Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Erstellt
01.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 29.01.2013 Vorlagen-Nr.: 46/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 19.02.2013 Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter in Gemeinden von 15.000 – 30.000 Einwohnern 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken und 19 aus den Reservelisten. Bisher sah § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG für die Verkleinerung der Räte eine Frist von spätestens 15 Monaten vor Ablauf der Wahlperiode vor. Mit Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) wurde die allgemeine Kommunalwahl (ab 2014) mit der Europawahl zusammengelegt mit der Folge, dass die nächste allgemeine Kommunalwahl aller Voraussicht nach im Juni 2014 stattfinden wird. Die Wahlperiode der Räte endet gemäß Art. 1 Nr. 3 b KWahlZG mit Ablauf des Monats, in dem die Wahl stattgefunden hat. Die Frist des § 3 Abs. 2 KWahlG wurde im Rahmen der Zusammenlegung der oben genannten Wahlen geändert. Dementsprechend bestimmt Art. 12 KWahlZG Abs. 3 (Inkrafttreten), dass die neuen Fristen für die laufende Kommunalwahlperiode mit der Maßgabe gelten, dass die dort bestimmenden Monatszahlen nochmals um jeweils 4 Monate (auf 41 Monate) verringert werden. Dies bedeutet, dass die Räte Satzungen zur Verkleinerung ihrer Anzahl gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bis spätestens 41 Monate nach Beginn der Wahlperiode (21.10.2009) erlassen können, d.h. bis spätestens 20.03.2013. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG sieht vor, dass die Gemeindesatzungen die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder maximal 6, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken, verringern können. Satz 3 der v.g. Vorschrift sieht vor, dass bestehende Satzungen bestehen bleiben, sofern sie nicht verändert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzungen zur Verkleinerung der Räte ausdrücklich für die laufende Wahlperiode oder befristet erlassen wurden. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 17.06.2008 mehrheitlich beschlossen, die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter um 4 zu verringern. Dementsprechend beträgt die Zahl der Ratsmitglieder seit Beginn der laufenden Kommunalwahlperiode 34. Die Zahl der Wahlbezirke wurde um 2 auf 17 verringert. Die ebenfalls am 17.06.2008 durch den Rat mehrheitlich beschlossene Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Anzahl der Mitglieder des Rates beinhaltet eine Befristung für die laufende Wahlperiode (im Jahre 2009), so dass eine neue Satzung beschlossen werden muss, auch wenn sich die Anzahl der Ratsmitglieder nicht ändern sollte. Erst wenn der Beschluss über die Zahl der zu wählenden Vertreter gefasst ist, kann der Wahlausschuss das Wahlgebiet in die entsprechende Anzahl von Wahlbezirken einteilen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Informativ wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte eine jährliche Einsparung für jeweils 1 Ratsvertreter in Höhe von rund 1.500 € zu erwarten wäre. III. Beschlussvorschlag: Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 4 verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert. Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-