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Beschlussvorlage (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007) Beschlussvorlage (Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-888/2007 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 22.05.2007 Original Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 1. Ergänzung Betreff: Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Ergebnis der Verkehrszählungen abzuwarten und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung abschließend zu entscheiden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Bezüglich des Schreibens des Ortsvorstehers Horn wird auf die Vorlage WP7-888/2007 verwiesen. In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 22.05.2007 wurde die Verwaltung beauftragt, - Verkehrszählungen durchzuführen, - beim Landesbetrieb Straßenbau nachzufragen, ob Maßnahmen auf der L 361 ergriffen werden dürfen, wenn die L 361 n freigegeben, das Abstufungsverfahren jedoch noch nicht durchgeführt ist und anschließend - die verkehrliche Anordnung für die probeweise Einrichtung einer Einbahnstraße einzurichten. Verwaltungsseitig wurde zwischenzeitlich ein elektronisches Zählgerät angeschafft. Die Anschaffung erfolgte im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, da es sich um eine Rabattaktion handelte, die nur bis zum 30.06.07 lief. Es ist beabsichtigt zwei Zählungen über den Zeitraum einer Woche durchzuführen: a) Vor Freigabe der L 361 n und b) nach Freigabe der L 361 n. Um zur heutigen Sitzung bereits Aussagen über die Auswirkungen einer Einbahnstraße zu erhalten, wurde die Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Aachen (IVV) gebeten, eine Wirkungsanalyse zu erstellen (Anlage 1). Im Ergebnis stellt die Ingenieurgruppe fest, das eine Einbahnstraße aufgrund der Verkehrsbelastungen nicht notwendig ist und Umwegfahrten verursacht. Sollte dennoch eine Einbahnstraße eingerichtet werden, sollte diese in Richtung Norden angelegt werden. Mit Schreiben vom 28.06.2007 (Anlage 2) teilt der Landesbetrieb Straßenbau mit, dass keine Bedenken bestehen, verkehrsberuhigende Maßnahmen auf den zukünftigen Gemeindestraßen durchzuführen. In einem Gespräch mit der Verkehrsingenieurin des Rhein-Erft-Kreises wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Kreispolizeibehörde signalisiert, dass eine Erteilung einer verkehrliche Anordnung zu einer befristeten Einbahnstraßenregelung möglich ist. Aufgrund der Aussagen der IVV Aachen erscheint es sinnvoll, das Ergebnis der Verkehrszählungen abzuwarten und in der nächsten Sitzung abschließend zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02. August 2007 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Leiter der Bauverwaltung Fachbereichsleiter Bürgermeister