Daten
Kommune
Linnich
Größe
13 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-124/2011
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Umweltausschuss
07.07.2011
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
21.06.2011
Frau Muckenheim
BA. 2640
Bauantrag Umrüstung der Werbeanlagen einer bestehenden TOTAL-Tankstelle auf den
aktuellen ARAL-Design-Standard, Landstraße 32 in Gereonsweiler
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 25.05.2011 wird seitens des Bauherrn beantragt, die bestehende TOTALTankstelle in Gereonsweiler, Landstraße 32 auf den aktuellen ARAL-Design-Standard umzurüsten.
Die Tankstelle wurde im Jahr 1962 genehmigt. Es folgten weiter Änderungsanträge, die dem
Ausschuss vorgestellt wurden (z. B. Neubau einer Werbeanlage aus dem Jahre 2005, TOP I/7.2).
Die entsprechenden Genehmigungen liegen vor.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Gemischte Baufläche“ aus. Ein Bebauungsplan
gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Gemäß rechtswirksamer Abgrenzungssatzung befindet sich die
Planung im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Die Erschließung ist gesichert.
Auf Grund der planungsrechtlichen Situation wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
(Witkopp)