Daten
Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-129/2011
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Umweltausschuss
07.07.2011
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
22.06.2011
Frau Muckenheim
BA. 3921
Bauantrag Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliches
Nebengebäude in Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Linnich-Hottorf
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 23.05.2011 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß §
36 (1) BauGB zur Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliche
Nebengebäude in eine Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Hottorf. Zu einer
Nutzungsänderung von 2 Räumen (Stallungen) in Verkaufsräume für Elektrogeräte hat der
damalige Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung im November 1999 das
Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung liegt vor.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gemischte Baufläche“ aus. Ein Bebauungsplan
gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Laut rechtswirksamer Abgrenzungssatzung befindet sich das
Vorhaben im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Die Erschließung ist gesichert.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Der Kreis Düren wird mit den entsprechenden Fachbehörden abschließend über die
Genehmigungsfähigkeit entscheiden.
(Witkopp)