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Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
15.05.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:	Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:	Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:	Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung-Wirtschaftsförderung- Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 27.04.2012 Vorlagen-Nr.: 39/2011 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 22.05.2012 23.05.2012 12.06.2012 26.06.2012 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 14.12.2011 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu Errichtung weiterer Windenergieanlagen stattgegeben, den Aufstellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst und gleichzeitig die Verwaltung ermächtigt mit der REA GmbH, Düren, einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) zu schließen, um die Planungskosten des Bauleitverfahrens abzusichern. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz beauftragt worden eine das gesamte Gemeindegebiet umfassende und wertneutrale Standortuntersuchung über geeignete Flächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft zu erstellen. Die Untersuchung wurde im April 2012 fertiggestellt und ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Zudem ist eine das Gemeindegebiet umfassende Kartendarstellung mit den Potentialflächen als Anlage 2 beigefügt. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Informationsabends am 9. Mai 2012 den Mitgliedern des Rates, des Umwelt- sowie des Bau- und Planungsausschusses vom federführenden Sachbearbeiter der VDH Projektmanagement, Herrn Gehm, präsentiert und zur Diskussion gestellt. Hierzu erfolgt separat eine Einladung an die oben genannten Personenkreise. Die Methodik der Untersuchung erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurden im Rahmen einer „Grobuntersuchung“ über ein Ausschlussverfahren ungeeignete Flächen ausgesondert. Hierbei wurden Tabubereiche, die nicht in Betracht kommen und einheitliche Schutzabstände zu Siedlungsbereichen (800 m), Einzelhöfen (500 m) und Naturschutzgebieten (300 m) berücksichtigt. Es wurden somit aufgrund der ausgesprochen dichten Besiedlung im Gemeindegebiet bereits große Teile der Gemeinde für eine mögliche Ausweisung als Konzentrationszone ausgeschlossen. Letztlich sind sieben Flächen verblieben, die als „Potentialfläche“ in Frage kommen. In einem zweiten Analyseschritt wurden diese sieben Flächen einzeln genauer betrachtet und ihre Vor- und Nachteile in Bezug auf eine Ausweisung als Konzentrationsfläche gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis des zweiten Schrittes der Untersuchung sind drei Flächen, die als Konzentrationszone für Windkraft geeignet sind. Eine umfassende Beschreibung der Analyseschritte und detaillierte inhaltliche Abwägung der einzelnen Potentialflächen sind der beigefügten Untersuchung zu entnehmen. Bei diesen drei geeigneten Potentialflächen handelt es sich um ein Gebiet nordöstlich von Stockheim (Fläche A) sowie Flächen östlich (D) und westlich von Thum (E). Die Potentialfläche A bietet der Studie zufolge (zusätzlich zu den zwei existierenden Windenergieanlagen) eine Größe für vier bis fünf, die Fläche D für etwa drei und die Fläche E für vier bis fünf Windenergieanlagen. Somit ergibt sich auf den drei Flächen Raum für bis zu 13 Windenergieanlagen. Die Flächen A und E wurden teilweise bereits von der 8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1998 ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen erfasst. Auf der Fläche A in Stockheim stehen bereits seit 1999 zwei Windräder. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die planungsrechtliche Ausgangslage bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft erheblich verändert hat, u. a. durch das ErneuerbareEnergien-Gesetz und seinen Novellierungen sowie den Windenergie-Erlass (Juli 2011). Zur detaillierten Rechtslage von Konzentrationszonen für Windenergie in der Bauleitplanung verweise ich auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 39/2011 sowie die Ausführungen der Standortanalyse (Kapitel 3). Mit der Ausweisung von Windkonzentrationszonen leistet die Gemeinde Kreuzau einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimawandel. Des Weiteren kann die Gemeinde über die Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken und über die Gewerbesteuer beachtliche finanzielle Erträge generieren. Auch eine Beteiligung der Bevölkerung an den Windenergieanlagen bzw. -parks kann über das Konzept sog. „Bürgerenergieanlagen“, welche verschiedene Möglichkeiten zur Mitsprache in Planung, Betrieb und Finanzierung bieten, gewährleistet werden. Der Einbezug der Bevölkerung über derlei Konzepte erhöhen die Akzeptanz von Windenergieanlagen. Nach eingehender Durchsicht der Standortanalyse und Gesprächen mit der VDH Projektmanagement GmbH, in Person von Herrn Gehm, im Hinblick auf die bedeutsame Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende und Klimaschutzziele und nicht zuletzt auch auf die möglichen Generierung von zusätzlichen Einnahmen für den gemeindlichen Haushalt, halte ich es für sinnvoll, die Verwaltung zu ermächtigen mit den in der Standortanalyse für geeignet befundenen Flächen A, D und E in die nächsten Schritte des Bauleitverfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Scoping) zu gehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gemäß § 11 BauGB) mit der REA GmbH, Düren abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet analysierten Flächen A (nordöstlich von Stockheim), D (westlich von Thum) und E (östlich von Thum) (s. Anlage 1) sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. -2- Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Verfahren durchzuführen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-