Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang der Stadt Jülich zum 01.01.2009 wurden unter Beachtung
des § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes
geprüft.
In die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die sie
ergänzenden Bestimmungen der Satzungen der Stadt und die sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise und Unterlagen für die
Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht auch auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht umfasst.
Die Eröffnungsbilanz entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der
Einschränkung folgender Positionen:
Ergänzung der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen. Hier sind die Forderungen gem. § 107 b Beamtenversorgungsgesetz
gegenüber einem früheren Dienstherrn zusätzlich zu erfassen. Der Wert wurde ermittelt und
geprüft, ist aber noch der Eröffnungsbilanz beizuschreiben.
Ergänzung der Bilanzposition 2.1 Zuschüsse zu Baumaßnahmen/Anschaffungen. Hier sind 3
Zuschüsse an die Bücherei zu ergänzen. Da der Buchbestand als Festwert bewertet wurde,
sind diese Zuschüsse im Betrachtungszeitraum ab 1999 als Sonderposten hälftig zu erfassen.
Dieser Sonderposten wird nicht aufgelöst.
Überarbeitung der Bilanzposition 2.1 Spenden und Schenkungen. Hier ist der Wert der
Spenden und Schenkungen an das Museum auf Ausweisung als Sonderposten zu überprüfen
und zu ergänzen.
Überarbeitung der Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten Stellplatzablöse. Der Wert ist
um weitere Ablösebeträge zu ergänzen. Da die Ablösen dem Anlagegut Parkdeck und
Tiefgarage Zitadelle zugeordnet werden, sind sie auf das III. Quartal 2008 zu indizieren und
entsprechend der Restnutzungsdauer des Anlagegutes abzuschreiben.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen vermittelt die Eröffnungsbilanz unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hält an seiner Auffassung fest, dass im Einzelfall eine pauschale
Wertminderung wegen sonstiger wertbeeinflussender Umstände bei bebauten Grundstücken den
tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Der Lagebericht steht in Einklang mit der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögensund Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Jülich, den 03.09.2013
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Vorsitzender