Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-955/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Rat der Stadt Bedburg
28.08.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Industriepark Mühlenerfta) Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nebst
Umstellung des Verfahrens auf das neue Baugesetzbuch
b) Empfehlung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141,1998 I S.137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBI. I S. 2850) vom 04.07.2005 für den
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) bei Erweiterung des Plangebietes gem. Anlage einen neuen
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Anlagen
öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Planungsrecht für den gesamten Industriepark Mühlenerft gliedert sich in 2 Planverfahren;
den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, rechtskräftig seit dem 18.07.2007 ( siehe Anlage 1) sowie
dem Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg bzw. 39a/Bedburg, 1. Änderung (siehe Anlage 2), der
derzeit bis zur Offenlage geführt wurde.
Die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 39/Bedburg sind auf dem als Anlage 1 dargestellten Plan
ersichtlich.
Die Vermarktung der Flächen innerhalb dieses Planes ist größtenteils abgeschlossen, sodass der
Plan zur Rechtskraft geführt werden konnte. Die in diesem Plangebiet vorhandenen
Bauflächenreserven können unmittelbar ohne weitere planerische Maßnahmen einer Bebauung
entsprechend dem Bedarf/Grundstücksgröße zugeführt werden.
Der rechtskräftige Teil des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg nimmt derzeit nur einen
untergeordneten Teil der Planung ein, so dass es erforderlich wird, die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg fortzuführen und die Planung insgesamt zum Abschluss zu
bringen.
Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches 2006 (gem. § 244 BauGB,
Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau) sind eingeleitete Verfahren
bis zum 20.07.2006 abzuschließen oder - sollten dies nicht erfolgt sein - nach neuem Recht
weiterzuführen.
Grundsätzlich wurde daher eine Überprüfung der Gesamtkonzeption unter Berücksichtigung der
vorliegenden Anfragen ansiedlungswilliger Unternehmen unter Hinzuziehung des Flächenbedarfes
– Anfragen in einer Größenordnung von 10 ha für Einzelvorhaben liegen vor - erforderlich.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt die zu
aktivierenden Flächen als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dar und der
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Gewerbliche Bauflächen (G) dar,
sodass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die beabsichtigte
Gebietserweiterung zu erwarten sind.
Am 03.07.3007 hat ein Abstimmungstermin zwischen der RWE Power AG als
Grundstückseigentümerin und der Stadt Bedburg unter Hinzuziehung der beteiligten Fachbüros
stattgefunden.
Das Entwicklungsziel wurde nunmehr dahingehend ergänzt, dass für die gesamte Fläche des
Industrieparks Mühlenerft abschließendes Planungsrecht geschaffen wird, um weiterhin
bedarfsorientiert Gewerbe- und Industrieflächen am Markt anbieten zu können
Die Kosten für das Verfahren (Schaffung des Planungsrechtes / Gutachten / Begründung /
Umweltbericht) werden von der RWE Power AG übernommen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.08.2007
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Leveringhaus)
----------------------------------(Koerdt)
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister