Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang der Stadt Jülich zum 01.01.2009 (Stand Oktober 2013)
wurde unter Beachtung des § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW unter Einbeziehung der Inventur,
des Inventars und der Übersicht überörtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Der letztendlichen Prüfung lag der
eingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.09.2013
zugrunde. Die dort genannten Mängel wurden ausgeräumt.
In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen,
die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt und die sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz
nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise und Unterlagen
für die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht auch auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht die Eröffnungsbilanz nebst
Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Jülich, den 01.10.2013
Desgronte
Amtsleiter Rechnungsprüfung