Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
03.09.12, 15:31
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.08.2012
Vorlagen-Nr.: 43/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Rat
13.09.2012
13.09.2012
14.09.2012
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
Zur Sicherung der Planung soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich
mit dem Inhalt beschlossen werden, dass
1.
2.
Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
dürfen und
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB).
Sie kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer
Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, rechtsverbindlich wird.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung
der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit
der Bekanntmachung in Kraft.
Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgen wird, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über
eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-