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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung - Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf hier:a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung
- Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf 
hier:a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung
- Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf 
hier:a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung
- Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf 
hier:a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-954/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung - Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf – hier: a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die während der öffentlichen Auslegung (vom 02.09. bzw. 25.08.2003) zum Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg abgegebenen Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage (lfd. Nrn. 1-11) aufgeführt zu entscheiden und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg für den Bereich Millendorf, Erkelenzer Str. 157, Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 und Teil von Flurstück 12 sowie im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049 –entlang der Millendorfer Straßeden Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches vom 08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBI. I S. 1950) – alte Fassung - vom 25.09.2001 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 aufzuheben und erneut gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezembr 2006 (BGBI. I S. 3316) zu fassen. zu c) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt außerdem dem Rat der Stadt Bedburg den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBI. I S. 1950) – alte Fassung - vom 19.03.2002 aufzuheben und erneut gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezembr 2006 (BGBI. I S. 3316) zu fassen und den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht auf die Dauer eines Monats öffentliche auszulegen. Die Kosten des gesamten Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies ist durch einen noch abzuschließenden Kostenübernahmevertrag sicher zu stellen. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 und 12 teilweise sowie im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049 –entlang der Millendorfer Straße. Der Planbereich ist aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich. Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung von bisher „Grünfläche allgemein“ in „gemischte Baufläche (M)“ und die nachrichtliche Übernahme Landschaftsschutzgebiet in Anpassung an den Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises zu streichen. Für den süd- westlichen Teil des Flurstückes 1049 –entlang der Millendorfer Straße ist die Änderung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche allgemein“ vorgesehen. Anlaß der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung war ein am 17.04.2001 beim Rhein-ErftKreis eingegangener Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle mit Stallung und Neugebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 27.11.2001 bis 11.01.2002 stattgefunden, die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises über die Flächennutzungsplanänderung unterrichtet und hatten bis 17.12.2001 die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Eine Beratung und Beschließung über die eingegangenen Stellungnahmen hat in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 19.03.2002 stattgefunden. Zudem wurde in der gleichen Sitzung der Auslegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Bedburg gefasst. Die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses wurde im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 02.09.2003, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme bis 08.10.2003, veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.08.2003 um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis 08.10.2003 gebeten. Unmittelbar nach der o.g. Offenlage hat der Antragstellter Abstand von seinem Vorhaben genommen, daher sah die Verwaltung keine Veranlassung mehr das Verfahren weiter zu führen. Nunmehr wurde erneut beim Rhein-Erft-Kreis der Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle gestellt. Dieser wurde mit Schreiben vom 18.06.2007 durch den Rhein-Erft-Kreis mit der Begründung, dass STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage der Ausgang des von der Stadt Bedburg seinerzeit angestrebten Änderungsverfahrens des Flächenutzungplanes nicht abzuschätzen ist, zurückgewiesen. Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches 2006 (gem. § 244 BauGB, Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau) mussten die eingeleiteten Verfahren bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden; ansonsten sollen die nicht abgeschlossenen Verfahren nach neuem Recht durchgeführt werden. Um das Verfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, wird es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und formell eine Umstellung des Verfahrens auf das neue Baugesetzbuch vorzunehmen. Im Anschluss hieran wird eine erneute Offenlage nebst erforderlicher Planunterlagen erforderlich. Um dem Rhein-Erft-Kreis jedoch vorab zu signalisieren, dass das Verfahren nun kurzfristig zum Abschluss geführt werden soll, schlägt die Verwaltung vor über die bereits eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und im einzelnen gem. Anlage zu beschließen. Da die Neuauflage des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten für die Stadt Bedburg verbunden ist, wird nach Beschluss über die Umstellung des Verfahrens ein Kostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller geschlossen, indem er sich verpflichtet sämtliche Kosten der städtebaulichen Leistungen zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag a) bis c) aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Anlage zu a) Planentwurf Erläuterungsbericht Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.07.2007 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister