Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 5: Bestätigungsvermerk RPA)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Anlage 5: Bestätigungsvermerk RPA)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes Die Eröffnungsbilanz und der Anhang der Stadt Jülich zum 01.01.2009 (Stand Oktober 2013) wurde unter Beachtung des § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht überörtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Der letztendlichen Prüfung lag der eingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.09.2013 zugrunde. Die dort genannten Mängel wurden ausgeräumt. In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise und Unterlagen für die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht auch auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Jülich, den 01.10.2013 Desgronte Amtsleiter Rechnungsprüfung