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Allgemeine Vorlage (Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
31.10.12, 10:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme) Allgemeine Vorlage (Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
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hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Linden Kreuzau, 29.10.2012 Vorlagen-Nr.: 60/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.11.2012 27.11.2012 11.12.2012 Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme I. Sach- und Rechtslage: Die Langenbroicher Straße (K 39) im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau wurde im Jahre 2001 vom Kreis Düren ausgebaut. Im Hinblick auf diese Maßnahme wurde der Kanal in der Langenbroicher Straße von der Gemeinde Kreuzau vorgezogen im Rahmen der SüwV Kan auf Schäden hin untersucht und im Zuge des Straßenausbaues in erforderlichem Umfange erneuert. Da bis zu diesem Zeitpunkt der Verwaltung keine Überstauungsprobleme des Kanalsystems bekannt waren, wurde rein vorsorglich auch keine umfangreiche hydraulische Untersuchung des Kanalsystems durchgeführt. Nach dem Ausbau hat sich bei einem Starkregenereignis im unteren Teil der Langenbroicher Straße (Einmündung „Weidchen“ bis Kurvenbereich Langenbroicher Straße/Abzweig Wirtschaftsweg Rosenhof) gezeigt, dass ein enormer Überstau in dem Kanalsystem vorhanden ist. Dadurch wurden Kanaldeckel aus den Schächten gedrückt, die anschließend auf der Fahrbahn liegen blieben. Es flossen enorme Mengen Wasser bis zum o.a.Kurvenbereich und von dort aus auf ein tiefer liegendes Grundstück. Auf der gesamten Fahrbahn stieg das Wasser bis zur Höhe der Hochbordsteine und lief im Bereich von Grundstückszufahrten in die angrenzenden Grundstücke hinein. Zur Gefahrenbehebung bezüglich der umher fliegenden Kanaldeckel wurden seinerzeit mit Zustimmung des Kreises Düren kurzfristig Kanalringe mit verschließbaren Deckeln mit Belüftungsöffnungen im in Rede stehenden Bereich eingebaut. Inzwischen hat sich bei Starkregenereignissen der geschilderte Zustand wiederholt (z.B. wie in Stockheim zweimal kurz hintereinander im Jahre 2012). Dabei ist auch das im Tiefpunkt liegende Grundstück, das zum Zeitpunkt der Starkregenereignisse bebaut wurde, überschwemmt worden. Inzwischen ist das Haus fertiggestellt. Der Eigentümer hat auf dem Grundstück selbst bereits erhebliche Vorkehrungen, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, getroffen, damit das auf das Grundstück fließende Wasser größtenteils hinter das Haus abgeführt werden kann. Unabhängig davon, dass bei zukünftigen Ereignissen das Wasser trotz der Vorkehrungen in das Haus eindringen und dort Schäden verursachen kann, besteht auch im Hinblick auf die Gesamtproblematik Ertüchtigungsbedarf für das Kanalsystem, da es sich einerseits bei dem aus den Kanalschächten austretenden Wasser um Mischwasser und somit verschmutztes Wasser handelt (Mischwassersystem) und auch durch das über die Straße bzw. teilweise über die Bürgersteige abfließende Abwasser haftungsbegründende Gefahrengesichtspunkte bestehen. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wurden inzwischen durch ein Ingenieurbüro umfangreiche hydraulische Untersuchungen durchgeführt und mögliche Abhilfevarianten erarbeitet. Dabei hat sich für ein maßgebliches Regenereignis bezüglich des Ist-Zustandes bestätigt, dass an insgesamt 6 Schächten in der Langenbroicher Straße und an einem Schacht in der Straße „Auf dem Kamp“ ein Überstau eintritt. Es wurden daraufhin folgende mögliche Varianten mit dem Ziel untersucht, das Problem mit möglichst geringem Aufwand zu beheben: A. Vergrößerung des Kanals ab dem o.a. Kurvenbereich in Richtung ehemalige Kläranlage. B. Überleitung eines Teilstückes des Kanals „Auf dem Hügel“ in die Straße „Auf dem Kamp“. C. Verlegung einer separaten Kanalleitung ab dem Kurvenbereich für den südlichen Teil der Langenbroicher Straße sowie die Straßen „Auf dem Kamp“ und „Im Günther“. Bei diesen „kleineren“ Maßnahmen käme es im günstigsten Fall immer noch zu Wasseraustritten aus mindestens 4 Schächten in der Langenbroicher Straße bzw. bei der Variante B zu vermehrten Wasseraustritten in der Straße „Auf dem Kamp“. Selbst die schon aufwändigere Variante C führt nicht zu einer deutlichen Entlastung des Kanales in der unteren Langenbroicher Straße, da der Rückstau in diesem Bereich nicht erst ab dem Kurvenbereich, sondern bereits vorher in den Haltungen beginnt. Diese weniger aufwändigen Varianten führen demnach nicht zu einer Lösung der Überstau- bzw. Überschwemmungsproblematik. Dieses ist nur bei 3 untersuchten Varianten der Fall, die ich nachstehend aufführe: 1. Errichtung eines Kanalstauraumes in der Langenbroicher Straße in Höhe der Einmündung „Weidchen“. Da das Abwasser aus dem Kanalstauraum anders als in Stockheim anschließend an ein Regenereignis weitergepumpt werden müsste, wäre der Einbau von wartungsaufwändigen Pumpen notwendig. Insgesamt würden sich die Kosten inkl. Ingenieurgebühren bei dieser Variante auf insgesamt ca. 580.000,00 € belaufen. Im Hinblick auf die noch auszuführenden 2 anderen Varianten scheidet diese Lösung sowohl dem Grunde nach als auch kostenmäßig aus. 2. Erneuerung des Kanals im unteren Bereich der Langenbroicher Straße (ab „Weidchen“ bis Kurvenbereich). Im vorgenannten Bereich müssten die liegenden Kanalrohre (DN 400) gegen Kanalrohre DN 700 komplett ausgetauscht werden. Die Kosten für diese Umbaumaßnahme des Kanals würden sich inkl. Ingenieurgebühren auf ca. 302.000,00. € belaufen, wenn nach Verlegung des Kanals die Oberfläche der Straße nur im Bereich der Kanaltrasse wieder hergestellt würde. Die Kanaltrasse wäre dann im Fahrbahnbereich an den Schnitten zur seitlich verbleibenden Fahrbahn deutlich sichtbar und würde die noch neuwertige Fahrbahn natürlich „verunstalten“. Sofern diese Variante dennoch bevorzugt würde, erscheint es angebracht, nach dem Kanalbau die gesamte Fahrbahn bis zu den Rinnsteinanlagen zu erneuern, um oberflächlich den derzeitigen Zustand wieder zu erlangen. Die Kosten würden sich in diesem Fall inkl. Ingenieurgebühren auf ca. 340.000,00 € belaufen. 3. Bau eines Entlastungskanals. Als 3. Variante kommt der Bau eines Entlastungskanals, beginnend im Einmündungsbereich „Langenbroicher Straße/Weidchen“ und weiterführend über Wirtschaftswege bis zum Wirtschaftsweg zur ehemaligen Kläranlage in Frage. An den -2- darin liegenden Kanal könnte der Entlastungskanal dann angeschlossen werden. Der mögliche Trassenverlauf ist auf dem beigefügten Grundkartenauszug dargestellt. An diesen Entlastungskanal würde gegebenenfalls der obere Teil der Langenbroicher Straße sowie die Straßen „Weidchen“ und „Auf dem Hügel“ angeschlossen. Der untere problematische Bereich der Langenbroicher Straße sowie die Straßen „Auf dem Kamp“ und „Im Günther“ bilden dann ein separates Kanalnetz. Aufgrund der durchgeführten Kostenberechnung würden sich die Kosten für diesen Entlastungskanal inkl. Ingenieurgebühren auf ca. 400.000,00 € belaufen. Obwohl der Entlastungskanal gegenüber der neuen Kanalleitung mit Instandsetzung der gesamten Oberfläche ca. 60.000,00 € teurer ist, wird er seitens der Verwaltung uneingeschränkt bevorzugt. So wäre es nämlich, wie seinerzeit bei dem Ausbau der K 39, bei der 2. Variante mit Sicherheit notwendig, die Kanalarbeiten unter Vollsperrung der stark befahrenen Straße mit weitläufiger Umleitung des überörtlichen Verkehrs durchzuführen. Der Entlastungskanal hingegen könnte ohne jegliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs bzw. sonstiger Belange gebaut werden. Sollte sich zudem zukünftig einmal ein Regenereignis ergeben, das ein für die hydraulische Berechnung maßgebliches Ereignis übertrifft und es dann zu einem Überstau kommen, würde dieser durch die Abtrennung des Kanals „lediglich“ in den Wirtschaftswegebereichen und somit außerhalb der Ortslage auftreten und dort keine nennenswerten Schäden verursachen können. Auf der Grundlage meiner bisherigen Ausführungen schlage ich Ihnen zur Verhinderung zukünftiger Überstauungen bzw. Überflutungen im Bereich der unteren Langenbroicher Straße in Bergheim vor, dem von der Verwaltung favorisierten Bau eines Entlastungskanals zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel im Jahre 2013 bereitzustellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern dem Vorschlag der Verwaltung zur Wahl der aufgeführten Variante 3 gefolgt wird, müssen im Haushalt 2013 inkl. Ingenieurgebühren 400.000,00 € veranschlagt werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39, Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Ramm - Anlage -3-