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Sitzungsvorlage (Anlage 4: Vermerk RPAusschuss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Anlage 4: Vermerk RPAusschuss) Sitzungsvorlage (Anlage 4: Vermerk RPAusschuss)

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Inhalt der Datei

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Die Eröffnungsbilanz und der Anhang der Stadt Jülich zum 01.01.2009 wurden unter Beachtung des § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise und Unterlagen für die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht auch auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht umfasst. Die Eröffnungsbilanz entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung folgender Positionen: Ergänzung der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen. Hier sind die Forderungen gem. § 107 b Beamtenversorgungsgesetz gegenüber einem früheren Dienstherrn zusätzlich zu erfassen. Der Wert wurde ermittelt und geprüft, ist aber noch der Eröffnungsbilanz beizuschreiben. Ergänzung der Bilanzposition 2.1 Zuschüsse zu Baumaßnahmen/Anschaffungen. Hier sind 3 Zuschüsse an die Bücherei zu ergänzen. Da der Buchbestand als Festwert bewertet wurde, sind diese Zuschüsse im Betrachtungszeitraum ab 1999 als Sonderposten hälftig zu erfassen. Dieser Sonderposten wird nicht aufgelöst. Überarbeitung der Bilanzposition 2.1 Spenden und Schenkungen. Hier ist der Wert der Spenden und Schenkungen an das Museum auf Ausweisung als Sonderposten zu überprüfen und zu ergänzen. Überarbeitung der Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten Stellplatzablöse. Der Wert ist um weitere Ablösebeträge zu ergänzen. Da die Ablösen dem Anlagegut Parkdeck und Tiefgarage Zitadelle zugeordnet werden, sind sie auf das III. Quartal 2008 zu indizieren und entsprechend der Restnutzungsdauer des Anlagegutes abzuschreiben. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen vermittelt die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hält an seiner Auffassung fest, dass im Einzelfall eine pauschale Wertminderung wegen sonstiger wertbeeinflussender Umstände bei bebauten Grundstücken den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögensund Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Jülich, den 03.09.2013 ______________________ Vorsitzender