Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
Stadt Jülich
Rechnungsprüfungsausschuss
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
und
über die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Jülich am
03.09.2013
Informationen zur Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat die Prüfung in Jülich vom 15.04. bis zum 19.04.2013
durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wurde mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den
betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Den Entwurf des Berichtes wurde der Verwaltung
zugeleitet. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte am 21.05.2013
Der Abschlussbericht wurde von der GPA der Kommunalaufsicht zugeleitet. Die Verwaltung
nahm mit Schreiben vom 16.07.2013 gegenüber der Kommunalaufsicht Stellung. Die
Bemerkungen der GPA wurden als richtig anerkannt mit der Ausnahme, dass an einem
pauschalen zusätzlichen Abzug „sonstiger wertbeeinflussender Umstände“ bei der Bewertung
bebauter Grundstücke analog der WertV festgehalten wird. Eine Korrektur der Eröffnungsbilanz
wurde veranlasst
Bilanzkennzahlen
Die von der GPA ermittelten Bilanzkennzahlen werden durch die Korrektur der Eröffnungsbilanz
verändert, die neuen Bilanzkennzahlen sind diesem Bericht beigefügt.
Prüfung einzelner Bilanzpositionen
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der Hinweis der GPA auf den anzuwendenden Index nach dem Stichtagsprinzip wird akzeptiert.
Die Indizes für bebaute Grundstücke wurden mit dem Mittelwert der Gebäudearten nach
-2Umschlüsselung auf Basisjahr 2000 und Mehrwertsteuererhöhung auf die NHK 2000 lt.
Einzelgutachten mit dem Tabellenwert III.Quartal2008 angewandt. Das Rechnungsprüfungsamt
(RPA) hat gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken, da aus kaufmännischer Vorsicht der
Quartalswert als letzter erreichbarer Wert plausibel erscheint. Der angewandte Index beträgt
119,8%.
Pauschaler prozentualer Abzug von Bauschäden / Baumängeln
Trotz Gegenrede der Verwaltung sieht die GPA in einem pauschalen prozentualen Abzug von
Bauschäden einen Verstoß gegen das Prinzip der Einzelbewertung des $ 32 (1) GemHVO. Die
Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme an die Kommunalaufsicht die gegenteilige Auffassung
beibehalten. Wie auch das RPA sieht sie in §25 der WertV i.V.m Ziffer 3.6.1.1.9.1 WertR und
Ziffer 1.4.1.11 Anlage 2 zur WertR durchaus eine Legitimation, pauschale wirtschaftliche
Wertminderungen für sonstige wertbeeinflussende Umstände vorzunehmen, wobei das Gutachten
gewährleistet, dass keine Doppelerfassung vorliegt.
Da die Kommunalaufsicht bis dato keine besondere Weisung gegeben hat, werden die Abzüge
wie im Gutachten fortgeschrieben. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Auffassung der
Verwaltung. Der ersatzlose Wegfall der Wertminderungen würde nicht den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen. Für eine Konkretisierung müsste eine Neubewertung durch einen
Berater durchgeführt werden. Eine nachträgliche Bewertung auf den Stichtag ist tatsächlich
unmöglich. Die mit einer Neubewertung verbundenen Kosten sind im Hinblick auf die finanzielle
Situation der Stadt Jülich und die geringe zu erwartende Wertänderung nicht zu rechtfertigen.
Infrastrukturvermögen
Die GPA stellte fest, dass die Inventur nicht den Vorgaben des § 53 Absatz 2 GemHVO in
Verbindung mit § 28 Absatz 1 GemHVO entspricht, da sie 2 Jahre vor dem Bilanzstichtag
erfolgte.
Dieser Fehler kann für die Vergangenheit nicht mehr geheilt werden. Die Verwaltung will
zukünftig eine laufende Inventur gewährleisten, wonach jährlich 10% des Straßennetzes
überprüft werden. Das Verfahren ist noch nicht abschließend entschieden.
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden zunächst Decke und Tragschicht unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsdauern separat bewertet. Die Verwaltung hatte zwar
diese Einzelwerte zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut zusammengefasst, die GPA sah hier
dennoch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bewertung als einheitliches Wirtschaftsgut.
Daraufhin erfolgte eine Neubewertung der Straßen als Gesamtheit ausgehend von einer
Gesamtnutzungsdauer von maximal 60 Jahren. Gleichzeitig erfolgte die Neubewertung mit dem
Preisindex (120,8% Tiefbau) für das III. Quartal 2008.
Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung wurde bereits am 02.07.2012 nur ein eingeschränktes
Testat erteilt, weil die Erfassung der Straßen unvollständig war. Das Inventar wurde durch das
Fachamt vervollständigt und entsprechend der Systematik des Ingenieurbüros bewertet.
-3-
Grundlage für die Bewertung der Straßenbeleuchtung war eine Datei der Stadtwerke Jülich aus
dem Jahre 2012. Im Zuge der Neubewertung der Sonderposten für Erschließungs- und KAGBeiträge erfolgte auch eine Überarbeitung des Wertes der Straßenbeleuchtung. Doppelt erfasste
Laternen wurden gestrichen.
Finanzanlagen
Verbundene Unternehmen
Stadtwerke Jülich
Die GPA moniert, dass die Unternehmensbewertung einheitlich nach dem Ertragswertverfahren
vorgenommen wurde.
Die Argumente von Verwaltung und RPA wurden nicht anerkannt.
Zur Korrektur im Sinne der GPA wurde die Versorgungssparte nach dem Ertragswertverfahren
berechnet und die Bädersparte nach dem Substanzwertverfahren. Dadurch erhöht sich der Wert
der Beteiligung an den Stadtwerke Jülich GmbH erheblich.
SEG GmbH & Co.KG (SEG)
Die GPA moniert, dass bei der Bewertung der SEG keine stillen Reserven geprüft wurden. Eine
Neuberechnung bestätigte stille Reserven.
Sonderposten
Sonderposten aus Zuwendungen
Die GPA stellt klar, welche vereinfachende Berechnung der Sonderposten aus Zuwendungen
anerkannt werden kann. Die Zuwendungen werden direkt dem Wirtschaftsgut zugeschrieben oder
nach dem Schwerpunktprinzip auf Wirtschaftsgüter verteilt. Die so gefundenen Sonderposten
teilen das buchhalterische Schicksal des Wirtschaftsgutes, dem sie zugeordnet wurden. Die
Sonderposten sind auf den Stichtag der Eröffnungsbilanz zu indizieren.
Die ausgewiesenen Sonderposten für Zuschüsse erhöhten sich durch diese Berechnungsmethode
deutlich.
Sonderposten für Anlagen im Bau
Die GPA moniert die Buchung von Zuwendungen für Anlagen im Bau. Diese sind vor
Fertigstellung als „Erhaltene Anzahlungen“ zu passivieren.
-4Sonderposten aus Beiträgen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte u.a. die fehlende Erfassung der Beiträge zum Anlass für
ein eingeschränktes Testat genommen. Die GPA gibt Hinweise auf die richtige Ausweisung und
moniert die vereinfachenden Annahmen in der Eröffnungsbilanz.
Die Verwaltung hat daraufhin eine neue umfängliche Ermittlung der empfangenen Beiträge aus
Erschließungs- und KAG-Maßnahmen vorgenommen. Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten
sich erheblich, nicht zuletzt durch die Indizierung.
Pensionsrückstellungen
Die GPA stellt, wie
zuvor auch der Rechnungsprüfungsausschuss, fest, dass die
Pensionsrückstellungen nicht vollständig sind, weil zumindest ein Fall des § 107 b
Beamtenversorgungsgesetz nicht ausgewiesen ist. Die RVK konnte der Verwaltung keine
Zahlen liefern. Die Verwaltung hat die Werte, analog zu dem anderen beteiligten Dienstherrn
festgesetzt. Das RPA hat die Werte geprüft.
Schlussbemerkung
Die Korrekturen der Eröffnungsbilanz aus den Feststellungen der GPA und des
Rechnungsprüfungsausschusses führen zu einer erheblichen Steigerung der Bilanzsumme. Mit
Schreiben vom 14.08.2013 weist der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde daraufhin,
dass die Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich dementsprechend zu ändern ist.
Die geänderte Eröffnungsbilanz ist erneut aufzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird
die geänderte Eröffnungsbilanz prüfen und gegebenenfalls mit dem Bestätigungsvermerk
versehen.
Jülich, den 03.09.2013
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Vorsitzender