuwendungen für Investitionen im Schulbereich. Voraussetzung für die „Schulpauschale“ ist die Verwendung für Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen und die Vornahme dieser Maßnahmen im Schulbereich. Wird die Pauschale für Investitionsmaßnahmen verwendet, erfolgt ein Ausweis der Zahlung auf der Passivseite als Sonderposten für Zuwendungen, sofern der entsprechende Vermögensgegenstand bereits aktiviert worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt steht die Pauschale als Verbindlichkeit aus Transferleistungen in der Bilanz. Anders verhält es sich bei der Verwendung der „Schulpauschale“ für Sanierungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um Erhaltungsaufwand. In diesem Falle wird die Pauschale bzw. ihr anteiliger Betrag als zweckgebundener Ertrag unmittelbar verbucht. Ein Verwendungsnachweis erfolgt dabei durch die Gegenüberstellung des Aufwands für Sanierungsmaßnahmen und den Erträgen aus der „Schulpauschale“. Die „Sportpauschale“ wird für Investitionen oder Sanierungen bzw. Modernisierungen von Sportstätten verwendet. Bei Sportstätten, die ausschließlich dem Schulsport dienen, wird die „Schulpauschale“ herangezogen. Wie auch bei der „Schulpauschale“ kann die „Sportpauschale“ für Investitionen oder auch Sanierungsmaßnahmen verwendet werden, jedoch muss die Verwendung im Sportbereich erfolgen. Insgesamt wurden die Zuwendungen im o.a. Sinne zurückgehend bis ins Jahr 1956 ermittelt und einzelnen Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen zugeordnet. Die erhaltenen Zuwendungen wurden auf den Bilanzstichtag indexiert, entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgt(e) dann die Auflösung der Sonderposten für Zuwendungen, wodurch der jeweilige Ergebnishaushalt eines Jahres entlastet wird. Zu den Zuwendungen zählen allerdings auch noch die Schenkungen, die die Stadt Jülich von Dritten erhalten hat. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 61 Für die Bildung des Sonderpostens für Schenkungen i.S.d. § 41 Abs. 4 Zi. 2.1 GemHVO wurden Sachspenden, Kostenübernahmen oder Zuschüsse Dritter im Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und anderer Einrichtungen erfasst und mit ihrem Zeitwert bilanziert bzw. dem entsprechenden Vermögensgegenstand wertmäßig auf der Passivseite gegenübergestellt. Es sind auch Spenden enthalten, die das Museum im Laufe der Jahre erhalten hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um einen vorsichtig geschätzten Wert handelt. Eine genaue Aufstellung der Vermögensgegenstände, die im Museum vorgehalten werden, liegt bislang nicht vor. Berechnet wurde der Wert anhand des Verhältnisses des Versicherungswertes der Ausstellungsstücke gegenüber dem vom Museum aufgestellten Wert. Bei der Gegenüberstellung der beiden Wertgrößen (2.126.520 € Versicherungswert ./. 6.522.873,40 € Wert lt. Museum) ergibt sich daraus ein prozentuales Verhältnis von 32,60%. Mit Hilfe dieses Verhältnisses wurde die Aufstellung des Museums über Schenkungen zum Eröffnungsbilanzstichtag in ihrem Wert angepasst, sodass hier letztendlich ein Sonderposten i.H.v. 399.011,15 € zu bilanzieren ist. Bei diesem Wert handelt es sich um einen „ewigen Sonderposten“, der solange auf der Passivseite der Bilanz verbleibt, wie sich die hierdurch geförderten Vermögensgegenstände im Eigentum des Museums befinden. Der Grund liegt darin, dass eine Abschreibung der Kunstgegenstände nicht erfolgt und daher auch der Sonderposten keiner Auflösung unterliegt. Für die weitere Erfassung ist noch zu beachten, dass eine Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter unterblieb, da diese im jeweiligen Jahr in den Aufwand gebucht wurden. Hierdurch wurde auch die entsprechende Zuwendung direkt verwendet. Zwei Sonderfälle bestehen noch, in denen zahlreiche Schenkungen vorhanden sind. Zum einen die Musikschule und zum anderen die Stadtbücherei. Im Falle der Stadtbücherei existiert zwar auch ein Förderverein, der Kosten übernimmt, jedoch verbleiben die hiervon geförderten Vermögensgegenstände auch im Eigentum des Vereins. Selbiges trifft auf den Förderverein der Musikschule zu. Laut Auskunft von Herrn Krings verbleiben die vom Förderverein bezahlten Musikinstrumente auch in dessen Eigentum. Daher ist für diese auch kein Sonderposten zu bilden. Aufgrund der Erkenntnisse, die sich bei der Bildung des Sonderpostens für Schenkungen ergeben haben, wurde die Aufstellung der Betriebs- und Geschäftsausstattung noch einmal angepasst. Die dort ermittelten Schenkungen oder Zuschüsse wurden auch in die Summe für den gesamten Sonderposten übernommen. Insgesamt beläuft sich der Sonderposten für Schenkungen auf einen Betrag in Höhe von 458.188,71 €, welcher unter der o.a. Ziffer in der Eröffnungsbilanz zu bilanzieren ist. Für die weitere Auflösung des Sonderpostens werden den geförderten Maßnahmen die entsprechenden Beträge als individueller Sonderposten gegenübergestellt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 62 2.2 für Beiträge 40.543.111,72 € Bei Beiträgen handelt es sich nach § 8 Abs. 2 KAG um Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwandes der Kommune für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Begrifflich zählen zwar auch die Erschließungsbeiträge hierzu, diese werden jedoch auf der Grundlage der §§ 127 ff. BauGB von den Grundstückseigentümern erhoben. Im Falle der Beiträge besteht gegenüber den übrigen Sonderposten die Besonderheit, dass das Gesamtinvestitionsvolumen einer Maßnahme für gewöhnlich nach Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf die Beitragspflichtigen (in diesem Falle die Eigentümer der anliegenden Grundstücke) anhand eines Verteilungsschlüssels umgelegt wird. Die Beiträge werden dabei per Bescheid erhoben. Die Gesamtsumme des Sonderpostens für gezahlte Beiträge beträgt zum Eröffnungsbilanzstichtag 40.543.111,72 €. Straßen Berechnungsgrundlage für Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch Für die Verifizierung der Berechnung des Sonderpostens für Beiträge wurde das Vereinfachungsverfahren nach § 56 Abs. 5 GemHVO gewählt. Zur Ermittlung des Sonderpostens für die Erschließungsbeiträge nach BauGB wurde für jede städtische Straße gemäß den Beitragsabrechnungen ein %-Satz ermittelt, in dessen Höhe Beiträge vereinnahmt wurden. Dieser Prozentsatz wurde auf den in der Straßenbewertung festgesetzten Restwert angesetzt und so der Wert des Sonderpostens ermittelt. Danach beläuft sich der Wert der Erschließungsbeiträge zum Bilanzstichtag auf 30.539.862,67 €. Berechnungsgrundlage für Beiträge nach § 8 KAG Dasselbe Verfahren wurde für die Bildung des Sonderpostens für Beiträge nach § 8 KAG gewählt. Auch hier wurde für die bezuschussten Straßen ein individueller, aufzulösender Sonderposten gebildet, der zum Bilanzstichtag 01.01.2009 noch einen Betrag von 3.043.457,33 € aufweist. Kanäle Die Erläuterungen zur Ermittlung der Größe des Sonderpostens für Kanalbeiträge finden sich unter dem Punkt „A 1.2.3.4 - Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 63 An dieser Stelle wird daher nur der Wert des Sonderpostens zum 01.01.2009 wiedergegeben, der sich auf 6.959.791,72 € beläuft. 2.3 für den Gebührenausgleich 28.042,67 € Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden (vgl. § 4 Abs. 2 KAG NRW). Sie dienen der Erzielung von Erträgen, um die Kosten der Verwaltung ganz oder teilweise zu decken. Sie dürfen allerdings nicht mit der Absicht erhoben werden, Überschüsse zu erzielen. Aufgrund der Tatsache, dass Gebühren als „Geldleistung“ gezahlt werden, liegt ein entstandener Gebührenüberschuss in Form liquider Mittel (Bankguthaben) vor. Diese stellen (Umlauf-)Vermögen der Stadt Jülich dar und erhöhen zugleich das Eigenkapital. Unter- bzw. Überdeckungen wurden aus den Betriebsabrechnungsbögen der kostenrechnenden Einrichtungen ermittelt. Überdeckungen, die zum 31.12.2008 feststanden, aber noch nicht ausgeglichen (also noch nicht in Folgejahren gebührenmindernd berücksichtigt) waren, werden dabei in der Bilanz ausgewiesen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 KAG sind Kostenüberdeckungen (hinsichtlich der Gebühren) am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Die bilanzielle Abbildung der Vorgehensweise erfolgt über einen entsprechend zu bildenden Sonderposten für den Gebührenausgleich. Ein solcher ist gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO zu bilden, wenn Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen aus der Gebührenkalkulation entstanden sind. Kostenüberdeckungen stellen eine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft der Gebührenzahler dar, wobei die Kommune frei darin ist, diese Verpflichtung gegenüber dem einzelnen Gebührenzahler oder der Gemeinschaft zu erfüllen. Eine Auflösung eines etwaigen Sonderpostens erfolgt in den Folgejahren, sofern ein Übertrag in die Gebührenkalkulation gebührenmindernd einbezogen wird. Kostenunterdeckungen – oder Jahresfehlbeträge – der kostenrechnenden Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Überdeckungen im Anhang anzugeben und zu erläutern, wenn sie ausgeglichen werden sollen (vgl. § 43 Abs. 6 GemHVO). Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 ergab sich bei der folgenden Einrichtung ein Überschuss: Winterdienst 2007 Somit ist ein Betrag von 28.042,67 € 28.042,67 € als „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ in die Eröffnungsbilanz einzustellen. Der Überschuss wurde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnungen 2009 und 2010 gebührenmindernd eingesetzt und damit wie gefordert ausgeglichen. In den Bereichen Bestattungswesen, Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung und Asylbewerberheime ergaben sich Unterdeckungen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 64 2.4 Sonstige Sonderposten 1.389.008,07 € Der Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Art Sammelposition für weitere Sachverhalte dar, die eine Sonderpostenbildung erforderlich machen, jedoch nicht den anderen Positionen zugeordnet werden können. Zwei dazu zählende Sachverhalte sind die folgenden:   erhaltene Leistungen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Öko-Konto) und erhaltene Leistungen für die Ablösung von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen. Die Besonderheit dieser beiden Konstellationen besteht darin, dass es für den Leistenden keinen Rückzahlungsanspruch gibt, sondern dieser sich von einer Verpflichtung zur Vornahme einer bestimmten Leistung „freikauft“. An seine Stelle tritt als Leistungspflichtiger die Stadt Jülich. Die für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhaltenen Leistungen können sowohl für konsumtive als auch für investive Zwecke genutzt werden. Ökologische Ausgleichsflächen sind dann zu schaffen, wenn ein Eingriff in Natur oder Landschaft erfolgt. Hierfür ist dann ein Ausgleich in Form von beispielsweise Aufforstungen vorgesehen, deren Kosten der Vertragspartner der Stadt Jülich erstattet. Diese Kosten sind als „sonstiger Sonderposten“ in der Bilanz zu passivieren. Bei Amt 23 – Immobilienmanagement kaufmännische Abteilung – wurden die Verträge über Ausgleichsmaßnahmen, die mit Unternehmen oder Privatpersonen geschlossen wurden, abgefragt. Diejenigen Verträge, die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag abgeschlossen waren, wurden entsprechend für die Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die Gesamtsumme des Sonderpostens, die die Stadt Jülich für einzelne Verträge erhalten hat, setzt sich aus einer Entschädigung je m² Ausgleichsfläche und sogenannten Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen pro m² zusammen. Auch die erhaltenen Ablösebeiträge für Kfz-Stellplätze sind als „sonstiger Sonderposten“ zu bilanzieren. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit von Zahlungspflichtigen, sich aus der Verpflichtung, ausreichend Parkplätze vor dem eigenen Betrieb vorzuhalten, „freizukaufen“, indem die Stadt Jülich an deren Stelle Sorge für Parkflächen trägt. Dies ist insbesondere durch die Errichtung des Parkhauses an der Zitadelle geschehen. Aus diesem Grund wurde der Sonderposten für Kfz-Stellplätze dem Parkhaus gegenübergestellt und wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Hierdurch verringern sich im laufenden Haushalt die Aufwendungen für Abschreibungen. Da in der Konstellation der sonstigen Sonderposten keine Gegenleistungsverpflichtung gegenüber dem Leistenden besteht, werden die Gegenbuchungen für Leistung oder Forderungseinbuchung bei dem entsprechenden Sonderposten vorgenommen. Ist die Verwendung mit einer Zweckbestimmung verbunden, wird bei investiver Verwendung eine Umbuchung vorgenommen. Hier wird dem angeschafften Vermögensgegenstand der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 65 Sonderposten direkt zugeordnet. Anstelle eines Gesamtsonderpostens tritt folglich ein solcher, der analog zur Abschreibung des Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst wird, wie dies im Falle des Parkhauses gehandhabt wird. Bei der Stadt Jülich bestanden zum 01.01.2009 sonstige Sonderposten in Höhe von 1.389.008,07 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Teilbetrag für ökologische Ausgleichsflächen i.H.v. 656.328,40 €, der Studienstiftung Pfarrer Reuther i.H.v. 56.042,00 € sowie dem Sonderposten für Kfz-Stellplätze i.H.v. 676.637,67 €. 3. Rückstellungen Rückstellungen werden aufgrund eines spezifischen Sachverhaltes gebildet und dienen der periodengerechten Abbildung von Aufwand. Daher führen sie typischerweise in einer späteren Periode zu Auszahlungen, um einen dann entstandenen Aufwand auszugleichen. Bilanziell betrachtet zählen Rückstellungen zu den Fremdkapitalposten, da sie Verpflichtungen gegenüber Dritten oder sich selbst darstellen, die dem Grund oder der Höhe nach ungewiss sind. In der kommunalen Bilanz werden Rückstellungen gemäß §§ 36, 41 Abs. 4 Zi. 3 GemHVO in die folgenden Positionen untergliedert:     Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, Instandhaltungsrückstellungen (Aufwandsrückstellungen) und Sonstige Rückstellungen. Unterscheiden lassen sich Rückstellungen in solche mit Schuldcharakter und solche, die eine Aufwandsverpflichtung gegen sich selbst darstellen. Rückstellungen mit Schuldcharakter werden gebildet, wenn aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Dritten Verpflichtungen bestehen und diese dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Aufwandsverpflichtungen gegen sich selbst werden dann gebildet, wenn Aufwendungen dem abgelaufenen oder vergangenen Haushaltsjahren zuzuordnen sind. Folgende Rückstellungen im Personalbereich wurden in der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich berücksichtigt: Bezeichnung Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Rückstellung Überstunden Rückstellung Urlaub Rückstellung Altersteilzeit Verb. nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz Betrag Bilanzposition 18.234.176,00 € 5.256.233,00 € 154.638,24 € 334.642,37 € 2.511.746,43 € 8.669 € 3.1 Pensionsrückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.4 sonstige Rückstellungen 3.4 sonstige Rückstellungen 3.4 sonstige Rückstellungen 3.4 sonstige Rückstellungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 66 3.1 Pensionsrückstellungen 23.490.409,00 € Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Der Berechnung ist ein Rechenzinsfuß von fünf Prozent zugrunde zu legen. Der Barwert für Ansprüche auf Beihilfen nach § 77 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie andere Ansprüche außerhalb des Beamtenversorgungsgesetzes kann als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge nach Satz 1 ermittelt werden. Der Prozentsatz nach Satz 5 ist aus dem Verhältnis des Volumens der gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorausgegangenen Haushaltsjahren. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des Prozentsatzes muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen. Bei Pensionsrückstellungen wird davon ausgegangen, dass diese erst nach längerer Zeit (in Zukunft) fällig werden. Die Berechnung ist sehr aufwändig und kann innerhalb der Stadt Jülich aus wirtschaftlichen Gründen nicht geleistet werden. Die Stadt Jülich ist (freiwilliges) Mitglied in der Rheinischen Versorgungskasse (RVK), die diese Berechnung als Serviceleistung anbietet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind in Versorgungsanwärter („Aktive“) und Versorgungsempfänger zu trennen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte mittels einer speziellen Software der Heubeck AG Köln durch die Rheinische Versorgungskasse aufgrund der durch die Stadt Jülich mitgeteilten Daten. Für einige Beamtinnen und Beamten wurde von der RVK die Berechnung der Pensionsrückstellungen mit pauschalierten Daten berechnet, da bereits 2008 vorgelegte Dienstzeitberechnungen nicht in das System der RVK übernommen wurden. Die Pauschalierung erfolgte auf der Grundlage der Durchführungshinweise zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen (RdErl. Des Innenministeriums vom 04.01.2006). Danach ist die Bewertung aufgrund pauschaler Daten über die Dienstzeit zulässig. In der Zwischenzeit wurden die entsprechenden Daten bei der RVK aktualisiert. Eine rückwirkende Neuberechnung war allerdings technisch nicht möglich, so dass die Berechnung mit pauschalierten Daten akzeptiert wird. Sofern durch Dienstherrenwechsel bei den Versorgungslasten einer Gemeinde auch andere Dienstherren nach § 107 b BeamtVG zu beteiligen sind, hat der abgebende Dienstherr die Erstattungsverpflichtung als sonstige Rückstellung mit dem Barwert anzusetzen. Die Höhe der Versorgung erfolgt auf Basis der beim abgebenden Dienstherren maßgeblichen Besoldungsgruppe. Das Verhältnis der beim abgebenden Dienstherren zurückgelegten Dienstzeit zur möglichen Dienstzeit bis zum Versorgungsfall ist dabei altersabhängig zu gewichten. Der aufnehmende Dienstherr erwirbt einen Erstattungsanspruch gegenüber dem abgebenden Dienstherren und hat eine entsprechende „öffentlich-rechtliche Forderung“ zu aktivieren. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 67 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 522.930,57 € Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten die zu erwartenden Gesamtkosten als Rückstellung bezogen auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zu ermitteln. Das Bebauungsplangebiet B-Plan Nr. 1 „Holunderweg“ liegt auf einer Altlastenverdachtsfläche mit einer Auffülltiefe von z.T. bis zu 4 m. Auf der Fläche wurden Bauschutt, Bodenaushub und Siedlungsabfälle abgelagert. Laut Gutachten ist daher in diesem Bereich mit belastetem Boden zu rechnen, der aufwändig abgetragen und entsorgt werden muss. Die baureifen Grundstücke werden zu „normalen“ Grundstückspreisen verkauft. Um den Bauherren aber eine Kalkulationssicherheit zu geben, werden die Kosten für die Entsorgung vollständig von der Stadt Jülich übernommen. Aus diesem Grund wurde für alle zum 01.01.2009 noch im Besitz der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke im o.g. Bebauungsplanbereich eine Rückstellung gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO für die Entsorgung des Bodenaushubs gebildet. Für die Berechnung der Rückstellung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:    Die Kosten für die Grobabsteckung, die Kosten für die begleitende Untersuchung des Bodenaushubs sowie der Erdaushub und das Verfüllen des Grundstücks werden von der Stadt übernommen o es wird eine Grundfläche des Gebäudes von 10 m x 12 m angenommen, o für den Arbeitsraum wird ein Zuschlag berechnet (60° Böschungswinkel), o die Ausschachttiefe ist aufgrund von Bohrungen vorgegeben, o die Baugrube wird bis zur Bodenplatte mit Kies angefüllt und entsprechend in Lagen verdichtet, o der Mutterboden wird von der Restfläche (Grundstücksgröße abzüglich Hausfläche, abzüglich Arbeitsraum) in einer Tiefe von 50 cm abgetragen und entsorgt, o der Mutterboden wird bis zur Oberkante Straße (ca. 1 m) neu angefüllt. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 68 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.485.377,87 € Gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Bei einer Überprüfung der Sachanlagen wurde festgestellt, dass sich die Stadt Jülich insbesondere im Bereich Instandhaltung bei zwei Schulen, drei Kindertagesstätten, der Feuerwehr sowie bei Straßen in einem Erfüllungsrückstand befindet. Viele Sanierungsmaßnahmen, die in den Haushalten 2009 bis 2012 veranschlagt sind, hätten eigentlich schon zuvor durchgeführt werden müssen. Deshalb ist der Aufwand für diese Sanierungsmaßnahmen vorherigen Haushaltsjahren zuzurechnen. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um allgemeine Sanierungsmaßnahmen. Die Nachholung dieser Instandhaltungsmaßnahmen ist aufgrund der Ansätze in den Haushalten 2009 bis 2012 hinreichend konkret beabsichtigt (vgl. § 36 Abs. 3 S. 1 GemHVO) und muss, wie bereits erwähnt, als unterlassen bewertet werden. Weitere Voraussetzung ist die wertmäßige Bezifferung der einzelnen Maßnahmen zum Bilanzstichtag, welche ebenfalls durch die Ansätze bzw. Ergebnisse in den Haushalten 2009 bis 2012 erfüllt ist. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 69 Im ersten nach den Regelungen des NKF aufgestellten Haushalt 2009 waren für 2009 bis 2012 die folgenden Maßnahmen vorgesehen, die als unterlassene Instandhaltung bewertet wurden: Bezeichnung Hofsanierung Feuerwehr Betonsanierung Feuerwehr Dachsanierung TH Berliner Straße Sanierung Umkleiden TH Berliner Straße Dachsanierung TH Düsseldorfer Str. Sanierung WC Gymnasium Zitadelle Sicherungsmaßnahmen Schulhof Musikschule Fenstererneuerung Kindergarten Bertastraße Erneuerung Bodenbelag Kindergarten Broich Dachsanierung Kindergarten Koslar Sanierung Toiletten Kulturbahnhof Sanierung Sportheim Selgersdorf Sanierung von-Schöfer-Ring Sanierung Pastoratsberg Sanierung Gartenweg Sanierung alte K 20 Sanierung Pützberg Sanierung Uferstraße Sanierung Seestraße Sanierung St.-Mauri-Straße Sanierung Niederfeld Sanierung Zur Inde Dachsanierung Bürgerhalle Koslar Dachsanierung Bürgerhalle Broich 2009 130.000,00 66.000,00 80.000,00 180.000,00 80.000,00 300.000,00 10.000,00 0,00 25.000,00 50.000,00 75.000,00 20.000,00 75.000,00 30.000,00 50.000,00 12.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2010 2011 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.000,00 75.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 130.000,00 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 1.183.000,00 283.000,00 223.000,00 190.000,00 1.879.000,00 Durch die späte Erstellung der Eröffnungsbilanz stehen bei den meisten der genannten Maßnahmen die tatsächlichen Aufwendungen fest. Einige Maßnahmen sind -trotz der gebildeten Rückstellungen- nicht ausgeführt worden. Bei den beiden letzten Maßnahmen (Dachsanierungen in den Bürgerhallen Koslar und Broich) sind entsprechende Aufträge erteilt, die Durchführung ist für 2012 vorgesehen. Um das Eigenkapital nicht unnötig zu schmälern und zusätzliche Buchungen durch die Auflösung der Rückstellungen zu vermeiden, sollten daher nur für die Maßnahmen die Rückstellungen gebildet werden, die auch tatsächlich durchgeführt bzw. begonnen wurden. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 70 Aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen werden dann in der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum Stichtag 01.01.2009 folgende Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO angesetzt: Bezeichnung 2009 0,00 0,00 59.315,19 0,00 36.611,42 0,00 0,00 0,00 Sanierung Sportheim Selgersdorf 14.429,88 4.755,40 0,00 0,00 Sanierung von-Schöfer-Ring 46.169,40 0,00 0,00 0,00 Sanierung Pastoratsberg 0,00 0,00 0,00 0,00 Sanierung Gartenweg 0,00 0,00 0,00 0,00 Sanierung alte K 20 0,00 0,00 0,00 0,00 Sanierung Pützberg 0,00 0,00 21.160,52 0,00 Sanierung Uferstraße 0,00 0,00 0,00 0,00 Dachsanierung Bürgerhalle Koslar 0,00 0,00 773,50 90.000,00 Fenstererneuerung Bürgerhalle Koslar 0,00 0,00 0,00 25.000,00 Dachsanierung Bürgerhalle Broich 0,00 0,00 76.633,17 50.000,00 Erneuerung Bodenbelag Bürgerhalle Güsten 20.074,78 0,00 0,00 0,00 Sanierung Außentreppe Bürgerhalle Barmen 0,00 0,00 3.510,13 0,00 Sanierung WC Bürgerhalle Barmen 0,00 0,00 19.999,35 0,00 Summe 140.985,83 196.780,89 88.495,49 170.196,67 55.895,86 276.505,41 0,00 32.607,92 21.977,06 59.315,19 36.611,42 19.185,28 46.169,40 0,00 0,00 0,00 21.160,52 0,00 90.773,50 25.000,00 126.633,17 20.074,78 3.510,13 19.999,35 532.313,89 347.265,12 384.227,48 221.571,38 1.485.377,87 Hofsanierung Feuerwehr 2010 8.586,58 132.399,25 Betonsanierung Feuerwehr 8.464,71 Dachsanierung TH Nord Sanierung Duschen/Umkleiden TH Nord Dachsanierung TH Düsseldorfer Straße Sanierung WC Gymnasium Schulhof Musikschule 2011 2012 0,00 0,00 1.700,00 163.544,80 23.071,38 88.495,49 0,00 0,00 0,00 150.838,10 16.671,72 2.686,85 0,00 0,00 55.895,86 0,00 0,00 156.076,89 116.432,47 0,00 3.996,05 0,00 0,00 0,00 0,00 Fenster KiGa Bertastraße 0,00 0,00 32.607,92 0,00 Bodenbelag KiGa Broich 2.566,64 19.410,42 0,00 0,00 Dachsanierung KiGa Koslar Toiletten Kulturbahnhof 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4.267.196,19 € Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten stellen für den Aufwandsbereich eine eher übliche Abgrenzungsmethode dar. Für die Kommune ergab sich eine Verbindlichkeit durch eine erbrachte Leistung durch einen Dritten im laufenden Haushaltsjahr. Wenn bisher noch keine Rechnung für diese erbrachte Leistung eingegangen ist, ist die Höhe der Verbindlichkeit nicht genau zu beziffern. Für diesen Fall ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Weiterhin fordert § 36 Abs. 4 S. 2 GemHVO, dass ein zukünftiges Entstehen der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist und dass die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. In den Fällen, in denen eine Rechnung noch aussteht, ist dies der Fall. Schwieriger gestaltet sich die Lage jedoch in den Situationen, in denen fraglich ist, wie wahrscheinlich die Inanspruchnahme der Kommune tatsächlich ist. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 71 Hier muss anhand von Fakten ermittelt werden, ob die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Kommune größer ist als die Nichtinanspruchnahme. Trifft dies zu, ist für diesen Fall eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Bei der Stadt Jülich ergibt sich eine solche Möglichkeit für den anteiligen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der KDVZ. Rückstellungen für Urlaub und Überstunden Die Ansätze der Rückstellungen für offenen Urlaub sowie nicht ausgeglichene Überstunden richtet sich nach § 36 Abs. 4 GemHVO, da es sich hierbei um Verbindlichkeiten handelt, deren Entstehen zukünftig zu erwarten ist. Zudem liegt die wirtschaftliche Ursache durch den Aufbau von Überstunden bzw. die Nichtinanspruchnahme des „alten“ Urlaubes zeitlich vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Für die Ermittlung der Rückstellung für offenen Urlaub ist es nach der Handreichung des Innenministeriums zulässig, Pauschalen zugrunde zu legen. Gerechnet wurde auf Basis der tatsächlich offenen Urlaubstage/Überstunden am 31.12.2008. Der Multiplikator wurde anhand des Stellenplans (durchschnittliche Besoldungs- bzw. Tarifgruppe) ermittelt und die tarifliche bzw. rechtliche durchschnittliche Stundenvergütung dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe zugrunde gelegt (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Im Gegensatz zur Rückstellung für Urlaub besteht für nicht ausgeglichene Überstunden (z.B. im Rahmen von Bereitschaftsdiensten) in vielen Fällen ein tariflicher Anspruch auf Auszahlung. Diese Überstunden fallen jedoch nur in geringem Maße an, sodass eine Rückstellung für jahresübergreifende Bezahlung (Überstunden im Dezember angefallen und im Februar ausgezahlt) entbehrlich ist. Nicht geringfügig sind die Überstunden, die als Plusstunden im Rahmen des Arbeitszeitkontos geführt werden. Auch hier wird ein Durchschnittswert – vgl. Urlaub – zugrunde gelegt. Für Vertrauensarbeitszeit ist keine Rückstellung zu bilden, da keine Ansprüche auf Ausgleich geltend gemacht werden können. Zwar gilt eine gesetzliche oder tarifliche Wochenarbeitszeit; die Vertrauensarbeitszeit fußt aber auf „Arbeitsergebnissen“, für die Rückstellungen nicht gebildet werden können. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit sind für Fälle des sogenannten Blockmodells zu bilden, da nach Beendigung der Arbeitsphase ein Anspruch auf Entgelt/Besoldung in der Freistellungsphase besteht. Die Arbeit wird also vorgeleistet. Diese Rückstellungen sind pro Jahr im gleichen Umfang zu bilden, in denen die Arbeitsphase abgeleistet wurde. In Jülich wird das o.g. Blockmodell praktiziert. Das während des gesamten Zeitraumes gezahlte Entgelt besteht aus einem Grundbetrag, der 50% des Vollzeitentgeltes beträgt, und einem Aufstockungsbetrag. Der Grundbetrag ist über die gesamte Dauer der Altersteilzeit als direkter Aufwand zu buchen. Der Aufstockungsbetrag ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung für die gesamte Laufzeit als Rückstellung zu passivieren und im Zeitraum der Altersteilzeit zeitanteilig aufzulösen. Die Differenz zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Grundbetrag ist in der Beschäftigungsphase als Rückstellung zu bilden und in der Freistellungsphase entsprechend wieder aufzulösen. Am Ende der Altersteilzeit ist die Rückstellung für die/den jeweilige/n Mitarbeiter/in wieder vollständig aufgelöst. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 72 Zur Berechnung der Rückstellungen wurden die Gehaltsabrechnungen 2008 aus dem Personalkostenbuchungsprogramm LOGA ausgewertet und in punkto Berechnung durch das Rechnungsprüfungsamt nachvollzogen. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der KDVZ Aus der Eröffnungsbilanz der KDVZ aus dem Jahre 2004 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wurde auf Grundlage des Mittelwertes der Verbandsumlage aus den Jahren 2000 bis 2004 auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt und stellt eine ungewisse Verbindlichkeit für die Stadt Jülich dar. Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen Im Gegensatz zu Instandhaltungsmaßnahmen, die gewissermaßen eine Verbindlichkeit gegen sich selbst darstellen, beruhen Brandschutzmaßnahmen auf gesetzlichen Verpflichtungen. Für diese besteht eine Umsetzungspflicht, während die reinen Instandhaltungsmaßnahmen auch unterbleiben können, sofern die Rückstellung per Gegenbuchung auf die Sachanlage aufgelöst wird. Bei den Brandschutzmaßnahmen besteht die Verpflichtung bzw. Wirkung nicht nur im Innenverhältnis, sondern gerade auch nach außen. Sie existiert allerdings erst, sobald eine rechtliche Verpflichtung, beispielsweise durch Bescheid einer Aufsichtsbehörde, entsteht. Aus diesem Grunde wurden aus den Jahresrechnungen 2009 – 2011 die Ist-Ausgaben für Brandschutz herausgesucht. Diese wurden aufsummiert und als Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dargestellt, da die genaue Höhe der Verbindlichkeiten zum Stichtag der Eröffnungsbilanz noch nicht feststand. Zudem wurde der Ansatz 2011 für Brandschutzmaßnahmen für die Rathäuser berücksichtigt, da dieser als realistisch einzuschätzen ist. Dieser Wert wird anhand der Notwendigkeit der Umsetzung, die mittlerweile absehbar ist, den vorherigen Ansätzen vorgezogen und gemeinsam mit den in den Vorjahren tatsächlich ausbezahlten Beträgen in der Aufstellung erfasst. Weiterhin wurden durch das Hochbauamt weitere Maßnahmen in einer Aufstellung gemeldet, für die in absehbarer Zeit Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Diese wurden in ihrer ungefähren Höhe ebenfalls in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die Darstellung des Wertes erfolgte aufgrund einer vorsichtigen Schätzung, die vom zuständigen Bereich vorgenommen wurde. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 73 4. Verbindlichkeiten Als Basis zur Ermittlung der Verbindlichkeiten der Stadt Jülich waren zuerst einmal die kameral gebildeten Kassenausgabereste zu erfassen. Diese hatten ausweislich der Jahresrechnung 2008 einen Wert von 530 € und ergeben sich ausschließlich aus noch zu zahlenden Gewerbesteuerzinsen aufgrund Steuererstattungen. Sie sind der Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ zuzuordnen. Hinzuzurechnen sind die Verbindlichkeiten aus noch nicht verausgabten Einnahmen der durchlaufenden Geldern, da diese im in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen Saldo der liquiden Mittel enthalten sind. Hierzu wurden zu den in der Jahresrechnung 2008 für durchlaufende Gelder ausgewiesenen Gesamtbeträgen die entsprechenden offenen Posten ermittelt und den entsprechenden Bilanzpositionen zugewiesen. Die kameral gebuchten Rückzahlungsverpflichtungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 26 Mio. € wurden bereits der entsprechenden Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten“ zugeordnet und sind somit aus der Gesamtaufstellung der Ausgabereste herauszurechnen. Die verbleibenden Reste wurden dann der Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Aufgrund der zum 01.01.2009 gültigen Delegationssatzung des Kreises Düren zur Sozialhilfe, sind eventuell bestehende Rückzahlungsverpflichtungen aus diesem Bereich ebenfalls als Verbindlichkeiten zu bilanzieren. Aus der kameralen Jahresrechnung des Sozialhilfehaushalts ergeben sich Verbindlichkeiten aus noch nicht an die Oberfinanzdirektion abgeführten, zuviel ausgezahlten Wohngeld in Höhe von 9.193,09 €. Weiter sind den sonstigen Verbindlichkeiten Steuerbeträge und Sozialversicherungsbeträge für Beschäftigte für Dezember 2008, welche naturgemäß erst im Folgejahr fällig werden zuzuordnen. Für die Stadt Jülich ergeben sich hierbei Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 1.672,87 €, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 314.647,94 € und Beiträge zur Zusatzversorgungskasse in Höhe von 53.607,05 €. 4.1 Anleihen 0€ Anleihen werden inhaltlich zu den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gezählt. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) werden die Rechte der Gläubiger verbrieft. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 74 Hinsichtlich der Art ihrer Rückzahlung können die Anleihen wie folgt unterteilt werden:    Ratenanleihe Die Tilgung erfolgt in jährlich gleich bleibenden Beträgen. Bei entsprechend sinkenden Zinsbelastungen und gleich hoher Tilgungsleistung sinken die Belastungen eines Jahres für die Kommune. Annuitätenanleihe Durch gleich bleibende Annuitäten wird die Anleihe getilgt und verzinst. Die Jahresbelastungen für die Kommune bleiben in diesem Fall während der Laufzeit gleich. Auslosungsanleihe Es werden auf der Basis eines Tilgungsplans jeweils zu den Zinsterminen anhand von Stücknummern Papiere ausgelost und zurückgezahlt. Die Jahresbelastungen der Kommune ergeben sich aus dem vor der Ausgabe aufgestellten Tilgungsplan. Solche Formen der Finanzierung von Investitionen durch Fremdkapital existieren bei der Stadt Jülich nicht. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 72.099.687,54 € Bei Investitionskrediten handelt es sich um sämtliche Finanzvorfälle, bei denen der Kommune Geldwerte gegen Entgelt in Form von Zinsen überlassen werden. Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips dient die Aufnahme von Investitionskrediten grundsätzlich insgesamt der Deckung des Finanzierungsbedarfs der Investitionsmaßnahmen. Eine Verbindung einzelner Kredite zu einzelnen Investitionen kann daher prinzipiell nicht hergestellt werden. Dies wird, wenn überhaupt, nur in wenigen Fällen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bindung möglich beziehungsweise notwendig sein (z.B. Sportplatz Koslar aufgrund spezieller Kreditförderprogramme der finanzierenden Bank). Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt sind langfristige Darlehen. Bei der Kämmerei sind alle Kredite für Investitionen, welche in der Vergangenheit aufgenommen wurden und noch einen Restsaldo ausweisen, erfasst. In den entsprechenden Dateien sind Zins- und Tilgungsraten sowie die Restschuldbeträge zu allen aufgenommenen Krediten dargestellt. Zu allen Darlehen wurden die Darlehenskontoauszüge zum 31.12.2008 beigezogen und mit den Restschuldbeträgen aus den Dateien abgeglichen. Da keine Abweichungen festgestellt wurden und zu allen erfassten Darlehen auch die dazugehörigen Auszüge beigezogen werden konnten, wird sowohl von einer vollständigen als auch wertmäßig richtigen Erfassung ausgegangen. Die Summe der Restdarlehensbestände bildet den Ansatz für die Eröffnungsbilanz. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 75 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0€ Zur Definition von verbundenen Unternehmen siehe „Aktiva 1.3.1“. Bei der Stadt Jülich bestanden zum 01.01.2009 keinerlei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen. 4.2.2 von Beteiligungen 0€ Zur Definition von Beteiligungen siehe Gliederungspunkt 1.3.2 der Aktivseite. Zum 01.01.2009 bestanden für die Stadt Jülich keine Investitionskredite gegenüber Beteiligungen. 4.2.3 von Sondervermögen 0€ Eine Definition von Sondervermögen findet sich beim Punkt 1.3.3 der Aktiva. Auch von Sondervermögen waren zum Stichtag der Eröffnungsbilanz keine Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen für die Stadt Jülich vorhanden. 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 453.970,96 € Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es sich um Kredite, die das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Jülich für Wohnungsbau gewährt hat. 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 71.645.716,58 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt stellen langfristige Darlehen dar, die von verschiedenen Kreditgebern gewährt wurden. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 76 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 26.000.000,00 € Neben der Finanzierung von Investitionen haben Kommunen ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Damit die Behörden ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen können, dürfen sie auftretende Liquiditätsengpässe durch die Aufnahme von entsprechenden Liquiditätskrediten (früher sogenannte Kassenkredite) überbrücken. Grundsätzlich ist in § 86 Abs. 1 GO geregelt, dass Kredite nur für Investitionsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. Im Gegensatz dazu verlangt § 89 Abs. 1 GO jedoch, dass die Kommune ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen hat. Aufgrund dessen trifft § 89 Abs. 2 GO auch eine Ausnahme von § 86 GO, sodass die Kommune zur Umsetzung der rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen auch Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen darf. Der Höchstbetrag dieser Kredite ist in der jeweiligen Haushaltssatzung zu regeln und gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung. Bei der Stadtkasse sind die laufenden Kredite zur Liquiditätssicherung vollständig erfasst. Bei der Kämmerei werden die den Liquiditätskrediten zuzuordnenden Schuldurkunden verwaltet. Die bei der Stadtkasse geführte Aufstellung der Liquiditätskredite wurde mit den Schuldurkunden abgeglichen, so dass die Vollständigkeit gegeben ist. Der in die Eröffnungsbilanz einzustellende Wert ergibt sich aus den durch Schuldurkunden nachgewiesenen Saldo der laufenden Liquiditätskrediten und ist mit 26.000.000 € zum Bilanzstichtag ermittelt worden. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0€ Ob eine Maßnahme einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommt, richtet sich nach Zi. III. 1. b. des Mobilien-Leasing-Erlasses der Bundesministeriums der Finanzen vom 19.04.1971. Danach ist der Vermögensgegenstand bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht regelmäßig dann dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 v.H. oder mehr als 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Auf Anfrage an die einzelnen Ämter und Dezernate stellte sich heraus, dass derartige Verbindlichkeiten bei der Stadt Jülich nicht existieren. Weiterhin sind auch grundsätzlich übernommene Bürgschaften an dieser Stelle zu bilanzieren. Dazu zählen allerdings nur jene Verbindlichkeiten, die genau beziffert sind. Ein Ausweis derartiger Verbindlichkeiten unter der o.a. Bilanzposition erfolgt nicht, da die Stadt Jülich bisher keinerlei finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten aus den übernommenen Bürgschaften hat. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 77 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 550.520,15 € Zur Ermittlung des Anfangsbestandes der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2009 durch die Buchungsstelle Rechnungen kopiert, deren Gestellungsdatum aus dem Jahre 2008 stammt, deren Begleichung jedoch erst 2009 erfolgte. Grundsätzlich stellt die Summe dieser Belege den Anfangsbestand der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen dar. Bei der Erarbeitung einer Aufstellung dieser Rechnungen fielen dann jedoch Belege auf, denen keine Lieferung oder Leistung zugrunde lag, sondern sonstige Gründe (z.B. Wegsteckenentschädigungen an Mitarbeiter oder Rückzahlungsverpflichtungen). Diese Positionen sind ebenfalls der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten zuzuordnen. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.779.355,58 € Eine Bilanzierung von Zuwendungen als Sonderposten darf erst dann erfolgen, wenn der dazugehörige Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Zuwendung als „Verbindlichkeit aus Transferleistungen“ ausgewiesen. Bei den hier berücksichtigten Zuwendungen handelt es sich um Landeszuweisungen aus der Investitionspauschale, die dem Neubau der KGS und dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Selgersdorf zugeordnet wurden. Beide Gebäude waren zum Bilanzstichtag noch nicht in der Nutzung, so dass es sich dabei um Anlagen im Bau handelt. Die Zuweisungen sind daher hier als Verbindlichkeiten aus Transferleistungen auszuweisen. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 505.796,03 € Hierunter werden alle sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen, für die eine Zuordnung zu den übrigen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten nicht möglich ist. Insbesondere Steuerverbindlichkeiten (z.B. Umsatz- oder Lohnsteuer) oder abzuführende Sozialabgaben werden unter diese Bilanzposition gefasst. Sonstige Verbindlichkeiten: Ausgabereste Haushalt Stadt: Ausgabereste Durchlaufende Gelder: Ausgabereste „Sozialhilfehaushalt“: Verbindlichkeiten aus Anweisungen: Steuerverbindlichkeiten: Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte 12/2008: Beiträge Zusatzversorgungskasse: 530,00 € 28.559,41 € 9.193,09 € 97.585,67 € 1.672,87 € 314.647,94 € 53.607,05 € Anfangsbestand Eröffnungsbilanz : „Sonstige Verbindlichkeiten“ 505.796,03 € Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 78 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.034.990,89 € Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen als passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Eröffnungsbilanz bestand an dieser Stelle die Notwendigkeit, die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhöfe einzeln zu betrachten und jedes einzelne Nutzungsrecht auf seine Restnutzungsdauer hin zu überprüfen. Anhand dessen konnte eine Auswertung aufgestellt werden, welche Werte bei den Friedhofsgebühren zum 01.01.2009 noch bestanden. Von der im Voraus entrichteten Grabmiete war im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer der passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der linear über die Restruhezeit aufgelöst wird. Es war also auf die Restlaufzeit der Grabnutzung abzustellen. Zur Ermittlung der Werte wurde eine Auswertung aus dem Verwaltungsprogramm „JPAX“ gefahren, die nur solche Beträge ausweist, die auch tatsächlich für die passive Rechnungsabgrenzung von Relevanz sind. Einmalige Entgelte, wie beispielsweise solche für Bestattungen und sonstige Nebenleistungen im Sinne der Friedhofsgebührensatzung, stellen im Jahr der Beantragung unmittelbar einen Ertrag dar und wurden entsprechend für die passive Rechnungsabgrenzung nicht berücksichtigt. In den meisten Fällen geht das Programm vom ursprünglichen Originalbescheid aus. Sofern dieser aufgrund des Alters nicht mehr vorhanden ist, wird die Berechnung anhand der im entsprechenden Jahr gültigen Gebühr vorgenommen. Die „historischen“ Grabnutzungsentgelte wurden aus diesem Grunde ebenfalls durch das Bauverwaltungsamt in das Programm eingepflegt. Im Übrigen ist auch für die Folgejahre nach Eröffnungsbilanzstichtag eine NKF-Auswertung jederzeit möglich, sodass sich der Stand des Rechnungsabgrenzungspostens auch in Zukunft überprüfen lässt. Die für den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde gelegten Friedhofsgebühren umfassen auch die Beträge, die für eine Verlängerung der Ruhestätten gezahlt worden sind. Als weiterer Bestandteil des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens sind Zahlungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Allerdings werden nur diejenigen Beträge bilanziert, für die zum Eröffnungsbilanzstichtag bisher keine Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt worden waren. Hierbei handelt es sich um ein Gesamtvolumen von 33.412,80 €. Zuletzt werden die Abschlagszahlungen des Kreises Düren, die für SGB II und SGB XII im Dezember für Januar 2009 gezahlt wurden, unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ bilanziert. Diese Zahlungen im „alten“ Jahr führen im neuen Jahr zu einem Ertrag, da sie vor Eröffnungsbilanzstichtag eingegangen sind. Hierbei spielt zunächst keine Rolle, dass die Gelder Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 79 anschließend wieder verausgabt werden, da sie für weitere Zahlungen im Sozialbereich verwendet werden. Insgesamt beläuft sich dieser Teil des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens auf 764.800 €. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 80 D. Anlagenspiegel Anlagenspiegel der Stadt Jülich gem. § 45 GemHVO Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen Anschaffungs- und Abschreibungen Herstellungskosten Stand ZuAbUmbuAbZuKumulieram gänge gänge chungen schrei- schreite Ab31.12. im im im bungen bungen schreides HausHausHausim im bungen VorhaltshaltshaltsHausHaus(auch jahres jahr jahr jahr haltshaltsaus Vorjahr jahr jahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + +/+ 56.587 318.961.457 Buchwert am 31.12. des Haushaltsjahres am 31.12. des Vorjahres EUR EUR 32.381.009 5.173.724 3.326.807 3.800.041 3.948.212 57.243.958 2.441.921 42.563.692 15.872.094 9.788.113 0 45.057.495 87.848.397 228.128 556.637 2.127.193 2.364.844 1.658.343 2.580.851 21.263.929 20.833.598 119.830 0 266.370 0 0 0 44.131 63%/69% Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 81 Erläuterungen zum Anlagenspiegel Im Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO ist die Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert darzustellen. Er ist daher mindestens entsprechend der § 41 Abs. 3 Zi. 1 GemHVO zu gliedern. Um die Änderungen dieser Bilanzposten nachvollziehbar zu machen, sind dazu jeweils tabellarisch die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, die Zuschreibungen, die kumulierten Abschreibungen, die Buchwerte am Abschlussstichtag und am vorherigen Abschlussstichtag und die Abschreibungen im Haushaltsjahr anzugeben. Die „historischen“ Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. Spalte 1) eines Vermögensgegenstandes werden ausgewiesen, solange der Vermögensgegenstand vorhanden ist, selbst wenn er bereits vollständig abgeschrieben ist. Erst im Jahr nach dem Abgang des Vermögensgegenstandes sind dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus dem Anlagenspiegel herauszunehmen. Als Zugänge und Abgänge (vgl. Spalten 2 und 3) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände ausgewiesen, die im Haushaltsjahr tatsächlich dem Anlagevermögen zugegangen oder aus dem Anlagevermögen abgegangen sind. Wenn Vermögensgegenstände im Haushaltsjahr veräußert werden, sind deren historische Anschaffungsoder Herstellungskosten unter den Abgängen zu erfassen. Erst im Jahr danach sind dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus dem Anlagenspiegel herauszunehmen. Bei den Umbuchungen (vgl. Spalte 4) werden Untergliederungen vorhandener Anlagewerte erfasst, z.B. die Umgliederung von Vermögensgegenständen aus „Anlagen im Bau“ nach ihrer Fertigstellung in den entsprechenden Posten des Anlagevermögens. Umbuchungen liegen aber nicht bei Umschichtungen vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen vor. Diese Fälle sind als Abgänge zu erfassen. Auch die Abschreibungen im Haushaltsjahr (vgl. Spalte 5) sowie die Zuschreibungen im Haushaltsjahr (vgl. Spalte 6) sind auszuweisen. Erfolgen Zuschreibungen bei den Vermögensgegenständen, so dürfen diese nicht saldiert, sondern müssen unter Beachtung des Bruttoprinzips erfasst werden. Unter kumulierten Abschreibungen (vgl. Spalte 7) sind sämtliche vorgenommenen Abschreibungen zu erfassen, seit der Vermögensgegenstand mit seinen historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten zum Anlagevermögen der Gemeinde gehört. Diese kumulierten Abschreibungen sind ggf. um vorgenommene Zuschreibungen zu korrigieren. Ist ein Vermögensgegenstand durch Abgang oder Umbuchung aus dem Anlagevermögen ausgeschieden, so sind die kumulierten Abschreibungen des Vermögensgegenstandes nicht mehr auszuweisen. Im Anlagenspiegel sind aber noch die Abschreibungen aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr aufzunehmen, um die Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung zu sichern. Die im Anlagenspiegel auszuweisenden Buchwerte (vgl. Spalten 8 und 9) ergeben sich rechnerisch als Restbuchwerte aus den Werten desselben Haushaltsjahres. Um die Veränderung bzw. Entwicklung aufzuzeigen, ist der Stand am Ende des Haushaltsjahres sowie am Ende des Vorjahres anzugeben. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 82 E. Forderungsspiegel Forderungsspiegel der Stadt Jülich gem. § 46 GemHVO Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR 1 1. Öffentlich-rechtliche Fordergungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.2 Beiträge 1.3 Steuern 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.4 gegen Beteiligungen 2.5 gegen Sondervermögen 3. Summe aller Forderungen 1.131.251 150.963 1.872.600 173.063 1.504.677 41.786 3.954 1.002.251 0 0 Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von des bis zu 1 1 bis 5 mehr als VorJahr Jahre 5 Jahre jahres EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 1.131.251 150.963 1.872.600 173.063 1.504.677 0 41.786 3.954 1.002.251 0 0 5.880.545 5.880.545 0 0 84%/97% Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 83 Erläuterungen zum Forderungsspiegel Der Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO soll den Stand und die Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher mindestens entsprechend § 41 Abs. 3 Zi. 2.2.1 und 2.2.2 zu gliedern. Um die Änderungen dieser Bilanzposten nachvollziehbar zu gestalten, ist dazu jeweils tabellarisch der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Forderungen mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 84 F. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Jülich gem. § 47 GemHVO Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden (GV) 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 mit einer Restlaufzeit von 453.970,96 € 17.558,29 € 62.069,48 € 374.343,19 € 71.645.716,58 € 1.050.945,83 € 5.243.108,24 € 65.351.662,51 € 26.000.000,00 € 26.000.000,00 € 550.520,15 € 2.779.355,58 € 505.796,03 € 550.520,15 € 2.779.355,58 € 505.796,03 € 101.935.359,30 € 28.124.820,30 € 8.084.533,30 € 65.726.005,70 € 0,00 € Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (z.B: Bürgschaften) 36.236.929,21 € 73%/79% Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 85 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel Der Verbindlichkeitenspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach und ist mindestens nach den in § 47 Abs. 1 GemHVO aufgeführten Posten zu gliedern. Um die Änderungen nachvollziehbar zu machen, ist dazu jeweils tabellarisch der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben. Der Verbindlichkeitenspiegel dient dazu, die Struktur der Verschuldung der Stadt Jülich transparent zu machen. Ergänzend werden in dem Verbindlichkeitenspiegel auch die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten, gegliedert nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages, nachrichtlich ausgewiesen, um auch diese Verpflichtungen der Gemeinde offen zu legen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 86 G. Lagebericht G.1 Allgemeines Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO hat die Gemeinde die Eröffnungsbilanz um einen Lagebericht nach Maßgabe des § 48 GemHVO zu ergänzen. Da sich jedoch § 48 GemHVO thematisch eher dem Jahresabschluss zurechnen lässt, ist er vielmehr im Hinblick auf die Eröffnungsbilanz auszulegen. Nach § 48 GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Durch den Lagebericht soll ein Gesamtbild der Stadt Jülich in punkto Finanzlage, Vermögen und Schulden vermittelt werden. Daher werden zunächst die Bilanzpositionen anhand von geeigneten Bilanzkennzahlen interpretiert. Im weiteren Verlauf wird dann auf die Chancen und Risiken, die sich für die Stadt Jülich in finanzieller Hinsicht für die Zukunft ergeben, eingegangen. G.2 Allgemeine Ausführungen zum NKF Am 16. November 2004 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement beschlossen. Grundlage des Gesetzes waren die Arbeitsvorschläge eines Modellprojektes, an dem sieben Kommunalverwaltungen aus NRW (die Städte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers, Münster, der Kreis Gütersloh und die Gemeinde Hiddenhausen) beteiligt waren. Das Gesetz ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten und verpflichtet alle Kommunen in NRW, ab dem Haushaltsjahr 2009 die „kommunale Doppik“ einzusetzen, einen Haushalt in neuer Form sowie eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das NKF stützt sich für die Haushaltsplanung, -bewirtschaftung und Rechnungslegung auf drei Komponenten, die im Wesentlichen dem kaufmännischen Rechnungswesen entlehnt sind: 1. Ergebnisplan und Ergebnisrechnung 2. Finanzplan und Finanzrechnung 3. Kommunale Bilanz Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 87 Ergebnisplan und Ergebnisrechnung weisen die Aufwendungen und Erträge aus. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Finanzplan und Finanzrechnung beinhalten alle Einzahlungen und Auszahlungen und geben einen Überblick über die Liquidität der Kommune. Die Einzahlungen und Auszahlungen werden gegliedert in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Unter den Zahlungen aus Investitionstätigkeit werden dabei die Informationen abgebildet, die im kameralen System im Vermögenshaushalt dargestellt waren. In der kommunalen Bilanz werden das Vermögen und die Schulden der Kommune abgebildet. Das Vermögen ist auf der Aktivseite mit dem zum Bilanzstichtag ermittelten Wert aufgeführt. Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten, die Sonderposten und Rückstellungen dargestellt. Der Saldo aus Vermögen und Schulden ist das Eigenkapital, das damit eine reine Rechengröße ist, und nicht etwa Liquidität, die auf Bankkonten gelagert wird. Der Saldo aus der Finanzrechnung verringert oder erhöht in der Bilanz die liquiden Mittel. Der Saldo aus der Ergebnisrechnung erhöht oder verringert in der Bilanz das Eigenkapital. Ergebnisplan und Finanzplan gliedern sich in Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne. Die einzelnen Teilpläne basieren zunächst auf 17 vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Produktbereichen. Diese Produktbereiche gliedern sich dann in Produktgruppen, die sich wiederum in Produkte gliedern. Soll in einigen Bereichen noch stärker differenzieret werden, ist die Darstellung auf einer vierten Ebene, den sogenannten „Teilprodukten“ möglich. Der wesentlichste Unterschied zwischen dem kameralen System und dem NKF lässt sich mit dem oft genannten Schlagwort der „Darstellung einer intergenerativen Gerechtigkeit“ zusammenfassen. So waren im kameralen Haushalt z.B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Anlagegutes erfasst, nicht aber der aus der Investition resultierende jährliche Werteverzehr des Vermögens (Abschreibungen). Bei den Personalausgaben waren im alten System die Zahlungen an die jetzigen Pensionäre verbucht, nicht aber die Rückstellungen für die später zu zahlenden Pensionszahlungen an die jetzt tätigen Beamten. Mit dem Ansatz von Abschreibungen und Pensionsrückstellungen wird erreicht, dass die Generation, die Dienstleistungen und Infrastruktur nutzt, auch dafür aufkommen muss. Mit den Änderungen im NKF ändern sich auch die Regelungen zum Haushaltsausgleich. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 88 Gemäß § 75 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ist der Haushalt ausgeglichen, wenn im Ergebnisplan die Erträge die Aufwendungen decken oder übersteigen. Dies gilt auch als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der sogenannten Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. G.3 Übersicht über die Haushaltswirtschaft der abgelaufenen Jahre Seit dem Haushaltsjahr 2003 hatte die Stadt Jülich ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Nach den kameralen Regelungen war ein solches HSK zu erstellen, wenn die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht deckten. Das HSK war von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung wurde in der Regel erteilt, wenn - ein struktureller Ausgleiches im Verwaltungshaushalt im fünften und damit letzten Jahr des ersten HSK-Zeitraumes erreicht wurde eine Netto-Neuverschuldung vermieden wurde die Deckelung bei den freiwilligen Ausgaben eingehalten wurde. Ursache für das HSK waren in erster Linie seit Mitte 2002 rückläufige Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer, denen steigende Ausgaben vor allem im Bereich Personal und Kreisumlage gegenüberstanden. Verbesserungen auf der Einnahmeseite durch die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer sowie Nutzungsentgelten (Bürgerhallen, Bücherei, Musikschule), Kürzung der freiwilligen Ausgaben, besonders aber eine restriktive Personalpolitik (dauerhafter Wegfall von durch Verrentung freiwerdenden Stellen) machten den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich 2007 möglich und führten dazu, dass das HSK 2003 sowie die Fortschreibungen der Folgejahre jeweils ohne nennenswerte Beanstandungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. Letztlich schloss die Jahresrechnung des Verwaltungshaushaltes 2007 mit einem strukturellen Überschuss in Höhe von rund 780.000 € ab. Nach den kameralen Haushaltsvorschriften hatte nun in den Jahren 2008 bis 2012 die Abdeckung der in den Jahren 2002 bis 2006 „angesammelten“ Fehlbeträge zu erfolgen, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 wie folgt entwickelt hatten: Ergebnis Verwaltungshaushalt Fehlbetrag kumuliert 2002 -2.157.172,51 € -2.157.172,51 € 2003 -2.304.744,78 € -4.461.917,29 € 2004 -4.233.910,54 € -8.695.827,83 € 2005 -6.607.868,82 € -15.303.696,65 € 2006 -5.438.806,71 € -20.742.503,36 € 2007 +780.399,33 € -19.962.104,03 € Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 89 Nach den Ansätzen des vom Stadtrat am 25.07.2008 beschlossenen Haushaltes 2008 sollte sich der o.g. aufgelaufene Fehlbetrag in 2008 um rund 1,102 Millionen € verringern. Der Verwaltungshaushalt wies einen strukturellen Überschuss in entsprechender Höhe aus. Möglich war dies in erster Linie durch eine Rückzahlung überzahlter Solidarbeiträge aus Vorjahren, die nicht zur Deckung laufender Ausgaben, sondern zur Minderung der „Altfehlbeträge“ eingesetzt werden sollte. Zur Abdeckung der übrigen Fehlbeträge waren für die Zukunft Maßnahmen wie die Veräußerung der Straßenbeleuchtung oder von Anteilen der Stadtwerke angedacht. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2008 ergaben sich aber bei der Gewerbesteuer durch Umstrukturierung bei einem großen Steuerzahler dramatische Verschlechterungen. Ingesamt wurde der veranschlagte Einnahmeansatz von 14,4 Millionen € in der Jahresrechnung um fast 3,3 Millionen € unterschritten. Vor allem diese Entwicklung führte dazu, dass der Verwaltungshaushalt 2008 im der Jahresrechnung anstelle des veranschlagten strukturellen Überschusses von 1,102 Millionen € einen strukturellen Fehlbetrag von 1.143.955,57 € auswies. Die „angesammelten Fehlbeträge“, die nach den kameralen Regelungen noch abzudecken gewesen wären, erhöhten sich somit auf 21.106.059,60 €. Mit dem Umstieg auf das NKF zum 01.01.2009 ist die Verpflichtung zur Abdeckung dieser Fehlbeträge entfallen. Da aber die Fehlbeträge über Kassenkredite finanziert sind, belasten sie als Verbindlichkeit auf der Passivseite die Eröffnungsbilanz ganz erheblich. Außerdem belasten die hierfür zu zahlenden Kassenkreditzinsen mit jährlich rund einer Million € die Ergebnisrechnung. G.4 Die Vermögenslage (Aktivseite der Bilanz) Nach dem kameralen Haushaltsrecht war nur das Anlagevermögen der kostenrechnenden (d.h. über Benutzungsgebühren finanzierten) Einrichtungen zwingend zu erfassen. Die vorliegende Eröffnungsbilanz weist demnach zum ersten Mal das gesamte Vermögen der Stadt Jülich aus. Das Vermögen ist auf der Aktivseite der Bilanz erfasst und stellt sich zum Stichtag 01.01.2009 wie folgt dar: 1.) ANLAGEVERMÖGEN 1.1. 1.2. 1.3. 2.) 56.587,00 € = 0,02 % 318.961.456,95 € = 91,64 % 21.263.929,06 € = 6,11 % UMLAUFVERÖGEN 2.1. 2.2. 2.3. 3.) Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte 40.064,18 € = 0,01 % Forderungen und sonstiges Vermögen 5.880.544,65 € = 1,69 % Liquide Mittel 855.636,06 € = 0,25 % AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Die Bilanzsumme beläuft sich damit insgesamt auf 991.212,55 € = 0,28 % _______________ 348.049.430,45 € Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 90 Das Anlagevermögen bildet den mit Abstand größten Posten auf der Aktivseite der Bilanz. Vom Anlagevermögen entfällt wiederum der Großteil auf die Sachanlagen. Hierunter fallen die unbebauten Grundstücke (Grünanlagen, Ackerflächen) und die bebauten Grundstücke (Schulen, Rathäuser, Kindergärten, Bürgerhallen) ebenso wie das Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege und Plätze einschl. des Grund und Bodens). Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass dieser Bereich den größten Bilanzposten auf der Aktivseite bildet. Unter die Finanzanlagen entfallen in erster Linie die Anteile an verbundenen Unternehmen wie etwa den Stadtwerken Jülich GmbH oder der Brückenkopfpark Jülich GmbH. Zum Umlaufvermögen zählen u.a. die liquiden Mittel, also die Bestände der Stadtkasse auf Girokonten und in der Barkasse. Größter Posten sind aber die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen. Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Beträge, die schon in 2008 ausgezahlt wurden, eigentlich aber dem Haushaltsjahr 2009 zuzurechnen sind. Beispiele sind die Beamtengehälter für den Januar 2009, die Ende Dezember 2008 ausgezahlt werden. G.5 Die Schuldenlage (Passivseite der Bilanz) Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen auf der Aktivseite finanziert ist. Nach der vorliegenden Eröffnungsbilanz weist die Passivseite folgende Werte aus: 1.) EIGENKAPITAL 110.862.132,04 € = 31,85 % 2.) SONDERPOSTEN 104.451.034,62 € = 30,01 % 3.) RÜCKSTELLUNGEN 4.) VERBINDLICHKEITEN 5.) PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 29.765.913,63 € = 8,55 % 101.935.359,27 € = 29,29 % 1.034.990,89 € = 0,30 % 348.049.430,45 € Das Eigenkapital ist eine rein rechnerische Größe, die dadurch entsteht, dass von der Summe der Aktiva die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgezogen werden. Dennoch ist der Eigenkapitalanteil eine der wichtigsten Kennzahlen der Bilanz. Je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto gesünder ist die Vermögensstruktur der Kommune. Als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ist die Ausgleichsrücklage zu nennen. Die Ausgleichsrücklage kann gemäß § 75 Absatz 3 der GO in der Eröffnungsbilanz bis zu einem Drittel der Höhe des Eigenkapitals gebildet werden, jedoch höchstens bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuwendungen. Bei der Berechnung der Ausgleichsrücklage der Stadt Jülich war die letztgenannte Bemessungsgrenze zu berücksichtigen. Ihr Bestand beläuft sich auf 12.690.609,98 €. Kann der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt durch einen „Griff“ in diese Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden, gilt der Haushalt insgesamt als ausgeglichen und muss der Aufsichtsbehörde nur angezeigt werden. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 91 Als Sonderposten werden in der Hauptsache erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen erfasst. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgelöst (= abgeschrieben), für den sie gezahlt wurden. Mit Abstand größter Posten innerhalb der Sonderposten sind die Zuweisungen, die zur Erstellung von Gebäuden (Schulen, Kindergärten) oder Straßen gezahlt wurden. Über die Rückstellungen werden künftige Aufwendungen finanziert, die heute entstehen. Typisches Beispiel und zugleich größter Posten sind die Pensionsverpflichtungen für die Beamten. Zu nennen sind aber auch noch die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen, die zum Bilanzstichtag bekannt und erforderlich waren, aber noch nicht durchgeführt sind. Unter die Verbindlichkeiten fallen in erster Linie Verbindlichkeiten aus Krediten. Hier sind zum einen die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten zu nennen, aber auch die aus den bereits im Zusammenhang mit den angesammelten kameralen Fehlbeträgen genannten Kredite zur Liquiditätssicherung. Passive Rechnungsabgrenzungsposten schließlich sind Einnahmen, die bereits in der Vergangenheit erzielt wurden, richtigerweise aber künftigen Jahren zuzuordnen sind. Typisches Beispiel hier sind die Grabnutzungsgebühren, die bei Erwerb der Grabstätte erhoben werden und mit denen dann die Friedhofspflege für die Dauer der Nutzung der Grabstätte finanziert wird. G.6 Die Ertragslage Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 war der erste, der auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagement erstellt wurde. Der Ergebnisplan weist einen Fehlbetrag in Höhe von 4,249 Millionen € aus. Damit kann durch eine entsprechende Verringerung der Ausgleichrücklage ein Haushaltsausgleich erreicht werden. Nach sechs Jahren Haushaltssicherungskonzept musste der Haushalt 2009 damit lediglich der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Ursache für den Fehlbetrag waren einerseits Verschlechterungen bei verschiedenen Ertragsund Aufwandspositionen (höherer Personal- und Zinsaufwand, geringere Gewerbesteuererträge), aber auch NKF-bedingte Faktoren wie die erstmalige Veranschlagung flächendeckender Abschreibungen. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2009 ergaben sich dann weitere Verschlechterungen insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer. Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2009 vergrößerte sich das Defizit im Ergebnisplan auf 8,047 Millionen €. Damit war zwar immer noch ein Ausgleich über die Ausgleichsrücklage möglich, die danach aber zu rund zwei Dritteln aufgebraucht war. Ein Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor, da wesentliche Einflussgrößen hierfür erst mit Vorliegen der Eröffnungsbilanz konkret ermittelt werden können. Aufgrund von weiter sinkenden Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil und geringerer Schlüsselzuweisungen vergrößern sich die Fehlbeträge in den Folgejahren auf rund 20 Millionen €. Mit dem Haushalt 2011 war wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das wegen des innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachweisbaren Haushaltsausgleichs nicht genehmigungsfähig war. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 92 G.7 Die Finanzlage Die Finanzlage der Stadt Jülich stellt sich ähnlich dramatisch wie die Ertragslage dar. Die Kredite zur Liquiditätssicherung beliefen sich zum 01.01.2009 durch die angesammelten Fehlbeträge aus dem Haushaltssicherungskonzept 2003 bis 2008 auf 26 Millionen €. Die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt schlagen auch auf den Finanzhaushalt durch. So waren zum Jahresende 2009 Liquiditätskredite in Höhe von 28,3 Millionen € aufgenommen, Ende 2010 schon 42,55 Millionen € und Ende 2011 49 Millionen €. G.8 Bilanzanalyse Eine Analyse der Bilanz ist am aussagekräftigsten auf der Grundlage von Kennzahlen möglich. Dabei kann einerseits eine vergleichende Betrachtung im Zeitablauf erfolgen (in der vorliegenden Eröffnungsbilanz ist das natürlich nicht möglich, da es sich um die erste Bilanz handelt), andererseits ein interkommunaler Vergleich. Typische Bilanzkennzahlen sind unter Punkt G.10 ff. aufgeführt. G.9 Chancen und Risiken Wie bereits in den Ausführungen zur Ertragslage dargelegt, weisen der Haushalt 2009 und die Haushalte der Folgejahre im Ergebnisplan erhebliche Defizite aus. Die Ausgleichsrücklage, die zum Zwecke des Ausgleichs dieser Defizite vorgesehen ist, ist schon im zweiten NKFJahr aufgebraucht. Wenn dann auch in den Folgejahren weiterhin Defizite in zweistelliger Millionenhöhe ausgewiesen werden, lässt sich leicht ausrechnen, dass in nicht allzu ferner Zukunft das Eigenkapital insgesamt aufgebraucht sein wird. Ein Gegensteuern ist somit dringend erforderlich. In weiten Teilen sind allerdings die Faktoren, die zu diesem Defizit führen, nicht zu beeinflussen. Selbst wenn alle sogenannten „freiwilligen Ausgaben“ gestrichen würden, würden die Einsparungen nicht zum Erreichen eines Haushaltsausgleiches ausreichen. Von der Kommune nicht beeinflussbare Größen sind z.B. die von der konjunkturellen Lage abhängigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer oder dem Anteil an der Einkommensteuer. Auch der größte Ausgabenblock des Ergebnisplanes, die Kreisumlagen, können von der Kommune nicht beeinflusst werden. Weitere Risiken birgt auch der Schuldendienst. Trotz der derzeitigen und schon relativ langanhaltenden Zinsniedrigphase belasten die Zinsen den Haushalt ganz erheblich. Ein Steigen des Zinssatzes würde diese Belastung noch drastisch erhöhen. Dennoch können und sollten die typischen Schlagworte, die mit der Einführung des NKF verbunden sind, zum Umdenken anregen. So erfolgt mit dem NKF erstmalig eine vollständige Erfassung des Vermögens und der Schulden einer Kommune. Außerdem wird insbesondere durch die Abschreibungen ein vollständiger Ressourcenverbrauch dargestellt. Gerade diese Abschreibungen sind eine wesentliche Neuerung gegenüber dem kameralen Rechnungssystem, wo die Abschreibungen -soweit sie überhaupt zu veranschlagen waren- in Einnahmen und Ausgabe verbucht wurden und somit den Haushalt nicht belasteten. Mit dem NKF dagegen führt nun jede Investition zu entsprechenden Belastungen der Folgejahre. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 93 aufgestellt gemäß § 92 GO i.V. mit § 95 Absatz 3 GO Jülich, den 01. Oktober 2013 bestätigt gemäß § 92 GO i.V. mit § 95 Absatz 3 GO Jülich, den 01. Oktober 2013 Prömpers Kämmerer Stommel Bürgermeister Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 94 G.10 Bilanzkennzahlen Die nachfolgenden Bilanzkennzahlen sollen eine Bewertung des Haushaltes sowie der wirtschaftlichen Lage der Stadt Jülich ermöglichen. Im Anschluss lassen sich aus den Erkenntnissen dieser Kennzahlen Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Haushaltslage ableiten. Die Ausführungen des Innenministeriums werden jeweils ergänzt um die für die Stadt Jülich im Einzelnen ermittelte Bilanzkennzahl. Es wurde zwar der gesamte Kennzahlenkatalog des Innenministeriums übernommen, jedoch wurde auf eine Berechnung der für die Gewinn- und Verlustrechnung relevanten Bilanzkennzahlen verzichtet, da diese in der Eröffnungsbilanz nicht dargestellt werden können. G.10.1 Aufwandsdeckungsgrad Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.            ä          Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.2 Eigenkapitalquote 1 Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.            Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 95 Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Eigenkapitalquote 1 der Stadt Jülich nach o.a. Formel:      G.10.3 . !"#. $#, & €    $, !)% $&!. &(. &$, &) € Eigenkapitalquote 2 Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.    #  +   , -. /   &   ä 1    Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „SoPo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Eigenkapitalquote 2 der Stadt Jülich nach o.a. Formel:    #  G.10.4 +. !"#. $#, & , $. $$. (!$, !! €1    ", &"% $&!. &(. &$, &) € Fehlbetragsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. 2 3     4 5  6  3  +71     ü  ,    9ü  Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 96 Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Negatives Jahresergebnis“ ist die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ausgleichsrücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Allgemeine Rücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.1 GemHVO zu erfassen. Fehlbetragsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.5 Infrastrukturquote Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. :      :    5 ö     Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. Infrastrukturquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: :      G.10.6 )!. <(&. ##), !< €    &), "#% $&!. &(. &$, &) € Abschreibungsintensität Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. 3  3  ä    3  3    5 ö           Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 97 Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel für die Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. Die Abschreibungsintensität ist in diesem Fall entsprechend Ziffer 6 des Erlasses „Kommunales Haushaltsrecht, NKFKennzahlenset Nordrhein-Westfalen“ des Innenministeriums vom 01.10.2008 als „PlanKennzahl“ zu kennzeichnen. Abschreibungsintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.7 Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch die Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. =       ä   ö 5 -       3  3    5 ö  Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten“ sind Erträge zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Sonderposten der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die entsprechenden Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 und 43 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005. Sollte der Gesamtbetrag dieser Erträge nicht in den Haushaltsunterlagen benannt sein, wird die Gemeinde gebeten, die notwendigen Betragsangaben, entsprechend der Gliederung des o.a. Bilanzbereiches, nachzuliefern. Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel für die Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. Die Drittfinanzierungsquote ist in diesem Fall entsprechend Ziffer 6 des Erlasses „Kommunales Haushaltsrecht, NKFKennzahlenset Nordrhein-Westfalen“ des Innenministeriums vom 01.10.2008 als „PlanKennzahl“ zu kennzeichnen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 98 Drittfinanzierungsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.8 Investitionsquote Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. :5    5     3 ä   > , 3  3  > Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bruttoinvestitionen“ ist die Summe der Zugänge des Anlagevermögens und der Zuschreibungen auf das Anlagevermögen zu ermitteln. Diese Zugängen und Zuschreibungen sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Die Wertgrößen „Jahresabschreibungen auf Anlagevermögen“ und „Abgänge des Anlagevermögens“ sind ebenfalls dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Investitionsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.9 Anlagendeckungsgrad 2 Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.      #  +   , -. /   &   ä , ?    2@1    5 ö  Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 99 Anlagendeckungsgrad II der Stadt Jülich nach o.a. Formel:      #  +. !"#. $#, & , $. $$. (!$, !! € , "). <#". ), <1    !, $&% $&!. &(. &$, &) € G.10.10 Dynamischer Verschuldungsgrad Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). =A  >       55   -    >  ä  +2. & 291 Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt: Gesamtes Fremdkapital ./. Liquide Mittel ./. kurzfristige Forderungen  Effektive Verschuldung Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. Dynamischer Verschuldungsgrad der Stadt Jülich nach o.a. Formel: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 100 G.10.11 Liquidität 2. Grades Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. ?ä #. ^    +? _  ,    2   1      > 3    Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO). Liquidität 2. Grades der Stadt Jülich nach o.a. Formel: ?ä #. ^    G.10.12 +? _  ,    2   1      > 3    Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. @   > 3    @   > 3       Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 101 G.10.13 Zinslastquote Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. /  2            Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Zinslastquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.14 Netto-Steuerquote Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, die Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. 4  7 -    +-   ä 7 ^ -. ` 7 2  3 . 2 =.  1         ä 7 ^ -. ` 7 2  3 . 2 =.   Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 zu erfassen. Netto-Steuerquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 102 G.10.15 Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. /      ä  /          ä Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus Zuwendungen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Zuwendungsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.16 Personalintensität Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. .  ä  .             Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Personalaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Personalintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 103 G.10.17 Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. -  7 . =    ä     ü -  7  =             Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel: G.10.18 Transferaufwandsquote Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. a      a              Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Transferaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Transferaufwandsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel: Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 104 H. Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 Abs. 1 S. 3 GemHVO durch einen Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO zu ergänzen. Da § 53 Abs. 1 GemHVO auch Bezug auf in der Gemeindeordnung enthaltene Vorschriften nimmt, sind auch die Vorschriften, die die Gemeindeordnung für den Lagebericht macht, anzuwenden. Somit findet auch § 95 Abs. 2 GO Anwendung. Nach § 95 Abs. 2 GO sind am Schluss des Lageberichts für Mitglieder des Verwaltungsvorstandes nach § 70 GO, soweit dieser nicht zu bilden ist, für den Bürgermeister und den Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben: 1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, 2. der ausgeübte Beruf, 3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, 4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. Die Stadt Jülich verfügt über einen Verwaltungsvorstand im Sinne des § 70 Abs. 1 GO, sodass die vorgenannten Angaben für den Bürgermeister, den 1. Beigeordneten sowie den Kämmerer ebenfalls zu machen sind. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 105 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Stommel Fraktion Heinrich Titel - Anrede fraktionslos 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Bürgermeister Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Jülich Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitglied Aufsichtsrat des Brückenkopf-Park Funktion Jülich gGmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Aufsichtsrat SEG Jülich Mitglied Aufsichtsrat Technologiezentrum Jülich Vorsitzender Aufsichtsrat Indeland Entwicklungsgesellschaft mbH Mitglied Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 106 Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Verwaltungsrat der KDVZ RheinFunktion Erft-Rur Verbandsvorsteher & Vorsitzender AKD-Dezernentenkonferenz & Mitgliederversammlung der VITAKO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister e.V.) Mitglied Arbeitsgemeinschaft der parteilosen Bürgermeister in NRW Stellv. Vorsitzender Parteilose Bürgermeister StGB NRW Stellv. Sprecher Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur für die Stadt Jülich Mitglied Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH Vorsitzender Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft für die Stadt Jülich Vorsitzender Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH für die Stadt Jülich Vorsitzender Gesellschafterversammlung der Indeland Entwicklungsgesellschaft mbH Stellv. Vorsitzender Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Jülich GmbH Stellv. Vorsitzender Zweckverbandes Schirmerschule Vorsitzender Verwaltungsrat der KGSt Mitglied Kuratorium Stadtmarketing Mitglied Kuratorium Solarinstitut FH Mitglied Förderverein Stephanusschule Mitglied Wassersportvereins Jülich Mitglied KG Rurblümchen Jülich Senator KG Rursternchen Jülich Senator KG Ulk Jülich Senator Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 107 Bemerkungen KG Schnapskännchen Güsten Senator KG Ulk Selgersdorf Senator Armbrustschützenbruderschaft St. Antonii und Sebastianii Mitglied Jülicher Tafel e.V. Mitglied Brückenkopfverein Mitglied Jülicher Gesellschaft gegen das Vergessen und für die Toleranz Mitglied Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 108 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schulz Fraktion Martin Titel - Anrede Dipl. Ing. 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Beigeordneter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Jülich Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz SEG Jülich beratendes Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Verein zur Förderung des NaturFunktion schutzes im Kreis Düren Bemerkungen 1. Vorsitzender seit 2003 Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 109 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Prömpers Fraktion Andreas Anrede - Titel Kämmerer & Dezernent II 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Kommunalbeamter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Jülich Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Stadtentwicklung Jülich, Stellv. Aufsichtsratsmitglied Funktion Verwaltungs GmbH, Große Rurst. 17, 52428 Jülich Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 110 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Anhalt Fraktion Wolfgang Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Kaufm. Angestellter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Forschungszentrum Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion SPD Jülich Bemerkungen Beisitzer Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 111 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Beck Fraktion Friedhelm Titel - Anrede CDU Herr Dr. 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rechtsanwalt Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Selbstständig Berufsverhältnis Selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Brückenkopf Park Jülich Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 112 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Bleser Fraktion Harald Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Sozialarbeiter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Linnich Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Förderverein freiwillige Feuerwehr Funktion Bourheim Bemerkungen Vorsitzender Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 113 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Borowski Fraktion Helma Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Verwaltungsfachangestellte Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Düren Berufsverhältnis Angestellte Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Arbeiterwohlfahrt Kreis DN Funktion Revisor SPD Unterbezirk Jülich Stellv. Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 114 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Capellmann Fraktion Peter Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rechtsanwalt Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Selbstständig Berufsverhältnis selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH GWS Kreis DN Mitglied Mitglied Indeland GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 115 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Cormann Fraktion Joachim Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentner Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Verein zur Pflege des heimatlichen Funktion Brauchtums Beisitzer CDU Ortsverband Kirchberg Vorstandsmitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 116 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Cremerius Fraktion Winfried Titel - Anrede FDP 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentner Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz SEG Jülich Mitglied Funktion Stadtwerke Jülich Mitglied Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Kreistag Funktion Mitglied Brückenkopfpark- & Zoo Jülich Mitglied Hist. Festungsstadt Jülich Schatzmeister Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 117 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Dohmen Fraktion Martina Titel - Anrede UWG – JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Bürokauffrau Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 118 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Esser - Faber Fraktion Margarete Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Kauffrau Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Selbstständig Berufsverhältnis Selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien CDU Stadtmitte / Heckfeld Funktion Fraktions- und Stadtverbandsvorstand Vorsitzende Stellv. Vorsitzende Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 119 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Fink Fraktion Ulrike Titel - Anrede FDP 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rechtspflegerin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Brückenkopfpark Mitglied Funktion Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich GmbH Mitglied Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Freundeskreis Stadtarchiv Jülich Funktion Vorstandsmitglied Verwaltungsrat Schützenhalle Mitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 120 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Frey Fraktion Heinrich Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Lehrer Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien AWO Koslar Funktion Beisitzer Indeland GmbH Mitglied DORV - Trägerverein Barmen Vorsitzender SV Merzenhausen Kassenwart Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 121 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Friedrich Fraktion Egbert Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Elektromeister Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit EWV Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Beirat EWV Funktion Mitglied Regio-Energiegemeinschaft e.V. Geschäftsführer Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 122 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Garding Fraktion Harald Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rechtsanwalt Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Selbstständig Berufsverhältnis selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien SPD Jülich Funktion Stellv. Vorsitzender Jülicher TV 1885 e.V. Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 123 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Gruben Fraktion Martina Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Bauunternehmerin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit selbstständig Berufsverhältnis selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat SEG Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen keine Funktion Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien SPD – Distrikt Kirchberg Funktion Vorsitzende Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 124 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Gundelach Fraktion Klaus Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Beamter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Land NRW Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 125 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Gunia Fraktion Wolfgang Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Studiendirektor im Ruhestand Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Land NRW Berufsverhältnis Studiendirektor im Ruhestand Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Senioren-Union Düren Funktion Vorsitzender, Mitglied Förderverein Gymnasium Zitadelle Geschäftsführer Bürgerbeirat ,,Historische Festungsstadt Jülich“ Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 126 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Gussen Fraktion Erich Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Landwirt Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit selbstständig Berufsverhältnis selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Kirchenvorstand Güsten Funktion Vorstandsmitglied Kreisbauernschaft Düren/Jülich Vorsitzender Vorstand des Pfarr-Cäcilien-Chores Güsten Beisitzer Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 127 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Hintzen Fraktion Ulrich Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Beamter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Düren Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien KGSt f. Verwaltungsvereinfachung Funktion Sachkundiger Bürger Wasser- und Bodenverband Welldorf Sachkundiger Bürger Mitgliederversammlung Städte- & Gemeindebundes NW Sachkundiger Bürger Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 128 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Hoven Fraktion Matthias Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Postbeamter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Deutsche Post AG Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz SEG Jülich Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Förderverein der FF Löschgruppe Funktion Welldorf Mitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 129 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Kieven Fraktion Ansgar Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Beamter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Stadt Düren Berufsverhältnis Beamter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Gewerkschaft ver.di Funktion Vorstandsmitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 130 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Köhne Fraktion Franz - Josef Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Dipl. Ingenieur Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Forschungszentrum Jülich Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 131 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Laufs Fraktion Jürgen Titel - Anrede Grüne 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Techn. Verwaltungsangestellter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit ITK Rheinland Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Stellv. Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien KDVZ Frechen Funktion Mitglied Städte - und Gemeindebund Mitglied Zweckverband Schirmerschule Mitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 132 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Launer – Hill Fraktion Irene Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentnerin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien ASF Jülich Funktion Vorstandsmitglied SPD Ortsverein Beisitzer Tierschutzverein „S.A.M.T.“ Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 133 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Lohn Fraktion Helmut Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Pensionär Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen (§ 17 S.1 Nr. 3KorruptionsbG) Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Beirat EWV Funktion Stellv. Mitglied WOGE Jülich Vorstandsmitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 134 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Lorscheid – Kratz Fraktion Kathleen Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Lehrerin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Land NRW Berufsverhältnis Beamtin Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien CDU Stadtverband Jülich Funktion Vorstandsmitglied Förderverein KGS Jülich Vorstandsmitglied Verband Bildung und Erziehung (VBE) Vorstandsmitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 135 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Marquardt Fraktion Martin Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Techn. Angestellter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion GmbH Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Förderverein Festung Zitadelle Funktion Jülich e.V. Bemerkungen Vorstandsmitglied Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 136 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Müller Fraktion Heinrich Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentner Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Brückenkopf Park Mitglied Funktion GmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich GmbH Stellv. Aufsichtsrat Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Kinderhilfe Moshi/Tansania e.V. Funktion 2. Vorsitzender Kirchenvorstand Vorsitzender Festausschuss Freiwillige Feuerwehr Mitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 137 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Neuenhoff Fraktion Claus Hinrich Titel - Anrede Fraktionslos 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Industriekaufmann Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 138 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Pelzer Fraktion Klaus Titel - Anrede SPD 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Kaufm. Angestellter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Handelsges. Renn GmbH- renn Chemie Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Brückenkopf Park Sachkundiger Bürger Funktion Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich GmbH Sachkundiger Bürger Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 139 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Peterhoff Fraktion Arnold Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Elektromeister Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Forschungszentrum Jülich Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Schützenbruderschaft Selgersdorf Funktion Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 140 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Plum Fraktion Wilhelm Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Verwaltungsangestellter Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Bundesbahn Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Schulverband Schirmerschule Funktion Sachkundiger Bürger Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 141 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Sauer Fraktion Elfriede Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Arzthelferin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Dr. Rüttgers/Schumacher Berufsverhältnis Angestellte Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien UWG – Jül Funktion Kassiererin Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 142 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Sauer Fraktion Karl Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentner Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Bürgerbeirat Historische Festungs- Funktion stadt Jülich Bemerkungen Vorstandsmitglied Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 143 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schaaf Fraktion Heinrich Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Rentner Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH Sachkundiger Bürger Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Jagdgenossenschaft Mersch Funktion Sachkundiger Bürger Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 144 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schayen Fraktion Jan Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Gärtnermeister Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Selbstständig Berufsverhältnis Selbstständig Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Stellv. Aufsichtsrat Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien CDU Ortsverband Jülich-Nord Funktion Vorstandsmitglied CDU Stadtverbandsvorstand Jülich Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 145 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schmitz Fraktion Lambert Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Ingenieur Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit RWE - Power Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich Mitglied Funktion Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien CDU Ortsverband Stetternich Funktion Vorsitzender CDU Stadtverband Jülich Schriftführer Kirchenvorstand kath. Kirchengemeinde Stetternich Vorstandsmitglied TTF Stetternich Jugendwart Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 146 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schmitz Fraktion Manfred Gerhard Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Badwelt GmbH Funktion Mitglied KG Maiblömche Präsident Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 147 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schmitz Fraktion Peter Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Lehrer / Rektor im Ruhestand Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Jülicher Wassersportverein Funktion Vorstandsmitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 148 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Schumacher Fraktion Helmut Titel - Anrede CDU Herr Dr. 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Dipl. Informatiker Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Forschungszentrum Berufsverhältnis Angestellter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Aufsichtsrat KDVZ Stellv. Mitglied Funktion Aufsichtsrat TZJ Mitglied Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien St. Josef Schützenbruderschaft Funktion Koslar Bemerkungen Pressesprecher Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 149 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Stauch Fraktion Ingrid Titel - Anrede CDU 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Dipl. Oecotrophologin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Forschungszentrum Berufsverhältnis Angestellte Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Brückenkopf Park Jülich GmbH Funktion Stellv. Mitglied Frauenunion Jülich Mitglied Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 150 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Trzolek Fraktion Detlef Titel - Anrede UWG - JüL 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit selbstständig Berufsverhältnis Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien DORV – Trägerverein Barmen Funktion Stellv. Vorsitzender Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 151 Personenangaben nach § 95 GO 1. Persönliche Angaben Name Vorname Wagner Fraktion Almut Titel - Anrede Grüne 2. Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit Sozialbetreuerin Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit Christliches Sozialwerk Jülich Berufsverhältnis Angestellte Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen Funktion keine Bemerkungen Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen Funktion keine Bemerkungen Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien Funktion Keine Bemerkungen Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 152 I. Anlagen I.1 Abschreibungssätze bei der Stadt Jülich NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Gegenstände Nr. 1 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.30 1.31 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 1.38 1.39 1.40 (Quelle: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 15 vom 18. März 2005) ergänzt um spezifische Nutzungsdauern bei der Stadt Jülich Vermögensgegenstand Nutzung ND in JahStadt ren Jülich Gebäude und bauliche Anlagen Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) 30 - 40 33 Abwasserkanäle 50 - 80 50 Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 30 - 50 n.v. Baracken, Behelfsbauten 20 - 40 n.v. Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 30 - 50 n.v. 1 Feuerwehrgerätehäuser (massiv) 40 - 80 * 1 Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise) 20 - 40 * Freibäder (bauliche Anlagen) 30- 50 n.v. 1 Garagen (massiv) 40 - 60 * 1 Garagen (sonstige Bauweise) 20 - 40 * 1 Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime 40 - 80 * Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen) 50 - 80 n.v. 1 Hallen (massiv) 40 - 50 * Hallen (sonstige Bauweise) 20 - 40 n.v. Hallenbäder 40 - 70 n.v. Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, Kinder40 - 80 n.v. Hochwasserschutzanlagen (dauerhafte), z.B. Deiche 70 - 100 n.v. 1 Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt) 40 - 60 * 1 Kapellen, Kirchen 60 - 80 * 1 Kindergärten, Kindertagesstätten 40 - 80 * Krankenhäuser 40 - 60 n.v. Krematorien 50 - 60 n.v. 1 Lager (massiv) 40 - 60 * Lager (sonstige Bauweise) 20 - 40 n.v. 1 Leichenhallen, Trauerhallen 60 - 80 * 1 Parkhäuser, Tiefgaragen 30 - 50 * Pumpenhäuser 20 - 50 33 1 Rettungswachen (massiv) 40 - 80 * Rettungswachen (sonstige Bauweise) 20 - 40 n.v. Schleusen, Wehre (Stahl oder Beton) 40 - 50 n.v. Schleusen, Wehre (sonstige Bauweise) 20 -30 n.v. 1 Schulgebäude (massiv) 40 - 80 * Schulgebäude (sonstige Bauweise) 20 - 40 n.v. Silobauten (Beton) 28 - 33 n.v. Silobauten (Kunststoff oder Stahl) 17 - 25 n.v. 1 Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude) 40 - 60 * Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle 50 - 80 50 Transformatoren- und Schalthäuser, Trafostationshäuser 20 - 50 n.v. Tunnel 70 - 80 70 1 Verwaltungsgebäude (massiv) 40 - 80 * Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 153 1.41 1.42 1.43 1.44 2 2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 3 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 4 4.00 Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise) Wassertürme Wohncontainer Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser) Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) Betonmauer, Ziegelmauer Brücken (Holzkonstruktion) Brücken (Mauerwerk, Beton oder Stahlkonstruktion, Verbundsystem) Gewässerausbau naturnah, offene Gräben Kompostdeponie, -plätze Löschwasserteiche Straßen- und Stadtmobiliar Spielplätze, Bolzplätze Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen) Wege, Plätze, Parkflächen Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart) Buswartehallen (massiv) Buswartehallen (sonstige) Technische Anlagen (Betriebsanlagen) Abwasserhebe- und reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen) Alarmgeber, Alarmanlagen Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen, Weichen Baucontainer, Bürocontainer, Transportcontainer Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen) Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen Druckluftanlagen, Kompressoren Druckrohrleitungen Gasleitungen Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen Heizkanäle Kabelnetze (auch Rohre, Schächte) Leitstellentechnik Mess- und Prüfgeräte Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter Ozonmessstation, Umweltmessstation Photovoltaikanlagen Solaranlagen Stromverteileranlagen Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem) Videoanlagen, Überwachungsanlagen Waschanlage, Waschstraße Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärtungsanlagen, Wasserreinigungsanlagen Windkraftanlagen Maschinen und Geräte Maschinen und Geräte z.B.: Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät z.B.: Bohrhammer, Bohrmaschine z.B.: Druckereimaschine und ähnliches z.B.: Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter (Aufsitz-)Mähgeräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 20 - 40 40 - 50 10 - 20 50 - 80 n.v. n.v. 1 * 1 * 20 - 40 20 - 40 50 - 100 20 - 50 10 - 25 20 - 40 10 - 30 10 - 15 20 - 25 30 - 60 10 - 30 n.v. 40 80 n.v. n.v. n.v. *² 15 25 *² *² 50 30 10 - 33 5 - 15 10 - 25 15 - 33 10 - 20 20 - 30 5 - 15 10 - 20 10 - 20 20 n.v. n.v. n.v. n.v. 30 n.v. n.v. n.v. 5 - 15 20 - 40 40 - 45 10 - 15 n.v. n.v. n.v. 15 40 - 50 20 - 25 5 - 15 8 - 12 15 - 20 8 - 12 20 - 25 10 - 15 10 - 15 10 - 15 10 - 15 5 - 15 5 - 15 10 - 15 n.v. 25 n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 15 15 - 20 n.v. 5 - 20 8 - 12 5-8 13 - 15 8 - 12 12 8 15 n.v. 10 154 5 5.00 6 6.01 6.02 6.03 6.04 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 z.B.: medizinisch-technische Geräte z.B.: Parkscheinautomat z.B.: Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.) Büro- und Geschäftsausstattung Büro- und Geschäftsausstattung z.B.: Büromaschinen, Flipcharts, Software z.B.: Büromöbel z.B.: Computer und Zubehör z.B.: Werkstatteinrichtungen Abzugsvorrichtungen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Audiovisuelle Geräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Bücher (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Dekorationsmaterial (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Feuerwehrleitern, mechanisch (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Heckenscheren (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Hochwasserschutzanlagen (mobil) (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Kühlvitrinen und sonstige Kühleinrichtungen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Laubsauger (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Mähgeräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Medienwagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Mikrofonanlage (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Motorkettensäge (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Schuleinrichtung (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte) (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Sprechfunkanlagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Spülmaschinen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Überwachungsanlage (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Ventilatoren (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Vorhänge (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Wäschetrockner, -maschinen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen) Fahrzeuge Anhänger, Auflieger Bagger, sonstige Baufahrzeuge Fahrräder Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä. Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Löschboot Hubwagen, Gerätewagen Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u.ä. Lokomotiven, Waggons, Gelenkwagen-Waggons, Kesselwagen Motorräder, Motorroller Müllentsorgungsfahrzeuge Omnibusse Personenkraftwagen, Wohnwagen Rettungsboot Traktoren Kehrmaschinen 8 - 10 8 - 12 8 - 10 10 12 10 3 - 20 5 - 10 10 - 20 3-5 10 - 15 10 20 5 15 10 10 5 15 5 20 10 6 10 10 5 6 10 10 10 10 10 10 10 10 10 - 15 8 - 12 4-8 8 - 10 15 - 20 6 - 10 6 - 10 6-8 11 12 n.v. 10 20 10 10 7 8 - 12 25 - 30 6 - 10 6 - 10 6 - 10 6 - 10 8 - 12 8 - 12 12 n.v. n.v. 8 n.v. 10 n.v. 20 10 *1: hier wurden durch ein Architekturbüro Restnutzungsdauern zum Eröffnungsbilanzstichtag ermittelt; für die in Folgejahren geschaffenen Vermögensgegenstände werden realistische Nutzungsdauern ermittelt *2: hier wurden durch ein Ingenieurbüro Restnutzungsdauern zum Eröffnungsbilanzstichtag ermittelt; für die in Folgejahren geschaffenen Vermögensgegenstände werden realistische Nutzungsdauern ermittelt Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 155 I.2 Übersicht über Haftungsverhältnisse Übersicht der übernommenen Bürgschaften Art 1. Bürgschaften 1.1 Technologiezentrum Jülich GmbH 1.2 Brückenkopfpark Jülich GmbH 1.3 Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) 1.4 Stadtwerke Jülich GmbH 1.5 SEG Jülich Gesamt Stand zu Beginn des Jahres Zugang 1.003.403,52 € 1.533.875,64 € 799.918,06 € - 24.292.390,39 € 11.149.000,00 € Abgang € € - € 1.000.000,00 € - € Stand am Ende des Jahres 2008 1.003.403,52 € 1.533.875,64 € 86.292,47 € - € - € 713.625,59 € 918.086,77 € - € 24.374.303,62 € 11.149.000,00 € 38.778.587,61 € 36.236.929,21 € 68%/73% Gemäß § 87 Abs. 2 GO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich anzuzeigen. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Gemeinde ein wirtschaftliches Risiko nur dann eingehen darf, wenn ein unmittelbares eigenes Interesse an der Aufgabenerfüllung besteht. In der Regel sind dabei keine selbstschuldnerischen Bürgschaften gestattet, sondern nur Ausfallbürgschaften. Bei diesen Konstellationen hat der Bürge erst dann einzutreten, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann. Bei der Erfüllung der Aufgaben der städtischen Gesellschaften liegt in der Regel ein unmittelbares eigenes Interesse der Stadt Jülich vor. Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 156