Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-888/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
22.05.2007
Original
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Ergebnis der Verkehrszählungen
abzuwarten und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
abschließend zu entscheiden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bezüglich des Schreibens des Ortsvorstehers Horn wird auf die Vorlage WP7-888/2007 verwiesen.
In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 22.05.2007 wurde die
Verwaltung beauftragt,
- Verkehrszählungen durchzuführen,
- beim Landesbetrieb Straßenbau nachzufragen, ob Maßnahmen auf der L 361 ergriffen werden
dürfen, wenn die L 361 n freigegeben, das Abstufungsverfahren jedoch noch nicht durchgeführt
ist und anschließend
- die verkehrliche Anordnung für die probeweise Einrichtung einer Einbahnstraße einzurichten.
Verwaltungsseitig wurde zwischenzeitlich ein elektronisches Zählgerät angeschafft. Die
Anschaffung erfolgte im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, da es sich um eine Rabattaktion
handelte, die nur bis zum 30.06.07 lief.
Es ist beabsichtigt zwei Zählungen über den Zeitraum einer Woche durchzuführen:
a) Vor Freigabe der L 361 n und
b) nach Freigabe der L 361 n.
Um zur heutigen Sitzung bereits Aussagen über die Auswirkungen einer Einbahnstraße zu
erhalten, wurde die Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Aachen (IVV)
gebeten, eine Wirkungsanalyse zu erstellen (Anlage 1).
Im Ergebnis stellt die Ingenieurgruppe fest, das eine Einbahnstraße aufgrund der
Verkehrsbelastungen nicht notwendig ist und Umwegfahrten verursacht.
Sollte dennoch eine Einbahnstraße eingerichtet werden, sollte diese in Richtung Norden angelegt
werden.
Mit Schreiben vom 28.06.2007 (Anlage 2) teilt der Landesbetrieb Straßenbau mit, dass keine
Bedenken bestehen, verkehrsberuhigende Maßnahmen auf den zukünftigen Gemeindestraßen
durchzuführen.
In einem Gespräch mit der Verkehrsingenieurin des Rhein-Erft-Kreises wurde vorbehaltlich der
Zustimmung der Kreispolizeibehörde signalisiert, dass eine Erteilung einer verkehrliche Anordnung
zu einer befristeten Einbahnstraßenregelung möglich ist.
Aufgrund der Aussagen der IVV Aachen erscheint es sinnvoll, das Ergebnis der
Verkehrszählungen abzuwarten und in der nächsten Sitzung abschließend zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02. August 2007
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Leiter der Bauverwaltung
Fachbereichsleiter
Bürgermeister