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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 Abwägungsliste 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Lfd. Schreiben von, vom Nr. 1. Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Schreiben 29.08.2003 Stellungnahme Von der Seite des Landesbetriebes NRW, Niederlassung NRW, Köln, bestehen im Grundsatz keine Bedenken gegen die Köln, o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes. vom Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Lärmschutz seitens der Stadt Bedburg besteht. Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Allgemeine Forderungen 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB gem. § 9 (1+2) FStrG ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Um Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird gebeten. 2. In einer Entfernung von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbauverbotszone § 9(1) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Anlagen und Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerfläche o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 3. In einer Entfernung von 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt........ Die Anregungen werden in den Flächennutzungsplan durch Hinweise übernommen und sind somit bei künftigen Bauvorhaben zu berücksichtigen. .... den Anregungen zu entsprechen. WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 a. dürfen nur solche baulichen Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen oder dergleichen gefährden und beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b. sind nur solche Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden zulässig, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigen wird. Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen. c. dürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angabe über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn nur mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung angebracht oder aufgestellt werden. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und der Autobahnkreuze. 4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und der nachrichtlichen Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gem. § 9 (1+2) FStrG ist die Abstimmung mit der Bundesstraßenverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 5. Gem. § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. 6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiete gehen zu Lasten der Gemeinde / Stadt. 2. Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NordrheinWestfalen, Schreiben vom 05.09.2003 Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie die Landesanstalt für Entfällt Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an o.g. Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführung inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 Dienstanweisung (RdErl. v. 15.1.1981, I B 3 – 02.46, SMBL.NW. 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i.V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v. 26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 -, SMBL.NW 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. 3. Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Schreiben 01.10.2003 4. Bezirksregierung Schreiben 23.09.2003 Mit Schreiben vom 21.12.2001 hat die hiesige eine Stellungnahme zu o.a. NRW, Niederlassung Krefeld, Flächennutzungsplanänderung abgegeben. Die darin vom enthaltenen Anregungen sind bis auf den Hinweis, dass „Lärmschutz- und Entschädigungsansprüche zu Lasten der Straßenbauverwaltung“ ausgeschlossen sind, in den Flächennutzungsplan übernommen worden. Um Aufnahme des fehlenden Hinweises wird gebeten. Die Anregung wird in den Flächennutzungsplan durch Hinweis übernommen und ist bei künftigen Bauvorhaben zu berücksichtigen. .... der Anregung entsprechen. zu Köln, Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. vom Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir z. Zt. nicht möglich, für die in Rege stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Konkretisierung der in Rede stehenden Maßnahme um erneute Beteiligung. Hierfür bitte ich für die zu bebauenden Flächen folgendes zu veranlassen: - Vorlage der Betretungserlaubnis - Freistellung der Fläche (Bebauung/Bewuchs) - Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. Die Anregung wird in den Flächennutzungsplan durch Hinweis übernommen und ist bei künftigen Bauvorhaben zu berücksichtigen. .... der Anregung entsprechen. zu WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 5. Staatliches Umweltamt Köln, Schreiben vom 26.09.2003 Zu der o.g. Offenlage werden keine Anregungen und Entfällt Hinweise vorgebracht. 6. RWE Net AG, Regionalzentrum West Bergheim, Schreiben vom 10.09.2003 In Ihrem Schreiben vom 25.8.03 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Flächennutzungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für die Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtszeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Die übersandten Bestandsunterlagen werden als Anlage im Rahmen eines Hinweises zum Flächennutzungsplan genommen, um dem Anliegen der RWE Net AG Rechnung zu tragen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... der Anregung zu entsprechen und die Bestandsunterlagen sowie die vorgetragenen Anregungen im Rahmen eines Hinweises in der Begründung zum Flächenutzungsplan aufzunehmen. WP7-954/2007 Anlage zur Vorlage WP7-954/2007 Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzung im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Z. nicht geplant. 7. Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Schreiben vom 05.09.2003 Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen Entfällt mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Entfällt Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Ich verweise auf mein Schreiben vom 10.1.2003, AZ 580-23.10-642-062 Niederlassung Euskirchen, Schreiben vom 01.09.2003 .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. Infracor, Marl, Schreiben vom 02.09.2003 An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine Entfällt von uns betreuten Fernleitungen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10. IHK Köln, Zweigstelle Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Köln keine Entfällt Bergheim, Schreiben Anregungen bezüglich der Auslegung des o.g. vom 29.08.2003 Flächennutzungsplanes bestehen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. GmbH, Von der o.g. 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Entfällt vom werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht erforderlich. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Thyssengas Schreiben 28.08.2003