Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
01.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr.4612012
Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Anzahl der Mitglieder des Rates der
Gemeinde Kreuzau
Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Wesffalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 19.02.2013 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Zahl der Ratsvertreter
Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Kreuzau wird von 38 um 4
auf 34, davon jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken verringert.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf
hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 19.02.2013
Walter Ramm
Bürgermeister