Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
01.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Satzungsentwurf)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu VL-Nr.4612012 Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Anzahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Wesffalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 19.02.2013 folgende Satzung beschlossen: § 1 Zahl der Ratsvertreter Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Kreuzau wird von 38 um 4 auf 34, davon jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken verringert. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 19.02.2013 Walter Ramm Bürgermeister