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Sitzungsvorlage (Anlage 3: BerichtRPAPrüfungGPA)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
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Inhalt der Datei

-1- Stadt Jülich Rechnungsprüfungsausschuss Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und über die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Jülich am 03.09.2013 Informationen zur Prüfung Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat die Prüfung in Jülich vom 15.04. bis zum 19.04.2013 durchgeführt. Das Prüfungsergebnis wurde mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Den Entwurf des Berichtes wurde der Verwaltung zugeleitet. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte am 21.05.2013 Der Abschlussbericht wurde von der GPA der Kommunalaufsicht zugeleitet. Die Verwaltung nahm mit Schreiben vom 16.07.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht Stellung. Die Bemerkungen der GPA wurden als richtig anerkannt mit der Ausnahme, dass an einem pauschalen zusätzlichen Abzug „sonstiger wertbeeinflussender Umstände“ bei der Bewertung bebauter Grundstücke analog der WertV festgehalten wird. Eine Korrektur der Eröffnungsbilanz wurde veranlasst Bilanzkennzahlen Die von der GPA ermittelten Bilanzkennzahlen werden durch die Korrektur der Eröffnungsbilanz verändert, die neuen Bilanzkennzahlen sind diesem Bericht beigefügt. Prüfung einzelner Bilanzpositionen Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der Hinweis der GPA auf den anzuwendenden Index nach dem Stichtagsprinzip wird akzeptiert. Die Indizes für bebaute Grundstücke wurden mit dem Mittelwert der Gebäudearten nach -2Umschlüsselung auf Basisjahr 2000 und Mehrwertsteuererhöhung auf die NHK 2000 lt. Einzelgutachten mit dem Tabellenwert III.Quartal2008 angewandt. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken, da aus kaufmännischer Vorsicht der Quartalswert als letzter erreichbarer Wert plausibel erscheint. Der angewandte Index beträgt 119,8%. Pauschaler prozentualer Abzug von Bauschäden / Baumängeln Trotz Gegenrede der Verwaltung sieht die GPA in einem pauschalen prozentualen Abzug von Bauschäden einen Verstoß gegen das Prinzip der Einzelbewertung des $ 32 (1) GemHVO. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme an die Kommunalaufsicht die gegenteilige Auffassung beibehalten. Wie auch das RPA sieht sie in §25 der WertV i.V.m Ziffer 3.6.1.1.9.1 WertR und Ziffer 1.4.1.11 Anlage 2 zur WertR durchaus eine Legitimation, pauschale wirtschaftliche Wertminderungen für sonstige wertbeeinflussende Umstände vorzunehmen, wobei das Gutachten gewährleistet, dass keine Doppelerfassung vorliegt. Da die Kommunalaufsicht bis dato keine besondere Weisung gegeben hat, werden die Abzüge wie im Gutachten fortgeschrieben. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Auffassung der Verwaltung. Der ersatzlose Wegfall der Wertminderungen würde nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Für eine Konkretisierung müsste eine Neubewertung durch einen Berater durchgeführt werden. Eine nachträgliche Bewertung auf den Stichtag ist tatsächlich unmöglich. Die mit einer Neubewertung verbundenen Kosten sind im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Jülich und die geringe zu erwartende Wertänderung nicht zu rechtfertigen. Infrastrukturvermögen Die GPA stellte fest, dass die Inventur nicht den Vorgaben des § 53 Absatz 2 GemHVO in Verbindung mit § 28 Absatz 1 GemHVO entspricht, da sie 2 Jahre vor dem Bilanzstichtag erfolgte. Dieser Fehler kann für die Vergangenheit nicht mehr geheilt werden. Die Verwaltung will zukünftig eine laufende Inventur gewährleisten, wonach jährlich 10% des Straßennetzes überprüft werden. Das Verfahren ist noch nicht abschließend entschieden. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden zunächst Decke und Tragschicht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsdauern separat bewertet. Die Verwaltung hatte zwar diese Einzelwerte zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut zusammengefasst, die GPA sah hier dennoch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bewertung als einheitliches Wirtschaftsgut. Daraufhin erfolgte eine Neubewertung der Straßen als Gesamtheit ausgehend von einer Gesamtnutzungsdauer von maximal 60 Jahren. Gleichzeitig erfolgte die Neubewertung mit dem Preisindex (120,8% Tiefbau) für das III. Quartal 2008. Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung wurde bereits am 02.07.2012 nur ein eingeschränktes Testat erteilt, weil die Erfassung der Straßen unvollständig war. Das Inventar wurde durch das Fachamt vervollständigt und entsprechend der Systematik des Ingenieurbüros bewertet. -3- Grundlage für die Bewertung der Straßenbeleuchtung war eine Datei der Stadtwerke Jülich aus dem Jahre 2012. Im Zuge der Neubewertung der Sonderposten für Erschließungs- und KAGBeiträge erfolgte auch eine Überarbeitung des Wertes der Straßenbeleuchtung. Doppelt erfasste Laternen wurden gestrichen. Finanzanlagen Verbundene Unternehmen Stadtwerke Jülich Die GPA moniert, dass die Unternehmensbewertung einheitlich nach dem Ertragswertverfahren vorgenommen wurde. Die Argumente von Verwaltung und RPA wurden nicht anerkannt. Zur Korrektur im Sinne der GPA wurde die Versorgungssparte nach dem Ertragswertverfahren berechnet und die Bädersparte nach dem Substanzwertverfahren. Dadurch erhöht sich der Wert der Beteiligung an den Stadtwerke Jülich GmbH erheblich. SEG GmbH & Co.KG (SEG) Die GPA moniert, dass bei der Bewertung der SEG keine stillen Reserven geprüft wurden. Eine Neuberechnung bestätigte stille Reserven. Sonderposten Sonderposten aus Zuwendungen Die GPA stellt klar, welche vereinfachende Berechnung der Sonderposten aus Zuwendungen anerkannt werden kann. Die Zuwendungen werden direkt dem Wirtschaftsgut zugeschrieben oder nach dem Schwerpunktprinzip auf Wirtschaftsgüter verteilt. Die so gefundenen Sonderposten teilen das buchhalterische Schicksal des Wirtschaftsgutes, dem sie zugeordnet wurden. Die Sonderposten sind auf den Stichtag der Eröffnungsbilanz zu indizieren. Die ausgewiesenen Sonderposten für Zuschüsse erhöhten sich durch diese Berechnungsmethode deutlich. Sonderposten für Anlagen im Bau Die GPA moniert die Buchung von Zuwendungen für Anlagen im Bau. Diese sind vor Fertigstellung als „Erhaltene Anzahlungen“ zu passivieren. -4Sonderposten aus Beiträgen Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte u.a. die fehlende Erfassung der Beiträge zum Anlass für ein eingeschränktes Testat genommen. Die GPA gibt Hinweise auf die richtige Ausweisung und moniert die vereinfachenden Annahmen in der Eröffnungsbilanz. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue umfängliche Ermittlung der empfangenen Beiträge aus Erschließungs- und KAG-Maßnahmen vorgenommen. Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten sich erheblich, nicht zuletzt durch die Indizierung. Pensionsrückstellungen Die GPA stellt, wie zuvor auch der Rechnungsprüfungsausschuss, fest, dass die Pensionsrückstellungen nicht vollständig sind, weil zumindest ein Fall des § 107 b Beamtenversorgungsgesetz nicht ausgewiesen ist. Die RVK konnte der Verwaltung keine Zahlen liefern. Die Verwaltung hat die Werte, analog zu dem anderen beteiligten Dienstherrn festgesetzt. Das RPA hat die Werte geprüft. Schlussbemerkung Die Korrekturen der Eröffnungsbilanz aus den Feststellungen der GPA und des Rechnungsprüfungsausschusses führen zu einer erheblichen Steigerung der Bilanzsumme. Mit Schreiben vom 14.08.2013 weist der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde daraufhin, dass die Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich dementsprechend zu ändern ist. Die geänderte Eröffnungsbilanz ist erneut aufzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die geänderte Eröffnungsbilanz prüfen und gegebenenfalls mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Jülich, den 03.09.2013 ______________________ Vorsitzender