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Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (Erläuterungsbericht)

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Inhalt der Datei

WP7-954/2007 STADT BEDBURG Erläuterungsbericht DER BÜRGERMEISTER Fachbereich I: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Erläuterungsbericht zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg - Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in BedburgMillendorf - Gemäß § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches ist dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beizufügen. Im Erläuterungsbericht sind in den Grundzügen die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen. n Ausgangssituation Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 und 12 teilweise. Der Planbereich ist auch aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich. o Planungsanlass Planungsanlass ist die nachrichtliche Übernahme der Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg sowie die Bestandssicherung eines aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebes. p Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt Teile des Plangebietes zwischen Erkelenzer Straße und L 279 als „Grünfläche allgemein“ mit der überlagernden Darstellung als Landschaftsschutzgebiet dar. Im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049 – entlang der Millendorfer Straße stellt der Flächennutzungsplan „Wohnbaufläche“ (W) dar. q Ziele der Landesplanung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Gebietsentwicklungsplan (GEP), Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt... Erftkreis. Im GEP ist der Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes als Agrarbereich dargestellt. WP7-954/2007 Erläuterungsbericht r Landschaftsplan Die Flächen liegen entsprechend der Darstellungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes 2 außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. In Bereichen entlang der L 279 ist das • Entwicklungsziel 2 – Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen mit gliedernden und belebenden Elementen – festgesetzt. • Entlang der Millendorfer Straße ist das • Entwicklungsziel 1.1 – Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräume - festgesetzt. Ferner trifft der Landschaftsplan entlang der Millendorfer Straße die Festsetzung 5.2-26 – Pflanzung einer Baumreihe entlang der Südseite der Millendorfer Straße, nordöstlich von Millendorf. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes werden durch diese Flächennutzungsplanänderung nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit. s Ziel und Zweck der Planung Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Änderung von bisher „Grünfläche allgemein“ in „gemischte Baufläche (M)“ im Bereich zwischen Erkelenzer Straße und L 279 und die Rücknahme der Festsetzung Landschaftsschutzgebiet in Anpassung an den rechtskräftigen Landschaftsplan 2 des Erftkreises. Im Rahmen dieser vg. Änderungen ist weiterhin vorgesehen, den Flächennutzungsplan im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049 – entlang der Millendorfer Straße – von „Wohnbaufläche“ (W) in „Grünfläche allgemein“ zu ändern. t Hinweise • • Im Plangebiet sind Beeinträchtigungen durch Lärm aufgrund des Verkehrs auf der L 279 nicht auszuschließen. Bei möglichen Bauvorhaben sind durch den Antragsteller entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Das Plangebiet befindet sich in der 100m Anbaubeschränkungszone der Autobahn. Es dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden sind so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn dürfen weder angebracht noch aufgestellt werden. Die 100m Anbaubeschränkungszone sowie die 40m Anbauverbotszone sind im Plan mit der entsprechenden Signatur und mit Hinweis auf § 9 (1+2) FStrG gekennzeichnet. WP7-954/2007 • • Erläuterungsbericht Das Plangebiet wird wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen , insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich werden. Auf die Bauvorschriften der DIN 1054 und der DIN 18196 wird hingewiesen. Die Bauvorschriften der Bau NRW sind zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/7684 oder 7491, Fax: 02425/7584 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten ( § 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW). u Anpassung an die Ziele der Landesplanung Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg bedarf der landesplanerischen Anfrage gem. § 20 des Landesplanungsgesetzes. Die Stadt Bedburg wird diese Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde stellen. Bedburg, den 28.01.2002 Stadt Bedburg Der Bürgermeister