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Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliches Nebengebäude in Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Linnich-Hottorf)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliches Nebengebäude in Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Linnich-Hottorf) Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliches Nebengebäude in Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Linnich-Hottorf)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-129/2011 Beratungsfolge Termin Bau- und Umweltausschuss 07.07.2011 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB5 22.06.2011 Frau Muckenheim BA. 3921 Bauantrag Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliches Nebengebäude in Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Linnich-Hottorf Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Schreiben vom 23.05.2011 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 (1) BauGB zur Nutzungsänderung Teile des Wohngebäudes sowie landwirtschaftliche Nebengebäude in eine Hundezucht-/pension, Düsseldorfer Straße 21 in Hottorf. Zu einer Nutzungsänderung von 2 Räumen (Stallungen) in Verkaufsräume für Elektrogeräte hat der damalige Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung im November 1999 das Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung liegt vor. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gemischte Baufläche“ aus. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Laut rechtswirksamer Abgrenzungssatzung befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Erschließung ist gesichert. Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Der Kreis Düren wird mit den entsprechenden Fachbehörden abschließend über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden. (Witkopp)