Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-943/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Rat der Stadt Bedburg
28.08.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1 vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Adolf-Silverberg-Straße Ecke Leitweg und Teilgebiet an der Eichendorffstraße a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen.
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, über die im Wege der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und im
Wege der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2
Ziffer 3 (1. Halbsatz) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen eine Beratung
durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg nebst Anlagen zu fassen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Rat der Stadt Bedburg
hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 beschlossen, den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998
aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des
Baugesetzbuches für die im beigefügten Planentwurf näher bezeichneten Bereiche.
Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist
• die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die
Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung mit der Festsetzung
von Trauf- und Firsthöhen, wobei bestimmt wird, dass das 3. Geschoss nur als
Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
• die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur inneren
Erschließung der Gewerbegrundstücke und
• die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3).
Die Planungsziele sind im Detail aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich.
Durch die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Anwendung findet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 03.07.2007 in der Zeit vom
10.07.2007 bis zum 10.08.2008 durchgeführt. Die Auslegung des Planes findet in der Zeit vom
10.07. bis zum 10.08.2007 statt. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 (1. Halbsatz) ebenfalls mit Schreiben vom 09.07.2007 mit angemessener
Frist bis zum 03.08.2007 an der Planung beteiligt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Durch dieses Bauleitverfahren werden nach Durchführung der o.a. Maßnahmen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen nachgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen konnte
bereits auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses erfolgen.
Wesentliche Stellungnahmen sind bis zum heutigen Tage nicht vorgetragen worden bzw. sind
auch nicht zu erwarten. .Die Frist läuft wie bereits ausgeführt noch bis zum 10.08.2007. Sofern
noch Anregungen zur Bauleitplanung vorgetragen werden, so werden diese nebst
Abwägungsvorschlag zu den Fraktionsbesprechungen nachgereicht bzw. laufend im Bürger- und
Ratsinformationssystem SD-Office eingepflegt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 03.08.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister